Gefahr für die eigene Hütte?

Diskutiere Gefahr für die eigene Hütte? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; schon gelesen? http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,527392,00.html

  1. bernix

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  2. Gina

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    Das ist schon der Hammer! Wobei ich glaube, dass unabhängig vom Verkauf eines Kredites von einer Bank zur nächsten Bank eine Zwangsvollstreckung nicht erfolgen kann, wenn der Kreditnehmer alle seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt (also z. B. keine Rate im Rückstand) hat. Er hat schließlich als Kreditnehmer auch Rechte und unabhängig vom (neuen) Kreditgeber kann ja nicht auf einmal und ohne trifftigen Grund die Bank/neuer Kreditgeber die Zahlung des Darlehens verlangen. Ansonsten wäre ja eine vertraglich vereinbarte Laufzeit (Zinsbindung) ohne jeden Gehalt.

    Gruß Gina
     
  3. Ryker

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    Wieso sollte aber jemand diese Kredite aufkaufen, wenn nicht die Moeglichkeit besteht,
    damit in naher Zukunft einen schnellen [hier Waehrungseinheit einsetzen] zu machen?

    Ich tippe eher, dass bald die erwaehnte politische Entscheidung faellt, die Kuendigung nicht notleidender Kredite zu verbieten,
    dies dann aber wieder so bekloppt umfassend, dass letztlich nahezu kein Kredit mehr als notleidend (an)erkannt wird, sei es auch
    noch so richtig.
     
  4. #4 HolzhausWolli, 09.01.2008
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    @Gina: Du denkst zwar logisch...aber irrst dennoch, leider! Natürlich ist es mehr als vollkommen unübliche Praxis daß ein Kredit aufgekündigt wird obwohl kein Tilgungs- oder Zinsverzug besteht. Was soll der Kreditnehmer denn auch anders oder besser machen als seinen Verpflichtungen fristgemäß nachzukommen?!
    Aber: Es bleibt bei der subjektiven Entscheidung der Bank, auch nur anzunehmen daß Du übernächsten Monat möglicherweise in Verzug geraten könntest, und schon mal vorsorglich den Kredit fällig zu stellen.

    Dieses Recht haben alle Fremdfinanzierer der Bank beim Abschluß der Darlehensverträge in Form der obligatorischen einheitlichen Kreditbedingungen per Unterschrift eingeräumt!
     
  5. Lukas

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    Genau das ist aber möglich, da die Hütten dann weit unter Wert verschleudert werden. Was meinste, wer dann kauft? Da liegt der Gewinn.
    Der ehemalige Besitzer steht mit der "nicht erzielten" Differenz weiter in der Kreide.

    Gruß Lukas
     
  6. #6 HolzhausWolli, 09.01.2008
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    @ Lukas :biggthumpup:
     
  7. Gina

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    Hallo,
    ich werde mir mal unseren Kreditvertrag inklusive der allg. Geschäftsbedingungen genauer ansehen.
    Aber: Selbst wenn ich mich durch meine Unterschrift damit einverstanden erkläre, dass die Bank (oder eine neue Bank) den Kredit bzw. das Kreditrisiko jederzeit neu bewerten kann und dann nach Jahren regelmäßiger Zahlung von Zins + Tilgung (d. h. Kreditsumme ist geringer geworden) den Kredit sofort fällig stellt und ggfs. Zwangsvollstreckung betreibt, dann halte ich dies für eine unwirksame Klausel.
    Ein Vermieter kann ja mit einem Mieter in einem Mietvertrag auch vertraglich vereinbaren, dass z. B. Kanarienvögel nicht gestattet sind oder ein Aquarium oder Besuch ab 22:00. Wenn der Mieter eine solche von ihm ausdrücklich unterschriebe Vereinbarung dann nicht einhält, kann der Vermieter sie trotz Vertrages nicht (gerichtlich) durchsetzen, weil eine solche Regelung einfach sittenwidrig ist.
     
  8. #8 Stefan61, 09.01.2008
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    Im großen und ganzen ...

    ... schlecht recherchierte Panikmache. Wer seine Raten stets pünktlich gezahlt hat, wird eine Anschlußfinanzierung - also einen anderen Kreditgeber - finden, selbst wenn ihm das Darlehen gekündigt wird.

    Und der Darlehensgeber kann keineswegs, wie hier behauptet, nach Belieben kündigen, sondern nur aus wichtigem Grund. Die Nachweispflicht hierfür liegt bei ihm, und die Hürde liegt hoch, weil die Zinsfestschreibung sonst unterlaufen werden könnte.

    Drittens machen sich nur jene Sorgen, die ein Zwangsversteigerungsverfahren noch nie erlebt haben. Dieses währt Monate und Jahre.

    Fazit: Wer den deutschen Michel am empfindlichen Punkt "Eigenheim" trifft, kann sich seiner Schlagzeile sicher sein ("bad news make good copy"). Vor einigen Jahren waren es die angeblich manipulierbaren Grundbücher, heute sind es eben die Heuschrecken.
     
  9. Lukas

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  10. #10 Stefan61, 09.01.2008
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    @Gina

    Ihre Überlegungen kommen der Sache schon nahe. Es geht aber nicht nur um unwirksame AGB, sondern auch um Verstoß gegen Treu und Glauben, Ausschließbarkeit der Abtretung und vieles mehr. In diesem Forum wurde schon oft darüber diskutiert (suchen Sie z. B. nach Sicherungszweckerklärung).

    Insgesamt ist das Thema so spannend wie "Feinstaub" oder "Klimakatastrophe". Wer nichts anderes zu tun hat, kann sich darüber aufregen. Andernfalls sollte man sich auf Wichtiges konzentrieren.

    Ich beschaffe mir übrigens gerade eine größere Finanzierung und werde bei der Vertragsverhandlung dieses Thema (weil irrelevant) nicht ansprechen.
     
  11. #11 Carden. Mark, 09.01.2008
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    Das Problem ist sicherlich dann gegeben, wenn Kredite gesplittet sind und nur ein Teil der Kredite bei diesen Banken dann auch noch zweitrangig abgeschlossen wurden.
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Ich glaube auch nicht, daß eine Bank ein Interesse daran hat, einen guten (zahlenden) Kunden zu verlieren. Immerhin verdient eine Bank an einer Immofinanzierung langfristig ganz gut. Soweit ich gelesen habe, ist es auch nicht sicher, ob das Urteil für ordnungsgemäß bediente Kredite gilt

    Würde sie den Kredit zusammen mit notleidenden Krediten verkaufen, dann muß sie mit ordentlichen Abschlägen rechnen. Das rechnet sich für die Bank nur dann, wenn sie ihre eigenen Bücher aufräumen MUSS.

    Aber sehen wir die Sache realistisch. Möchte die Bank einen Kunden loswerden, aus welchen Gründen auch immer, dann findet sich ein Weg. Spätestens zum Ablauf der Zinsbindungsfrist ist der Kreditnehmer wieder auf die Bank angewiesen, und da gibt es Mittel und Wege einen Kunden legal in´s Abseits zu stellen.

    Einen Rechtsstreit mit einer Bank können sich nur wenige leisten, sowohl nervlich als auch finanziell.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Ingo Nielson, 09.01.2008
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    ein problem könnte es geben, wenn man nach ein paar jahren eine anschlußfinanzierung braucht.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Und dann sollte man sich einmal vor Augen halten, wieviel in 10 Jahren bei 1% Annuität wirklich getilgt wurde.

    Wurde dann noch mit 100% finanziert, dann fällt es der Bank leicht nach einer Verstärkung der Sicherheiten zu fragen....und schon geht´s los.
    Wer hat noch eine schuldenfreie Immobilie in der Rückhand mit der er die Sicherheiten verstärken könnte? Die Halskette der Ehefrau dürfte in den wenigsten Fällen ausreichen.

    Auch veränderte Einkommensverhältnisse, oder nur die Möglichkeit daß sich das Einkommen reduzieren könnte, reichen bereits für heftige Diskussionen. Einem Bekannten hatte man die Anschlußfinanzierung verweigert, weil als ITler (obwohl angestellt) sein Einkommen nicht ausreichend gesichert sei.
    Er hat monatelang nach einer neuen Bank gesucht bis die Sache wieder unter Dach und Fach war.

    Eine Störung bei den Raten ist sowieso ein K.O. Kriterium, selbst wenn diese nur einmalig war. Dank EDV vergißt die Bank nie...:(

    Gruß
    Ralf
     
  15. bernix

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    ...der Grat zwischen Optimismus und Naivität ist denkbar schmal!
    (Sorry)

    Das Stichwort heisst NEUBEWERTUNG!

    besonders interessant sind die Häuser mit hoher Eigenkapitalquote!

    und auch wenn in D eine andere Situation herscht wie zB in d. USA oder in GB:
    Auch hier forsten die Kreditunternehmen Ihre Bestände durch.
    Demletzt war von meiner Bank (obwohl der Kredit gekündigt ist und eine Anschlussfinanzierung bereits abgeschlossen ist) ein beauftragter Sachverständiger bei mir und hat sich mein Haus angeschaut...
    Mal schauen ob was nachkommt
     
  16. bernix

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    Ralf ...völlig richtig

    (hat sich wohl überschnitten)

    gruss bernhard
     
  17. #17 Stefan61, 09.01.2008
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    @bernix

    Was ist denn nun Ihr Punkt - können Sie das etwas analytischer ausdrücken? Konkret gefragt: Warum soll, wie Sie meinen, ausgerechnet ein Objekt mit hohem Eigenkapitalanteil gefährdet sein? Ich setze als Hypothese dagegen, daß es dem Eigentümer bei hohem Eigenkapital leicht fällt, einen Dritten als Finanzier zu finden, wenn die bisherige Bank nicht mitzieht.

    P. S.: Wenn Sie sich ein wenig länger mit der Problematik beschäftigen, werden Sie in den Panikartikeln einen auffälligen Mangel an Beispielen bemerken. Und wenn der eine oder andere Beleg kommt, handelt es sich stets um jemanden, der seine Raten nicht pünktlich zahlt.
     
  18. #18 paulchen456, 09.01.2008
    paulchen456

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  19. Gina

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    Interessanter Bericht von Plusminus, ich glaube den habe ich auch im TV gesehen.
    Allerdings halte ich es für völligen Quatsch das eine Bank, oder eine neue Bank oder welcher Investor auch immer vom Kreditnehmer 470.000 Euro verlangen kann, wenn die Schuld nur noch 250.000 Euro beträgt!!!!

    Ich habe bei meinem Finanzierungsvolumen einen recht hohen Eigenkapitalanteil, eine 15-jährige Zinsbindung (auf die ich auch bestehe) und einen anfänglichen Tilgungssatz von 2,5 %, so dass ich mir auch vor Heuschrecken keine Sorgen mache.

    Gina
     
  20. drulli

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    Panikmache ist doch gut, wenn sie denn dazu führt, dass die Hausbesitzer vorsichtiger beim Vertragsabschluss und aufmerksamer bei den Ratenzahlungen sind. Auch kann sie die politische Meinungs- und Gesetzesbildung beeinflussen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass gesetzlich geregelt werden soll, den Verkauf von Krediten durch die Bank von der Zustimmung des Kreditnehmers abhängig zu machen.
    Grüße!
    Drulli
     
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Gefahr für die eigene Hütte?

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