Wann gilt der Bau als abgenommen

Diskutiere Wann gilt der Bau als abgenommen im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe hier nur mal so eine reine Interessensfrage: Ab wann gilt der Bau als abgenommen? Wir haben die Schlüssel bekommen und die letzte...

  1. #1 abrosda, 15.01.2008
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    Ich habe hier nur mal so eine reine Interessensfrage:

    Ab wann gilt der Bau als abgenommen?
    Wir haben die Schlüssel bekommen und die letzte Rate überwiesen (weil alles o.k. ist). Aber es gab kein Abnahmeprotokoll, o. ä.
    Muss es ein Protokoll geben in dem ich als Bauherr bescheinige, daß alles Mängelfrei übernommen wurde, oder reicht hier die stillschweigende Abnahme durch Einzug und Bezahlung der letzten Rate?
     
  2. Julius

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  3. #3 planfix, 15.01.2008
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    wenn nix anderes vereinbart wurde, meist 14 tage nach nutzungsbeginn.
     
  4. #4 RueggeP, 15.01.2008
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    Was sagt der Vertrag?

    Wann ein Bau abgenommen wurde, also die werkvertragliche Abnahme erfolgte, hängt von den Vereinbarungen im Vertrag ab. Welche Vertragsbedingungen liegen zu Grunde? Ist dort die "fiktive Abnahme", also durch Ingebrauchnahme zugelassen oder eine schriftliche Abnahme erforderlich?
     
  5. #5 Hausbauer, 15.01.2008
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    Ist ein VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Vertrag geschlossen gilt :
    Förmliche Abnahme (mit Protokoll etc.) muß vereinbart sein;
    ist keine Abnahme vereinbart 12 Tage nach Fertigstellungsanzeige (schriftlich) des AN
    oder 6 Tage nach "Ingebrauchnahme" durch den AG gilt die Leistung als abgenommen.

    Oliver !
     
  6. Eric

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    Klarer Fall: Wer die letzte Rate zahlt, bringt zum Ausdruck, daß er mit den erbrachten Leistungen einverstanden ist, nimmt mithin mit der Zahlung ab. Das ist in der Rechtsprechung völlig unstreitig!

    Bei der Schlüsselübergabe kommts darauf: Wenn ihr vor der Schlüsselübergabe durch das Haus gegangen seid, Euch alles gemeinsam angesehen habt und Du nichts zu " meckern " hattest, dann wäre bereits damit konkludent abgenommen worden, es sei denn es war eine förmliche Abnahme vereinbart und die ist vergessen worden.

    Aber jetzt kommen wir vom Hölzchen aufs Stöckchen und für Deinen Fall wäre das sinnlos, da die Abnahme spätestens durch vollständige Zahlung erfolgt ist.
     
  7. Julius

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    Ich weiß nicht, warum.

    Aber irgendwie nehme ich dem Fragesteller die "reine Interessensfrage" nicht ganz ab...
     
  8. #8 abrosda, 15.01.2008
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    Doch, es ist wirklich "rein Interessehalber".

    Wir haben nach VOB gebaut und bis auf den fehlenden Blower Door Test habe ich nix zu meckern. Und den habe ich mir [auch noch] selbst zuzuschreiben, weil nicht beauftragt.

    Natürlich gibt es immer einen "Hintergedanken" :p
    Aber bis auf ein paar Kratzer an einer Aussentür zum Garten bei der ich nicht ausschließen könnte daß wir das selbst waren habe weder ich, noch meine Frau, noch meine "Experten" etwas gefunden.
     
  9. #9 Jürgen Jung, 15.01.2008
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    na dann

    lassen Sie mal den Test machen :lock und ich drücke Ihnen die Daumen, das alles so ist, wie es sein soll

    Es wäre ja klasse, wenn es endlich mal einen "geposteten" Fall gibt, wo zur beiderseitigen Zufriedenheit zum Ende gekommen ist

    Gruß
     
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