Porotonwand von BJ84

Diskutiere Porotonwand von BJ84 im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir sind eine junge WEG. Das Haus ist BJ 84 und das einzige was wir rausfinden konnten war- das die Aussenwände aus Poroton sind. Wie...

  1. London

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    Hallo,

    wir sind eine junge WEG. Das Haus ist BJ 84 und das einzige was wir rausfinden konnten war- das die Aussenwände aus Poroton sind.
    Wie sah den in diesem BJ ein Aussenwandaufbau mit Poroton aus?
    Poroton und aussen Putz ? Innen ist auch nur Putz und dann eben Tapete.

    Die Aussenwände sind stellenweise auch sehr kalt und 2 Wohnung haben Feuchtigkeitsprobleme.

    Vielen Dank
    LG
    Martina
     
  2. London

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    Huch,
    es sind 30 cm Porotonwände.
    LG
    Martina
     
  3. #3 Isolierglas, 03.01.2008
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    Und was ist die Frage???

    Ferndiagnose??? Vermieter anstressen???

    Bauweise ist ok, Feuchtigkeitsschäden können viele Ursachen haben. (Lüftung, Rohrbruch...)

    Und: Da Ihr zur Miete wohnt, könnt Ihr ja ein besseres Objekt suchen...

    Gruss, Dirk

    P.S.: Ich bewohne im Augenblick auch eine Wohnung, die nicht gerade frei von Mängeln ist. Aber der Preis stimmt... ;-)
     
  4. London

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    Hallo,

    Danke für die Antwort. Nein Vermieter anstressen ist nicht.
    Die Bewohner der zwei betroffenen Wohnungen behaupten (ohne jede Grundlage) das der Wandaufbau nicht stimmen würde. Da wir erst seit Mai 07 hier wohnen haben wir natürlich auch die Befürchtung das uns ein Schimmelproblem blüht- nach diesen Aussagen.

    Bisher haben wir noch keins, und hoffentlich bekommen wir auch keins.

    Ist für jemand der noch nie solche Probleme hatte (und hoffentlich nicht bekommen wird) unvorstellbar das man sich selbst Quadratmeterweise sowas züchtet.

    Danke
    LG
    Martina
     
  5. Robby

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    Festzustellen ist...

    Wie tief ist der Baustoff wie feucht?

    Wenn es nur Oberflächlich ist (geringe Eindringtiefe der Feuchtigkeit) Kondensat entweder aus Nutzungsbedingtem Verhalten oder / und Wärmebrücke

    tiefere Feuchte = Schaden durch Rohrundichtigkeiten, Entwässerungsanlage, Schlagregendichtigkeit usw....
     
  6. London

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    Danke,
    beide Mietparteien wollen nun (nach Fristsetzung) eine Mietminderung machen. Das Schimmelproblem besteht schon seit Jahren! Der Vermieter behauptet natürlich falsch heizen und lüften. Vermutlich wird sich dann etwas tun, das es mal einer vom Fach anschaut und die Ursache findet. Wir anderen Parteien (4) haben dieses Problem nicht.

    Da ich täglich !! meine Aussenwände /Ecken und Rollladenkästen kontrollieren bin ich froh das der Wandaufbau stimmt- denn das macht einen ja irre.

    Danke
    LG
    Martina
     
  7. Julius

    Julius

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    Was denn nun?
    Entweder wohnt Ihr zur Miete oder Ihr seid eine WEG (bzw. ein Teil davon)!
     
  8. Jonny

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    wahrscheinlich eine WG :biggthumpup:
     
  9. Julius

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    Na dann!
    Womöglich nach WG-Gesetz... :angel:
     
  10. #10 Carden. Mark, 04.01.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Mit ein Datenlogger rF + Temp. der Räume messen. Nach Möglichkeit noch die Temp. eines betroffenen Bereichs.
    Dann sieht man sehr schnell woher der Wind (äh Schimmel) weht (äh kommt).
     
  11. London

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    Lach, nein wir sind ein Teil der WEG (Eigentümer) die 2 betroffenen Wohnung sind vermietet. Der Eigentümer dieser Wohnung kümmert sich nicht darum bzw. sagt falsch heizen und lüften.

    LG
    Martina
     
  12. Robby

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    Dann solltet IHR euch tunlichst mitkümmern.

    Sollte hier ein Schaden an "Dach und Fach" also Gebäude, Beispielsweise Fassade vorliegen wird das "Gemeinschaftseigentum" beeinträchtigt und ihr zahlt Anteilig eurer WEG Anteile die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentumes...
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 04.01.2008
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    Bei einem ...

    ... 30er Poroton-Mauerwerk aus 84 (ca. "T20 - T22") treten Schimmelschäden etc erfahrungsgemäß nur dann auf, wenn´s in der Wohnung nicht stimmt.
    Die Vermutung des Eigentümers bezüglich "falschem" Heizungs- und Lüftungsverhalten der Mieter trifft vermutlich zu.

    Nur - das schützt ihn nicht vor dem Hammer des Richters, der die Lüftungspflicht des Mieters heute etwas locker sieht.

    Empfehlt Eurem Miteigentümer, mal seinen Hintern in Bewegung zu setzen und die Wohnungen zusammen mit einem Sachverständigen zu begutachten.
    Ist ja schließlich auch sein Eigentum, was eventuell Schaden erleidet.
     
  14. London

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    Ja, das haben wir schon getan- aber er beharrt auf heizen und lüften und da beide Mietparteien die volle Miete zahlen ist er ja bisher nicht in "Zugzwang".
    Die Hausverwaltung hat ihn, auf unser drängen hin (wir restl.4), nochmals darauf hin angesprochen, aber es tut sich nichts. Die HV meint das könne sie ihm nicht vorschreiben, da es sein Sondereigentum ist.
    Beide Wohnungen sind im 1.OG (gehören beide ihm) im DG und im EG gibt es keinen Schimmel. Die einzige Variante die uns vieren noch durch den Kopf geht, das event. der Schimmel im Wohnzimmer durch Feuchtigkeit (Entwässerung) der Dachbalkone kommt (sind im Dach), aber es gibt auch Zimmer wo keine Regenfallrohre laufen und keine Wetterseite sind und auch dort gibt es quadratmeterweise Schimmel, wirklich quadratmeterweise nicht nur ein kleines Eck. Das da überhaupt noch jemand wohnt und das zur vollen Miete können wir überhaupt nicht verstehen!
    Wir sind ja nicht betroffen vom Schimmel, machen uns aber trotzdem Kopfzerbrechen darüber, wir haben uns schon überlegt das Gesundheitsamt einzuschalten, aber eigentlich müssten das die betroffenen Mieter machen.

    Bei uns in der Wohnung sind zwischen 20 und 21 Grad eine Luftfeuchtigkeit von 37% (geeichtes Hygro) , eigentlich sollte ich die Luft feuchter bekommen da unter 40% , aber ich traue mich nicht.

    *seufz* wir wissen auch nicht was wir noch tun sollen damit er dannach schaut.

    Sorry, völlig off Topic.

    Ich bin schon beruhigt das der Wandaufbau stimmt.

    Danke
    LG
    Martina
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 04.01.2008
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    Nochmal ...

    ... der Wandaufbau spielt hierbei so gut wie keine Rolle. Euer Haus hat geschätzt einen U-Wert von etwa 0,6 (heute üblich deutlich unter 0,3). Ich kenne Häuser mit Wand-U-Werten um die 1,2 die auch keine Schimmelschäden aufweisen.

    Wenn das so ist und Euer Miteigentümer stur bleibt und seine Mieter sich ruhig verhalten (tun sie´s denn?), bleibt Euch nix anderes übrig, als zuzugucken.
    Der Schimmel wächst höchstens runter bzw. rauf bis zu den Betondecken, dann ist für ihn Feierabend :Roll .
     
  16. Robby

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    Ich würde trotzdem auf eine Prüfung des Gemeinschaftseigentumes bestehen (mehrheitsbeschluss)
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 04.01.2008
    VolkerKugel (†)

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    Robby ...

    ... das Gemeinschaftseigentum ist hier nicht betroffen.
    Schimmel im Putz (Poroton mag er nicht) beeinträchtigt nicht die Standsicherheit :konfusius .
     
  18. Lukas

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    Wäre denn auszuschließen, daß es im gesamten Haus zu einer erhöhten Belastung durch Sporen kommt?

    :winken
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 04.01.2008
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    Glaube ich jetzt nicht ...

    ... könnte man aber gegenüber dem Sturkopp erstmal behaupten.

    Ach ja - glauben heißt, nicht wissen :konfusius .
     
  20. Robby

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    @Volker wenn du meinst Gemeinschaftseigentum hat nur was mit Standsicherheit zu zuen wird mir gerade gaaanz anders und ich bin ein wenig enttäuscht!
     
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