Abwasserleitung

Diskutiere Abwasserleitung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend zusammen! Haben folgendes Problem. Neubau, Einzug 05/07. Im Oktober 07 erste Verstopfung in der Leitung. Rohrreinigung, Rohr-TV....

  1. Nata

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    Guten Abend zusammen!
    Haben folgendes Problem. Neubau, Einzug 05/07. Im Oktober 07 erste Verstopfung in der Leitung. Rohrreinigung, Rohr-TV. Ursache konnte definitiv nicht festgestellt werden. Gab's Rohrdeformation, mehrere Wasserrückstaus (Gegengefälle), aber nicht so schwerwiegend, dass dies zur Verstopfung führen könnte. Baufirma war da - haben Gegengefälle gefunden und behoben. Lief einige Zeit gut. Januar 2008 ernete Verstopfung. Starke Vermutung des Bauleiters - Leitung hängt unter der Bodenplatte durch. Wenn das so ist - was ist zu erwarten? Kann man das überhaupt beheben? Danke!
     
  2. #2 Manfred Abt, 16.01.2008
    Manfred Abt

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    Sieht sehr nach Möglichkeit für gravierende Mängel aus.
    Primäre Frage daher: wie sind die Vertragsverhältnisse?
     
  3. sepp

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    gabs meterangaben bei der rohruntersuchung?
    den durchhänger hätte man aufgrund des wasserstandes sehen müssen.
     
  4. Nata

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    "Sieht sehr nach Möglichkeit für gravierende Mängel aus.
    Primäre Frage daher: wie sind die Vertragsverhältnisse?"
    Sie meinen solche, die einen Vertragsrücktritt gerechtfertigen würden? Das würden wir so gerne, ist aber so gut wie unmöglich.
    Ist ein BGB Vertrag mit einem GU. Oder was haben Sie gemeint? Grundstück beim Privatverkäufer gekauft.

    "gabs meterangaben bei der rohruntersuchung?
    den durchhänger hätte man aufgrund des wasserstandes sehen müssen."
    Ja. Nur die haben ab der Rückstauklappe Richtung Straße untersucht und Verstopfung entdeckt. Richtung Haus nur kurz reingeschaut und nichtsgravierenden entdeckt. Konnten keine dermaßen gravierende Ursachen feststellen, die einen Rückschluss auf die Verstopfungsproblematik zulassen. Haben geraten einen Sachverständiger hinzuzuziehen. Wir möchten jedoch abwarten, waas die Baufirma jetzt sagt. Jeder Vorschlag zur Beseitung wird dann vom Gutachter überprüft.
     
  5. #5 Manfred Abt, 16.01.2008
    Manfred Abt

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    Na, da scheint aber noch mehr im Argen zu liegen!
    Wenn das wirklich gewollt, geht das nur mit superstarken Partnern (RA, GA) auf Ihrer Seite. Und mit wirklich harten Fakten. Ein paar Rohrverstopfer reichen dafür nicht aus.
    Also GU, dann gab/gibt es ja auch noch einen Planer/Bauüberwacher auf Ihrer Seite. Wenn der im Bereich Entwässerung fachlich nicht absolut fit ist (die wenigsten Architekten sind das) dann fordern sie ihn auf, sich einen entsprechenden Fachingenieur an seine Seite zu holen. Was sagt die Entwässerungsplanung, was sagt die Ausschreibung bzw. genauer gesagt der Bauvertrag zur Herstellung der Entwässerungsanlagen. Bezug auf Normen, Angaben von Gefällen, von gleichmäßig zu verlegenden Leitungen etc.? Will sagen: bei dieser Vertragskonstellation hätte der GU nicht nur so einfach vor sich hinwurschteln dürfen sondern müsste ja eigentlich von IHREM Interessenvertreter konsequent angeleitet und überwacht worden sein. Und diese Anleitung und Überwachung müssen SIE bezahlt haben. Sonst war die Vertragsgrundlage Murks und dann wird alles weitere sehr schwierig.
    Auch hier nur der gute Rat, den richtigen zu wählen.
     
  6. ISYBAU

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    Rechtsanwalt und Gutachter, jeweils vom FACH ! Lassen Sie den Zustand feststellen (Bestandserhebung, Optische Inspektion mit Ortung und Höhenvermessung der gesamten Anlage, Dichtheitsprüfung) und bewerten. Wenn es sich um einen Mangel handelt- wonach sich das ganze anhört - dürften Sie ein gewichtiges Argument haben.

    Sanierung heisst in so einem Fall in aller Regel Neuverlegung !

    @sepp : Nein, den Durchhänger, oder auch Unterbogen genannt, erkennt man nur, wenn die Leitung dicht ist. In einem Unterbogen mit einer undichten Rohrverbindung, durch welche das Abwasser versickern kann "sieht" man kein Wasser mehr. Aber solche Stellen neigen nachvollziehbar gerne zu Verstopfungen.
     
  7. Nata

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    Sieht ganz danach aus. Haben im Kontrollschacht nachgeschaut, ob das Wasser gut abläuft. Von ca. 7L Spülkasten ist ganz wenig Wasser durchgelaufen. Habe die Vermutung gehabt, dass es irgendwo versickert. Gewichtiges Argument für den Rücktritt meinen Sie?
     
  8. ISYBAU

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    Ob ein Rücktritt von Ihrem Kauf?vertrag im Allgemeinen - und in diesem Fall im Speziellen- überhaupt in Frage kommt, kann ich nicht beurteilen. Diese Frage ist ausschliesslich durch einen Juristen (nach Studium der konkreten Situation) beantwortbar.

    Üblicherweise ist das Ziel eine Mängelbehebung und ggf. ein Schadenersatz.

    Sollte der Rücktritt Ihr angestrebtes Ziel sein, dann sollten Sie sich unbedingt zuerst juristischen Rat einholen.
     
  9. Nata

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    Nun wurde die Verstopfung Nr. 3 in der RSK gefunden und beseitigt. Aus der Sicht des Bauleiters ist keine weitere Untersuchung notwendig. Warum wurde die RSK verstopft? Immer noch unklar. Trotzdem sieht er keinen Grund die Untersuchungen zu veranlassen. Wir stehen vor der Entscheidung - Gutachter einschalten (kostet halt...) oder nächste Verstopfung abwarten (die bestimmt kommt) und schauen, was die Firma macht?
     
  10. #10 Manfred Abt, 22.01.2008
    Manfred Abt

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    Haben Sie denn geklärt, ob eine Rückstauklappe überhaupt dort eingesetzt werden darf?

    Da gibt es Rahmenbedingungen für! Und es gibt erhebliche Unterschiede, welcher Rückstauverschluss (Begriff allgemeiner als Klappe!) an welcher Stelle eingesetzt werden darf.
     
  11. ISYBAU

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    Warum ?

    Warum will er wohl nicht ? Ich vermute es handelt sich um den Bauleiter, dessen Firma die Probleme beheben müsste, wenn welche entdeckt würden.

    Sobald die Gewährleistung abgelaufen ist, ist für Ihn auch ein Mangel kein Problem mehr. Aber für Sie ! Vielleicht hat der Bauleiter ja recht und es gibt keine weiteren Probleme.

    Was haben Sie denn für eine Rückstausicherung ?
    Hängen auch Entwässerungsleitungen vom Geschoss darüber dran ?
     
  12. Nata

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    Na das ist uns schon klar warum. Die Gewährleistung dauert noch 4 Jahre.
    Bei uns wurde Kessel-Fäkalien-Rückstauautomat Staufix FKA für fäkalienhaltiges Abwasser eingebaut. Entw.leitungen vom Geschoss drüber sind etwa 80cm nach RSK angeschlossen. Die RKS ist nur für KG, wo wir WM-Anschluss, ein WC und Dusche haben. KG ist zur Hälfte bewohnbar (Hanglage).
     
  13. ISYBAU

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    Hallo Nata, also diese Rückstausicherung ist für das "nur" Kellergeschoss in Ordnung. Hier muss aber alle 6 Monate ein Fachbetrieb warten und auch sonst alle 4 Wochen eine einfache Sichtprüfung vorgenommen werden. Der skizzierte Rückstau kann natürlich auch durch den "Betrieb" verursacht worden sein, und das ist Sache des Betreibers bzw. Eigentümers.

    Dann bleibt hier nur der Unterbogen und ggf. die Undichtheit der Leitung. Dokumentier-und prüfbar wäre beides auch über eine Fachfirma. Bei Interesse könnte ich Dir welche für Stuttgart benennen. Übrigens: Je nach Formulierung im (VOB)Bauvertrag gehört der Dichtheitsnachweis der Grundleitung(en) zu den vertraglichen Leistungen. Bei einem entdeckten Mangel wären diese Kosten ebenfalls vom Mangelverursacher zu tragen.
     
  14. Nata

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    Richtig...haben wir auch schon in der Gebrauchsanweisung gelesen. Aber das ist ja schon das 3. Mal an gleicher Stelle. Was wir nicht verstehen...RSK muss doch alltagtauglich sein, oder müssen wir nach jedem Spülen in der RKS nachschauen, ob alles gut durch ist oder wo hängen geblieben ist? Also Sie würden uns den Wartungsvertrag auf jeden Fall empfehlen?
    Ja, wir haben Interesse an solch einer Überprüfung und wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns jemanden aus der Region benennen könnten. Bei den Kosten haben wir das Problem, dass wir aufgrund von zahlreichen Mängeln Einbehalt gemacht haben, womit die Fa. natürlich nicht einverstanden ist. Und sobald wir irgendwelche Kosten (z.B.Kanal-TV) bei denen geltend machen, antworten die, dass wir diese Kosten an der noch offenener Forderung einbehelaten können und erstatten natürlich gar nix.:mad:
     
  15. ISYBAU

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    Ich werde Ihnen 2 - 3 Firmen per pn benennen, von denen ich weiss, dass sie solide arbeiten. Fachfirmen sind auch bei www.vdrk.de und www.kanalbau.com (Hier Gütezeichen I, D oder G) zu finden.

    Eine RKS muss alltagstauglich sein und MUSS nicht täglich kontrolliert werden. Ob Sie einen Wartungsvertrag abschliessen oder jeweils - vielleicht sogar wechselnde - Fachfirmen rufen, ist Geschmackssache. Da kann ich keine Empfehlung abgeben.

    Ich vermeide diese Betriebskosten, indem ich anstatt RKS grundsätzlich Hebeanlagen einbaue. RKS sind ohnehin nur bei untergeordneter Raumnutzung zulässig UND wenn der Benutzerkreis klein ist UND im Rückstaufall Sanitäreinrichtungen oberhalb der Rückstauebene benutzt werden können. Das scheint hier, was ich so heraus interpretiert habe, der Fall zu sein.
     
  16. #16 Manfred Abt, 24.01.2008
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    Kann sein, dass sie auch den falschen Weg gehen. Warum machen Sie bei denen Kosten geltend? Sie haben ein Recht auf Mängelbeseitigung und die Baufirma hat ein Recht auf Nachbesserung. Nur in ganz wenigen Fällen können sie diese Nachbesserungen oder gar Mängelsuchen von Ihrer Seite aus beauftragen, um sie dann der Baufirma in Rechnung zu stellen. Diese wenigen Fälle laufen dann unter den Stichwort "Ersatzvornahme nach fruchtlosem Verstreichen der Nachbesserungsfrist" oder "Gefahr in Verzug".
     
  17. Nata

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    Sie haben recht. Bei der 1. Verstopfung wurde von der Fa. die Rohrreinigung veranlasst. Somit, haben die mitgeteilt, ihre Pflicht wäre getan. Die hatten auch nicht vor, nach den ursachen zu suchen. Und da haben wir den fehler gemacht und auf die Empfehlung der Rohrrenigungsfirma die TV Untersuchung veranlasst (die wollen ja auch nur verdienen...). Nach Vorliegen des protokolls ist die Fa. tätig geworden, den Hof aufgegraben und Gegegefälle in der Leitung entdeckt und beseitigt. Mittelerweile denken wir auch, dass wir es einfach bis zur nächsten verstopfung abwarten sollten.
     
  18. #18 Manfred Abt, 24.01.2008
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    Na, das mein ich aber gar nicht.
    Sie hatten doch auch geschrieben:
    Ich würd auf jeden Fall erst mal meine Vertragsunterlage und ggf. geltende Vorschriften mit einem gaaanz feinzahnigen Kamm durchkämmen (lassen), ob ich nicht Anspruch auf Dokumentation der ordnungsgemäße Planung und Herstellung der Abwasseranlage habe. Einmessung, Nachweis des korrekten Gefälles, Dichtheitsprüfung etc.
     
  19. #19 Manfred Abt, 24.01.2008
    Manfred Abt

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    Hierzu gab es noch nicht wirklich eine konkrete Aussage, gelle? Also:
    • Wirklich GU, oder doch GÜ, oder Bauträger?
    • Haben Sie einen eigenen (selbstbezahlten) Planer?
    • Haben Sie einen eigenen Bauüberwacher
    • Gibts Details im Bauvertrag?
     
  20. Nata

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    - Generalübernehmergesellschaft,
    - nein,
    - nein,
    "Entwässerung: Die Abwassergrundleitungen mit einem Duchmesser von 100 mm, einschließlich entsp. Formstücke, werden innerhalb des Gebäudes, wenn technisch möglich unter der Fundamentplatte, zusammengefasst und auf dem kürzesten Weg bis ca. 1 m außerhalb der Gebäudegrenze geführt.".. Weiter geht es um die Drainage...also keine Details.
     
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