GRZ, GFZ und 2/3 Regelung für Vollgeschosse

Diskutiere GRZ, GFZ und 2/3 Regelung für Vollgeschosse im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, zu Beginn unseres Bauvorhabens versuche ich noch 2 allgemeine Fragen zu klären, um grundsätzlich einen Eindruck zu bekommen,was...

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    Hallo zusammen,

    zu Beginn unseres Bauvorhabens versuche ich noch 2 allgemeine Fragen zu klären, um grundsätzlich einen Eindruck zu bekommen,was wir überhaupt bauen dürfen.

    Zuerst ein mal geht es um die GRZ und die GFZ. Die beiden Werte sind im Bebauungsplan mit 0,2 und 0,4 angegeben.
    - Bedeutet diese Angabe, dass EXAKT 0,2 bebaut werden darf oder ist auch eine Bebauung von 0,24 noch erlaubt, da hier auf 0,2 abgerundet wird? So oder so, wo genau ist dies definiert:confused:?

    Dann zum Dachgeschoss ... oder eben Vollgeschoss. Es heisst, dass ein Dachgeschoss dann als Vollgeschoss angesetzt wird, wenn mehr als 2/3 der Fläche eine Höhe von 2,30m haben.
    . Wie genau werden diese 2,30m gemessen? Rohdecke bis OK Dachaufbau? Oder OK Bodenbelag bis UK Deckenverkleidung, also lichte Raumhöhe? :confused:
    Da hier locker 25cm Unterschied zusammen kommen, halte ich dies für eine entscheidende Information - die ich im Internet bislang leider nicht finden konnte. Interessanterweise hatten selbst 2 Architekten hier unterschiedliche Meinungen :mauer. Auch hier die Frage, wie es sich damit verhält und wo genau dies definiert ist.

    Es wäre klasse, wenn Ihr mir weiter helfen könntet, da ich auch nach intensiven Recherchen keine fundierten Informationen finden konnte - oder ich habe an den falschen Orten gesucht :o.

    Vielen Dank in Hoffung auf Erkenntnis schon ein mal :winken,
    Andy
     
  2. #2 Baufuchs, 30.12.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    GFZ/GRZ wird nicht gerundet.
    Wieso auch?
    Mit dem angegebenen Faktor z.B. "GRZ 0,2" wird die Grundstücksfläche multipliziert, das Ergebnis ist eine feste m² Zahl zum Maß der baulichen Nutzung. Näheres, auch zu mögl. Überschreitungen:
    Guckst Du BauNVO


    Zu den Bezugspunkten für die Bemessung der Höhe für die Ermittlung der Geschosssigkeit sagen die Bauordnungen der Länder etwas aus.
    Z.B. in NRW:
    "
    Oberkante Fußboden = inkl. Estrich (im Gegensatz zu "Oberkante Rohdecke)
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 30.12.2007
    VolkerKugel (†)

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    Es lebe der Föderalismus ...

    ... in Hessen wird gemessen von OK Rohfußboden bis OK Dachhaut.

    Bei solchen Fragen wäre es hilfreich, der Fragesteller würde sein Bundesland angeben :konfusius .

    Für die Internet-Recherche: Google-Eingabe "Landesbauordnung XXX"
     
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    Vielen Dank schon mal - das mit dem Bundesland stimmt natürlich, sorry - es handelt sich um Bayern und gesucht hatte ich u.a. unter http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Bayern.html.

    Die Frage, wieso gerundet werden sollte, lässt sich einfach beantworten. Ein Generalunternehmer meinte, ich könne auf 500m² Grund bei einer GFZ von 0,2 problemlos 120m² bebauen, da es rechnerisch zwar dann 0,24 wären, dies aber immer noch als 0,2 zählen würde. Und dies erschien mir eben recht fraglich.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 30.12.2007
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    Da hast Du auch gut daran getan ...

    ... GRZ 0,2 heißt, dass 20 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen - und nicht 21 oder 24 % :konfusius .
     
  6. #6 Wilhelm Wecker, 30.12.2007
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    Grz 0,2 ?

    Wann wurde denn der Bebauungsplan rechtskräftig, denn 0,2 erscheint mir nach der aktuellen BauNVO äußerst knapp?
     
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    Vielen Dank.
     
  8. #8 DonRoberto, 27.06.2013
    DonRoberto

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    Hallo
    ich wohne in reihland-paltz
    Bei uns sind es 3/4. und die ausenwände müssen deutlich zurück stehen.

    Wird nur in vollgeschoss und staffelgeschoss unterschieden.
    Oder gjbt es noch eine unterscheidung.
    Wenn mein dach 3/4 unter 2.3m ist aber die ausenwende auf der ausenwand darunter steht.
    Ist das dann eine andere einteilung? z.b. Vollgeschoss staffelgeschoss u. dachgeschoss gibt es sowas?
     
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