Honorarangebot rechtlich zulässig?

Diskutiere Honorarangebot rechtlich zulässig? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; den Betrag den man einem Architekten bzw. den mehr Betrag den man einem Architekten Zahlt kann man nicht mit Eigenleistung im ganzen Bau nicht...

  1. #21 Bauwahn, 29.01.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Da bin ich persönlich anderer Meinung. Aber richtigerweise müsste der Satz heissen:
    Wenn Du dann auch noch so gut bist im Ausschreiben und Einzelpositionen/Ausführungsqualitäten vergleichen.
    :respekt (Ich glaub's nur nicht)

    Gruß

    Thomas
     
  2. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    @ volker kugel

    Das ist nicht böse gemeint und richtet sich nicht gegen Architekten. Ich meine, daß die Architekten das als Werbeargument nutzen sollten, um die GÜ aus dem Markt zu drängen. :biggthumpup: Die HOAI mit der LP 9 haben übrigens die Architekten erfunden ... :fleen
    :)
     
  3. #23 HolzhausWolli, 29.01.2008
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Zusammenfassend für den mitlesenden, nicht fachkundigen Bauherrn in spe kann man also festhalten, daß ein Honorarangebot weit unter HoAI nur eine Mogelpackung sein kann,

    • weil die einzelnen Leistungsphasen nur teilweise erbracht werden, auch wenn dies aus dem Angebot nicht hervorgeht
    • weil am Ende das gesamte mindestabrechenbare Honorar nachgefordert und notfalls erfolgreich eingeklagt wird

    Daß der Architekt einfach nur sehr an dem Auftrag interessiert ist und kreativ die Gebührenordnung umschifft um dies zu realisieren ist ein Trugschluß.

    Wer´s glaubt :biggthumpup:
     
  4. #24 Bauwahn, 30.01.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Na ja, ganz auszuschliessen ist es nicht, dass es ein paar arme Schweine gibt, die sich mangels Auftragslage oder Referenzen, lokaler Konkurrenz oder als Einsteiger in die Welt der Selbständigkeit so billig verkaufen müssen oder meinen es tun zu müssen. Aber ob sie sich damit einen Gefallen tun?
     
  5. #25 maxxwill, 30.01.2008
    maxxwill

    maxxwill

    Dabei seit:
    28.01.2008
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Freiburg
    hallo
    mir ist schon klar das kein Architekt oder nur wenige Architekten meine Meinung teilen würden
    das eine zusammen Arbeit mir einem Architekten umbedingt sein muss ist klar
    aber ob der preis immer so hoch sein muss glaub ich nicht
    na ja lassen wir es

    bis dann maxx
     
Thema:

Honorarangebot rechtlich zulässig?

Die Seite wird geladen...

Honorarangebot rechtlich zulässig? - Ähnliche Themen

  1. Rechtliche Definition des Begriffes Flachdach.

    Rechtliche Definition des Begriffes Flachdach.: Ausgelagert aus Rechtliche Definition des Begriffes Flachdach. Hallo! auch wenn dieses Thema hier von 2004 ist, trifft es meine Frage zur...
  2. Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches

    Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches: Hallo zusammen, wir haben folgende Situation: wir bewohnen einen Bungalow EG + KG (Souterrain). Dieser steht direkt auf der Grenze zum...
  3. Ist die Empfehlung des Bodengutachtens rechtlich verpflichtend?

    Ist die Empfehlung des Bodengutachtens rechtlich verpflichtend?: Hallo, wir sind bei der Planung unseres EFH (ohne Keller) mit Garage und haben folgendes Problem: Auf Empfehlung unserer Statikerin (keine...
  4. Honorarangebot für Abriss

    Honorarangebot für Abriss: Hallo liebe Experten, ich brauche heute als Bauingenieur selbst einen Rat: Meine Stadt hat mich gebeten, ein Angebot für die Vorbereitung,...
  5. Verbindlichkeit eines Honorarangebots

    Verbindlichkeit eines Honorarangebots: Hallo zusammen, ich habe von meinem Architekten ein Honorarangebot bekommen. Damit war ich einverstanden. Die Erste Rechnug für die Phase 1A lag...