Frage vor Vertragsabschluss: Ist eine dedizierte Werksplanung durch den Architekten n

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  1. #1 Antaje76, 04.01.2008
    Antaje76

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    Hallo,

    wir benötigen fachmännische Unterstützung für unsere finale Entscheidung mit welcher Firma wir unser EFH KfW40 Haus in Holzständerbauweise bauen werden.

    Und zwar liegen uns zwei Angebote vor.

    Bei der ersten Firma handelt es sich um ein Architektenbüro welches als Generalübernehmer agiert. Das Architektenbüro führt die komplette Werksplanung im Detail durch. Die Handwerker der einzelnen Gewerke arbeiten basierend auf diesen Plänen. Bzgl. Bauleitung werden folgende Punkte angeboten:
    - Mind. 25 Baustellenbesuche bis zur Fertigstellung.
    - Koordination der einzelnen Gewerke (Absprachen mit den Handwerkern)
    - Protokollierung aller Absprachen
    - Terminüberwachung und ggf. Reaktion mit Verzugsmahnung an die entspr. Handwerker
    - Qualitätskontrolle aller Ausführungen im Sinne eines unabhängigen Bauherrenvertreters (sind die Details eingehalten? Sind die geplanten Materialien in der geplanten Qualität/Güte eingebaut? Mangelrügen mit Fristsetzung ausstellen etc.)
    - Der Bauleiter trägt die gesamte Verantwortung für die Baustelle inkl. Sicherheitskoordination
    - Koordination der Eigenleistungen und Hilfestellung bei den eigenen Arbeiten der Bauherren

    Des Weiteren bietet diese Firma eine Generalübernehmerversicherung (Versicherung tritt ein, wenn es Architektenbüro und Handwerker nicht mehr gibt) und als Gewährleistung VOB mit 5 Jahren.

    Das Angebot ist aber um 20.000 EUR höher als das Angebot der zweiten Firma.

    Bei der zweiten Firma handelt e sich ebenfalls um ein Architektenbüro welches aber nicht als Generalübernehmer agiert. In diesem Fall würden wir mit jedem einzelnen Gewerk einen Vertrag abschließen. Eine dedizierte Werksplanung wird nicht vom Architektenbüro ausgeführt. Dies sollen die einzelnen Gewerke übernehmen! Wir haben Zweifel, ob diese Abstimmung optimal funktioniert. Gerade aus dem Grund, dass ein KfW40 Haus gut geplant und abgestimmt sein muss.

    Des Weiteren fällt die Bauleitung durch den Architekten mager aus. Vier Baustellenbesuche sind ungefähr geplant. Ansonsten stellt jedes einzelne Gewerk seinen eigenen Bauleiter. Aber niemand schaut mit kontinuierlich auf gesamte Bauvorhaben. Wahrscheinlich müssen wir diese Rolle selbst übernehmen oder einen Bauleiter vom BSB oder VPB beauftragen.

    Könnten Sie uns ein paar Tipps und Anregungen geben, die uns die Entscheidung vereinfachen können? Ist das abgespeckte Angebot der zweiten Firma bzgl. Werksplanung und Bauleitung wirklich ratsam? Oder sind die Mehrkosten von 20.000 EUR für eine dedizierte Werksplanung und Bauleitung gerechtfertigt?

    Vielen Dank für Ihre Kommentare im Voraus.
    A.R.
     
  2. Eric

    Eric

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    Der Vergleich hinkt: Äpfel mit Kartoffeln !

    Oder die Angaben sind nicht richtig. Die Vergütung für einen GÜ kann nicht um nur 20.000 € teurer sein, als die für einen reinen Architekten.

    Insofern mal genau angeben, was der GÜ macht. Für den Preis von x + 20.000,00 € nie im Leben auch die Bauausführung, die er als GÜ aber machen müßte. Falsche Begriffswahl ?
     
  3. Ryker

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    Vermutlich die Kostenschaetzung des "billigeren" Architekten mit einem Angebot verwechselt?
     
  4. Baumal

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    ... was darf man sich unter einer dedizierten werkplanung vorstellen ?:confused:
     
  5. #5 Stefan61, 05.01.2008
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    oder ist ...

    ... es etwa keine dedizierte, sondern eine dezidierte (engl. dedicated - gewidmet, deutsch dezidiert - entschieden)?
     
  6. #6 Baufuchs, 05.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Äpfel und Birnen

    zu 1) GÜ
    Es liegt ein Komplettangebot vor
    zu 2)
    Architekt/Einzelvergabe
    Der Architekt kann in diesem Fall kein Angebot über die Bauleistungen abgeben/abgegeben haben.
    Die Kosten sind geschätzt, denn eine Ausschreibung hat ja noch nicht stattgefunden.
    Die Gesamtkosten erfahren Sie in diesem Fall genauer, nach dem die Angebote der Einzelfirmen eingegangen sind. Ganz genau wissen Sie es nach Ausführung/Aufmaß/Abrechnung.
    Den Einzelfirmen die Werkplanung zu überlassen.....:mauer
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Falls für die Variante 2 nicht von allen Gewerken Festpreisangebote vorliegen, ist es wirklich nicht vergleichbar, außerdem mit erheblichem Risiko belastet.
    Ich würde klar das GÜ-Angebot bevorzugen.
    Allerdings geht auch da aus den Angaben nicht hervor, ob es sich um einen Festpreis handelt.
    Deswegen in jedem Fall Angebot fachlich und rechtlich prüfen lassen!
     
  8. Eric

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    @Julius: Hiervon verstehste nichts. Angaben des Fragestellers sind unbrauchbar.
     
  9. #9 Thomas B, 05.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 05.01.2008
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    Au weh....

    ...was wird denn das nun wieder???????

    Daß das erste Büro "teurer" ist, ist ja klar. Es wird auch mehr gemacht!


    Ich schmeiß' mich weg! Wenn das wirklich ein "Architekturbüro" ist, dann ist dies eine -vorsichtig formuliert- eher ungewöhnliche Konstellation! Wenn Sie mit jedem Gewerk einen Separatvertrag abschließen, was m.E. vernünftig ist!- handelt es sich wohl wirklich um ein Archi-Büro und nicht um eien GÜ, denn er übernimmt ja nicht, sondern Sie vergeben die Einzelleistungen.

    Daß dieses Büro jedoch keine Werkplanung macht ist höchst suspekt. Frage: Handelt es sich wirklich um Archis??? Denn hierin, also in der ausgearbeiteten, detaillierten Planung liegt eigentlich der große Vorteil beim Bauen mit Architekt! Daß dies die Handwerker machen sollen ist -entschuldigung- grober Unfug: Da plant der Zimmerer sein Dach, der Dachdecker seine Dachdeckung (die dann aber leider nicht zum darunterliegenden Dach paßt) und der Maurer plant vorab sein Mauerwerk und übersieht, daß ja obendrauf noch ein Dach zu planen wäre....jeder plant vor sich hin....prima! Wer denkt sich denn so einen Käse aus??????

    Schönes WE.

    Thomas

    PS: Ich würde keinen von beiden beauftragen!
     
  10. Eric

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    @Thomas: Wäre auch mein Rat, allerdings erst im zweiten Schritt gewesen.

    Aber die Geschichte mit dem Angebot von Null Werkplanung durch den Archi scheint inzwischen nicht ungewöhnlich zu sein. Das habe ich erst vor 9 Monaten bei einem Freund erlebt. Den Archi hat er dann nur LPH 1 - 2 machen lassen. Der Archi war mehr " Künstler und Designer ".

    Wer es als Bauherr braucht.

    Ich glaube, einige Architekten haben einfach Angst vor der Werkplanung. Wenn man liest, was an den FHs gelehrt wird, kann man das auch verstehen, z.B. Dierks/Wormuth, Baukonstruktion, 2007. Habe ich zu Weihnachten geschenkt bekommen :bounce::bounce:
     
  11. #11 Baufuchs, 05.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist Normalität.
    Wenn überhaupt ein "eigener Architekt" beauftragt wird, dann mit Lp 1-2.
    Die 100stel krieg ich dann auf denn Tisch "machen Sie mal Angebot, Kfw-60 oder so sollte es aber werden".

    Letztes Erlebnis mit einem solchen Kandidaten:
    Einladung zu einer ausführlichen Besprechung vor Erstellung eines Angebots wird mit dem Hinweis abgelehnt "habe ja noch 6 weitere Angebote angefragt, da kann ich nicht mit jedem das Objekt durchsprechen!"

    Ablage rund.
     
  12. Eric

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    @Baufuchs: Mein Freund hat aber dann einen weiteren Archi für 3 - 9 beauftragt, der erhält " bis " und bekommt/braucht Unterstützung vom Robby. Da packste Dir nur noch an den :irre
     
  13. #13 Thomas B, 05.01.2008
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    Ehrlich.....

    ....ist das Eure Erfahrung mit Archis???? Lph. 1 + 2 oder so ähnlich????

    Kann ich aus meiner Erfahrung und der meiner Kollegen so nicht bestätigen. Im Gegenteil! "Meine" Bauherren fragen mich schon, ob ich denn auch alles machen kann (also 1-8!). Halte ich auch für sinnvoll.

    Klar: Wenn ein Kollege sich als reiner Künstler versteht und sich mit solch profanen Dingen wie Eingabeplanung und Ausführungsplanung oder gar der Bauleitung eben nicht befassen möchte...bitte schön. Aber: Wer nie erfährt wie sich die geistigen Ergüsse -und seien sie künstlerisch noch so hochwertig- in der Realität umsetzen lassen (oder eben nicht:motz), der sollte vielleicht wirklich lieber "Künstler" sein und Skulpuren schnitzen und von mir aus Bilder pinseln aber um Himmels Willen keine Häuser planen.

    Die wenigsten BH wollen Künstler oder Kunstobjekte bewohnen! Denke ich.

    Und wenn die Kollegen diese Leistung nicht erbringen können oder wollen, dann sollten eben ein anderer dies tun, aber doch nicht die Handwerker, die naturgemäß erstmal ihr eigenes Gewerk im Kopf haben. Warum sollte auch ein Mauerer ein komplettes haus durchplanen, wenn seine Verantwortung (und Entlohnung!) nach dem Rohbau endet.

    Das ist doch eine völlig unsinnige und für den BH gänzlich absurde Vorgehensweise! Und wenn Ihr alle immer öfter diese Erfahrung macht ist es umso schlimmer.

    Nix für Ungut....aber das ist Mist!

    Bis denne

    Thomas
     
  14. #14 Antaje76, 06.01.2008
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    Danke für die Antworten - ergänzende Infos

    Vom Generalübernehmer des ersten Angebotes liegt ein Festpreisangebot vor. Er führt Lph 1-9 durch.

    Der Architekt des zweiten Angebotes übernimmt LPH 1-4. Danach hat Partnerfirmen mit denen er langjährig zusammen arbeitet. Da ist im Kern eine gestandene Holzbaufirma, die die "Haushülle" inklusive Wände, Fenster, Dach u. Spenglerarbeiten erstellt (inkl. Werksplanung). Der Keller wird von Glatthaar erstellt. Es liegen von allen Gewerken Festpreisangebote vor. Außerem wird garantiert, dass das Haus die Bedingungen für ein KFW40-Haus erfüllt.
     
  15. mls

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    was, wenn kfw40 nicht erfüllt wird ..?
    wie schaut in beiden fällen die qualitätssicherung aus?
     
  16. #16 Ingo Nielson, 07.01.2008
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    kann ich bestätigen.
    bei mir hat noch keiner nach "lph 1-2 isoliert " gefragt. eher "machen sie auch bauleitung?"
    bei den kollegen, zu denen ich kontakt habe, ist es genauso.
     
  17. Eric

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    Sie verstehts nicht und vergleicht nach wie vor Äpfel mit Kartoffeln.

    Letzter Versuch: Das Architektenangebot kann bei gleicher " baulicher " Leistung nur günstiger sein, weil der Archi weniger Leistungen erbringt. Es fehlen bei der zweiten Alternative die für den Bauherren wesentlichen LPH 5-9 und damit auch die ansonsten durch Haftpflichtversicherung gedeckte Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehlerin in diesen Phasen. Die ausführenden Unternehmer " überwachen " sich selbst. Es gibt dann auch keine Beratung durch den Archi bei der Ausgestaltung der Bauverträge. Das wäre nämlich LPH 7. Für den bautechnischen Laien ist das ein Roulette-Spiel.

    Fragestellung deutet darauf hin, daß eine umfassende Beratung vor Ort durch einen Fachmann angezeigt ist.
     
  18. Ryker

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    Und: Wie kann jemand einen Festpreis fuer ein Haus abgeben, dass noch gar nicht entworfen ist?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 07.01.2008
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    Mag ja sein, das beide Architektur studiert haben, mag auch sein, das beide in der entsprechenden Kammerliste stehen, aber Architekten in dem Sinne, wie Sie denken sinds beide nicht.
    Denn BEIDE werden nicht Ihre (Bauherren) Interessen vertreten, sondern die eigenen bzw. die der Partnerfirmen.
    Wenn Sie das wollen, nehmen Sie einen simplen GÜ und nicht einen, der den Architekten raushängt.
    Wenn Sie einen Vertreter Ihrer Interessen wollen, nehmen Sie einen FREIEN Architekten, der LP 1 - 8 zumindest anbietet.
    Möglichkeit 3 - nehmen Sie einen von den beiden und ziehen Sie hier schon mal ne 10er Karte Mängelfragen.

    MfG
     
  20. #20 Bauwahn, 07.01.2008
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    Da weisst Du wenigsten gleich woran Du bist. Wenn's immer so einfach wäre. Jedenfalls gut, wenn man sich leisten kann auf solche Aufträggeber zu verzichten.

    Gruß

    Thomas
     
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