BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

Diskutiere BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wackelsteife :biggthumpup::biggthumpup:

  1. #41 wasweissich, 28.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Wackelsteife :biggthumpup::biggthumpup:
     
  2. #42 BauherrHilflos, 28.04.2008
    BauherrHilflos

    BauherrHilflos

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    Wackelsteife...
    ... Du bist Deutschland!

    :offtopic: :Und hast das kleine Hirn wie im Profilbild.
    .. bei solchen Aussprüchen bekomme ich die Pest!!
    Punkt. Keine weiteren Kommentare notwenig.
     
  3. #43 wasweissich, 28.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @BauherrHilflos

    lesen-denken- schreiben................

    j.p.

    er vertritt genau das gegenteil , und das gehirn ist schon in ordnung........
     
  4. #44 BauherrHilflos, 28.04.2008
    BauherrHilflos

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    Und was sagt Beitrag 38?

    Stehe ich auf dem Schlauch, oder andere?
    :offtopic: Is scho spät
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    das die Berufsgenossenschaft Ihre Berechtigung habe sehe ich noch ein,
    daß die jährlichen Beiträge für Betriebe wie unseren ganz schön happig
    sind geht vielleicht auch noch durch (!)

    "ABER" das ausländische Sups (Bauleute etc.) ebenfalls auf Kosten
    der BG ärztlich voll versorgt werden und BG diese Kosten auf gut dünken
    vom Ausland einfordert (was selten gelingt) ... und eventl. nicht erstattete
    Kosten trägt die Allgemeinheit sprich diejenigen die brav die BG Gebühren
    bezahlen ... "DAS" mag ich ned einsehen (!)
     
  6. #46 Wackelsteife, 29.04.2008
    Wackelsteife

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    @BauherrHilflos

    Sorry, hab vergessen den Sarkusmusmodus für alle sichtbar einzuschalten...

    Trotzdem schön, dass wir einer Meinung sind ;)
     
  7. #47 Wolfgang38, 29.04.2008
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    :konfusius:28:
     
  8. #48 Rudolf 1966, 29.04.2008
    Rudolf 1966

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    Danke Josef

    Wenigstens du hast eine Ähnliche Meinung.
    Sozialstaat finde ich schon wichtig /Solidarität usw.
    Aber wer schwarz und Unangemeldet arbeitet schadet somit gleich 2 mal.

    Geht mir nicht rein.:mauer:mauer
    Die geben nix , die wollen nur. Das ist nicht meine Vorstellung von Sozial.

    mit Gruß Rudolf

    PS. Zahle Pünktlich meine Steuer/Abgaben und halte mich an Gesetze.
    Das gleiche erwarte ich von jedem, dann funktionierts auch mit dem
    Sozialen.:deal:biggthumpup:
     
  9. Nisha

    Nisha

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    Hallo,

    ich hatte mich, wie bereits erwähnt, bzgl. Des Sachverhalts auch an mein zuständiges Mitglied des Bundestags gewandt und hierzu folgenden Brief erhalten:

    Antwort aus dem BMAS zu Zwangsbeiträgen bei der BG Bau


    Sehr geehrter Herr..,

    zu der Frage, wie es sein kann, dass die BG Bau einerseits von allen privaten Helfern Beiträge einkassieren kann, egal wie die Helfer zum Bauherrn stehen, und andererseits bei den Leistungen an Familienmitglieder usw. nicht aufkommen muß, habe ich aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Antwort erhalten.
    Anbei der Brief in Kopie zur Kenntnis.

    Auch wenn sich also die BG Bau offenbar juristisch korrekt verhält, so ist die geltende Rechtslage für mich dennoch nicht nachvollziehbar. Ich habe mich deshalb an die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion gewandt, um dort auf dieses Problem hinzuweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    MdB

    ___________________________________________________________________

    Hier der Auszug der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

    Sehr geehrte Herr Kollege,

    vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Olaf Scholz v. 18. März 2008.
    Darin sprechen Sie die Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung für private Bauhelfer an. Bundesminister Scholz hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Unfallversicherungsschutz für kurze nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten (d.h. von nicht mehr als fünf Arbeitstagen) in Gänze beitragsfrei ist. Bei solchen Vorhaben erbringt die kommunale Unfallversicherung nach Unfällen steuerfinanzierte Leistungen.

    Sie sprechen allerdings einen Lebenssachverhalt an, bei dem dieses zeitliche Volumen überschritten wurde und für den deshalb die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zuständig war. In einem solchen Fall kommen zwei Varianten in Betracht. Entweder ist der private Helfer unfallversichert. Das ist der Fall, wenn der Helfer wie ein Beschäftigter tätig wird. In diesem Fall werden beim Bauherren Beiträge erhoben und nach einem Arbeits- oder Wegeunfall auch Leistungen erbracht.

    In der zweiten Variante ist der private Helfer unversichert. Das ist zum einen der Fall, wenn er nicht wie ein Beschäftigter, sondern wie ein Unternehmer tätig wird, weil er das Bauvorhaben maßgeblich plant oder dessen Ablauf wesentlich steuert oder wenn ein Familienangehöriger als Helfer Leistungen erbringt, die im Rahmen üblicher familiärer Gefälligkeiten bleiben. Auch dann liegt keine beschäftigungsähnliche Tätigkeit vor, die den Unfallversicherungsschutz begründen könnte.

    >persönliche Anmerkung von mir: In diesen Absatz lässt sich fast Alles hineininterpretieren !

    Weiter:

    Der Verstorbene hat bei seinem tödlichen Wegeunfall offenbar nicht unter Versicherungsschutz gestanden. Die Umstände eines solchen Unfalls sind tragisch, und ich habe Verständnis für die Sicht der Familie, die hinnehmen muß, dass der Witwe eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung versagt wird. Da unternehmerische Tätigkeiten und Gefälligkeitsleistungen in der Unfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sind, konnte in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden.



    Werde weiter hier im Forum berichten...
     
  10. #50 Bauwahn, 16.05.2008
    Bauwahn

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    Ich denke, es wird Zeit ein Schreiben an die BG aufzusetzen und meine Beiträge zurückzufordern....
     
  11. #51 Niederbayer, 16.05.2008
    Niederbayer

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    Wenn dann müssen alle etwas tun und nicht nur einzelne. Aber ich denke wenn nur die Hälfte aller Mitglieder hier im Forum ein Schreiben an die zuständige Behörde schicken würde, dann würde es schon ein bisschen was bringen.
     
  12. ilis

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    Oder an den Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises?
    Gibt's zu dem Fall ne "offizielle" Webseite? Mit kompletter Fallgeschichte, Urteilstexten/auszügen etc? Würde sich jemand bereit finden, ein "Musterschreiben" aufzusetzen?

    Meine Meinung: Wer Beiträge kassiert muss zahlen. Andernfalls müssten die Beiträge halt postwendend zurücküberwiesen werden (bzw gar nicht erst eingefordert) und es müsste eine Versicherung abgelehnt werden?
     
  13. #53 Wackelsteife, 16.05.2008
    Wackelsteife

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    Die Sachlage ist insgesamt etwas schwieriger als bislang dargestellt.

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 SGB VII ist ja nicht ausschließlich für das Verhältnis privater Bauherr zu seinem Helfer gedacht bzw. bestimmt. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesprochene Regelung greift ja auch bei anderen Fällen.

    Hier ein Beispiel:
    Der Getränkelieferant XY liefert seine Ware aus und hat eine Reifenpanne. Der freundliche Passant XYZ erklärt sich bereit, dem XY kurz zu helfen. Hierbei ereignet sich ein Unfall.

    In diesem Fall wäre der XYZ über die BG des Getränkelieferanten beitragsfrei versichert.

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 SGB VII kennt aber auch die von der Rechtssprechnung entwickelten Ausnahmen (Gefälligkeitsleistung/Unternehmerähnlichkeit). Weil der Versicherungsschutz an privaten Baumaßnahmen über diese gesetzliche Regelung begründet ist, muss die BG also bei einem Unfall auch die Ausnahmen prüfen.

    Selbstverständlich helfen an einer privaten Baumaßnahme überwiegend nur Leute, zu denen ein gutes freundschaftliches oder Verwandtschaftliches Verhältnis besteht, so dass man immer von Gefälligkeitsleistung sprechen könnte. Dies wäre dann als Widerspruch in sich zu bezeichnen.

    Dem ist aber nicht zwangsläufig so, da die Rechtsprechung Grundsätze für die Begriffe Gefälligkeitsleistung/Unternehmerähnlichkeit entwickelt hat, d.h. nicht bei jeder Hilfeleistung eines Verwandten handelt es sich automatisch um eine Gefälligkeitsleistung. Wenn dies so wäre, wäre die Rechtslage bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten und jede hierdurch bedingte Beitragserhebung durch die BG ein Witz. Die Ablehnung des Unfalls ist aber eben kein Automatismus bzw. Regelfall. Natürlich gibt es Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht - unbestritten aber auch die Fälle, in denen Bauhelfer Leistungen beziehen.

    Richtig ist, dass wenn die BG einen Versicherungsschutz wegen Gefälligkeitsleistung/Unternehmerähnlichkeit ablehnt, hierfür erhobene Beiträge zu erstatten sind.
    Richtig ist aber auch, dass Beiträge für Helfer an privaten Baumaßnahmen nur die Arbeitsstunden erhoben werden und die Gefahr des Weges (zur Baustelle und zurück nach Hause) grundsätzlich mitversichert ist, obwohl hierfür kein Beitrag erhoben wird.

    Ich kann den Unmut verstehen. Von Rechtssicherheit kann bei einer derartigen Rechtslage wohl kaum gesprochen werden. Leider ist das Problem nicht so eindimensional wie es manche darstellen, so dass nach meiner Meinung eine Lösung auch nicht so einfach sein dürte.
     
  14. ilis

    ilis

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    Die Rechtssicherheit wäre gegeben, wenn bei rein privaten (die unternehmerähnliche eigentschaft des privaten Bauherren ist der eigentliche Witz!) Bauvorhaben, Verwandte in gerader Linie von vornherein nicht versicherungspflichtig wären.
    Davon zu sprechen, dass der Vater des Bauherren unternehmerisch tätig ist, weil er ohne "Weisung" handelt, das ist der lebensfremde Witz. Was soll denn "ohne" Weisung bedeuten. Ist eine Familie und da "weist" man nicht an, sondern vereinbart (gemeinsame) Ziele.
     
  15. #55 Baufuchs, 16.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dem

    stimme ich zu.

    Was spricht dagegen, den Rahmen der "Gefälligkeitsleistungen" genau zu definieren? Daß dies nicht erfolgt, stattdessen im Schadensfall Beitragsrückerstattung angeboten wird, lässt den Rückschluss zu, daß dies ein kalkulierter Zustand ist.

    Wird übrigens in irgendwelchen Merkblättern auf den Ausschluß der Zahlungspflicht bei Gefälligkeitsleistungen unter Verwandten hingewiesen?
    Meines Wissen nach nicht. Beiträge werden dennoch gern angenommen.

    Daß die Beitragszahler nicht aufgeklärt werden hat offenbar Methode.

    Das infame an der Sache ist, daß erst im Schadensfall erklärt wird "zahlen nicht, weil....."

    Würden entsprechende Erläuterungen von vor herein abgegeben, hätte der Bauherr die Möglichkeit, seine helfenden Verwandten privat zu versichern.

    Beim derzeitgen Stand glaubt der Bauherr seine Helfer versichert zu haben (hat dieses den Helfern womöglich auch noch so erklärt) und muss im Schadensfall zusehen, daß sein Vater/Bruder zusehen muss, wie er mit der z.B. abgesägten Hand und den damit verbundenen Folgen klar kommt.

    Ein derartiges Verhalten, vorgenommen von einer privaten Versicherung, wäre längst vom BGH als sittenwidrig eingestuft worden.

    Im Ergebnis ist das Ganze nichts weiteres als Abzocke übelster Art.

    PS:
    Auf diese Ausnahmen sollte dann auch hingewiesen werden. Wird aber nicht, siehe nachfolgender Auszug aus dem Merkblatt, welches die BauBG den Bauherren aushändigt. Ausnahmen sind zwar beschrieben, von "Gefälligkeitsleistungen" allerdings keine Rede.

     
  16. #56 Wackelsteife, 16.05.2008
    Wackelsteife

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    Schrei nicht so :D

    Das Merkblatt der BG behandelt den Punkt tatsächlich nicht. Jetzt kann man sich darüber streiten ob dies "arglistig" ist oder nicht. Fakt ist, dass ein Merkblatt eine reine Dienstleistung darstellt, `ne Verpflichtung ein solches rauszugeben, besteht nicht.

    Im Übrigen ist die Sache mit der Gefälligkeitsleistung eine Ausnahme. Insoweit ist die Aussage, dass grundsätzlich Versicherungsschutz besteht nicht falsch. Die Rechtssprechung hierzu ist leider auch nicht so eindeutig und einfach, als das man sie mal eben auf drei oder vier Zeilen komprimiert wiedergeben kann.

    Wie man an dem Schreiben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales sehen kann, liegt hier kein Fehler oder "sittenwidriges Fehlverhalten" der BG vor. Man könnte eher sagen, dass sich das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger (mal wieder) nicht mit bestehenden gesetzlichen Regelungen im Einklang befindet...
     
  17. #57 Baufuchs, 16.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist Wortklauberei.

    In Verbindung mit "insbesondere mithelfende Verwandte"......(sind grundsätzlich Kraft Gesetz versichert) hat es schon Geschmäckle, wenn gerade diese dann mit dem Bezug auf "Gefälligkeitsleistung" ausgeschlossen sind.

    Was versteht wohl der gemeine Bauherr unter "sind grundsätzlich"?

    Ich wiederhole: Was hindert die BauBG daran, darauf hinzuweisen, dass in bestimmten Fällen -hier Gefälligkeitsleistungen- kein Versicherungsschutz besteht und eine zusätzliche private Versicherung angeraten ist?

    Dieser Hinweis fehlt bzw. wird bewusst unterlassen.
    Man lässt den Bauherren bzw. dessen Helfer einfach ins Messer laufen.

    Wenn das nicht zum Schreien ist....

    Und das
    ist noch übler.

    Geld kassieren und keinerlei "Geschäftsbedingungen" bekanntgeben?

    Das Merkblatt dient doch dazu, dem Empfänger einer Baugenehmigung (diese erhalten das Merkblatt automatisch) klar zu machen, dass er seine Helfer anmelden muss. Wieso sollte eine gesetzliche Versicherung davon befreit sein, den Versicherten bekannt zu geben, welche Risiken versichert sind und welche nicht?

    Reicht als Begründung "ist gesetzliche Versicherung, weitere Erklärungen werden nicht abgegeben, wenn Schadensfall eingetreten ist, werden wir weitersehen, ggf. zahlen wir nicht, aber Sie kriegen dann Ihre Beiträge zurück ?"
     
  18. #58 Wackelsteife, 16.05.2008
    Wackelsteife

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    Eine andere Aussage als "grundsätzlich" versichert wäre schlichtweg falsch.


    Alles andere was ist nur Meinung und Meinungsmache. Im Übrigen halte ich die Frage, ob`s im Merkblatt steht oder nicht mal für einen echten Nebenkriegsschauplatz.


    Geschäftsbedingungen stehen übrigens in einem dicken roten Buch namens Sozialgesetze. Hier kann jeder nachlesen. Bei der BG mal nachfragen, kann bestimmt auch nicht schaden.


    Der Bauherr hat wie ein Unternehmer nunmal bestimmte Verpflichtungen; hierzu zählt es auch, sich zu informieren. Also mal schön die Kirche im Dorf lassen.
     
  19. Nisha

    Nisha

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    @ Wackelsteife

    Ich unterstelle Ihnen jetzt NICHT, das Sie pro BG Bau argumentieren, aber leider handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall. Mir sind mittlerweile mehrere derartige Entscheidungen bekannt. Mir liegen mittlerweile Fälle vor, bei denen sich jeden normal denkenen Bürger die Haare sträuben würden - sowohl bei Vorgängen, bei denen Gebühren in teilweise irrsinnigen Höhen eingefordert werden als auch bei in meinem Fall ähnlichen Sachverhalten, in denen einfach in Bezug auf diese ominöse Gefälligkeitsklausel Leistungen verweigert werden. Für mich ist das Ganze einfach eine Abzocke im ganz großen Stil. Auch wenn ich/wir hier persönlich wohl kein Recht mehr erlangen werden, wird mein Bemühen weiterhin dahin gehen, dieses für mein Empfinden bestehendes Unrecht irgendwann zu beseitigen.
    Mittlerweile bin ich mit mehreren politischen Entscheidungsträgern in Kontakt, auch liegt der komplette Sachverhalt auch den verschiedensten Print- und Onlinemedien vor. Ich denke schon, das dies, wann auch immer, endlich mal aufgegriffen wird - stehter Tropfen höhlt den Stein - je mehr sich hier um Aufmerksamkeit engagieren, umso eher wird etwas passieren.

    Ich bin auch gerne weiterhin jederzeit zu einem Austausch bereit - leider erhalte ich sehr vielen Anfragen bzgl. " bei mir steht ein Prüfer ins Haus, wie soll ich reagieren"?
    Hierzu kann ich natürlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen, da ich in unserem Fall ja Alles ordnungegemäß angebeten hatte.

    Gerne sammle ich aber auch weiterhin alle Problemfälle, die sich diesbzgl. in diesem Zusammenhang für Sie als private Bauherren mit der BG Bau ergeben haben.
     
  20. #60 Baufuchs, 16.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch das

    hilft dem Bauherren nicht weiter, denn die Gründe "Gefälligkeitsleistung" die zum Leistungsausschluss führen können, sind dort nicht erwähnt.

    Sollte ich mich irren bitte korrigieren mit Angaben der entsprechenden §§.
     
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