Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie lange ist die Gewährleistung bei folgendem Sachstand: Wir haben furnierte Holzplatten an einen Isolierglashersteller gefertigt und geliefert....

  1. Neiman

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    Wie lange ist die Gewährleistung bei folgendem Sachstand:
    Wir haben furnierte Holzplatten an einen Isolierglashersteller gefertigt und geliefert. Der Isolierglashersteller hat diese Platten dann in sein Isolierglas eingebaut. Diese Platten wurden dann an ein Bauwerk als Fassadenverkleidung montiert. Gilt für uns die 2-jährige Gewähr oder die 5-jährige weil die Sachen an ein Bauwerk montiert wurden?

    mfg
    Neiman
     
  2. #2 Achim Kaiser, 20.01.2008
    Achim Kaiser

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    Hmmm....

    Bauvertrag direkt mit dem Bauherrn und auf Grund des Auftrags Lieferung an den Glashersteller ?

    oder

    Lieferung an den Glashersteller als Zulieferer ?

    Gibts nen Vertrag ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Neiman

    Neiman

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    Den Auftrag erhielten wir vom Isolierglashersteller, als Zulieferer.
    In der Auftragsbestätigung wurde keine VOB vereinbart, also
    gilt BGB, oder?

    mfg Neiman
     
  4. Eric

    Eric

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    Hier nachlesen:

    § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) und §§ 478, 479 BGB.
     
  5. Neiman

    Neiman

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    Stellt sich die Frage ob furnierte Holzplatten üblicherweise
    in Isolierglasscheiben eingebaut werden? Was meint ihr.
    Ehr wohl nicht, sodaß eine 2-jährige Frist greifen dürfte.
    mfg Neiman
     
  6. Eric

    Eric

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    Wenn man dann nicht mehr durchsehen kann, wohl nicht.
     
  7. #7 Olaf (†), 20.01.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Jetzt...

    muss ich doch noch mal blöd fragen: IN der Scheibe, also dort wo sich normalerweise das Gas tummelt? :yikes

    Stellt sich außerdem die Frage, was denn genau bestellt war einfach nur ... oder ... für einbau in Scheibenzwischenraum

    Haste den GL-Fall oder is das ne Trockenübung?
     
  8. Neiman

    Neiman

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    Bestellt waren MDF-Platten furniert u. lackiert lt. Muster.
    Diese Platten liegen direkt im Scheibenzwischenraum.
    Es ist leider keine Trockenübung.

    Problem:
    Wir haben Fassadenverkleidungen gebaut und haben nun folgendes Problem:
    Aufbau der Fassadenplatten
    Sandwich aus vorne 6mm TVG Glas, dazwischen MDF Platte mit Holzfurnier UV lackiert 8mm stark, Rückseite 6mm TVG Glas. Das Sandwich wurde mit uv-stabilem schwarzen Silikon ringsum versiegelt. Diese Verbundelemente wurden frei vor eine Betonfassade mit einer Unterkonstruktion aufgehängt.
    Das Silikon ist diffussionsoffen zur Feuchtregulierung.
    Nach ca. 2 Jahren zeigt sich zwischen vorderer Glasplatte u. MDF-Holzplatte ein gräulicher Belag. Woher kann dieser Belag kommen.
    Reicht eine Silikonverklebung als Randverbund aus?
    Die Verkleidungsplatten haben Größen von BxH = 1250 x 3055 mm.
     
  9. #9 Baufuchs, 20.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Watt denn nu?

    - "Bestellt waren MDF ..........."

    liest sich so als habe der Glashersteller die von Ihnen gelieferten Platten zu Fassadenverkleidungen verarbeitet.

    Dann aber:

    "Wir haben Fassadenplatten gebaut.... wurden vor Betonfassade gehängt"

    Liest sich so, als hätten Sie die Glas/MDF Elemente als Fassaden-Vorhangschale weitergeliefert/eingebaut.

    Welcher Roteintrag in u.a. Zitat ist richtig?

     
  10. Neiman

    Neiman

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    liest sich zwar so,
    wir haben jedoch nur die Platten an den Isolierglashersteller
    geliefert. Mit Furnier und Lack.
    Die haben dann die Platten in Pseudoisolierglas eingebaut
    und an einen Fassadenbauer geliefert der sie vor die Gebäudewand gehängt hat.

    mfg Neiman
     
  11. Eric

    Eric

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    War Foster der Architekt? Gibts davon Fotos?

    Ist das ein joke? Wenn nein, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß das funktioniert > Fehlplanung. Es fehlt die Hinterlüftung und die Scheiben werden nur mit der Silikoneinfassung nicht dicht. Ähnliches Problem mit Schutzverglasung an bemalten Kirchenfenstern. Die werden ohne Hinterlüftung blind. In Deinem Fall werden möglicherweise die MDF-Platten durch Feuchtigkeit angegriffen oder es sind Schutzablagerungen. Wurde eine dieser Sandwichplatten abgenommen, auseinandergebaut und untersucht?

    Nach Einstellung eines Fotos sehe ich mir die Gesetzeskommentierung mal näher an. Das Foto will ich aber erst mal sehen.

    Zu klärende Fragestellung: Ihr habt als Sonderanfertigung diese Platten paßgenau zugeschitten mit Sichtseite Funier und Rückseite mit Lack ( ? ) nach Muster beschichtet. Bei Auftragserteilung war klar, daß die Platten zwischen 2 Scheiben eingepackt werden und das Ganze dann als Vorhangfassade von einem Drittunternehmer an ein Gebäude montiert wird.

    Euer Auftraggeber, der Isolierglashersteller, sieht als Ursache für den gräulichen Belag einen Fehler der Platten und macht jetzt gegen Euch nach Ablauf von 2 Jahren Gewährleistungsansprüche geltend. Frage insofern 2 oder 5 Jahre Verjährungsfrist.

    Richtig?
     
  12. Neiman

    Neiman

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    Hallo Eric,
    Danke für Dein Interesse.
    Anbei die Auftragsbestätigung aus der ersichtlich ist , was vereinbart war.
    Auch ein Bild wie es vorort montiert wurde. Was der Isolierglashersteller im Detail damit vor hatte hat er hinterm Berg gehalten.

    mfg Neiman

    AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

    Kom: Seewürfel Zürich
    Pos. Stck. ARTIKEL
    Bestellung vom 17.11.03, Gebäude 2

    184,228 qm MDF-Platten 8 mm stark in Makoré-Pommele furniert
    (gelegt lt. Muster vom 07.11.2003), Rückseite Gegenzugpapier
    UV-Lack lackiert gem. Muster
    (Dedepol UV-Spachtelgrund farblos + UV-Decklack 4038)

    zuzüglich 16 % MWSt
    Gesamtsumme

    Liefertermin der Fixmaße (Variante A) voraussichtlich KW 50/2003
    Variante C wird mitproduziert, jedoch Oberfläche und Fixzuschnitt erst nach Mitteilung
    der endgültigen Fixmaße.
    Die Breitenmaße der Variante C (+22 mm, anstatt -8 mm) werden durch kräftigeren Aus-
    druck der Maße erkennbar gemacht.

    ACHTUNG:
    MDF-Trägerplatte mit UV-Oberfläche
    Bezüglich der Ausdünstung der Lösemittel bzw. der Wasseranteile
    kann momentan nur auf die Normen verwiesen werden. Bei MDF-
    Platten bewegen sich die Feuchteschwankungen zwischen 4 und 9 %.
    Bei den UV-Lacken bewegen sich die eindiffundierten Lösemittel-
    anteile zwischen 3 - 10 %
    Nach Rücksprache mit der Lackfabrik wird eine schonende Trocknung
    bzw. Klimatisierung bei vorgegebenen Bedingungen von ca. 20 Tagen
    vorgeschlagen.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß für Schäden aufgrund der
    Plattenausdünstungen und Verzug durch Temperatureinwirkung,
    sowie Verfärbung durch Lichteinwirkung keinerlei Haftung über-
    nommen werden kann.

    Zahlungsbedingungen: innerhalb 14 Tagen, rein netto

    Wir bedanken uns für Ihre Auftragserteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    [​IMG]
     
  13. Eric

    Eric

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    1. Einbauort war Zürich. Herstellungsort Deutschland. Ich unterstelle hier die Geltung deutschen Rechts.

    2. Zu den Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Nr.2 BGB schreibt Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 12. Auflage 2008, S. 1461 f:

    a.) Die Sache muß entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sein. Dafür ist alleine eine objektive Betrachtungsweise maßgeblich. Es kommt also nicht darauf an, ob der Hersteller oder Lieferant im Eintzelfall von der konkreten Verwendung Kenntnis hatte.

    b.) Die Verwendung muß üblicherweise für ein Bauwerk erfolgen. Ungewöhnliche, z.B. " künstlerisch extravagante Sachen " fallen nach der Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucksache, 14/6040, S. 227, insoweit nicht unter diese Regelung ( sog. teleologische Reduktion, wollte der Gesetzgeber nicht ).

    c.) Das gelieferte Baumaterial muß mangelhaft sein.

    d.) Die gelieferte Sache muß für den Bauwerksmangel ursächlich geworden sein, Einbaufehler werden also nicht erfaßt.

    ( Planungsfehler dann m.E. wohl auch nicht ).

    Hier scheiterts wohl an b.), denn die Archis haben für die neue und ausgefallene Glas-Holz-Fassade einen Innovationspreis von der RIBA und wohl noch andere Preise bekommen.

    Kommentar verweist sodann noch auf Mansel in NJW 2002,89, 94 wonach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB nur dann gelten soll, wenn das mangelhafte Baumaterial innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung eingebaut worden ist.

    Falls es bereits zum Streit gekommen ist, Anwalt konsultieren.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 22.01.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ohne dem Fachwissen eines Tischlers zu nahe treten zu wollen - kann simple Ausbleichung die Ursache sein???
    Ist denn mal eine dieser Scheiben ausgebaut und geöffnet worden, um festzustellen, wo das Graue(n) sitzt und was es ist???
    MfG
     
  15. Neiman

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    Danke für Deine Mühe,
    Wenn ich das mit meinem leihenhaften Verständnis so verstehe sieht es für uns ja ganz gut aus daß wir mit der 2-jährigen Frist bereits herausen sind.
    mfg Neiman
     
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