Wie Umnutzung beantragen ???

Diskutiere Wie Umnutzung beantragen ??? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo werte Fachleute, folgende Frage... folgende Voraussetzungen. Gewerbegebiet BauNVO 1968 gültig. Keine über § 8 BauNVO hinausgehenden...

  1. #1 jimmmy78, 10.01.2008
    jimmmy78

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    Hallo werte Fachleute,

    folgende Frage... folgende Voraussetzungen.

    Gewerbegebiet BauNVO 1968 gültig. Keine über § 8 BauNVO hinausgehenden Nutzungsbeschränkungen, kein Aufstellungsbeschluß über eventuelle Planungsänderungen, keine Veränderungssperre, etc.

    Es handelt sich um ein ehemals wohnwirtschaftlich genutztes Haus mit Gewerbehalle angrenzend. Ein Investor möchte nun das Objekt ( ehemaliges Wohnhaus ) erwerben, um ein Bordell zu betreiben.

    1. Wo ( UBA oder Bauamt ? ) muß er welchen Antrag ( Bauantrag oder Nutzungsänderungsantrag ? ) stellen,um eine Genehmigung für die Folgenutzung zu erhalten ??? Umbauten würden nicht stattfinden, sodaß seiner Meinung nach kein Bauantrag gestellt werden muß... ich bin mir da aber nicht sicher.

    2. Bekommt der Investor überhaupt die Nutzung als Bordell genehmigt ???

    Für eure Antworten bedanke ich mich bereits im Vorfeld

    Vielen Dank
    Ich freue mich auf eine rege Diskussion.

    Eurer Jimmmy
     
  2. Baumal

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    um die diskussion in gang setzen:

    1. frage: sind sie der investor oder hausbesitzer
    aber wollen dies nicht "öffentlich" kundtun?

    2. frage: wenn erste frage nein, sind sie nachbar
    der ein bordell verhindern möchte?

    beide in frage gestellten vorhaben wären erst mal nicht verwerflich,
    antworten ihrerseits aber die basis einer reger diskussion.
     
  3. #3 jimmmy78, 11.01.2008
    jimmmy78

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    ... weder noch. Wir kamen ins Gespräch.. Das Thema hat mich interessiert.... Ich habe gegoogelt.... einiges Beachtenswertes gefunden ( wie bereits an Info`s mitgeteilt )... bin jedoch in der Hinsicht absoluter Baulaie und Frage daher hier in einem Fachforum nach.

    Von daher interessieren mich beide Seiten. Wie könnte jemand ein Bordell " durchboxen " bzw. wie könnte jemand ein Bordell unter den genannten Bedingungen verbieten.

    Das Interesse resultiert aus der Vermutung heraus, daß es nicht so einfach sein muß, eine Immobilie als Bordell zu betreiben, bzw. an einen Bordellbetreiber zu vermieten, da auf Grund der Lukrativität dies öfters geschehen würde.

    Nach dem Motto, Bortdell nur im Gewerbegebiet legal ( Baurecht ) und gleichzeitig sehr hohe Leerstände in diesen Gebieten.

    In Erwartung eurer Antworten...
    jimmmy
     
  4. #4 planfix, 11.01.2008
    planfix

    planfix Gast

    für bordelle gibt es viele hürden, die eine gemeinde finden kann, so sie dies nur will.
    ich möchte diese hier nicht näher erläutern, bei bedarf als pn.
     
  5. Baumal

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    möchte die stadt/gemeinde einen bordellbetrieb verhindern wird es
    sehr schwer werden eine genehmigung "durchzuboxen".

    auch wenn man vom ältesten gewerbe der welt spricht, kann die
    stadt/gemeinde bestimmte arten der gewerblichen nutzung im gewerbegebiet
    ausschließen. u.a. mit der begründung ein bordell ist eine vergnügungsstätte.

    keine rechtsberatung.
     
  6. PeMu

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    Zurück zur Ausgangsfrage

    Nämlich (Bau-)antrag oder nicht: ja Antrag ist zu stellen.

    Denn die Baugenehmigung umfasst nicht nur die baulichen Anlagen, sondern auch die Nutzung.

    Gehen Sie mal zu einem Baurechtsamt und holen Sie sich einen Satz Unterlagen für eine Nutzungsänderung. Und Sie bekommen diese.
    Oder wenn Sie irgendwo einen Bauantrag einsehen können: ganz oben 1. Blatt gibt es ein Kästchen ob Bauantrag oder Nutzungsänderung.

    Damit wäre die Grundfrage geklärt.

    Und damit kommen die vorher schon angesprochenen Punkte zum Tragen.
    Alleine die Umwandlung von Wohnraum in Nicht-Wohnraum ist die größte Hürde.
     
  7. #7 Ingo Nielson, 11.01.2008
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    @pemu: ich sehe da erstmal keine große hürde.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 11.01.2008
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    Ich auch nicht ...

    ... die Stadt Offenbach hat jahrelang gegen ein Bordell in einem Gewerbegebiet an der Stadtgrenze zu Frankfurt gekämpft und letztendlich verloren.

    Das "Laufhaus" wurde vor etwa einem Monat eröffnet (und zieht wahrscheinlich Kunden aus Frankfurt ab :Roll ).
     
  9. #9 PeMu, 11.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2008
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    In BW wird das Thema Umwandlung von Wohnraum sehr strikt gehandhabt. Das kommt bei jeder gewerblichen Nutzung auf den Plan. Ist es allerdings schon Gewerberaum, dann gibt es diese Hürde nicht.

    Dann ein länderspezifisches Thema?
    Korrektur: ein lokales Thema, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich festgelegt.
     
  10. Julius

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    Wenn die Gemeinde klein genug ist (und dazu zählen auch so manche kreisfreien Städte, die sogar Oberzentrum sind), wird sie i.d.R. sowieso komplett Sperrgebiet sein.
    Da geht dann generell gar nichts in der Richtung, und sei das Gewerbegebiet auch kilometerweit hinterm Wald...
     
  11. Julius

    Julius

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    Wenn der Gemeinderat hingegen dafür ist, dann gehts auch im kleinen Dorf direkt am Marktplatz.
     
  12. Baumal

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    aus dem konservativen süden ein auszug aus dem urteil verwaltungsgericht stuttgart
    bez. nutzungsuntersagung für bordelle im gewerbegebiet:

    "Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat in ihrem Urteil vom 21.04.2004 - 3 K 4344/02 - die Nutzungsuntersagung für einen Bordellbetrieb in Leonberg als rechtmäßig erachtet. Dabei hat die Kammer vor allem klargestellt, dass nach ihrer Rechtsauffassung Bordelle unter den Begriff der Vergnügungsstätte fallen.



    Die von der Klägerin hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.04.2004 abgewiesen. Zur Begründung stellte es maßgeblich darauf ab, dass die vorgesehene Nutzung als Bordell den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes von 1988 widerspreche. Der Bebauungsplan setze als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet fest (gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - vom 15.09.1977, d.h. der Fassung der BauNVO, die bei Aufstellung des Bebauungsplanes in Kraft war). Ein Bordell falle zwar unter „die Gewerbebetriebe aller Art“, die in einem solchen Gewerbegebiet grundsätzlich allgemein zulässig seien. Jedoch habe die Stadt hier von der Möglichkeit, bestimmte Arten von gewerblichen Nutzungen auszuschließen, wirksam Gebrauch gemacht. Ausgeschlossen seien danach u.a. Vergnügungsstätten und damit auch die Nutzung als Bordell.

    Die Kammer bejahe ausdrücklich die bislang höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage, ob Bordelle überhaupt Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung sind.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen...."
     
  13. ISYBAU

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    Ob es wohl mehr das freie "Vergnügen" oder die notwendige "Therapie" ist, die dort gedienstleistet wird? Ich würde da eher auf Gesundheitszentrum tippen :) Und Gesundheit ist ziemlich wichtig.
     
  14. PeMu

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    Auf dem Wellness Oasen Tripp:bounce:
     
  15. #15 jimmmy78, 14.01.2008
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    @ planfix

    Vielen Dankfür die PN..leider funktioniert mein pager nicht.

    @ all

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
     
  16. #16 planfix, 15.01.2008
    planfix

    planfix Gast

    @jimmmy78
    du konntest die nachricht doch lesen, oder?
    das war der zweck der übung:lock
     
Thema:

Wie Umnutzung beantragen ???

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