welche Nebenkosten bei Bauplatz?

Diskutiere welche Nebenkosten bei Bauplatz? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich stehe kurz vor dem Kauf eines Bauplatzes, kann mir bitte einer sagen welche Nebenkosten dazu kommen? ca. 1,5% des...

  1. kukuk

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    Hallo zusammen,

    ich stehe kurz vor dem Kauf eines Bauplatzes,
    kann mir bitte einer sagen welche Nebenkosten dazu kommen?

    ca. 1,5% des Kaufpreises Notarkosten
    ca. 3,5% des Kaufpreises Grunderwerbssteuer
    noch was wichtiges?

    Wie ist das mit dem Hebesatz?
    Hab das so verstanden, Grunderwerbssteuer sind 3,5% des Kaufpreises,
    wenn jetzt ein Hebestatz von 350% vorliegt, wird der Batrag (diese 3,5%)
    mal 3,5 genommen, dies ist dann die zu zahlende Steuer,
    ist das so richtig?

    Vielen Dank für Infos

    Grüßle
    seven
     
  2. Eric

    Eric

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  3. #3 Stefan61, 12.01.2008
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    Nicht unbedingt, Eric,

    denn die Föderalismusreform I hat uns auch für die Grunderwerbsteuer einen Hebesatz gebracht, der von den Ländern festgesetzt wird (sog. begrenzte Steuerautonomie der Länder). Seither beträgt der effektive Satz z. B. in Berlin 4 statt 3,5 Prozent.

    @kukuk: In Ansbach (Bayern) erhalten Sie die Grunderwerbsteuer durch Multiplikation des Kaufpreises mit 0,035, weil der bayerische Hebesatz bei 100 liegt. Die Notarkosten betragen nicht 1,5 Prozent des Kaufpreises, sondern richten sich nach dem Anhang zur Kostenordnung (googeln Sie nach KostO).

    Neben den von Ihnen genannten Werten kommt eventuell ein Makler hinzu, auf jeden Fall die Gerichtsgebühren und eventuell weitere Gebühren des Notars, je nach Vertragsform. Oft nimmt die Gemeinde zusätzlich ein paar Euro für den großzügigen Verzicht aufs Vorkaufsrecht.
     
  4. kukuk

    kukuk

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    hm

    wow, das geht ja schnell,
    schon mal Danke für die zügige Beantwortung.

    Das ist nicht ganz richtig, der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich,
    in der Gemeinde wo dieser Kaufplatz verkauft wird liegt der bei 350%
    (oder 360%, weiß nicht mehr so genau).
    Was muß ich denn nun zahlen?

    Grunderwerbssteuer, diese 3,5% und gut ist, (dies dann auch jährlich)
    oder wird dieser Betrag mal 3,5 bzw 3,6 (Hebesatz) genommen und das muß ich dann zahlen
    (auch jährlich)

    was ist jetzt von den beiden richtig?
     
  5. Eric

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    OK, Kukuk zahlt die Grunderwerbssteuer jährlich.:biggthumpup:

    Lesen und verstehen mußt Du aber schon selbst!
     
  6. Eric

    Eric

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    Wenn Du googeln würdest, fändest Du den Hebesatz für die Grundsteuer B von 360 %. Bringt Dir aber nichts, weil das nur der Hebesatz ist und der Einheitswert nicht bekannt ist.

    http://www.ansbach.de/cda/showpage.php?SiteID=17

    Aber ist ja auch egal. Angefragt war die Grunderwerbsteuer und die hat den Vervielfältiger 3,5 % vom Kaufpreis.
     
  7. #7 Stefan61, 12.01.2008
    Stefan61

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    Also kukuk, für Sie nochmal zum mitschreiben:

    Grundsteuer: Hebesatzrecht Gemeinde, zahlungsweise jährlich, meist Bagetellbetrag.

    Grunderwerbsteuer: Hebesatzrecht Land, zahlungsweise einmalig bei Anschaffung, 3,5 bis 4 Prozent des Kaufpreises.
     
  8. kukuk

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    hm, langsam komm ich doch dahinter.

    3,5% Grunderwerbssteuer zahl ich beim Kauf (1x)

    Grundsteuer zahl ich jährlich als Eigentümer.
    Grundsteuerbeispiel:
    Kaufpreis 50000€
    Hebesatz 360%
    -> Grundsteuermeßbetrag 3,5Promille von 50000€ = 175€
    -> 175€ x 360% = 630€ die jährlich zu zahlen sind.

    Jetzt bin ich aber richtig, gell?
     
  9. #9 Stefan61, 12.01.2008
    Stefan61

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    Nööö, Sie halten das ...

    ... deutsche Steuerrecht für einfach und logisch? Die Erklärung zur Grunderwerbsteuer scheint angekommen zu sein, aber Ihre Rechnungen zur Grundsteuer stimmen nicht.

    Die Grundsteuer wird nämlich nicht aus dem Kaufpreis (bzw. technischer und korrekt: aus dem Wert der Gegenleistung) berechnet, sondern auf eine ganz eigentümliche anachronistische Weise, die ich hier nicht erklären kann. (Tip: Der Wert des Grundstücks kann u. a. von der Entfernung zum nächsten Eisenbahnanschluß abhängen, und zwar auf Basis 1936. Man braucht daher alte Karten mit den Bahnhöfen aus der Vor-Mehdornzeit.)

    Aber Ihre Frage bezog sich ja nur auf die Anschaffungskosten. Wenn Sie später bauen, benötigen Sie ohnehin einen Steuerberater, um den ersten Einheitswertbescheid prüfen zu lassen (oder Sie zahlen jedes Jahr zuviel Grundsteuer).
     
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