Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun?

Diskutiere Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; In unserem B-Plan Nr. 29 (Gemeinde Oststeinbek) steht unter anderem eine Mindestdachneigung von 32 Grad. Nun hat unser "Traumhaus" aber nur eine...

  1. #1 Smart71, 24.01.2008
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    In unserem B-Plan Nr. 29 (Gemeinde Oststeinbek) steht unter anderem eine Mindestdachneigung von 32 Grad. Nun hat unser "Traumhaus" aber nur eine Dachneigung von 23 Grad (32 Grad würde den mediterranen Stil komplett zerstören und kommt somit nicht in frage). Das Bauamt unserer Gemeinde hat damit kein Problem, aber die zuständige Untere Bauaufsicht in Bad Oldesloe schon! Eine Bauvoranfrage von unserem Bauamt wurde in Bad Oldesloe prompt abgelehnt :boxing. Was können wir noch unternehmen um trotzdem eine Genehmigung zu bekommen? An wen sollten wir uns wenden? Es muss da doch noch Möglichkeiten geben oder? :cry
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    Versteh´ ich nicht ganz ...

    ... die "Planungshoheit" liegt doch bei der Gemeinde - sie stellt ja auch den B-Plan auf.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde hat nur die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Landesbauordnung zu prüfen.
    Seit wann stellt denn eine Gemeinde eine Bauvoranfrage an die Bauaufsicht - verstehe ich auch nicht.

    Die Begründung der Ablehnung würde mich mal interessieren.
     
  3. Ryker

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    Der Sinn soll vermutlich sein, den mediterranen Stil in Mittelmeernaehe zu belassen
    und den Baustil der Mare-Germanicum-Anreinerstaaten in seiner Naehe zu foerdern.
     
  4. #4 Smart71, 24.01.2008
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    Das Bauamt unsere Gemeinde hat halt auf dem kleinen Dienstweg mal den zuständigen Beamten in Bad Oldesloe gefragt. Unsere Gemeinde kann nur eine Empfehlung aussprechen, die letztendliche Entscheidung wird in Bad Oldesloe (Kreis) getroffen.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    @Ryker: :Roll ...
     
  6. #6 Bauwahn, 24.01.2008
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    ich weiss nicht, wie das bei Euch ist... Hierzulande wickelt eigentlich fast alles (ausser bei Kreisfreien Städten) die untere Baubehörde beim Landratsamt ab. Zwar werden die Gemeinden gehört und müssen Befreiungen zustimmen, aber die Entscheidung liegt bei der Baubehörde. (...und danach im Zweifelsfall beim Regierungspräsidium)
     
  7. Ryker

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    Ich hab mich doch nur redlich bemueht, eine Erklaerung zu finden, Volker. :o
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    Gestaltungsfragen ...

    ... gehen die Bauaufsicht gar nix an. Das ist nicht ihre Aufgabe.

    Wenn die Gemeinde einer Befreiung von den B-Plan-Festsetzungen zustimmt, muss genehmigt werden (zumindest in Hessen).
     
  9. #9 Smart71, 24.01.2008
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    Die rege Beteiligung ist ja schön, aber das bringt uns in der Sache irgendwie nicht weiter oder?
     
  10. Ryker

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    Ich war genaugenommen schon einen Schritt weiter:
    Wenn Dir der mediterrane Stil nicht gestattet ist, hier in Form der Dachneigung,
    musst Du Dir eben einen Stil suchen, zu dem ein steileres Dach passt.
     
  11. #11 Bauwahn, 24.01.2008
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    Jetzt hätte ich beinahe "Schwarzwaldhaus" geschrieben.... DN > 50° oder so.

    'Tschuldigung für die destruktive Antwort, aber der musste einfach raus

    Thomas
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    Wieso ...

    ... uns :confused:

    Wer ist denn zuständig für die Planung Deines Hauses?
    Hat der keine Ahnung von der LBO S-H?
     
  13. Ryker

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    Mir geht's ja aehnlich, ich bin aber schon wieder einen Schritt weiter.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2008
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    Au mann - warum ist das nur soooo schwer??
    1) Ein Grundstück suchen, daß die Traumhausvorstellungen auch zuläßt!!
    2) Wenns dazu zu spät ist :cry, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellen und diesen DETAILIERT UND DEZIDIERT begründen.
    Dazu gehören: langwierige Voruntersuchungen und Verhandlungen mit den Behörden
    Eine gute Planung und zeichnerische Darstellung
    Ein nicht ganz kleiner Honorarbetrag
    3) Den Antrag oder eine Voranfrage dazu stellen.
    Wenn zwei Beamte mal nett miteinander plauschen, hat das keinerlei Bedeutung.
    Wenn trotz aller Verhandlungen und Anträge eine Genehmigung nicht zu erreichen ist -> siehe 1)

    Es ist durchaus möglich, daß diese Vorschrift eben zum Schutz vor "mediteranem" Baustil erlassen wurde. Dann ist die Luft dünn.

    Das alles ist nix für einen 08/15 Bauträger, der die Villa Travertino, Palladius oder Tosca aus der Schublade holen will

    @ Volker:
    Wenn das denn so im B-Plan steht, dann prüft die Bauordnung dies und entscheidet auch über Ausnahmen und Befreiungen - natürlich in Absprache mit der Gemeinde.

    MfG
     
  15. Baumal

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    ???
    was ist los bei der gemeinde oststeinbeck, welche einen b-plan mit u.a.
    mindestdachneigung von 23° aufstellt aber gleichzeitig mit einer neigung
    von 32° kein problem hat. :lock

    betreiben die dame und herren vom amt eigen- beschäftigungstherapie?
     
  16. Baumal

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    umgekehrt natürlich.
     
  17. #17 Bauwahn, 24.01.2008
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    Na ja, es gibt auch Bebauungspläne, die völlig überholt sind, und selbst von der Gemeinde nicht mehr ganz ernst genommen werden, weil von anno Tobak und der Aufwand, einen neuen BP aufzustellen wird gerne gespart.
     
  18. Baumal

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    ... wobei ich davon ausgehe, daß diese gemeinde (ca.8000 einwohner) den bebauungsplan nicht anno dazumal aufgestellt hat.
     
  19. #19 surfrichter, 25.01.2008
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    Gibts im gleichen Baugebiet oder im Bereich des B-Planes andere Häuser die in der Dachneigung abweichen?
    Dann wäre das ein gute Ansatz um mit der Behörde zu verhandeln.

    In unserem Gebiet durfte der erste Bauherr gar kein Flachdach bauen. Später, bei uns, wurden auf der Straßenabgewandten Seite, schon Abweichungen von der Regeldachneigung genehmigt.
    Mittlerweile hat ein weiterer Bauherr ne Doppelgarage mit Flachdach genehmigt bekommen und hingestellt.

    Gruß
     
  20. Baumal

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    @surfrichter

    ... gibts bei ihnen in der 30er zone auch welche die mit 70 kmh durchbrettern?
    das wäre nach dem bußgeldbescheid ein guter ansatz mit der behörde zu verhandeln.

    meine meinung: jene bauherren welche entrüstet sind wegen der zu engen b-pläne schreien am lautesten wenn da plötzlich eine flachdachhütte ala voralberg im ach
    so heimeligen neubaugebiet steht.
     
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