Pfusch am Bau nimmt dramatisch zu

Diskutiere Pfusch am Bau nimmt dramatisch zu im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Tach braunbaer, Und wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gefangen. Für mich sind das Ausreden, immer hat wer anders Schuld....

  1. Berni

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    Tach braunbaer,

    in Deinem Job hast Du Glück, Du brauchst nicht in dem Hundekot rumstelzen.:)

    Hier hast Du völlig Recht.
    Aber jetzt mal Tachelis.
    Ich habe allein im letzten Jahr 3 Fußbodenheizungen wieder rückbauen lassen, weil die Vorleistungen katastrophal waren, und ich mein Risiko nicht mehr überschauen konnte. Aber, in allen drei Fällen haben wir einen Sichtboden eingebaut, wo anschließend kein Belag mehr drauf kam. Da hat man den Bauherrn voll hinter sich, weil er eben unbedingt diesen Boden haben will, und dafür nicht so viele Firmen zur Verfügung stehen.

    Ich müßte jetzt lügen, wenn ich Dir eine genaue Zahl der Baustellen nennen sollte, wo ein normaler Estrich rein sollte, und ich meine Bedenken über die Vorleistung anderer Unternehmer angemeldet habe. Und weisst Du was passiert ist?
    Da werden Verrenkungen gemacht, weit über Spagat hinaus. Ohne Ergebnis.
    Von diesen Baustellen habe ich dann nichts mehr gehört. Die wurden von anderen Firmen ausgeführt ohne Änderungen vorzunehmen, obwohl der Bauherr von mir über diverse Mängel aufgeklärt wurde. Da werden Mängel ignoriert, auf diesen weiter aufgebaut und addiert.

    Und das ist die Realität.
    Die Leute gehen den Weg des geringsten Widerstandes, sie nehmen Pfusch billigend in Kauf, um nicht überspitzt zu sagen, sie wollen Pfusch.

    Genauso, wie viele Bauherrn den Pfusch aus Zeitgründen tollerieren, genauso viele Handwerker hast Du, die aus der Not heraus auf Pfusch weiter aufbauen.
    Alles hat seine zwei Seiten.

    Und wir können uns drehen und wenden wie wir wollen, die Hasen behalten die Oberhand.
     
  2. matula

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    Also jetzt wirds ja wohl etwas absurd!!

    Gehen sie einfach mal davon aus, dass der Bauherr i.d.R. nicht beurteilen kann, ob etwas korrekt gemacht oder gepfuscht wurde. das gilt auch für die Arbeit ihres Vorgängers....

    dazu muss man sagen, dass die "Warnungen" an den Bauherrn bzgl. Pfusch des Vorhandwerkers leider etwas inflationär sind - - -bei mir in genau 100% der Fälle, wo nicht ein GÜ Sich um alles gekümmert hat. Klar, dass man das nicht mehr ernst nimmt!

    Dass sich grundsätzlich (es sei denn man vergibt alles in eine Hand) alle Handwerker gegenseitig Pfusch vorwerfen ist ja auch eines der größten Ärgernisse eines jeden Bauherrn.
    Die Strategie ist so einfach wie durchsichtig - geht es doch in 99% der Fälle ausschließlich darum, möglich Gewährleistung schon vor Beginn der Arbeiten auszuschließen ("ich habs ihnen doch schon zu Beginn gesagt") - - völlig egal, ob die Arbeit zuvor tatsächlich Mängel aufweist.

    Deshalb erwarte ich von einem Profi nicht nur plumpes motzen auf den unfähigen Vorgänger, sondern dass er mir die Konsequenzen darlegt - und wenn etwas nicht geht den Auftrag auch ablehnt.

    Hier zu argumentieren, dass es der Bauherr ja nicht anders will und Sie deshalb mit dem Pfusch der Vorgänger weiter arbeiten ist ja wohl ein offenbahrungseid ihrerseits. :mauer



    wenn etwas nicht geht dann erwarte ich, dass mir der Proifi das mitteilt!
    Wenn Sie sehen
     
  3. #63 Achim Kaiser, 04.02.2008
    Achim Kaiser

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    Gehen tut viel wenn der Tag lang ist ... die Frage ist nur obs den anerkannten Regeln der Technik entspicht.

    Was passiert denn dem Anbieter der *vor* der Auftragserteilung Bedenken äussert und teilweise Rückbau fordert ?
    Nach dem *Beratungspalaver* traben noch 5 andere rein die der *braucht man nöd* oder *alles nich so schlimm* oder *das macht nix* -Fraktion angehören ... und was glaubste nach welcher Meinung der Bauherr entscheidet ?

    Er geht den Weg des geringsten Widerstandes und vergibt in 98% der Fälle den Auftrag an den der ihm am angenehmsten unter das Hemd babbelt.

    Der *Meckerer* (auch wenn er fachlich 100% Recht hatte) zieht den Kürzeren und ist raus ... der Auftrag weg.

    Das meint Berni und dem stimme ich 100% zu.
    Schon selbst viel zu oft mitgemacht ....

    Einige Zeit später (vor allem wenns nen Schaden gab) siehts dann wieder ganz anders aus ... dann herrscht teilweise großes Weinen und Wehklagen.

    So uninformiert wie sich manche Bauherren darstellen und die Unschuldslammnummer geben sind sie garantiert nicht .... so manches hat man zum entsprechenden Zeitpunkt blos nicht begriffen oder wahr haben wollen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. Berni

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    Tach matula,

    Sie können sich darauf verlassen, dass ich davonausgehe. Ich bin mir dessen bewusst, und denke Tag und Nacht an nichts anderes.:)

    Was wollen Sie jetzt eigentlich genau?
    Achso, mir nochmals mitteilen, dass Sie als Laie Bauleistungen nicht bewerten können.

    Und was soll das dann?
    Also, Sie müssen sich da schon mal entscheiden, was Sie denn nun tatsächlich wollen.:mauer:
    Ich weiss es nicht.:)

    Ich weiss nur eins.
    Hier große Sprüche klopfen über arme, unwissende Baulaien, die verständlicher Weise keine erbrachten Bauleistungen beurteilen können, sich aber auf der anderen Seite aus reinem Geiz anmaßen oder vom selbigen getrieben werden, einen Bau zu leiten oder zu koordinieren, die können mir nicht einmal mehr leid tun.

    Ein guter Handwerker wird immer auf mangelhafte Vorleistungen hinweisen, allein schon, weil er dies dem AG. schuldet.
    Aber leider nutzt es dem Bauherrn ja wenig, weil er ja keinen Fachverstand verpflichtet hat, und er es selber nicht ernst nimmt.

    Und dieses zeugt auch wieder von einer falschen Erwartungshaltung, hat sich aber so eingebürgert.
    Wenn denn der Handwerker schon so dreist ist, und gegen die vorgesehene Art der Ausführung tatsächlich Bedenken äußert, dann soll er gefälligst vom Vertrag zurücktreten, damit ich den Pfusch von einem anderen machen lassen kann, der diese Bedenken eben nicht hat.:mauer:
    Ist ja das bequemste, der Handwerker entzieht sich den Auftrag nach Bedenkenanmeldung selber. :D:irre

    Auch dieser Spruch zeugt von Ihrer laienhaften Naivität.
    Die Inkompetenz des Bauherrn gepaart mit Geiz treibt viele Handwerker, die unter vernünftigen Voraussetzungen normalerweise eine gute Arbeit abliefern zum Pfusch und in den von Ihnen beschriebenen Offenbarungseid.
    Doch wenn dieser Punkt erreicht ist, hat den der Bauherr schon längst abgelegt.

    Zitat von Achim:
    Das nicht Wahrhaben wollen, weils ganz einfach nicht ins Konzept passt, isses.
     
  5. #65 buddelchen333, 04.02.2008
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    ich denke vornehmelich, daß es an zwei Sachen liegt:

    (1.) Kostendruck -> Zeitdruck

    und, was jetzt nicht pauschal gemeint ist, aber so meine Erfahrungen sind: Eine ganze Menge Handwerker, die ich kennengelernt habe (leider), waren sowas von strunz dumm, das ich mir gut vorstellen kann, das die Leute es einfach nicht hinbekommen, wenn Sie mal improvisieren müssen, und zusammen mit (1.) führt das dann zu

    (2.) Zeitdruck + mangelhaftes Fachwissen -> Pfusch

    Ich vermute, daß der Kostendruck nicht ursächlich ist, sondern das ganze nur verschlimmert. Die eigentliche Ursachen ist meiner Meinung nach mangelhafte Ausbildung, denn auch wenn jemand vielleicht nicht so schlau ist, ein Problem durch sein Improvisationstalent zu lösen, so sollte er über soviel Fachwissen verfügen, daß 99% alle auftretenden Probleme damit abgedeckt sind.
     
  6. sw

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  7. sw

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    ich will endlich meine Beiträge editieren können!
     
  8. #68 wasweissich, 04.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    kinder die was wollen.............
     
  9. #69 buddelchen333, 04.02.2008
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    eigentlich ist das Bauexpertenforum schuld, weil dadurch die aufdeckungsquote gestiegen ist...:bounce:
     
  10. #70 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @sw

    Manchmal helfen wir gern :winken
     
  11. Eric

    Eric

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    @Matula: Sie sind Laie und argumentieren insofern in den blauen Dunst, ohne die rechtlichen und fachtechnischen Zusammenhänge zu kennen.

    Rechtlich ist es so, daß der Handwerker Vorgewerke, auf denen er seine Leistung aufbaut, zu überprüfen hat und beim AG Bedenken anzumelden hat, wenn er erkennbare Fehler entdeckt bzw. als sorgfältiger und umsichtiger Handwerker hätte entdecken müssen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für das mangelhafte Ergebnis. Er muß seine Leistung ( kostenlos ! ) zurückbauen und anschließend ( kostenlos ! ) nochmals erstellen, damit der Mangel an dem Vorgewerk behoben werden kann. Im Grunde genommen ist das eine Ausweitung der Haftung > Mitverantwortung für Fehler Dritter + fehlende Überprüfung durch den AG/seines Vertreters.

    Hinweisen muß der AN auf erkennbare Mängel. Nach der Rechtsprechung liegt ein Mangel bereits bei einem Verstoß gegen die aRdt vor. Es muß also nicht bereits zu einem Schaden gekommen sein. Bei einem Verstoß gegen die aRdT ist nicht einmal erforderlich, daß es in absehbarer Zeit zu einem Schaden kommen wird.

    Meldet der AN rechtzeitig vor der Ausführung ( im Grunde genommen also nicht schon bei Angebotsabgabe ! ) Bedenken an, hat der AG sich zu erklären, wie es weiter gehen soll. Der AG muß also eine Anweisung erteilen. Solange die Anweisung nicht erfolgt, ist der Nachunternehmer in der Ausführung behindert.

    Eine Anweisung kann der AG selbstverständlich nur und erst dann erteilen, wenn er die angemeldeten Bedenken verstanden hat. Dazu muß er gegebenfalls fachkundigen Rat hinzuziehen. Denn der AN ist nicht verpflichtet, dem AG zu erklären, wie das Bedenken ausgeräumt/behoben wird ( z.B. Nachbesserung am Vorgewerk möglich oder Abriß ? ).

    Und hieran haperts offenbar. Es wird auf die angemeldeten Bedenken nicht sachgemäß reagiert. Dem Bedenken anmeldenden Nachunternehmer wird unterstellt, eine " mögliche Gewährleistung " von vornherein ausschließen zu wollen.

    Unsinn: Mit einer unberechtigten Bedenkenanmeldung kann der Unternehmer nicht Fehler in seiner eigenen Leistung ausschließen. Durch einen Sachverständigen läßt sich klären, ob a) das Vorgewerk Fehler hatte ( Bedenkenanmeldung dann zu Recht erfolgt ) oder b) das Vorgewerk mangelfrei ist ( Bedenkenanmeldung unberechtigt ) und die Fehler erst beim Nachunternehmer aufgetreten sind.

    Läßt der AG aber trotz berechtigter Bedenken das Nachgewerk einfach ausführen, ist der AN von der Haftung für Mängel aus dem Vorgewerk befreit.

    Die Bedenkenregelung ist also eine knallharte Risikoverteilung und insofern ist es durchaus nachvollziehbar, daß Handwerker, die das einmal verstanden haben, ihr Verhalten danach ausrichten: Lieber mehr als zu wenig prüfen, um nicht selbst in die Haftung zu kommen.

    Nehmen wir einmal an, der AN ( Werkvertrag bereits abgeschlossen ! ) meldet völlig unberechtigte und an den Haaren herbeigezogene Bedenken an und verursacht dadurch beim AG unnötige Überprüfungskosten. Dann begeht der AN eine Pflichtverletzung und dürfte sich hierdurch schadensersatzpflichtig machen.

    Es ist schon erschreckend und mehr als peinlich, wie hier teilweise von Laien argumentiert wird, die bereits das Haftungssystem nicht verstanden haben.
     
  12. Berni

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    @ buddelchen333,

    wir reden hier über Pfusch und Mängel.:)
    Mangel ist, wenn ich nicht nach den a.R.d.T arbeite. Da braucht kein Schaden vorhanden sein.:konfusius

    Es wird leider zu viel improvisiert, das addiert und schaukelt sich auf.
    Das ist dann längst nicht mehr die geschuldete Qualität, hier fängt dann der Pfusch an.
     
  13. Berni

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    @ Eric,

    hat sich überschnitten.
    Du kannst das wesentlich besser rüberbringen.:konfusius
     
  14. #74 braunbaer, 04.02.2008
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    Mensch, das ist ja hier eine recht spannende Diskussion !

    Ich kann mir vorstellen, dass mein Generalunternehmer 99,9% der unkorrekt ausgeführten Dinge erkennt. Das unterstelle ich mal einem Bauträger, der mit der selben Firma länger als 10 Jahre unterwegs ist.

    Während der Bauphase - und auch nachher - wurde mir aktiv nicht ein einziger Mangel bekannt gegeben.

    Gab es keine? Wohl kaum.

    Wurden alle unaufgefordert behoben? Sicher nicht.

    Ein großer Teil wurde einfach korrigiert, ohne das ich was mitbekommen habe. Gut so, ist ok. Ein Teil nicht.

    Und genau an dieser Stelle dürfen wir doch ganz sicher annehmen, dass das
    - so von mir nicht geplant und gewollt war
    - wenn ich davon wüßte, würde ich eine Korrektur fordern, denn schließlich investiere ich hier als Privatmann über 200.000 EUR
    - die Grenze von Pfusch und Betrug verschmelzen.

    Jawohl: ersetzt doch Pfusch (Mängel, von denen jemand außer dem Bauherren weiß) mal durch Betrug, wie sieht es dann aus?

    Lg
    Braunbaer
     
  15. #75 Carden. Mark, 04.02.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was erwarten Sie von Ihren wirtschaftlichen Gegner?
    Soll er sich selber ins Knie schießen?und dann noch das:
    ???
    Das glauben Sie doch wohl nicht ehrlich ?
    - oder?
     
  16. Lukas

    Lukas

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    Ersetze Bau durch Schule, Jugendamt, Justiz, Politik... soll ich weitermachen?

    Allein schon der Eingang der Diskussion ist falsch.

    Zeigt mir einen fehlerfreien Bereich menschlichen Wirkens.

    Die Frage darf sein; wie kann man Fehler minimieren?!

    Gruß Lukas
     
  17. #77 wasserzeichen, 05.02.2008
    wasserzeichen

    wasserzeichen Gast

    Eine andere Frage ist auch, wie reagiere ich als AN auf den pfusch, mit dem mich mein AG konfrontiert? Kein Mensch arbeitet fehlerfrei, da gibt es keine Diskussion.
    Wenn aber Mängel und Pfusch auftauchen sinkt mit jedem neuen Punkt die gefühlte Qualifikation des Handwerkers und führt zu zunehmendem frust des AG, der mitunter stolze Summen bezahlt hat. Und der nach einer Ausschreibung den preisspiegel der Mitbewerber kennt, also einschätzen kann, ob er sich einen billigen oder teuren Handwerker ausgesucht hat.
    Wenn dann aber Mängelrügen und Anschreiben gänzlich ignoriert werden, verschärft sich der ton unnötig.
    Und auch ich bin der Meinung: Als AG bin ich baulaie und kann nicht alle Aspekte adhoc richtig und in vollem Maße beurteilen und gerade vor allem bei Sanierungen schnell im Hintertreffen. Es wäre gelogen, wenn die ausführenden betriebe dies nicht ausnutzen, um zum eigenen Vorteil zu arbeiten. Ob das die art der Ausführung, Fertigungsqualität oder unnötige extras angeht, sei dahingestellt.
     
  18. #78 Olaf (†), 05.02.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Und da....

    sind wir wieder:
    Wenn das schon erkannt wird: wo bleibt die Schlussfolgerung?
    Warum wird blind vertraut bei der Investition?
    Selbst beim Gebrauchtwagenkauf hat sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, dass man einen Fachmann mitnimmt oder beim Gutachter vorbeifährt.

    :mauerUnd nicht nur zum eigenen Schutz, es gäbe auch die Möglichkeit, schwarze Schafe (über den wirtschaftlichen Weg) aus dem Verkehr zu ziehen.
     
  19. #79 buddelchen333, 06.02.2008
    buddelchen333

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    @Berni: so pauschal habe ich das nicht geschrieben

    Nur mal zwei Beispiele aus jüngerer Zeit.

    (i) Als wir Strom und Wasser in der Küche gemacht haben, da hatten wir zwei Elektriker und einen Klempner (Haustechniker) da. Der Herdanschluß war mit Tapete überklebt, weil der Raum wohl lange Zeit anders benutzt wurde. Der Elektriker war zu doof den zu finden und wollte tatsächlich mit der Fräse quer durch die Wände in der Wohnung. Der Klempner meinte das könnte gar nicht sein und an die Kochplattentheorie mit normalem Stecker glauber er auch nicht und hat die Wand in Steckdosenhöhe mit der Hand abgeklopft und nach 20sec. war der Herdanschluß gefunden und den Unfug verhindert. :mauer:mauer:mauer

    SOWAS NENNE ICH DURCH DUMMHEIT VERURSACHTE PFUSCH.


    (ii) Ein bekannter hat sein Bad neu gemacht, es wurde eine Fußbodenheizung verlegt. Was macht der Estrichleger, Schüttung und Trockenenestrichplatten drüber und sagt, so is gut, dann kann eher gefliest werden.
    :mauer:mauer:mauer

    SOWAS NENNE ICH DURCH DUMMHEIT ODER DURCH VÖLLIG MANGELHAFTES FACHWISSEN VERURSACHTEN PFUSCH.

    Obwohl ich hier auch eher der DUMMHEIT die Schlud zuschiebe. Jeder vernünftige Mensch lernt schon in der Schule, daß Luft ein schlechter Wärmeleiter ist....da fragt man sich doch wirklich, wie bescheurt kann man eigentlich sein.... :mauer:mauer:mauer
     
  20. #80 braunbaer, 06.02.2008
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    Vorsicht an der Bahnsteigkante: das, was hier Pfusch genannt wird, erfüllt meines Erachtens oft den Tatbestand des Betruges. Das sollte man nicht so leicht beiseite wischen. :boxing

    "Kölsche Klüngel" ist auch nichts anderes als Bestechung.

    Gebt dem Kind ein anderen Namen, und auf einmal ist es salonfähig.

    Nee, nee - so nun bitte nicht.:winken

    LG
    Braunbaer
     
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Pfusch am Bau nimmt dramatisch zu

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