Löschungsgenehmigung

Diskutiere Löschungsgenehmigung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr lieben Leute! Ich habe hier schon ne ganze Weile mitgelesen, und habe jetzt selber mal ne Frage. Wir haben uns entschieden ein Haus zu...

  1. Phil76

    Phil76

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    Hallo ihr lieben Leute!
    Ich habe hier schon ne ganze Weile mitgelesen, und habe jetzt selber mal ne Frage.
    Wir haben uns entschieden ein Haus zu kaufen:bounce:. Der Termin beim Notar steht schon fest, die Finanzierung steht auch.
    Müssen beim Notartermin schon die Löschungsbewilligungen der Banken vorliegen oder tut es das auch noch später?

    Viele Grüße :winken
     
  2. Eric

    Eric

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    Vermutlich geht es um die Löschungsbewilligungen für Grundschulden, die der derzeitige Eigentümer/Verkäufer für Darlehen im Grundbuch hat eintragen lassen. Die Löschungsbewilligungen müssen bei KV-Abschluß noch nicht vorliegen.

    Der Notar regelt dann im KV, daß der Verkäufer das Hausgrundstück lastenfrei zu übertragen hat und demgemäß bis zur Eigentumsumschreibung die Grundschulden vom Verkäufer zur Löschung zu bringen sind.

    Die dafür benötigte Löschungsbewilligung der Bank hat der Verkäufer beizubringen. Gegebenenfalls wird hierfür der Kaufpreis oder ein Teil in Höhe der noch valutierenden Darlehen direkt an die Bank/en gezahlt.

    Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit wird dann sein, daß die Löschungsbewilligung dem Notar vorliegt. Der Notar darf hiervon allerdings erst Gebrauch machen (Treuhandauftrag der Bank/en ), wenn die Bezahlung der/des Restdarlehen des Verkäufers ( gegebenenfalls durch Zahlung des Kaufpreises an die Bank/en ), nachgewiesen ist.

    Also mach Dir keinen Kopf. Das hat der Notar im KV zu regeln.
     
  3. Phil76

    Phil76

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    Hallo Eric,
    genau darum geht es.:respekt
    Dann ist das ja genau so wie ich den KV-Entwurf verstanden habe.:deal
    Dann muss sich ein Teil der bisherigen Besitzer ja keine Sorgen machen (Scheidungshaus).

    Vielen Dank für die Antwort und einen guten Rutsch!:bounce:
     
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