Überbauung durch Dämmung

Diskutiere Überbauung durch Dämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, brauche Hilfe: Wir haben letztes Jahr von einer Baufirma ein Doppelhausgrundstück gekauft und uns aber aufgrund einiger Vorkommnisse...

  1. #1 ctscheuschner, 23.01.2008
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    Hallo, brauche Hilfe:

    Wir haben letztes Jahr von einer Baufirma ein Doppelhausgrundstück gekauft und uns aber aufgrund einiger Vorkommnisse entschlossen, mit dieser Baufirma nicht zu bauen. Nun haben wir mit unserem Doppelhaus angefangen und hatten dies der gegnerischen Baufirma auch mitgeteilt. Baupläne von unserem Vorhaben lagen denen vor, wir hatten immer davon gesprochen, 11m lang zu bauen, was der gegnerischen Baufirma bereits seit 2006 bekannt war. Nachdem dann unser Keller fertig gestellt war, begann eben auch diese Baufirma an zu bauen. Dabei mussten wir feststellen, dass deren Haus vorne rd. 67 cm und hinten 39 cm kürzer wird als unseres. Eine Information über die Planung des anderen Hauses haben wir nie bekommen, obwohl wir denen unsere Planung zukommen ließen. Da wir unser Haus aber mit WDVS geplant haben, käme es nun zu einer Überbauung auf das andere Grundstück. Nach einem Treffen mit deren Bauleiter und unserem hatten wir das Problem angesprochen und dem anderen Bauleiter mitgeteilt, dass wir den Keller mit 8 cm dämmen würden, und den Geschäftsführer der Baufirma um Einverständnis für die Dämmung oberhalb des Bodens fragen. Der Bauleiter hat dazu nichts gesagt und auch Wochen nachdem wir den Keller gedämmt hatten, kam kein Widerspruch. Wir hatten die Baufirma auch mit mehreren Schreiben, Telefonaten und sogar einem Termin mit dem Geschäftsführer gefragt, ob diese der Überbauung durch die Dämmung zustimmen. Leider haben wir nie eine Antwort erhalten und zum Termin ist der Geschäftsführer auch nicht erschienen. Dann kam von dem Bauleiter eine Mail, der Geschäftsführer würde die Überbauung nicht gestatten und außerdem sollen wir die Dämmung am Keller wieder abmachen. Ich muss aber noch sagen, dass da so einige Dinge im Vorfeld passiert sind, z.B. hat die Baufirma einfach unseren Baustrom genommen, unser Schloss am Baustrom geknackt, ihren Erdaushub auf unserem Grundstück gelagert etc. Darauf haben wir diese natürlich freundlich aber bestimmt hingewiesen. Außerdem glauben wir, dass die Baufirma sauer auf uns ist, weil wir nicht mit denen bauen. Insofern eine etwas verzwickte Angelegenheit. Meine Fragen sind nun:

    1. Müssen wir die Dämmung im Keller abmachen obwohl zunächst kein Widerspruch kam?

    2. Welche Rechte können wir ableiten, zumal die ja wussten das wir länger bauen als sie selbst (wir wurden darüber weder informiert, noch haben wir jemals deren Planung gesehen)?

    3. Was können wir mit den überstehenden Wänden (17,5 Ziegelmauer) machen, damit wir da keine Kältebrücke bzw. später mal Schimmelbildung haben?

    Danke schon jetzt.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    Ich gehe mal davon aus ...

    ... dass hier 2 Doppelhaushälften gebaut werden.

    Hier ist offensichtlich schon im Vorfeld Einiges schief gelaufen. Inwieweit es sich um "schlappe Rache" oder den Versuch handelt, eine "Gebühr" für den Überbau herauszuschlagen kann man mit den Informationen nicht sicher beurteilen.

    Die Überbauprobleme betreffen ja nicht nur den Keller, sondern auch die Wände und das Dach - spätestens hier muss man sich sowieso zusammensetzen.

    Noch ne Frage: Wie ist denn die Schalldämmung zwischen den beiden Häusern geplant?
     
  3. Bruno

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    Ich habe in meinem Fundus ein Urteil des BVerwG vom 24.02.2000 - 4 C 12.98. Demnach entsteht ein Doppelhaus nur dann, wenn "zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden". "Einheit" bezieht das Gericht nach meiner Leseweise auch auf Gestalterisches.

    Gemäß Gericht muss ein Gesamtbaukörper entstehen. Das Gericht verweist auf § 22 Baunutzungsverordnung. Demnach handelt es sich bei einem Doppelhaus um eine "Hausform". Es sollte also eine Form entstehen und nicht der Eindruck von zwei verschiedenen Häusern, die sich zufällig teilweise berühren.

    Ist nun im B-Plan eine Doppelhausbebauung vorgegeben, entsteht für den, der zuerst baut, ein Schutz (die B-Plan-Festsetzung Doppelhaus ist insofern nachbarschützend). Es gilt das "Mühlenprinzip", wer zuerst kommt, mahlt zuerst und legt die Gestaltung auch des Nachbargebäudes fest. Für das Zuerstkommen reicht wohl der Bauantrag bzw. Vorbescheid.

    Die Grenzen sind natürlich fließend.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    Hessische Bauordnung 2002/2005 ...

    ... § 6 - Absatz (1) - Satz 6
    Der Anbau an andere Gebäude muss, soweit dies städtebaulich vertretbar ist, nicht deckungsgleich sein.

    Ich weiß, dass es jetzt zu spät ist. Aber so einfach drauflos zu planen und zu bauen ohne zu wissen was der Nachbar vorhat, ist schon ein bisschen leichtsinnig.
    Ihr hättet halt auf Einsicht in seine Pläne dringen müssen, evtl. auch übers Bauamt.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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  6. #6 Baufuchs, 24.01.2008
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    @Volker

    Warum so?
    Warum nicht:

    "Euer Architekt hätte, bevor er drauflos plant, Einsicht in die Planung des Nachbar nehmen müssen. Evtl. auch über das Bauamt." :)
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Vielleicht weil Folgendes richtig gewesen wäre:

    Der Architekt des Nachbarn hätte Einsicht in Ihre Planung nehmen müssen und keine zweite Doppelhaushälfte planen dürfen, die zu keinem einheitlichen Gesamtbild führt. Wer zuerst kommt ...
     
  8. #8 Baufuchs, 24.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann

    genauso richtig sein.

    In unserer Region ist es üblich, dass in den textlichen Festsetzungen der B.-Pläne auch Hinweise enthalten sind, wie bei Doppelhäusern zu verfahren ist. Vielleicht gibts da im Bornheimer B-Plan ja auch etwas ähnliches.
     
  9. #9 ctscheuschner, 25.01.2008
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    Hallo

    ... bevor hier alles aus dem Ruder läuft, noch einige Informationen:

    1. Wir haben zuerst den Bauantrag gestellt und die andere Baufirma hatte von uns alle Pläne vorliegen, bevor die ihren Bauantrag abgegeben hatten.

    2. Des Weiteren hatten wir, auf unsere Kosten eine Grenzbaulast eintragen lassen müssen.

    3. Wir haben keinen Bebauungsplan, sondern freie Bebauung.

    MfG
    CT
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2008
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    Na dann - ab zum RA.
    Denn ggf. hat auch das Bauamt gepennt. Denen hätte ggf. klar sein müssen, daß Sie dämmen müssen, aber nicht können ohne Grenzüberbauung.
    Ich glaub, der Knoten ist ziemlich gordisch.
    Ach ja - nicht zu sehr an Rache glauben. Eher an den Wunsch Ihres zukünftigen Nachbarn

    MfG
     
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