Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun?

Diskutiere Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Der B-Plan ist von 1990. In der innerhalb des Plans stehen mind. 2 Häuser welche Dachneigungen von deutlich unter 32 Grad aufweisen. Das sind...

  1. #21 Smart71, 25.01.2008
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    Der B-Plan ist von 1990. In der innerhalb des Plans stehen mind. 2 Häuser welche Dachneigungen von deutlich unter 32 Grad aufweisen. Das sind allerdings schon ältere Häuser, welche vor der Erstellung des B-Plans gebaut wurden. Ob es sinnvoll ist diese Häuser zu Fotografieren und bei einem Termin mit der Baubehörde zu zeigen?
     
  2. #22 VolkerKugel (†), 25.01.2008
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    Nachgebohrt ...

    ... und wie ist denn eigentlich der Verfahrensstand?
    Bis jetzt nur unverbindliche Gespräche? Gibt´s schon nen Bauantrag?
     
  3. #23 Stefan61, 25.01.2008
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    @Smart71: Sie müssen wissen, wie wichtig Ihnen die Sache mit der Dachneigung ist und wie viel Zeit und Geld Sie in die Lösung des Problems investieren wollen. Ist Ihnen die Sache sehr wichtig, haben Sie folgende prinzipielle Möglichkeiten, die jedoch nicht allesamt und in jedem Fall empfehlenswert sind:

    1. Persönliche Vorsprache beim widersetzlichen Beamten.
    2. Vorsprache bei dessen Vorgesetztem und beim Dienststellenleiter.
    3. Dokumentation und Vorlage der bisher genehmigten Befreiungen.
    4. Falls sie unlängst genehmigte Gebäude finden, deren Dachneigung der von Ihnen gewünschten entspricht, Strafanzeige wegen Korruption (denn hat man den anderen etwas genehmigt und Ihnen nicht, ist wohl Geld geflossen).
    5. Je nach Landesrecht: Einlegung eines Widerspruchs oder einer Klage. Begründung, falls Bedingung zu 4. gegeben: Willkürliche und damit rechtswidrige Ermessensausübung bei der Erteilung von Befreiungen.

    Das klingt vielleicht teils hart, ist aber im Grund nicht anders als im Steuerrecht. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem sich der Amtsschimmel nicht alles leisten kann.
     
  4. Baumal

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    vorsichtig, mit so einer behauptung.
     
  5. #25 VolkerKugel (†), 25.01.2008
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    @Stefan61

    Im Baurecht sind die Zuständigkeiten eindeutig geregelt:

    Die Gemeinde hat die Planungshoheit, sie stellt die B-Pläne auf und nur sie kann von Festsetzungen darin befreien.
    Die Bauaufsicht hat die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu überprüfen.

    Wenn die Gemeinde einem Befreiungsantrag zustimmt, muss die Bauaufsicht genehmigen.

    Die Frage - zu der sich Smart71 partout nicht äußern will - ist hier doch, was ist denn eigentlich bis jetzt genau gelaufen?
    Anträge müssen in der Regel von Bauvorlageberechtigten und nicht von den Bauherren gestellt werden (die dürfen nur mit unterschreiben :Roll ).
     
  6. #26 Smart71, 25.01.2008
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    Bis jetzt sind nur Gespräche zwischen "Beamten" - Bauamt der Gemeinde + Baubehörde Bad Oldesloe - gelaufen. Unser Fertighausanbieter (Architekt) will jetzt mit Zeichnungen und Plänen vorstellig werden (hoffentlich bringts was).
     
  7. #27 Baufuchs, 25.01.2008
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    Baufuchs Gast

    Ralf

    hat die Schweinchen am Gang erkannt.:)
    denn jetzt:
     
  8. #28 buddelchen333, 25.01.2008
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    :lock:lock:lock ... wer baut denn in Nordeutschland eine Villa im italienischen Stil ... pfui

    jaja...aber man ist ja der Mittelpunkt der Welt
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2008
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  10. #30 Smart71, 26.01.2008
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    Was heißt hier Villa im italienischen Stil. Unser geplantes "Traumhaus" weicht gar nicht so großartig von Anderen schon gebauten Häusern (eher ein Bungalow) ab. Wir wollen hier kein Passivhaus mit Pultdach oder einen modernen Würfel mit Flachdach bauen. Das würde sich nicht in die Umgebung einfügen und das sehen wir auch ein. Wir möchten nur einen "Bungalow", welcher in der Mitte ein OG mit geraden Wänden aufweist und über ein Walmdach verfügt. Nur eine Dachneigung mit 32 Grad passt nicht. Andere (alte) schon gebaute Häuser haben auch einen geringere Neigung. Vielleicht haben wir den falschen Weg gewählt und hätten erstmal mit den richtigen Personen reden müssen. Nur wir sind ja keine Bauprofis und haben uns ein natürlich auf die Aussagen der Gemeinde verlassen. Nun ist der Frust natürlich erstmal gross. Mal sehen vielleicht lässt sich ja noch eine Lösung finden.
     
  11. #31 Stefan61, 26.01.2008
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    @Volker Kugel: Wo sehen Sie das Problem in meinem Beitrag? Ob Baubehörde oder Gemeinde, Beamte sitzen da wie dort.
     
  12. #32 VolkerKugel (†), 26.01.2008
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    Na ja ...

    ... meiner Kenntnis nach sitzen da kaum noch Beamte, sondern "nur" noch Angestellte.

    Ein Problem sehe ich in Ihrem Rat, sofort mit der Brechstange zu hantieren.
    Das ist in der Regel nicht zielführend.

    Und mittlerweile haben wir ja aus Smart71 rausgekitzelt, dass er hier keinen Architekt auf seiner Seite hat, der das sicherlich anders angegangen wäre.
    Was er da durch die etwas unorthodoxe Vorgehensweise bis jetzt schon vermasselt hat, wissen wir nicht.
     
  13. maneh

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    Lob an "Volker Kugel" und "Ralf Dühlmeyer" endlich mal Architekten die nicht nur Bäume malen sondern sich auch mit dem Baurecht auskennen.
    Schade nur das die anderen nicht zu hören.
    Sollte man aber!
    :motz
     
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