Fertigstellungsanzeige

Diskutiere Fertigstellungsanzeige im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle, ich hab da ein Problem... Ich wollte mein Bauvorhaben als fertig melden, habe alles fertig gemacht und zum Bauamt gegeben. Ich...

  1. sv0157

    sv0157

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    Hallo an alle,

    ich hab da ein Problem...
    Ich wollte mein Bauvorhaben als fertig melden, habe alles fertig gemacht und zum Bauamt gegeben. Ich erhielt einen Brief zurück mit dem Inhalt, es fehlt die Erklärung des Objektplaners zur Fertigstellung nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO. Mein Architekt sagte er kann diese Bescheinigung nicht unterzeichnen, weil er nicht der Bauüberwacher war. Das hat für mich ein befreundeteter Maurermeister übernommen, damit wir um ehrlich zu sein die Kosten für diese Betreuung sparen. Es handelt sich bei meinem Bau auch nur um eine Aufsattelung eines EInfamilienhauses in Holzbauweise.
    Der Architekt sagte es muß der unterzeichnen der die Bauüberwachung durchgeführt hat. Das Bauamt sagt es muß der Architekt sein, der macht es aber nicht. Was mach ich nun ? Ich bekomme somit nicht die Abnahme. Ich bin doch nicht verpflichtet den Architekten als Bauüberwacher zu nehmen. Vom Grundsatz her ist mein Bau auch ordentlich vom Prüfstatiker abgenommen worden und ok, diese Bescheinigung hab ich auch beigefügt.
    Was mach ich nun ? Wer kann helfen ?
     
  2. sepp

    sepp

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    wow....
    die BbgBo nimmst aber genau
    vorher
    hat er das?
    wenn nicht, sollte er mal zum bauamt gehen und die sache klären!

    wer war als objektplaner nach §49 (bauüberwacher) im antrag eingetragen?

    "juristische laienmeinung"
    der architekt klärt das mit dem bauamt und diese akzeptieren nachträglich den maurermeister - und gut ist
    das bauamt akzeptiert den maurermeister nicht und der architekt muss die bauausführung nach dem landesrecht prüfen/bescheinigen und sie zahlen (er trägt dabei schliesslich die verantwortung)

    einen verstoß gegen das verwaltungsrecht hat der architekt mit der behörde auszutragen.
     
  3. #3 Andreas77, 27.12.2007
    Andreas77

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    Wenn der Maurermeister im Bauantrag als Bauleiter eingetragen war, dann muss er doch auch die Fertigstellungsanzeige unterschreiben?
    Vielleicht verwechselt hier das Bauamt was?

    Gruß

    Andreas
     
  4. sv0157

    sv0157

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    Danke für die schnelle Antwort,

    das heißt also ich muß mit dem Architekten wieder in Kontakt treten und ihn extra bezahlen damit ich die Unterschrift bekomme ? Er kann es doch gar nicht. Genügt nicht die Fachunternehmererklärung der Baufirma ? Ich möchte nicht unbedingt mehr den Architekten nehmen..
     
  5. sepp

    sepp

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    hast du der behörde mitgeteilt, dass eben jener maurermeister die bauüberwachung nach §49 übernommen hat?
    (gehe persöhnlich hin und rede nett mit der sachbearbeiterin)
    wenn ja und die behörde lässt sich nicht umbiegen, muss halt der architekt ran.
    mach der behörde klar, daß du den architekten nicht zwingen kannst den wisch zu untershreiben.
     
  6. sv0157

    sv0157

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    ja das weiß die behörde. na mal schauen, ob sich was machen läßt. irgendwie hat ja so ein architekt dann eine monopolstellung und das kann ja nicht sein.
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
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    Es wird ein Planverfasser der Behörde gemeldet - mit Abgabe Baugesuch.

    Und dann, wenn der sich nicht abmeldet bleibt er weiter als Planverfasser der Behörde treu und redlich als Verantwortlicher erhalten. Das versäumen viele Architekten und Bauherren - bei der Behörde zu melden. Nur wer ist es dann? Je nach Bundesland deckt der angemeldete Bauleiter nur einen Teil ab. Und dann haben wir den Salat, wenn der Bauleiter keine Planvorlageberechtigung hat und in die Bresche springt.

    So nebenbei: Die Unterschrift bedeutet haftung und damit cash. Und Unterschrift im Blindflug?

    Nu hängen alle drin. -> das müssen auch alle zusammen auflösen.
     
  8. sv0157

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    Also sollte man mit allen nochmal ein Gespräch führen und dann eine Lösung finden....
    Wenn ich daran denke dass es sich bei meinem Bau nur um einen neuen Dachstuhl handelt, der vorher zwar noch nie da war, aber die gesamte Maßname wurde von einem Prüfstatiker im Rohbauzustand abgenommen ohne Mängel. Mehr wurde eigentlich gar nicht gebaut. Es kam nur Dämmung und der Trockenbau als Innenausbau.

    In welche Richtung könnte eine Lösung des Problems gehen ?
     
  9. Ryker

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    ...
     
  10. #10 Shai Hulud, 29.12.2007
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    Hallo Ryker,

    ... du bist mit deiner Antwort aber besonders kurz angebunden... ;) :biggthumpup:

    Eure Antworten werden ja auch von vielen zukünftigen typischen deutschen Bauherren wie zum Beispiel mir gelesen. Damit ich nicht weiterhin schlecht informiert bleibe, welches Fazit kann man hier ableiten? Welche dringenden Empfehlungen könnt ihr mir daraufhin mit auf den Weg geben, um solche Situationen zu vermeiden?

    Auch wenn man das als Experte eh schon weiß und es zwischen den Zeilen der bisherigen Antworten zu entnehmen ist, wäre es manchmal hilfreich, an Ende der Diskussion noch mal alles auch für so jemand wie mich :fleen leichtverständlich zusammenzufassen. Da ich leichtgläubig bin, wäre dieser Kampf gegen die Dummheit doch einfach zu gewinnen. ;)
     
  11. #11 Stefan61, 29.12.2007
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    @sv0157

    Versuchen Sie es doch einmal mit § 48 Abs. 5 BbgBO, wonach bei geringfügigen oder technisch einfachen Vorhaben die Anforderungen an den Objektplaner herabgesetzt sind; dieser muß nicht bauvorlageberechtigt sein.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 29.12.2007
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    Ich probier´s mal umgekehrt ...

    ... nämlich Melange in den Sandwurm rein zu bringen :Roll .

    Ein Bauherr ist gut beraten - wenn er denn schon auf der Minimalschiene fahren will - sich mal die Stellen seiner Landesbauordnung reinzuziehen, die sich mit dem Bauablauf und den Verantwortlichkeiten befassen
    (ist kein Problem: Google und "Landesbauordnung XXX").

    Wenn in diesem hier geschilderten Fall der Architekt nun die Fertigstellungsanzeige unterschreibt, ist er voll in der Haftung für alle Fehlerchen und Mängelchen, die im Laufe der nächsten Jahre auftreten können.
    Wie sich dann seine Haftpflichtversicherung dazu stellt, ist fraglich. Hat er zum Beispiel eine umsatzbezogene Prämie vereinbart, sagt die Versicherung mit Sicherheit "Nee mein Lieber".

    Nachdem das Bauamt in diesem Fall ja offensichtlich schon "sensibilisiert" ist, sehe ich hier nur einen Weg:
    Der Architekt überprüft - gegen Honorar natürlich - penibel die Ausführung und unterschreibt dann, wenn alle dabei festgestellten Mängel beseitigt sind.

    In anderen Bundesländern als Brandenburg kann es anders sein. In Hessen zum Beispiel haben Maurer- und Zimmermeister (noch) die "Kleine" Bauvorlageberechtigung für Häuser bis 200 m² Wohnfläche. Da können die auch unterschreiben.

    O.K. ? :shades
     
  13. #13 Shai Hulud, 29.12.2007
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    Hallo Volker,

    vielen Dank für die Erklärung :28:. Das ist also das Fazit aus dieser Diskussion. So ganz richtig schlau bin ich jetzt aber immer noch nicht. ;)

    Würdest du bei jedem Bauvorhaben empfehlen, die Bauüberwachung lieber gleich den Architekten machen zu lassen? Ich wohne nun mal nicht in Hessen, außerdem ist mein Bauvorhaben etwas größer (EFH).
     
  14. #14 Andreas77, 29.12.2007
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    In anderen Bundesländern als Brandenburg kann es anders sein. In Hessen zum Beispiel haben Maurer- und Zimmermeister (noch) die "Kleine" Bauvorlageberechtigung für Häuser bis 200 m² Wohnfläche. Da können die auch unterschreiben.

    Was heisst da (noch)?
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 29.12.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Erstmal zu Dir ...

    ... und eine Gegenfrage: Was glaubst Du, was ich hierauf antworte :shades ?

    @Andreas77
    "Noch" heißt, dass Bestrebungen im Gange sind, die "Kleine" Bauvorlageberechtigung abzuschaffen. Wie die Chancen dafür sind? Keine Ahnung.
     
  16. #16 Thomas B, 29.12.2007
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    Jetzt mal ernsthaft...

    ...ich halte es durchaus für sinnvoll, daß der Planer auch den Bau leitet. das muß aber natürlich nicht so sein. Jeder wie er will....

    Aber: Es kann doch nicht ernsthaft vom Architekten, der den Bau nie gesehen hat, der nie einen Handwerker eingewiesen oder überwacht hat, der keine Ahnung hat was gelaufen ist - und was nicht - erwartet werden, daß sich dieser hinstellt und sagt: "Alles o.k., hier bestätige ich dies". Und wenn's nicht paßt, haftet der Kollege. Nee, nee.

    Ehrlicherweise hat der Frager angeführt, daß er sich die Archi-Bauleitung hat sparen wollen. Soweit so gut. Wer weniger zahlt, kriegt halt auch weniger. Ist halt so. Und nun soll der Kollege, den man sich "gespart" hat wieder ran und voll in die Haftung. Das kann doch nur ein Witz sein, oder???

    Soll doch bitte schön der beauftragte und entlohnte Bauleiter hier auch hübsch selber unterschreiben...

    Gruß

    Thomas
     
  17. sv0157

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    Hallo Thomas,

    ich muß mal dazu sagen, dass man immer schauen muß wie die Realität aussieht. Bei meinem kleinen Bauvorhaben, was bereits ein Prüfstatiker abgenommen hat und für ok befunden hat werde ich nicht extra einen Architekten bezahlen. Dazu stehe ich auch und klar ich wollte da auch sparen, weil ich es für unrealistisch hielt. Mein Bauüberwacher hat die Kenntnisse die dafür erforderlich sind.
    Ich sehe es auch als richtig an, dass der Architekt jetzt nicht dafür unterschreibt, weil warum soll er jetzt für etwas haften was er nicht begleitet hat. Vollkommen richtig.
    Den einzigen Fehler den er begangen hat, ist dass er dem Bauamt nicht gemeldet hat, dass er nicht für die Bauüberwachung zuständig ist. Hätte er machen müssen oder uns darauf aufmerksam machen müssen was passiert wenn wir ihn nicht als Bauüberwacher nehmen.

    Für mich ist jetzt nur wichtig wie ich die Sache ordentlich abmelde und das erledigt ist.
     
  18. Ryker

    Ryker

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    Als Zusammenfassung war das gut geeignet :konfusius
     
  19. Mudy

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    Unterlagen

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    • Vertrag mit GU über Bau eines EFH (Rohbau, Estrich, Außen- und Innen-Putz, Rohinstallationen und Elektro, Rest Eigenleistung)
    • GU verabschiedet sich in die Insolvenz
    • Bauherr verfügt über keinerlei Unterlagen (Bauakte)

    Was ist zu tun im Zusammenhang mit der Fertigstellungsanzeige an das Bauamt (Bescheinigungen vom Bauleiter, Wärmeschutz, Brandsicherheit etc)?

    Insolvenzverwalter kann/will keine Unterlagen herausgeben.

    Ferner wird ein Nachweis vom Bezirksschornsteinfeger verlangt. Ist das bei einer Wärmepumpe überhaupt notwendigt?

    Grüße,
    Mudy
     
  20. #20 Gast036816, 12.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hmm, warum eröffnest du nicht ein neues thema. das hier ist doch schon 4 jahre alt. aber egal.

    die herausgabe der unterlagen durch einen insolvenzverwalter klärst du am besten mit einem anwalt. da wirst du alleinsam auf breiter flur nichts ausrichten können.

    sprich mit dem schornsteinfegermeister, vielleicht ist auch nur eine überprüfung notwendig, dass du keine brennstelle im haus hast.
     
Thema: Fertigstellungsanzeige
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