BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

Diskutiere BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vor genau 5 Jahren ist mein Vater bei meinem Hausbau als freiwilliger Bauhelfer bei einem Wegeunfall zur Baustelle tödlich...

  1. Nisha

    Nisha

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo,

    vor genau 5 Jahren ist mein Vater bei meinem Hausbau als freiwilliger Bauhelfer bei einem Wegeunfall zur Baustelle tödlich verunglückt. Meine Mutter hatte somit Anspruch auf Hinterbliebenenrente, da private Bauhelfer automatisch über die BG Bau versichert sind und hier auch Beiträge von der BG Bau erhoben und sogar rechtlich eingeklagt werden.

    Da die BG natürlich erstmal ablehnt und nichts zahlt mußten wir aufs Sozialgericht. Diese Verhandlung fand vor 4 Jahren statt und wir haben natürlich Recht bekommen. Berufsgenossenschaft hat aber Einspruch eingelegt, so ging der Vorgang ans Landessoizalgericht.
    Nachdem wir beim Sozialgericht Recht bekommen hatten haben wir nun beim LSG in zweiter Instanz verloren. Die Berufungsverhandlung war eher eine Farce und dauerte nur rund 10 Minuten. Das Urteil selbst war für alle Beteiligten ( auch der Vertreterin der BG Bau) eine Überraschung, für uns natürlich in negativer Hinsicht.

    Der Richter verlas bei der Verhandlung lediglich nochmal den Sachverhalt und das erste Urteil des SG, dann befragte er die Vertretung der BG: Wollen Sie aufgrund der dürftigen Argumentationskette Ihre Berufung überhaupt Aufrecht erhalten? Nachdem die Vertretung der BG dies bejahte, meinte der Richter nur: Na gut, dann machen wir halt ein Urteil.
    Für uns war zu diesem Zeitpunkt eigentlich klar, das wir Recht bekommen. Auch die Vertretung der BG meinte, wenn Sie nicht die Weisung hätte, ein Urteil "mitzubringen", hätte Sie die Berufungsklage zurückgezogen.

    Nach 5 Minuten Besprechung kamen dann die Richter raus und gaben der BG Recht!!!!!!

    Begründet wurde es damit, dass mein Vater:

    a.) unternehmerisch tätig war, da er teilweise weisungsfrei gearbeitet hat und
    b.) es sich um einen Gefälligkeitsdienst mir gegenüber gehandelt hätte

    Eine Revision ist nicht zugelassen!

    Jetzt stehen wir mit leeren Händen und einem Berg Schulden (rund 2000 Euro Anwaltskosten) da.


    Alternativen wäre meines Erachtens jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundssozialgericht oder ein Zugunstenbescheid bei der BG Bau gewesen.

    Für die zweite Option würde allenfalls sprechen, das (meines Erachtens) aufgrund dieser Urteilsbegründung die BG Bau ja ungerechtfertigterweise Beiträge von Familienangehörigen erhebt, da eine solche Leistung doch nun immer als Gefälligkeitsleistung abgetan werden kann und diese grundsätzlich so zu keinen Zahlungen verpflichtet ist. Ich denke auch, dass dies der breiten Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte (z.B. über einschlägige Medien, Internetforen, Bauinnung, Reportsendungen im TV usw.)
    Dieses Urteil kann ja eigentlich auch nicht im Sinn der BG sein.

    Unser Budget ist aufgrund der bisher angefallen Kosten erschöpft, auch glaube ich nicht, das meine Mutter noch die Kraft hat, den Rechtsstreit über weitere Jahre Aufrecht zu erhalten, zumal der Ausgang für eher wenig Erfolg spricht.


    Wir sind ziemlich verzweifelt, da meine Mutter nur eine sehr kleine Rente bezieht und eine Unterstützung meinerseits aufgrund der hohen Hypothekenbelastung auch nicht erfolgen kann.

    Außerdem bin ich von der Rechtssprechung bei uns hier doch maßlos enttäuscht, da das Ganze jetzt so hingestellt wurde, als ob wir irgendwelche Leistungen erschleichen wollten.
    Falls wir hier vorher gewusst hätten, das hier kein Versicherungsschutz greift, hätte ich natürlich meine Bauhelfer anderweitig privat versichert.

    Nachsatz: Nachdem wir nun Einspruch beim Bundessozialgericht eingelegt hatten, wurde dieser auch von dieser Instanz abgelehnt. Somit haben wir keine rechtlichen Mittel mehr.

    Die gesamt Diskussion ist im Forum Recht unter:

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=83117


    P.S. mein Vater war mehr als 40 Std. tätig und geplant waren auch über 100 Stunden!

    Die BG Bau sichert sich mittlerweile (war damals noch nicht so) auch auf Ihrer Homepage mit der Gefälligkeitsklausel gegen Ansprüche ab, kassiert aber wohl fleissig weiter Zwangsbeiträge:

    Bauhelfer

    Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.


    Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen

    Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.

    Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe erfolgen. Insofern behält sich die Berufsgenossenschaft hier ein Prüfungsrecht vor.

    Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.

    ____________________________________________

    Mittlerweile bin ich der Meinung, das dieser Sachverhalt und die damit verbunden Rechtssprechung in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte.

    Zum Einen werden hier Beiträge (summiert wohl in Millionenhöhe) ohne Verpflichtungsleistung kassiert (Gefälligkeitsklausel) und zum Anderen sollte ebenso dringend auf eine zusätzliche private Absicherung (z. B. Bauhelferversicherung) hingewiesen werden.
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    sende es doch mal an verschiedene TV sender.
    die sind doch immer scharf auf solche sachen.
     
  3. Nisha

    Nisha

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Hi,

    hab ich schon gemacht (Monitor, SternTV, Plusminus usw.), auch an verschiedene Printmedien, haben aber alle anscheinend kein Interesse darüber zu berichten. Mich ärgert halt nur, wie in anderen Foren auch schon mehrmals gelesen, das hier gnadenlos Beiträge eingetrieben und falls keine Meldung erfolgte, festgesetzt werden, teilweise im 4-stelligen Bereich und natürlich in erster Linie für Familienangehörige, da die meisten Bauherren ja auf die Verwandtschaft zurückgreifen und dann keine Leistung erfolgt. Eigentlich sollte man mit Verweis auf solche Urteile keinerlei Zahlungen mehr leisten und stattdessen privat versichern.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Gib doch mal die Urteilsnummern an, damit Interessierte diese lesen und ggf. verwerten können.
    MfG
     
  5. #5 Herr Zack, 28.12.2007
    Herr Zack

    Herr Zack

    Dabei seit:
    06.07.2003
    Beiträge:
    31
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    am meer
    Benutzertitelzusatz:
    Dipl.-Ing. Architekt
    das problem bei der sache ist, dass niemand nachvollziehen kann, ob der verunfallte tatsächlich auf dem weg zu irgendeiner baustelle war.
    im grunde ist deshalb die bau-bg überflüssig wie ein kropf und man sollte sie deshalb abschaffen und jeder muß dann bei bedarf (bzw. bei baustellenhelfern verordnet) eine private uv abschliessen. das ist unterm strich auch billiger.
    gleiches gilt für die verwaltungs - bg.
    ich muss ja schon meine buchhaltungskraft, die einmal die woche für eine stunde meine belege eintippt über die verw.-bg versichern. kostet knapp 100 euro/a.
    für das geld kann ich eine private uv für das ganze jahr abschliessen, während sie bei der verw.-bg lediglich für den weg (und wenn was passiert, sträuben die sich wahrscheinlich auch noch) und für die zeit bei mir im büro (falls ihr die kaffeetasse auf den fuß fällt) versichert ist..
    tja, deutschland und seine versicherungswirtschaft - ein lukratives geschäft auf kosten der verbraucher.
     
  6. #6 Stefan61, 28.12.2007
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Ich würde mal sagen ...

    falsches Forum und vor allem falsches Vorgehen: Wenn sich die Sache vor dem LSG tatsächlich so zugetragen hat wie oben beschrieben, dann wäre eine Anhörungsrüge das richtige Rechtsmittel gewesen, weil ein Überraschungsurteil das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt.
     
  7. #7 BauherrHilflos, 28.12.2007
    BauherrHilflos

    BauherrHilflos

    Dabei seit:
    15.06.2007
    Beiträge:
    971
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Euskirchen
    Sorry Stefan, aber dies sehe ich absolut nicht so!
    Gerade die Sätze "Die BG triebt Geld ein..." geben doch gerade der Sache eine Form, die "typisch deutsch" ist.
    Es werden Beiträge erhoben, gezahlt, doch dann mit aller Macht dagegen gesprochen, sobald eine Forderung auftaucht.

    Und da es sich um die BAU Berufsgenossenschaft handelt, ist doch eher schon fraglich, ob es sich noch um eine Genossenschaft handelt, oder schon um eine Gesellschaft im GEZ Format! :motz

    Auf jeden Fall ist es ein Beitrag, der alle etwas angehen sollte, der baut, und etwas an die BG abführt; mit dem Gedanken: Dann ist ja alles versichert.
    Für meinen Teil bin ich froh, den Beitrag gelesen zu haben. Danke an Nisha. :konfusius
     
  8. #8 Contoso, 28.12.2007
    Contoso

    Contoso

    Dabei seit:
    07.09.2007
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Chemnitz
    Schlimme Sache

    die da mit Deinem Vater passiert ist.
    Leider ist das Verhalten der BG wohl eher die Regel.
    Es bestätigt mich wieder in meiner Meinung, das es sich nur um reine Abzocke handel die von Seiten der BG und aller anderen Vereine betrieben wird. Es handelt sich nur um versteckte Steuern -Deutschland eben!
    Ich will jetzt nicht von Stammtischmeinung hören, der Fall ist zu traurig.
    Es tut mir wirklich leid was euch passiert ist.

    Contoso
     
  9. Nisha

    Nisha

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo,

    vielen Dank für die vielen Rückmeldungen: Hier die gewüschte Info:

    das Aktenzeichen zum Berufungsurteil des Bayer. Landessozialgerichts vom
    05.12.2006 lautet: L 17 166/04.
    Vorinstanz: Sozialgericht Nürnberg, Az. S 15 U 120/03, Urteil vom
    09.03.2004.
    Revisionsinstanz (Nichtzulassungsbeschwerde): Bundessozialgericht, Az. B 2 U
    77/7, Beschluss vom 21.05.2007.

    ach nochwas:

    Mein Rechtsanwalt, der selbst in den letzten Jahren geabut hatte, forderte aufgrund dieses Urteils seine bereits gezahlten Beiträge für seine privaten Bauhelfer (zwei Brüder) zurück. Die BG hat Ihm diese Beiträge (rund 600 Euro) jetzt zurückerstattet.
     
  10. #10 Carden. Mark, 30.12.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Na dann auf Ihr Bauherren und die Kohle allesamt für die "Gefälligkeithelfer" zurück fordern.

    Wenn ich so nach denke was ich in den letzten Jahren an Beiträge bezahlt habe.....
    .... aber bei uns wurde, wenn etwas (Gott sei dank selten genug und dann auch nicht so traurig) passiert ist, anstandslos alles bezahlt. Von Minimal Medizin ist dann meist auch nicht die Rede.
     
  11. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Das ist mal sone Sache.

    Ein Freund ist im Kraftwerksschacht abgeschmiert. Verknüpfung unglücklicher Umstände. Er war,weil über Sklavenhandel, bei einer Verwaltungs-BG. Die haben nur das Verscharren bezahlt....
     
  12. Nisha

    Nisha

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo,

    habe wieder eine Mail von einer betroffenen Familie bekommen, hier ein Auszug:

    Hallo,

    wir haben Ihren Bericht gelesen... Herzliches Beileid. Und es tut mir leid, wie es bei euch alles abgelaufen ist. Wir durften leider auch eigene Erfahrungen mit Bg Bau machen...

    Im August 2007 ist mein Schwiegervater auf unserer Baustelle verschüttet worden und starb. Es sind erst 3 wochen seit Baubeginn vergangen. Bis dahin wussten wir ehrlich gesagt noch nichts von Bg bau und dass man dort seine Helfer anmelden muss. Aber es sollte alles kein Problem sein. Wir sollen einfach alle Stunden nachtragen und uns wurde zugesichert, dass meine Schwiegermutter Leistungen bekommt. Mein Mann hat über Wochen mit verschiedenen Mitarbeitern der Bg Bau telefoniert und jeder sagte, man solle sich keine Sorgen machen, es wird alles klappen.
    Dann kam der "Ermittler" zu uns, weil er angeblich nochmal den Sachverhalt aufnehmen musste.
    Und im Januar kam der Bescheid, dass alle Leistungen abgelehnt werden.
    Der Grund wie bei euch - Gefälligkeitsleistung.
    ".....
    Herr .... half seinem Sohn und der Schwiegertochter beim Bau des Einfamilienhauses. Es handelt sich also um ein sehr enges verwandtschaftliches Verhältnis. Unsere Ermittlungen ergaben, dass verwandschaftliche Hilfe in Ihrer Familie üblich ist.
    Die gesamte Tätigkeit von Herrn .... war geprägt durch familiäre Bindung des Vaters zum Sohn und Schwiegertochter. der Umfang der Tätigkeit umfasste das übliche Maß der unter Verwandten üblichen Hilfe. Diese steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."

    Das "übliche Maß" der unter Verwandten üblichen Hilfe war: Mein Schwiegervater hat mit dem Bagger den Kanal für das Abwasser ausgehoben.

    Welche Hilfe unter verwandten ist denn keine Gefälligkeitsleistung? und wofür zahlt man denn diese Beiträge?

    Zitat Homepage BG Bau:
    "Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert."
    "Tipp
    Wegen des umfassenden Versicherungsschutzes für Personenschäden durch die BG BAU ist eine zusätzliche private Versicherung für die Eigenbauhelfer grundsätzlich nicht erforderlich."

    Das ist doch alles Saurei!
    Ich könnte mich wegen dieser Ungerechtigkeit so aufregen!


    Wieviele Bauherren zahlen Jahr für Jahr die Beiträge für Ihre Verwandten und im ernstfall wird die Versicherungsleistung wegen Gefälligkeit abgelehnt.
    Ich habe noch einen Fall gefunden, wo jemand seinem Cousin half und vom Gerüst stürzte. Natürlich eine Gefälligkeit unter Verwandten.
    Und wieviele Leute gibt es, die nicht ins internet schreiben...

    Eigentlich sollte das alles an die öffentlichekeit. eine abzocke, mehr nicht.

    Ich höre lieber auf, bevor ich vor Aufregung platze.
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nicht platzen.
    Schreibe stattdessen an alle Bundestagsabgeordneten Eures Wahlkreises!
    Mache die Presse darauf aufmerksam.
    Nur so kann etwas bewegt werden.
     
  14. operis

    operis

    Dabei seit:
    31.03.2007
    Beiträge:
    2.126
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Am Stadtrand von Berlin
    Hallo nisha und alle anderen betroffenen.

    zu allererst möchte ich dir aufrichtig meine anteilnahme aussprechen, eine heftige geschichte, die ihr da erlebt habt.

    Habt ihr es mal auf dem wege einer klageerzwingung probiert? ich weiss, eure mittel in der angelegenheit sind begrenzt, allerdings kann man solches unrecht auch nicht so stehen lassen.

    vielleicht googelst du mal nach "abgeordnetenwatch.de" hier stehen bundestagabgeordnete im rahmen ihrer möglichkeiten rede und antwort.

    Ob es etwas bringt weiss ich nicht, aber du solltest den fall im rahmen deiner möglichkeiten bekannt machen, solch unrecht kann es eigentlich nicht geben.

    Ich wünsche dir und deinen angehörigen weiterhin viel kraft.

    operis
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Formal ist das ja kein Unrecht. Nur beugt die Bau-BG es eben etwas zu deren Gunsten...
    Darin liegt eben das Problem!
     
  16. Nisha

    Nisha

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo,

    da sich jetzt bereits einige ebenfalls Betroffene bei mir gemeldet haben, trage ich mich mit dem Gedanken hier ggf. eine Interessensgemeinschaft zu gründen. Erreichbar bin ich unter:

    stefh@bigfoot.de

    Desweiteren stehe ich mit einigen Mitgliedern des Bundestags in Kontakt, vielleicht kann man diesem Treiben ja doch ein Ende setzen.

    Gruß
     
  17. Nisha

    Nisha

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Bitte informieren Sie mich nicht nur über Fälle, bei denen die Leistung verweigert wurde sondern auch über Fälle, bei denen Beiträge geschätzt oder eingeklagt wurden und auch wie hier die sogenannten BG Gutachter bzw. Mitarbeiter vor Ort vorgegangen sind.

    Hier liegen wir teilweise haarsträubende Berichte vor!

    Bitte Mail an: stefh@bigfoot.de

    P.S. Ich möchte hier keinen "Kleinkrieg" gegen die BG führen, sondern nur etwas dafür tun um diesen meines Erachtens skandalösen Zuständen ein Ende zu bereiten.

    Lt. Auskunft einer Bundestagsabgeordneten gibt es wohl eine Arbeitsgruppe, die das Unfallversicherungsgesetz "modernisieren" will.
    Das sich hier wirklich in absehbarer Zeit was ändert, glaube ich aber nicht.
     
  18. #18 Bauwahn, 14.03.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Was immer das heissen mag. Deshalb ist es gut, sich weiter einzumischen. Oft wissen die Abgeordneten gar nicht, was das, was sie entscheiden in der Praxis bedeutet. Und nur den professionellen Lobbyisten sollte man das Feld nicht überlassen.
    Bleib' dran, ich drück Dir die Daumen.

    Thomas
     
  19. #19 Wackelsteife, 27.04.2008
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Hat sich einer von Euch schon mal die Mühe gemacht, sich mit den Vorschriften und der Rechtssprechnung auseinanderzusetzen anstatt hier blindlings auf die böse BG BAU einzuhauen?

    Ich kann verstehen, dass man als Betroffener irritiert ist, wenn ein "Arbeitsunfall" nun doch keiner war und sich die BG BAU anscheinend mit Rückendeckung der Gerichte aus der Affaire zieht.

    So einfach ist die Sache aber nicht.

    Nur mal so als Denkanstoß: Die BG BAU als Sozialverischerungsträger darf keine Gewinne erwirtschaften. Warum liegt der Beitrag für den Bereich der Häuslebauer dann bei ca. 2,00 € die Stunde, wenn in diesem Bereich keine Unfälle entschädigt werden?
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Auch die Soka Bau darf keine gewinne erwirtschaften... Verluste kann man aber auch ganz anders produzieren... und zwar nicht durch Leistung
     
Thema: BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau gefälligkeitsleistung

    ,
  2. erwirtschaftet die bg bau gewinn?

    ,
  3. bg bau eigene Rechnung einsehen w

    ,
  4. bg bau verlangt geld obwohl noch nicht angefangen,
  5. Bauleitung W?rzburg,
  6. BG BAU Schalungsarbeiten,
  7. ALTERNATIVE ZU Bg bAU,
  8. Bauleitung Leppin loc:DE,
  9. Abdichtung Leppin,
  10. bg bau nervt,
  11. bg bau gerichtsurteile,
  12. gegenleistung bg bau,
  13. Gerhard Stoffel BG bau,
  14. Alternativen wie BG BAU,
  15. hausbau vatwr hilft Gefälligkeitsleistung,
  16. Abzocke bau bg,
  17. bg bau was muss ich angeben,
  18. BG Bau Gefälligkeitsleistungen,
  19. bg bau gefälligkeit,
  20. wie langer wsrten auf dir Rechnung von bg bau,
  21. bg bau eigenbauhelfer,
  22. bg bau helferstunden angeben,
  23. bg bau bauhelfer anmelden,
  24. bg bau helferstunden vater,
  25. ist eine freiwillige zahlung bei der bg bau möglich