Trittschall in Neubauwohnung

Diskutiere Trittschall in Neubauwohnung im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Endlich habe ich meine Traumwohnung gefunden und nun trampelt mir eine junge Frau auf dem Kopf herum!:bounce: Die Wohnung habe ich vor kurzem...

  1. #1 Mecki2008, 23.01.2008
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    Endlich habe ich meine Traumwohnung gefunden und nun trampelt mir eine junge Frau auf dem Kopf herum!:bounce:
    Die Wohnung habe ich vor kurzem bezogen, während der Bauphasen hatte ich zur Sicherheit einen Sachverständigen zugezogen, der mich und den Bauträger darauf aufmerksam gemacht hat, daß in meiner Wohnung die Bodenfugen zur Wand nicht ordnungsgemäßen Abstand haben und das zu Trittschall in der Wohnung unter mir führen könnte. Reaktion vom Bauträger "machen wir schon passend". Ich bat darum auch auf die Wohnung über mir zu achten. Das wurde mir zugesichert.
    Na prima - die Bewohner unter mir hören mich nicht - ich klaro - sie schon!
    Erstmal höre ich die Leute unter mir laufen und auch das liebe Mädchen über mir, ich weiß genau in welchem Raum der Wohnung sie sich befindet. Sie trägt angeblich Hausschuhe........
    Nach Rücksprache mit dem Bauträger wurde mir erklärt, da könnte man ja nix machen, wenn ich so empfindlich wäre, das seien normale Geräusche ein Schallgutachten müßte ich selber bezahlen...........
    Außerdem steht in der Baubeschreibung, daß die Wohnung erhöhten Schallschutz hat. Falls das Mädel über mir ein "Fersengeher" ist, könnte man da nix machen, das seien dann einfach Bewegungsgeräusche die man als normal hinnehmen muß.
    HILFE:winken

    Was kann ich jetzt tun - außer ausziehen? Stimmen denn diese Aussagen. Fühle mich total hilflos.
    DANKE:shades
    für jeden Tipp!
     
  2. Eric

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    Mietwohnung oder was meinst Du mit ausziehen?
     
  3. #3 Bauwahn, 23.01.2008
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    Schallmessung durch Gutachter beauftragen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2008
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    Der verkäufer hat Recht. Das Schallgutachten müssen Sie (zunächst) selbst bezahlen.
    Wird über das Gutachten nachgewiesen, daß der erhöhte Schallschutz NICHT erfüllt wird, haben Sie (i.d.R.) Anspruch auf Kostenerstattung.
    Wenn ausziehen = verkaufen, haben Sie ein Problem. Sie wissen von einem möglichen Mangel. Wenn Sie verkaufen, ohne darauf hinzuweisen und der Käufer erfährt von Ihrer Kenntnis, könnte er Sie verklagen.
    Geben Sie das an, wird die Wohnung wohl nur zu verschleudern sein.
    :mad:
    MfG
     
  5. #5 Mecki2008, 23.01.2008
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    Danke für die Hinweise, was mich auch interessieren würde, was ist denn bei Trittgeräuschen von "oben" als normal anzusehen? Daß man gar nichts hört, nur ein bißchen was, oder ist das wirklich Verhaltensabhänging vom Bewohner? DANKE
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Das ist schwer zu beantworten, ohne daß man auf technische Details, DINs usw, eingeht.

    Für manche Leute sind 53dB zu laut, andere fühlen sich dadurch noch nicht wesentlich gestört. Andere wiederum hören das Gras wachsen, da kann man dämmen soviel man will, und es gibt es Leute bei denen könnte das Gebäude einstürzen und sie würden das nicht bemerken.

    Also am besten Schallgutachten anfertigen lassen, dann hat man Zahlen auf die man sich berufen kann. Ein Argument wie "mir ist das zu laut" wird einen Fachmann oder gar Richter kaum überzeugen. Dafür gibt´s eben die Schallschutz-Norm und ergänzende Richtlinien.

    Gruß
    Ralf
     
  7. bernix

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    sowohl als auch...in jeder Hinsicht.
    -
    Bei einer gelungenen Schalldämmung stört es nicht, wenn der Nachbar (oben oder auch unten) km abspult, auch bei eigener empfindlicher Einstellung, bei einer schlechten Schalldämmung kann jede Bewegung stören...auch wenn man in der Hinsicht eher "schmerzfrei" ist.
    Letztendlich wird das Gesamtbild immer von vielen Parametern beeinflusst: Bewegungsfreudigkeit des anderen, eigene Empfindung, Deckenaufbau, insbesondere Bodenbeläge.
    Das Thema ist deshalb heikel, weil die geforderten Werte mEzu niedrig sind und weil teilweise besonders störende Frequenzen auftreten können, die innerhalb der Werte liegen können.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Und als alter HFler weiß man, daß Störgeräusche auch bei unterschiedlicher "Pulsfolge" unterschiedlich störend empfunden werden.
    Es macht eben einen Unterschied ob der Nachbar darüber einmal in 10 Sekunden auf den Boden stampft, oder wie ein Maschinengewehr durch die Wohnung düst.

    Dazu kommt, daß das menschliche Ohr einen Frequenzgang hat und somit höhere Töne stärker wahrnimmt. Beispiel 3kHz werden deutlich lauter empfunden als 1kHz oder 500Hz.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Mecki2008, 23.01.2008
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    Ganz herzlichen Dank für die vielen Hinweise!
     
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