Bauantrag abgelehnt wg. Dachneigung - weiter planen?

Diskutiere Bauantrag abgelehnt wg. Dachneigung - weiter planen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Bauantrag wurde abgelehnt. Die Dachneigung von 25° paßt dem Gemeinderat nicht (kein qual. Bebauungsplan - §34). Es werden 38°...

  1. #1 FirstHouse, 22.01.2008
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    Hallo,

    unser Bauantrag wurde abgelehnt. Die Dachneigung von 25° paßt dem Gemeinderat nicht (kein qual. Bebauungsplan - §34). Es werden 38° gefordert.
    Macht es Sinn, dass der Architekt an den unstrittigen Stellen weiterplant, parallel zur Abklärung oder Anpassung der Dachneigung? Bei 38° würde eine Holzdecke eingezogen und somit eine Bühne geschaffen. Allerdings ist der Entwurf lang nicht mehr so schön wie mit 25° oder 30°.

    FirstHouse
     
  2. sepp

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    und die alternative?
    aufhören - wo anders bauen?
     
  3. #3 Stefan61, 22.01.2008
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    Weitere Alternative: Nicht so schnell aufgeben, sondern Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Schließlich ist dies ein Eingriff in Ihr Eigentumsrecht, und da muß es schon bessere Gründe geben als "paßt nicht". Klagefrist beachten.
     
  4. #4 Baufuchs, 22.01.2008
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    Sicherlich

    wurde die Ablehnung des Bauantrags nicht mit "passt uns nicht" begründet.
    Vermutlich Hinweis auf §34:
    Wie wurde genau begründet, was steht im Rechtsbehelf?
     
  5. #5 Thomas B, 22.01.2008
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    Immer schön langsam....

    ....wer wird denn gleich klagen, lieber Stefan61 ?????

    Grundsätzliches hat Baufuchs ja schon aufgezeigt. Da liegt wohl der Hase im Pfeffer, vermute ich mal.

    Gegenfrage: Warum wurden denn die planungsrelevanten Dinge so schnöde ignoriert???? Nun gibt es zwar Gemeinden, die etwas royalistisch mit ihrer Planungshoheit umgehen und Sachen, die Ihnen nicht "gefallen" ablehnen (Gründe finden sich schon irgendwie...:bounce:), allerdings ist das eher selten der Fall und solchen sellbstherrlichen Alleingängen kann man normalerweise recht schnell die Lift ablassen....

    Und wenn dem so ist, hilft zumeist ein Vorgespräch mit dem Bauamt, in dem der Planer abklärt was geht, was vielleicht geht und was nun gar nicht geht.

    Wie gesagt: im Vorgespräch.

    Einfach mal einen Plan einzureichen und gucken was passiert, kann halt auch in die Hose gehen. Im Zweifelsfall hätte man sich auch einer Bauvoranfrage bedienen können.

    Wie auch immer: Der Planer schuldet die genehmigungsfähige Planung, wird sie nicht genehmigt darf er nachbessern, also einen zweiten Versuch starten.

    Mit einer Klage würde ich aber nun wirklich warten: 1. kann es sein, daß hier (siehe Baufuchs' Antwort) einfach drauf losgeplant wurde und 2. würde sich das Verhältnis zw. BH und Behörde bei sofortiger Klage auch nicht unbedingt positiv entwickeln.

    Sollte die Behörde hier natürlich selbsherrlilch nach Gutdünken entschieden haben, kann der Klageweg natürlich durchaus eine letzte Möglichkeit sein; sicher aber nicht der nächste Schritt.

    Gruß

    Thomas
     
  6. #6 Der Bauberater, 22.01.2008
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    darf und kann,

    Hallole,
    der Gemeinderat bei der Gestaltung mitreden?
    @ Firsthouse
    ist das gepl. BV in einem Stadtkreis oder Landkreis? Wer ist die untere Baubehörde? Wie sieht die Umgebungsbebauung aus? Im 34er die Dachneigung so festlegen, finde ich frech! Sie sind sicher ein "Auswärtiger" oder?
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  7. #7 Stefan61, 22.01.2008
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    @Baufuchs: Ich kenne den von Ihnen zitierten § 34 gut und finde es unverschämt, wenn die Gemeinde ihre Ablehnung mit einer zu geringen Dachneigung begründet. Die Vorschrift ist verfassungskonform (Eigentumsrecht) auszulegen. Die Gemeinde kann den Bauherrn keinesfalls zwingen, exakt so (spießig) zu bauen wie die Alteingesessenen; diesen Eingriff gäbe höchstens ein qualifizierter B-Plan mit einer entsprechenden Festsetzung her.

    @Thomas B: Schön und gut, aber es ist eben kein Vorgespräch geführt worden, was sicher unklug war. Jetzt einfach einzuknicken und einen neuen Antrag mit nicht gewünschter Dachneigung zu stellen, halte ich für eine schlechte Lösung.

    Mit der Klage habe ich aber vielleicht zu niedersächsisch gedacht (in Niedersachsen gibt es keine Widerspruchsverfahren mehr). Möglich, daß es in B-W auch ein Widerspruch tut.
     
  8. #8 Der Bauberater, 22.01.2008
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    Widerspruch

    gibt es noch! :biggthumpup: ABER die werden den BH dahin schieben, daß er freiwillig zurückziehen soll, um geringere Gebühren bezahlen zu müssen!
    Klar ist es schief gelaufen, ohne Vorgespräche, aber jetzt nicht einknicken, sondern auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen und dann Widerspruch einlegen :deal
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  9. #9 Thomas B, 22.01.2008
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    Einknicken...?

    ...habe ich doch gar nicht gesagt Stefan!

    Aber nehmen wir doch mal an, es handelt sich hier z.B. um einen alten Ortskern...alle Häuser giebelständig...alle um die 38 ° Dachneigung. Eine letzte Baulücke soll in dieser schicken Häuserzeile geschlossen werden.

    Und dann das!

    Kann natürlich auch ganz anders sein und die Herren Gemeinderäte haben hier im eigenen Interesse ("gefällt mir nicht....woll'n wir nicht...und außerdem mögen wir den Bauherren nicht...") entschieden. Das wissen wir aber nicht.

    Daher: So was klärt man vorher. Dafür sitzen die Herrschaften in den Bauämtern und warten ungeduldig auf "Kundschaft". Das gehört eben auch zum Leistungsumfang der Planung, das man klärt was geht und was nicht.

    Grüßla

    Thomas
     
  10. #10 Baufuchs, 22.01.2008
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    Das

    wissen wir doch gar nicht sicher.

    Ich glaubs erst, wenn ich den vollständigen Ablehnungstext sehe.

    @FirstHouse
    Gibts überhaupt schon eine schriftliche Ablehnung, oder wurde der Architekt vorab mündl./schriftl. informiert, dass man beabsichtigt abzulehnen, weil.....?
     
  11. #11 Christian St, 22.01.2008
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    is ja spannend

     
  12. #12 FirstHouse, 22.01.2008
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    Ich habe noch nichts schriftliches, weil das ganze erst gestern abend abgelehnt wurde. Der Architekt hat dem Bauamtsleiter vorab den Plan erläutert und der mäkelte an der Dachneigung herum, ohne konkrete Hinweise zu geben, was denn akzeptabel wäre.
    Es wurde mit der Umgebungsbebauung und den vorhandenen Dachneigungen argumentiert, v.a. das neu erbaute Nachbarhaus sei ebenfalls 38°, obwohl man dort auch eine flachere Dachneigung wollte.
    Eine Möglichkeit ist wohl, dass der Kreisbaumeister sich die Sache vorort anschaut.
    Mit 38° könnte man einen zusätzlichen Raum unterm Dach erzielen. Von aussen gefällts mir eben nimmer so.

    FirstHouse
     
  13. #13 abrosda, 22.01.2008
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    Fahr mal in der Umgebung rum und schau Dir die Dachneigungen an!
    Wenn es in der Straße oder direkten Umgebung ein Haus gibt mit einer gleichen Dachneigung wie Du sie haben willst hast Du ganz gute Chancen, bauen zu dürfen.
    Steht denn was im Bebauungsplan?

    ---
    Konkret: Bauamtsleiter der Gemeinde wollte uns unser Haus untersagen, weil es quasi zwei geschossig ist. Architekt ist durch die Straße gefahren und hat sagenhafte 10(!) Häuser in direkter Nachbarschaft gefunden.
    Baumamt der Gemeinde hat dann die Genehmigung gegeben, "Ja ja, ich unterschreib Ihnen das, nützt Ihnen aber nichts, weil der Landkreis das eh nicht genehmigt.". Der Landkreis hat es innerhalb von 14Tagen abgenickt.
     
  14. #14 Baufuchs, 22.01.2008
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    Manchmal frage ich

    mich, wann ein Fragsteller es mal hinkriegt, einen Sachverhalt zutreffend zu schildern.

    Erst:
    Nun:
    Sachverhalt ist also:
    Architekt hat dem Bauamt die Planung in einem Vorgespräch vorgelegt um zu klären, was geht. Nun kommts auf den Architekten an.:lock

    Bis jetzt wird herumgemäkelt, abgelehnt ist z.Zt. noch gar nichts ! Wie auch? Den Bauantrag aus dem ersten Beitrag gibts ja noch nicht.
     
  15. #15 FirstHouse, 22.01.2008
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    Hab mich missverständlich in meinen Beiträgen geäußert. Der Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung abgelehnt - das bekomm ich morgen schriftlich. Das Treffen Architekt Bauamtsleiter war Anfang Dezember.

    FirstHouse
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 22.01.2008
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    Doofe Frage:
    Der Herr Leiter mault über die Dachneigung, sagt aber von sich aus nix zu Gefälligerem.
    Warum wird nicht entweder geklärt, was dem den so gefiele oder der dem Bauherren gefallende Vorschlag entsprechend argumentativ untermauert.
    Wenn ich weiß, daß mein Gegenüber am längeren Hebel sitzt und etwas nicht will, was ich will, kann ich dem das doch nicht hinlegen und auf einen wundersamen Sinneswandel oder vorübergehende geistige Umnachtung spekulieren.
    Ich nix verstehn

    MfG
     
  17. #17 Baufuchs, 22.01.2008
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    @Ralf

    dto. :)
     
  18. #18 FirstHouse, 22.01.2008
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    Eigentlich wollten wir nur 20°. Doch dies wäre nie durchgegangen. Gerechnet haben wir, dass 30° kein Problem darstellen würden und vielleicht 25° durchgehen. Somit waren wir uns eines Risikos bewußt, allerdings eben nur, dass am Ende 30° rauskommen könnten. Tja, Fehleinschätzung eben. Ausserdem entscheidet nicht der Bauamtsleiter, sondern der technische Ausschuß (inkl. selbigem) gibt eine Empfehlung. Abstimmen tut der Gemeinderat und der hat mehrfach schon gegen die Empfehlung des Ausschusses gestimmt. Somit hätte die Aussage des Leiters auch nicht unbedingt die riesen Relevanz.
     
  19. #19 Der Bauberater, 22.01.2008
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    Ich glaube er wollte mich schlagen,
    da habe ich zuerst zurückgeschlagen!!! :boxing

    Ohne Worte :mauer

    dito Ralf und Baufuchs

    Gruß nach Württemberg
    Peter
     
  20. #20 Ingo Nielson, 22.01.2008
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    ich würde die gemeindevertreter ruhig mäkeln lassen.

    im 34er könnte man auch ein flachdach bauen, das fügt sich auch ein.
    das ist in ganz deutschland so und wird in b-w- nicht anders sein.

    gemeinde-laien sehen das oft nicht ein und wollen den bauherren den eigenen geschmack
    aufdrücken.
    das thema ist ja nicht neu, da gibt´s auch urteile. rechtsanwalt fragen.
     
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