Gefahr für die eigene Hütte?

Diskutiere Gefahr für die eigene Hütte? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hast Du schon einmal versucht, zeitnah eine schriftliche, verbindliche Auskunft eines Inso Verwalters zu bekommen ? Ich schon. Am Anfang ist das...

  1. Micro

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    Hast Du schon einmal versucht, zeitnah eine schriftliche, verbindliche Auskunft eines Inso Verwalters zu bekommen ? Ich schon. Am Anfang ist das Bearbeitungsvolumen der berufenen Kanzlei so groß, dass Du auf diese Weise zwangsläufig in Verzug gerätst.

    Ist hier jemand, der das Prozedere tatsächlich kennt ?
     
  2. alfi

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    Dann wäre es aber nicht deine Schuld wenn du nachweisen kannst, dass du schuldlos Zahlungen zu spät geleistet hättest. Wichtig ist hier die Möglichkeit des Nachweises. Also nicht einfach nur ein Telefonat mit der Sekretärin.

    Wie lang hat es denn gedauert bis du eine schriftliche Auskunft hattest? Und wer war wärhend und nach dem Insolvenzverwalter Eigentümer der Forderung gegen dich?
     
  3. Micro

    Micro

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    Nein ,umkekehrt. da ging es um eine Forderung meines Unternehmens.

    Doch darum geht es hier nicht. Es geht hier um Deine Aufforderung , Zahlungen an ein Insolvenz geratenes Bankunternehmen einzustellen und sich daraus ergebenden obigen Fragen, die weder durch Lesen des volksnahen Blattes noch durch Dich beantwortet werden.

    Also nochmal:

    1.Woher erfährt man zeitnah und rechtsverbindlich, wer zu bedienen ist ? Hat mir eine Sekretärin gesagt war nicht die Idee. Das passiert bei seriösen Kanzleien auch nicht.

    2.Ist man verpflichtet, in solch einem Fall selber tätig zu werden ?
     
  4. alfi

    alfi

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    Klar muss man tätig werden. Der Vertrag beinhaltet ja keine anders lautende Regelung. Nur kann nicht verlangt werden, dass man besser handelt als es unter diesen Verhältnissen üblich ist.

    Wenn man die Zahlungen fälschlicherweise (selbst verschuldet) an den Falschen leistet, dann würde diese im schlechtesten Fall der Insolvenzmasse zugeschlagen werden. Dann könnte man im Zweifelsfall bis auf Null abschreiben.

    Nur sind Bankenpleiten ja selten und betrifft immer nur eine kleine Kundenschar.

    Und in deinem Fall ging es um eine Forderung von dir (oder deinem Auftraggeber) gegen die insolvente Bank?
     
  5. Robert1

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    Das ist FALSCH. Hör auf, hier solche Dinge zu erzählen!!!
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter der Einzige, an den du überhaupt befreiend Zahlungen leisten kannst (§ 80 Insolvenzordnung).

    @micro: Wenn nicht klar ist, an wen man zahlen muss, sollte man beim Amtsgericht hinterlegen (gilt nicht nur für die Insolvenz). Damit vermeidet man, dass man bei höheren Forderungen auch noch hohe Zinsen zahlt.

    Wenn du nach Daten einer Firmeninsolvenz suchen willst: Klick
     
  6. Robert1

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    Du verwechselst da was: Alle Gelder, die nach Eröffnung des InsO-Verfahrens an das Unternehmen gezahlt werden, fließen in jedem Fall in die InsO-Masse! Aus dieser Masse gibt es die Quote. Die insolvente Firma darf über die Masse nicht mehr verfügen.

    Die Frage ist, ob man überhaupt noch an den Insolventen zahlen soll. Das müsste aber ein rechtlicher Beistand beurteilen.
     
  7. alfi

    alfi

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    Aber nicht wenn die Bank, die vom Insolvenzverwalter vertreten wird, nicht mehr Eigentümerin der Forderung ist. Ist das so schwierig zu verstehen? Der Insolvenzverwalter ist ja kein anderer als ein Zwangsverwalter, der die Geschäftsführung übernimmt und somit kann nur er der richtige Adressat sein wenn die Bank zu diesem Zeitpunkt Gläubigerin wäre - ansonsten nicht.
     
  8. alfi

    alfi

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    Und was habe ich verwechselt? Es ist doch absolut klar, was ich dargelegt habe. Überprüfen wer Eigentümer der Forderung ist. Und an den Vertreter des Eigentümers zahlen. Eigentlich simpel zu begreifen.

    Das Problem der fälschlichen Zahlungen an die Bank habe ich - vielleicht für dich nicht verständlich - dargelgt. Wo du also den Widerspruch erkannt haben willst, musst du noch deutlich machen.
     
  9. Robert1

    Robert1

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    :mad:
    Ich versteh es schon. Nur was du da von dir gibst, versteh ich nicht. Außerdem zitierst du nicht richtig. Dein Kommentar auf mein Posting ist aus dem Zusammenhang gerissen! Die Aussage dort ist vollkommen richtig!

    Dass man die Rechnung von A nicht bei oder an B bezahlt ist ja wohl klar. Das musst du wohl niemandem erklären. Dargelegt hast du außerdem gar nichts. Es gibt einen Unterschied zwischen befreiender Leistung (an wen auch immer) und einer Leistung an den falschen Gläubiger (mit der Möglichkeit der Rückforderung).

    Aber das ist jetzt deutlich :offtopic:
    Deswegen halte ich mich auch jetzt aus der Diskussion heraus.
     
  10. alfi

    alfi

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    Ich glaube, dass wir dann wohl der gleichen Auffassung sind. Wenn die Bank insolvent ist und die Bank weitere Eigentümer der Forderungen, dann Geldüberweisung an den Insolvenzverwalter.

    Wenn nicht, dann an den jeweiligen Eigentümer bzw. Vertreter der Forderung gegen den Kreditnehmer.

    Und das muss man eben herausfinden wer das Anrecht auf die Zahlungen hat.

    Eigentlich gar kein so ungeheuer schreckliches Unterfangen.
     
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