Einschalige Trennwand ausreichend in Reihenhaus?

Diskutiere Einschalige Trennwand ausreichend in Reihenhaus? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir haben vor 6 Monaten einen notariellen Vertrag abeschlossen zum Kauf eines Reihenendhauses (Baujahr 1999), welches aber erst in 2...

  1. #1 Gabriel, 04.01.2008
    Gabriel

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    Hallo,

    wir haben vor 6 Monaten einen notariellen Vertrag abeschlossen zum Kauf eines Reihenendhauses (Baujahr 1999), welches aber erst in 2 Wochen bezogen werden soll. Der Kaufpreis wird auch erst in 2 Wochen bezahlt mit den Maklergebühren.

    Das Haus haben wir vor Kauf 2 mal kurz besichtigt und haben daraufhin mit dem Makler einen Notartermin vereinbart.

    Beim Notar sind wir erneut die ganzen Punkte durchgegangen, irgendwo kam auch vor: " es handelt sich nur um eine Trennwand aus Vollkalksandstein" zwischen den Häusern.

    Jetzt waren wir gestern bei der Nachbarin unseres neuen Zuhauses zufällig gewesen und sie hat über den Zustand des Hauses geklagt, weil es sich nur um eine 24 cm. dicke Trennmauer handelt und der Schall direkt übertragen wird auch die Geräusche der Holztreppe werden übertragen zu ihr und umgekehrt wird das wohl nicht anders sein. Sie beglückwunschte uns zum Kauf einer Wohnung! Zuhause angekommen las ich im Kaufvertrag, den wir beim Notar unterschrieben haben, dass es sich wirklich um eine Wohnung handelt, die aber durch den Makler als Reihenendhaus (mit Grundstück und Garten) verkauft worden ist. Es handelt sich um Sondernutzungsrecht bei dem Grundstück, dazu sagte uns der Makler nur, dass dies die günstigere Variante beim Bau des Hauses war.

    Nun mein Anliegen an alle Nutzer dieses Forums, besteht die Möglichkeit diesen Kaufvertrag anzufechten, da er in meinen Augen nicht gültig ist, da man einem Laien vor dem unterschreiben des Kaufvertages erklären müsste, dass nur ein sehr geringer Schallschutz besteht. Zwar hat der Notar uns gesagt, dass es nur eine einschalig Mauer war und es kam auch irgendwo das Wort Wohnung vor, aber noch viel öfter kam das Wort Reihenendhaus in dem Gutachten vor. Darüberhinaus wussten die Verkäufer Bescheid (laut Aussage der Nachbarin) über diesen geringen Schallschutz. Ich habe mich in verschiedenen Foren informiert, dass unser erstandenes Haus wahrscheinlich ein Viertel weniger sein wird als was das, was wir dafür bezahlen werden.

    Kann mir jemand einen Ratschlag geben, soll ich vorerst das Geld nicht bezahlen? Darüberhinaus ist anzumerken, dass wir das Geld auch bereits für den Staat bezahlt haben und ich glaube alles im Grundbuch eingetragen worden ist. Was soll ich machen, ich bin am verweifeln?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 04.01.2008
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    Was Sie machen sollen ist ...

    ... schnellstens zu einem Fachanwalt für Baurecht gehen um vielleicht zu retten, was noch zu retten ist.

    Sie haben so wie beschrieben kein Reihenendhaus sondern eine Eigentumswohnung gekauft. Haben Sie denn beim Notartermin auch ein Exemplar der Teilungserklärung erhalten (müssten Sie eigentlich)?
     
  3. Julius

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    Ganz einfach:

    Unter "Lehrgeld" verbuchen.

    Und beim nächsten Hauskauf einen EIGENEN Fachmann mit der Einschätzung des Kaufobjekts beauftragen!
    Kostet auch Geld, aber viel weniger, als Ih hier in den Sand gesetzt habt...

    Entschuldigung, aber wer trotz der Hinweise und Erläuterungen des Notars nicht merkt, ob er ein Grundstück mit Haus kauft oder eine Eigentumswohnung mit Gartennutzungsrecht, dem ist anderweitig schwer zu helfen.

    Und klar war das die güstigere Variante bei der Erstellung - nämlich für den Bauträger.
     
  4. #4 Gabriel, 04.01.2008
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    Ich habe aber in einem Forum gelesen, dass man einem Laien nicht vorwerfen kann, dass er nicht weiß, was für einen Schallschutz solch eine einschalige Mauer bietet. Die Verkäufer und der Makler hätten uns doch im Vorfeld darüber informieren müssen, dass ein einschaliger Bau ist. Beim Notar wurde das ja nur vorgelesen. Wir sind davon ausgegangen, dass es was mit dem Feuerschutz zu tun hat, dass der Notar uns darauf hingewiesen hat, aber doch nicht, dass es etwas mit dem Schallschutz zu tun hat.
     
  5. Robby

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    Der Schallschutz wäre mir da erstmal recht egal... WEG Ansprüche und Eigentumsverhältnisse sind gänzlich anders geregelt...

    oder wollt ihr das Gemeinschafteigentum Dach bei einer Sanierung der Nachbarseite mitzahlen?

    Der Notar hätte eigentlich sagen müssen (der Verkäufer sowieso) das ANTEILE erworben werden....
     
  6. #6 Gabriel, 04.01.2008
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    Das mit den Eigentumsverhältnissen war uns klar, daraufhin hat uns der Makler auch hingewiesen. Uns geht es lediglich um diese Trennwand, die nicht geeignet ist um 2 Reihenhäuser voeinander zu trennen. Es ist sozusagen die falsche Technik angewandt worden, aber weil die Häuser als Wohnungen deklariert sind widerum die richtige. Nur, wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass der Schallschutz so schlecht ist in dieser Wohnung. Können wir jetzt Ersatzansprüche geltend machen? Sind wir überhaupt gezwungen so viel Geld für etwas zu bezahlen, das uns nicht rechtens verkauft worden ist?
     
  7. Robby

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    Ihr habt wissentlich eine Eigentumswohnung gekauft! Warum sagt der BT wohl das das günstiger ist???

    Bei ETW sind andere Schallschutzanforderungen geschuldet...
     
  8. #8 Erik, 05.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 05.01.2008
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    Da gibt es anders lautende Rechtsprechung:
    - OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2005 – 1 U 1825/00
    - OLG München, Urteil vom 28.05.2003 - 15 U 3660/00, IBR 2004, 197
    - OLG München BauR 1999, 399

    Danach kommt es allein auf die Bauweise an. Werden Reihenhäuser ohne Realteilung der Grundstücke in der Rechtsform von Wohnungseigentum errichtet, so gelten auch die Schallschutz-Anforderungen an „Einfamilien-Doppelhäuser und Einfamilien-Reihenhäuser“ und nicht die an „Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen“.
     
  9. Eric

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    Geht mir hier alles stark durcheinander.

    Also hat er doch wohl ein gebrauchtes Haus gekauft und da gilt die Rechtsprechung zur Haftung wegen Herstellungsmängeln an Neubauten nicht! Nur beim Neubau stellt sich die Frage, ob das vertraglich geschuldete Bau-Soll eingehalten ist. Da kommen dann die Fragen nach Herstellungsweisen, aRdT usw.

    Beim Verkauf eines gebrauchten Hauses wird nur gehaftet, wenn der Käufer einen offenbarungspflichtigen Mangel kannte und diesen dem Käufer zumindest mit bedingtem Vorsatz verheimlicht hat. Frage wäre dann: Wußte der Verkäufer von den Schallmängeln? Wie gravierend sind die beklagten Schallmängel überhaupt ?

    Das hier wäre dann der rechtliche Ansatz, der noch weiter aufgeklärt werden muß:

    Butter bei die Fische! Aber bitte nicht hier: Ab zum Anwalt.

    Der Notar kam anscheinend vom Verkäufer oder warum hat der sich sonst so abgestrampelt, dem Käufer Wissen über die Wohnungstrennwand zu vermitteln. Hätte ihm allerdings nichts genutzt. Denn die entscheidente Aussage für den Laien,

    die Trennung der Häuser ist mit der vorhandenen 24-iger Wand unzulänglich und es kommt zu starken, die Wohnqualität beeinträchtigenden Schallübertragungen ( wenns denn so ist ? ),

    würde fehlen. Wars er auch noch ein Freund des Verkäufers, dann hilft nur noch beten.
     
  10. #10 Gabriel, 05.01.2008
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    Wie gesagt, der Verkäufer und der Makler haben nichts von dem Schallschutzmangel erwähnt. Nur der Notar sagte, uns, dass es um eine einfache Trennwand handelt, ohne jedoch Nachteile aufzuführen. Als Laien können wir doch nicht ahnen, dass das etwas mit dem Schallschutz zu tun hat. Muss jetzt in unserem Reihenendhaus der Schallschutzpegel für Wohnungen oder Reihenhäuser eingehalten werden? Und ist der Verkäufer nicht verpflichtet, alle wertmindernden Grundtatbestäne an den Käufer zu übermitteln?
     
  11. #11 Gabriel, 05.01.2008
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    Es handelt sich um den Kauf eines gebrauchten Hauses. Der Verkäufer muss selbstverständlich über den Lärm bescheid wissen (das können die Nachbarn bestimmt bezeugen, denn diese haben den selben Lärm zu ertragen gehabt und sich gemeinsam mit den Verkäufern darüber beschwert). Meint ihr unsere private Rechtsschutzversicherung greift in so einem Fall oder hätte man eine Rechtsschutz mit Baurecht oder ähnlichen Zusätzen abschließen müssen. So meine letzte Frage: Hätte man uns jetzt über die Nachteile dieser Trennwand informieren müssen oder nicht? Wie gesagt, im notariellen Kaufvertrag steht Wohnung. Aber der Makler hat uns ein Reihenendhaus verkauft.
     
  12. Eric

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    Ich bin stets bemüht, mich einfach auszudrücken. Verstehen mußt Du es dann allerdings selbst.

    Ist kein Baurecht, sondern Vertragsrecht ( Kaufvertrag über eine Immobilie ). Bei abgeschlossenem Vertragsrechtsschutz wird die Rechtsschutzversicherung einspringen. Also, wenn Du nicht verstehst, was für eine Rechtsschutzversicherung Du abgeschlossen hast und/oder was hiervon gedeckt ist, den Sachverhalt der Rechtsschutzversicherung mitteilen und um Deckungszusage bitten:

    Sachverhalt wäre:

    Ich habe am ...... ein Haus Baujahr 1999 gekauft und der Verkäufen hat mich nicht darüber informiert, daß es schon während seiner Nutzungszeit zu Schallbelästigungen mit erheblicher Beeinträchtigung der Wohnqualität gekommen ist. Man hört ........ Als Zeugen habe ich den Nachbarn X ( Name und Anschrift ). Mit dem hat nämlich mein Verkäufer seit ..... über folgende Belästigungen gesprochen: ..... Man hat sich über Abhilfemaßnahmen unterhalten. Eine Abhilfe war aber laut dem Nachbarn nicht möglich usw. usw. Der Verkäufer hätte mich über diesen Mangel unterrichten müssen. Das hat er aber nicht getan.

    Was im KV über die Rechtsform des Gebäudes steht ( ETW oder Reihenhaus ) ist zunächst einmal belanglos. Natürlich steht da ETW, ist ja rechtlich auch eine. Für die Frage, was die gewöhnliche, zu erwartende Beschaffenheit eines Reihenendhauses auch in einer ETW-Anlage ist, siehe Erik. Verkäufer hatte doch laut dem Nachbarn selbst ein Schallproblem, mithin wird ein Mangel schon vorliegen, wenn die nicht beide " geträumt " haben.
     
  13. #13 Gabriel, 05.01.2008
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    Jungs ihr seid echt die besten. ICh habe gerade mit der Nachbarin telefoniert. ICh habe mich mit ihr nochmals über den Zustand des REH unterhalten. SIe meinte, dass normal laufende Musik und Fernseher im Nachbarshaus nicht zu hören seien. Nur, wenn mal eine Party oder Besuch da ist wird man das hören, oder wenn SIe mal sehr laut schreien sollte. Darüberhinaus hört mans im Nachbarshaus, wenn bei uns die Treppe jemand hochläuft, da diese wahrscheinlich an die Trennwand angeschlossen ist. Zum Glück ist die Treppe des Nachbars nicht an unsere Seite angekoppelt, sodass wir uns darüber keine Sorge machen müssten. Wasserlaufen im Badezimmer meinte Sie würde man auch nicht hören. Desweiteren hat mir die Nachbarin erklärt, dass ich mich unnötig aufgeregt hätte und der Lärm wirklich nur in AUsnahmefällen beim Nachbarn zu hören ist. Ich wundere mich nur, dass eine einzige Trennwand mit 24 cm aus Kalksandstein doch so schalldicht sein kann. Meint ihr wirklich, dass diese Trennwand mit Verputz ausreicht um diese Reihenhäuser voneinander zu trennen? Nach etlichen studieren von Forenbeiträgen stand nämlich, dass diese Trennwanddicke zu gering sei und eine zweischalige Trennwand unumgänglich sei. Soll ich vielleicht bei Feststellen von zu hohen Schallpegels doch gegen den Makler vor Gericht gehen, weil dieser uns nicht ausreichend aufgeklärt hat?
     
  14. Eric

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    Jetzt soll der Makler worüber nicht ausreichend aufgeklärt haben?

    Laß den Thread einschlafen, stell Dich in die Ecke und schäm Dich!

    So ein aufgemotztes Theater um nichts und dann löst sich alles in Luft auf. Haste Langweile ?
     
  15. #15 Gabriel, 05.01.2008
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    Trotzdem danke Eric, warst eine große hilfe
     
  16. #16 Gabriel, 13.01.2008
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    Also, ich habe nun erneut in die Papiere reingeschaut, die mir der Makler übersandt hat damals. Da steht auf der ersten Seite unter dem schönen bild ganz groß: Modernes Reihenendhaus mit sehr viel Wohnkomfort. Ich glaube bei so einer Beschreibung dieses Hauses muss ich auf meine Ansprüche beharren und auch dieses Reihenhaus fordern.
    Ich habe mich nun informiert, wegen der Rechtsschutzversicherung. Bei meiner Versicherung steht folgendes dabei:

    Mit der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige sind folgende Leistungen versichert: Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Arbeits-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (sofern nicht ausgeschlossen) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Opfer-Rechtsschutz

    Meint ihr diese Versicherung würde in meinem Fall greifen? Vielleicht habt ihr noch ein paar Details die ihr mir auf den Weg geben wollt, bevor ich morgen bei meinem Anwalt vorbeischauen werde. Wahrscheinlich werde ich bei dem ganzen gegen den Makler vorgehen, weil er mich im Vorfeld nicht ausreichend informiert hat über die Immobilie, die er verkauft hat. Darüberhinaus hat er mir eigentlich nach seiner Beschreibung ein Reihenendhaus verkauft und nicht wie in dem Kaufvertrag des Notars später angegeben eine Wohnung. Somit muss ich darauf bestehen, dass in diesem Haus die nach DIN 4109 SchallschutzWerte von mind. 57 db in Reihenhäuser eingehalten werden. Er hätte mich informieren müssen über den nicht dem Objekt entsprechenden baulichen Zustand.

    Was sagt ihr dazu? Habt ihr noch Tipps für mich, die ihr mir auf den Weg geben wollt?
     
  17. Eric

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    Ich würde dem Anwalt das doppelte Honorar anbieten, damit er sich den Unfug auch bis zum Ende anhört und dann wieder ab in die Ecke.
     
  18. #18 Gabriel, 14.01.2008
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    Spaß bei Seite, aber ich fühle mich so richtig hintergangen von meinem Makler. Der hätte mich doch darüber aufklären müssen im Vorfeld und nicht mit einem Reihenendhaus werben dürfen.
     
  19. Eric

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    Wieso? Ist doch eins. Rechtsform WEG ändert doch nichts daran, daß es ein " Haus " in einer " Reihe" von Häusern und am " Ende " der Reihe, mithin rein beschreibend ein Reihenendhaus ist.

    Hätte der Makler geschrieben, verkauft wird ein Haus in der Rechtsform von Wohnungseigentum, dann hätte das kein Interessent verstanden.

    Notar hat dann allerdings im Termin rechtlich belehrt und dann hast Du es immer noch gewollt. Jetzt Nachkarten, " habe ich aber nicht verstanden ", gilt nicht.

    Wenn Du den Notar nicht verstanden hast, dann hätte sich wohl auch der Makler den Mund fusselig reden können :winken.

    Ist halt ein allgemeines Problem: Verstehen, was jemandem einem mitteilt und erklärt, muß jeder selbst. Der Notar wird vor Unterzeichnung des KV mit Sicherheit nachgefragt haben, ob es noch Fragen gibt. Haste dann verneint und unterschrieben.

    Hätte er Dich einen Test schreiben lassen sollen, um das Verständnis abzuchecken, hättest Du bestimmt protestiert.
     
  20. #20 Gabriel, 14.01.2008
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    Aber Tatsache ist doch, dass die Aussage fehlte, dass eine einschalige Trennwand zwischen Reihenhäusern nicht den Schallschutzanforderungen entsprechen. Ich meine so ein versteckter Mangel kann doch nicht einfach aus so einem Dokument weggelassen werden?
     
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