nachtrag kein rechtsbegriff?

Diskutiere nachtrag kein rechtsbegriff? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo! gibt es den begriff "nachtrag" im rechtswesen gar nicht? ich habe irgendwo gelesen, das mit nachtrag eigentlich nichts anderes...

  1. cubase

    cubase Gast

    hallo!


    gibt es den begriff "nachtrag" im rechtswesen gar nicht?

    ich habe irgendwo gelesen, das mit nachtrag eigentlich nichts anderes gemeint ist als das die im lv angegebene menge nicht mit der wirklichkeit übereinstimmt und dafür muss ein neuer einheitspreis ermittelt werden. versteckt sich das hinter nachtrag?

    danke
    cubase
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

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    Umgangssprachlich wird Nachtrag verwendet für eine nachzubeauftragende Leistung die im (Haupt-)Auftrag nicht wie auszuführen vorhanden ist. Eine Nachtragsvereinbarung ist also eine Vertragsergänzung aufgrund einer Änderung zum Hauptauftrag.

    Eine Nach(auf)tragsvereinbarung kann eine negatives (wenn etwas entfällt, z.B. Treppe in Eigenleistung obwohl vereinbart) oder ein positives Vorzeichen haben. Ein Nachtrag muss nicht zwingend eine geänderte Auftragssumme zu Folge haben, es können auch geänderte Eigenschaften von Leistungen vereinbart werden (z.B. Kunststoff anstatt Holzfenster)

    Die Gründe für Nachträge können vielfältiger Natur sein.
     
  3. cubase

    cubase Gast

    nehmen wir an eine ausgeschriebene leistung kommt nicht mit der menge wie sie im lv drinsteht. sondern 30 % darüber. d. h. laut vob § 2 muss ein neuer preis ausgehandelt werden. ist das umgangssprachlich ein "nachtrag"?
     
  4. ISYBAU

    ISYBAU

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    KANN ein neuer einheitspreis verlangt werden, für die über 110% hinausgehende menge.
    (wenn ausgeschrieben und wenn VOB vereinbart)
    Die Kostenmehrung KANN in einer Nachtragsvereinbarung vertraglich fixiert werden.
     
  5. cubase

    cubase Gast

    sorry nochmal:

    zum beispiel: alte fundamente unter der erde werden erst nach dem aushub ersichtlich. der AB schrieb ins lv rein das alte fundamente kommen mit einer menge von 2 m³.

    nach aufmaß vor ort sind es aber mehr 4 m³ alte fundamente.
    vob-vertrag liegt vor.

    d. h. laut § 2 bin ich über die 110 % drüber und bekomme für die mehrmenge einen neuen einheitspreis. ist jetzt diese mehrleistung ein nachtrag?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 29.12.2007
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    Mir ist noch nicht ganz klar ...

    ... wo genau Dein Problem liegt :confused:

    Willst Du jetzt - wg. Verdopplung der Massen - einen neuen (niedrigeren) Einheitspreis?

    Um wieviel derartige Positionen geht´s denn überhaupt?
     
  7. ISYBAU

    ISYBAU

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    ja, mir ist die Problemstellung auch nicht klar. Den Begriff "Nachtrag" juristisch zu definieren führt wohl eher zu theoretischen abhandlungen, die wir baupraktiker nicht leisten können und nach meiner Einschätzung für den konkreten Fall auch keinen Nutzen bringen werden.

    Ob das ein Nachtrag ist oder nicht ist meines Erachtems einerlei - entscheidend ist, dass der Auftraggeber einen neuen Einheitspreis verlangen kann. Ohne weitere Hintergrundinformationen, vorallem zur Zielrichtung der gewünschenten Antworten, der tatsächlichen Problematik, kann ich hier keine nützliche Antwort mehr geben.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Ich sehe auch nicht, was der Bezug zum Rechtswesen soll. "Erdarbeiten", "Menge" und "Leistungsverzeichnis" sind auch keine Begriffe aus dem Rechtswesen.

    Als Lesestoff kann ich das Vergabehandbuch des Bundes empfehlen, das bei öffentlichen Auftraggebern zur Anwendung kommt. Da kommt der Begriff "Nachtrag" ca. hundert Mal vor. Es gibt sogar einen Vordruck für Nachtragsaufträge.

    http://www.bmvbs.de/-,1535/knoten.htm
     
  9. #9 Baufuchs, 29.12.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal einfacher

    Antwort auf diese Frage = nein
    Begründung:
    Lt. VOB erfolgt die Vergütung nach den Einheitspreisen und den tatsächlichen ausgeführten Mengen
    Im vorliegenden Fall weichen die tatsächlichen Mengen um mehr als 10% von den LV Mengen ab d.h. es kann ein neuer Einheitspreis unter Berücksichtigung dieser tasächlichen Mengen verlangt werden.
    Aber:
    Ob der EP dann tasächlich niedriger sein wird hängt davon ab, ob die Mehrmenge für den AN eine Ersparnis von Grundkosten mit sich bringt. Das wage ich in diesem Fall zu bezweifeln.
     
  10. Eric

    Eric

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    Nachtrag ist eine Anpassung oder Änderung der Vergütung für eine vom Bau-Soll abweichende Leistung, demgemäß also auch die geänderte Vergütung infolge Mengenänderungen iSd § 2 Nr. 3 VOB/B.

    Es muß also zu einer nach Vertragsabschluß liegenden Abweichung zwischen Bau-Ist und Bau-Soll kommen. § 2 VOB/B regelt dann unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Abweichung preisrelevant ist.

    Mit dem Begriff " Nachtrag " allein ist daher nichts anzufangen.

    Wers vertiefen möchte: Reister, Nachträge beim Bauvertrag.
     
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