Vorzeitiger Bauvertrag ?

Diskutiere Vorzeitiger Bauvertrag ? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich beabsichtige eine DHH vom einer geplanten Baumaßnahme von 4 DHH zum Festpreis zzgl. Eigenleistungen. Incl. aller...

  1. #1 Lucky68, 24.01.2008
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    Hallo zusammen,

    ich beabsichtige eine DHH vom einer geplanten Baumaßnahme von 4 DHH zum Festpreis zzgl. Eigenleistungen. Incl. aller Baunebenkosten und Grundstück.
    Soweit alles ok und ein sehr sichere Angelegenheit.

    Die Bank hat im Vorfeld anhand der Ausschreibungsunterlagen für die Finazierung nach Prüfung meiner finaziellen Situation genickt und drängt fast täglich zur Unterschrift und zur hereingabe des Bauvertrages und der amtlichen Grundstücksunterlagen die zur Finanzierung benötigt werden...soweit eigentlich auch ok.

    Der Baubeginn ist bereits erfolgt ohne das etwas verkauft wurde. Abbrucharbeiten und anstehende Abrissarbeiten von Altlaßen sind ebenfalls erfolgt.

    Das Problem:
    Jetzt drängt auch Bauträger zum Vertrag und teilt mir aber gleichzeitig mit, das die Feinvermessungsarbeiten und Grundstücksteilungen noch nicht begonnen haben bzw. noch nicht vollzogen sind und rechtlich abgeschloßen sind, Er aber wegen meiner geplanten Eigenleistungen nicht anfangen kann zu bauen da er sonst einen Bau nach meinen Änderungen hochziehen würde auf denen er sitzen bleiben würde wenn ich einen Rückzieher machen würde.
    Andererseit belomme ich von meiner Bank keinen Kredit wenn nicht die vollständigen Grundstücksunterlagen vorliegen.

    Das wäre ja noch halbwegs zu verstehen, aber der Bauvertrag sieht bereit "30% Zahlung nach Beginn der Erdarbeiten" vor, sprich quasi so wie ich das verstehe unterschreibe ich den Bauvertrag und ein paar Tage später erhalte ich bereits die erste Rechnung, die ich wirderum nicht bezahlen kann weil der Bank noch die Unterlagen fehlen.

    Wir sollte ich mich jetzt verhalten ? Demnach müßte ich ja mein gesamtes Eigenkapital, welches für die Eigenleistungen, Notar, Grundbuch geplant sind vorschießen ?

    Für jeden Rat wäre ich dankbar.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.01.2008
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    Die Bank hat Recht ...

    ... und solange keine Kreditzusage vorliegt, kann auch kein Bauvertrag unterschrieben werden.
     
  3. salleD

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    BT oder GÜ ?

    Gehen wir mal davon aus, dass es sich um einen klassischen Bauträgervertrag handelt. Dann ist der Bauträger auch Gruindstückseigentümer und muss den Käufer erst mal schön nach MaBV absichern. Das geht in der Regel erst, wenn die Grundbücher angelegt sind (Eintragung einer Auflassungsvormerkung). Diese Eintragung ist auch zwingende Vorraussetzung für die Fälligkeit jedwerder Rate, also völlig unabhängig vom erreicten Bautenstand.
    Sollte die Anlegung der Grundbücher sich noch hinziehen, kann der BT auch eine Bankbürgschaft stellen. Dass sollte deiner Bank dann auch ausreichen.
    Kennt die Bank den Vertragsentwurf (Notar?) und was sagt sie dazu ?
    Gibt es überhaupt einen ? Der Notar oder der BT muß den Entwurf mit seinem wesentlichen Inhalt mindestens 14 Tage vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Alles in allem scheint der BT nachvollziehbar Wert darauf zu legen, dass er kein "individuelles" Haus ohne Käufer baut.
    Bisschen mehr Inf bitte.

    gruß
    salleD
     
  4. #4 Bauwahn, 24.01.2008
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    In der Regel wollen die Banken, dass ZUERST das Eigenkapital vollständig ausgegeben wird, bevor man sich über "deren" Geld hermacht.

    Thomas
     
  5. #5 Baufuchs, 24.01.2008
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    Im

    übrigen ist es nicht wirtschaftlich, auf dem Eigenkapital mögl. lange sitzen zu bleiben und stattdessen Kredit in Anspruch zu nehmen, für den man ab Inanspruchnahme Zinsen zahlen muss.

    Im übrigen wie SalleD.
     
  6. #6 Lucky68, 24.01.2008
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    Hallo salleD,

    erstmal Danke für deine Einlassung :-)
    Da wohe jetzt stehe hat mich jetzt bald ein halbes Jahr Planung gedauert da ich ziemlich skeptisch bin wenns an mein Geld geht.

    Der BT, bei mir BT=Archt.Büro ist auch Eigentümer des Grundstückes. So wie mitgeteilt wurde erst amtlich mit Brief und Siegel erst sehr kurzer Zeit da er sich "verzockt" hat bei der Grundstückserwerbung. Die Baugenehmigung hat er sich auf eigenes Risiko berteits vor 1,5 Jahren genehemigen lassen. Genehmigungen vom Bauamt der Stadt liegen allesamt vor. Der Verkäufer des Grundstücks hat ihm allerdings dann einen Strich durch die Rechnung gemacht da er plötzlich weitaus mehr Geld für das Grundstück haben wollte als ursprünglich "versprochen" war, er hat wohl ein Tag vor Unterzeichnung neu angefangen zu Pokern, deshalb die Verzögerung. Dies zur Vorgeschichte.

    Es liegt mir ein Muster-Bauvertrag vor den die Bank noch nicht kennt.

    Laut BT soll ich mir mit der Bank noch Zeit lassen das sie eh nichts machen kann.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2008
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    Ausserdem sollten Sie dringend mit einem Anwalt sprechen.
    Wer nach dem ersten Spatenstich 1/3 des Hauswertes kassieren will, dem ist ohne Sicherheiten nicht zu trauen

    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 24.01.2008
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    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Der BT darf, (sofern er dem Bauherren auch das Eigentum am Grundstück verschafft) bei Beginn der Erdarbeiten eine erste Rate in Höhe von 30% in Rechnung stellen.

    Entspricht exakt dem Zahlungsplan der Makler-/Bauträgerverordnung. §3 (2)
     
  9. #9 Lucky68, 24.01.2008
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    Hallo Baufuchs,

    so wurde mir auch versichert :Roll
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2008
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    Mag ja sein, das er darf.
    Aber bei einer Vertragssumme von 150 - 200 T sind das 45 - 60 T € die im Zweifel nach eine paar Spatenstichen weg sind.
    Ohne Sicherheiten (die dann allerdings auch auf der Gegenseite verlangt werden könnten) würde ICH das nicht unterschreiben.

    MfG
     
  11. #11 Baufuchs, 24.01.2008
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    Welche Sicherheiten

    der BT leisten muss, geht ja ebenfalls aus der Makler-/Bauträgerverordnung hervor.
     
  12. #12 Lucky68, 24.01.2008
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    Also MUSS der/mein BT mit Sicherheiten bürgen ?!
    Wie sieht denn so eine Sicherung vereinfacht aus ?

    In meinem MV steht unter §3 "Rechtliche Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit"

    Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzung für den in §2 Ziffer1.) aufgeführten kaufpreis ist die schriftliche Mitteilung des Notars an den käufer, dass die nachtsehenden, der rechtlichen Absicherung des Käufers dienenden Voraussetzungen vorliegen:

    a) Der kaufvertrag muss rechtswirksam seon und die für einen Vollzug erforderliche Bescheinigung der Stadt XXXXXX nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches muss vorliegen;

    b) zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung an dem Kaufobjekt muss eine Vormerkung an vereinbarer Rangstelle im Grundbuch eingetragen sein;

    c) die erforderliche Baugenehmigung muss vorliegen
     
  13. #13 Baufuchs, 24.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da fehlt

    noch einiges.

    Sicherlich stammt der Vertragsentwurf vom Bauträger.
    Daher unbedingt von einem eigenen Anwalt prüfen lassen.
    Bezgl. Sicherheiten prüfen lassen, ob alle in §3 MaBauVO vorgesehenen Sicherheiten gestellt werden/gegeben sind.
     
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