Anforderungen an Aufenthaltsräume

Diskutiere Anforderungen an Aufenthaltsräume im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine Frage bezüglich den Anforderungen an Aufenthaltsräume, in diesem Fall an Aufenthaltsräume in einem Zierpflanzenbetrieb:...

  1. #1 Constructor, 10.01.2008
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    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich den Anforderungen an Aufenthaltsräume, in diesem Fall an Aufenthaltsräume in einem Zierpflanzenbetrieb: Gibt es eine DIN oder sonstige Richtlinie, in der Anforderungen an Belichtung, Raumgröße etc. aufgeführt sind?

    Außerdem wäre es interessant, etwas über die sanitären Einrichtungen wie z.B. Toiletten zu erfahren. Gibt es eine Richtlinie, die die Anzahl der Toiletten bezogen auf die arbeitenden Personen vorschreibt?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen,

    Gruß aus Hessen
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Arbeitsstättenverordnung....
     
  3. #3 Bauwahn, 10.01.2008
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    auch in der Landesbauordnung
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 10.01.2008
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    In der hessischen ...

    ... Landesbauordnung steht dazu nichts (mehr). Ist auch nicht mehr im Prüfumfang enthalten.

    Maßgebend hierfür sind die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR),
    z.B. hier zu finden: http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/zasr_te.htm
     
  5. #5 Bauwahn, 10.01.2008
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    Ach ja, Ihr Hessen...
    und wie ist das bei Euch mit Wohngebäuden? Die fallen ja wohl kaum unter die ASR. Darf man da künftig auch wieder 2 m hohe Keller als Wohnraum vermieten?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 10.01.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Der Fragesteller hat nach Aufenthaltsräumen in einer hessischen Gärtnerei gefragt :shades .

    Ansonsten:
    § 42 Aufenthaltsräume
    (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben. In Dachgeschossen muss diese Raum-höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht beleuchtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von insgesamt mindestens einem Achtel der Grundfläche des Raumes einschließlich der Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
    (3) Aufenthaltsräume, deren Benutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, Behandlungsräume des Gesundheitswesens, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
    (4) Aufenthaltsräume nach Abs. 3 müssen unmittelbar mit Rettungswegen in Verbindung stehen, die ins Freie führen.
     
  7. #7 Bauwahn, 10.01.2008
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    ok, also für Wohngebäude gilt noch die Vorgabe der LBO, Danke.
     
  8. #8 Constructor, 11.01.2008
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    Vielen Dank für die Info!!!

    Gruß aus Hessen


    P.S. Auch für die anderen Antworten Danke
     
Thema: Anforderungen an Aufenthaltsräume
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