bitte um hilfe zum thema bauplan

Diskutiere bitte um hilfe zum thema bauplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo, ich bin ein junger bauingenieur,ehrlich zu sagen habe ich in mein studium das zeichnen eines bauplans nicht richtig gelernt,aber laut...

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  1. #1 alemdar, 29.01.2008
    alemdar

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    hallo,

    ich bin ein junger bauingenieur,ehrlich zu sagen habe ich in mein studium das zeichnen eines bauplans nicht richtig gelernt,aber laut meinem titel habe ich ja die befugnis,mein onkel hat ein bauvorhaben und will dass ich ihm einen bauplan zeichne,eben zuerst für die baugenehmigung und dann für das bauen etc, aber klingt vielleicht lustig,ich habe keine ahnung wie so ein bauplan aussehen soll,welche details für die genehmigung und dann für das bauen notwendig sind,über haustechnik habe ich genauso wenig ahnung,kann mir bitte jemand weiterhelfen..was bedeutet "kannst du mir einen plan zeichnen":confused:

    danke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Zu allererst...

    bedeutet es Haftungsrisken :yikes
    Der Planverfasser haftet für
    Verstöße gegen das Baurecht
    Verstöße gegen die aRdT
    Verstöße gegen die ETB
    Mängel und Schäden
    .....
    .....
    Er haftet immer und überall - bei Baurechstverstößen nicht nur gegenüber dem Bauherren, sondern auch gegenüber der Behörde :yikes

    Sorry - das mag abschreckend klingen, aber jemand, der so ehrlich (find ich gut) un deutlich sein Unwissen kund tut, sollte dies zu allererst bewusst sein.
    gegen manches oder vieles kann man/frau sich versichern, aber nicht gegen alles.
    Und versichern ist teuer

    MfG
     
  3. #3 alemdar, 29.01.2008
    alemdar

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    danke für die antwort,

    aber man müsste ja sich über diese gesetze kundig machen können,die pläne,die ich zeichnen möchte sind auf dem niveau eines einfamilienhauses.aber wie sehen denn diese pläne überhaupt aus,also inhaltlich gesehen,für genehmigung und für bauen etc...

    danke
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ein BauIng. der nicht zeichen kann....:confused::confused::confused:

    Wie wär´s, wenn Du Dir jemanden mit in´s Boot holst der sich auskennt?
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, und man kann immer dazulernen. Beim nächsten Haus klappt´s dann auch alleine.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Müssen heute für Studienarbeiten keine Zeichnungen mehr abgegeben werden????
    Auch wenn ich jetzt wieder böse klinge, lassen Sie die Finger davon.
    Einen I-Net Crashkurs - wie stelle ich einen Bauantrag richtig und rechtssicher - gibts weder hier noch anderswo.
    Tuen Sie Ihrem Onkel eine Gefallen und raten Sie ihm zu einem Profi.

    Das hat nichst mit Futterneid oder wasweißich zu tun, sondern ist ein ganz nüchterner Rat.

    MfG
     
  6. #6 planfix, 29.01.2008
    planfix

    planfix Gast

    Hast du überhaupt schon eine Bauvorlageberechtigung?
    Kennst du die Neuerungen zur BayBo 2008? Du als Planer bist verantwortlich für fast alles.
    :think
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 29.01.2008
    VolkerKugel (†)

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    Andere Frage ...

    ... wie willst Du die Pläne denn zeichnen?

    Hast Du ein CAD-Programm? Wenn ja, welches?
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Das CAD-Programm zeichnet auch nicht von alleine..;)

    Gruß
    Ralf
    -----
    alle warten gespannt auf die berühmten 5 Buchstaben.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Hä???
    BuBä at vier und Butterbär 9 :p

    MfG
     
  10. Ryker

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    Arc.. meint er, Ralf :D
     
  11. tp17

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    Mach deinem Onkel klar, dass es nicht zu deiner Ausbildung gehörte und du zum Profi rätst.
    Oder deutlicher: ICH bin zwar Biologe, habe aber dem Wunsch eines Bekannten, ihm bei der Geburt eines Kalbs zu helfen, :eek: dankend abgelehnt. Eben wegen der Haftung. Sein Kommentar: "Aber der Tierarzt ist so teuer". :motz
     
  12. R.B.

    R.B.

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    @Ryker
    So isses. Dann hätten wir die Chance auf einen 100 Beiträge thread.

    @TP17
    Ich habe während des Studiums auch schon einen Stromgenerator gesehen, und baue trotzdem keine Atomkraftwerke. Aber bei einem BauIng. sollte das Planen doch ein klein bischen zum Studium gehören...hab´ ich mal gehört.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 29.01.2008
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    Ich denke mal ...

    ... alemdar grinst sich jetzt einen über seinen gelungenen Fake :p
     
  14. #14 Wilfried Kunze, 30.01.2008
    Wilfried Kunze

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    Jung und Naiv !

    Hallo zusammen,

    ein (wenn auch junger) Bauingenieur, der nicht zeichnen kann (:cry:cry), ist doch ziemlich erschütternd...

    Doch auch wenn man Zeichnen kann, kann man noch lange nicht einen Bauantrag einreichen, dazu gehört dann doch noch einiges mehr. Und nur mit einem Diplom allein ist man ja nicht automatisch bauvorlageberechtigt, selbst in Bayern nicht. Nicht umsonst fordern die meisten Kammern, dass man wenigstens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen muss und dann erst einen Antrag auf Eintrag in die entsprechende Liste stellen kann. Und mit diesem Antrag müssen dann auch Referenzen vorgelegt werden, ohne solche braucht man erst gar nicht anzutreten!

    Deshalb auch von hier der Rat: Lieber einen erfahrenen Profi hinzuziehen und diesem über die Schulter sehen. Mein Statik-Prof. hat seinerzeit einmal gesagt: "Es ist billiger, aus den Fehlern anderer zu lernen als aus den eigenen!" Dem ist wohl nicht viel hinzuzufügen.

    Als Berufsanfänger sollte man auf jeden Fall erst einmal mindestens 2 bis 3 Jahre in einem qualifizierten Büro mitarbeiten und so erste Berufserfahrungen sammeln. Nach meiner Erfahrung mit jungen Mitarbeitern kann ich sagen, dass man einen Bauingenieur nach frühestens 6 bis 8 Jahren Berufspraxis allein auf die Menschheit los lassen kann. Nur bei denen, die überdurchschnittlich motiviert und engagiert sind, geht´s vielleicht 2 Jahre schneller!

    Also: Lieber ehrlich sagen, dass man´s nicht kann. Ich selbst habe als Berufsanfänger meinem eigenen Onkel auch gesagt, dass ich noch nicht ausreichend sattelfest bin, als dieser mich nach einer statischen Berechnung für seinen großen Umbau gefragt hat. War damals auf jeden Fall die richtige Entscheidung!

    Viele Grüße
     
  15. sw

    sw

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    Oha, da kennt aber jemand seine eigene LBO nicht.

    BayBO §61 (3) Bauvorlageberechtigt sind ferner .... die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" führen dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs für

    1. Wohngebäude mit bis zu je drei Wohnungen, ...

    Aufgrund seines Titels, wenn er ihn denn verdient hat, dürfte er sehr wohl Bauvorlagen unterschreiben und einreichen (wenn er eine Versicherung findet).

    Man kann sich aufgrund der Äußerungen des Threadverfassers nicht dem Eindruck verwehren, dass es für den ersten Bauantrag noch etwas früh zu sein scheint.

    alemdar, Bauingenieur welcher Fachrichtung bist du denn?
     
  16. #16 Stefan61, 30.01.2008
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    Leute, nehmt doch nicht alles so ernst! Herr Kugel hat's doch schon gesagt: Nicht auf jeden Troll hereinfallen!
     
  17. #17 Carden. Mark, 30.01.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    @All
    ich könnte mir vorstellen wer da hinter steckt :D
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 30.01.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Du meinst doch nicht ...

    [​IMG]
     
  19. #19 Wilfried Kunze, 30.01.2008
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    Wilfried Kunze
    Bauvorlageberechtigt - nicht immer!

    Hallo liebe Mitstreiter,

    offensichtlich hat noch nicht jeder mit unserem föderalen (Schwachsinns-) System im Baurecht zu tun gehabt. Beispiel: Ein in Hessen bauvorlageberechtigter Bau-Ing. mit Listeneintrag bei der Ing.-Kammer in Hessen hat einen Bauantrag für ein EF-Wohnhaus in Niedersachsen eingereicht. So weit, so gut.

    Nach ein paar Wochen kam dann die Aufforderung des Bauamtsmitarbeiters, einen Nachweis über die Listeneintragung bei der Kammer in Niedersachsen zu erbringen. So weit, so schlecht. Nachweis konnte natürlich nicht erbracht werden, da der Kollege ja dachte, seine Eintragung in Hessen wäre ausreichend und in Ordnung. Denkste! Daraufhin kam der Bußgeldbescheid in Höhe von 500,- € wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit (nach Mitteilung aus Kulanz schon von 1.500,- € herabgesetzt mit der Begründung, der Kollege sei ja immerhin in der hessischen Liste eingetragen)! Rückfrage bei der Kammer in Hessen: Ist leider nix zu machen, Kollege sollte bezahlen und hat dann auch Bußgeld bezahlt, um weitere Rechtsstreitigkeiten und damit Kosten zu vermeiden. Und eine Unterschrift von einem in Niedersachsen eingetragenen bauvorlageberechtigten Planer auf dem Bauantrag musste auch noch erbracht werden - natürlich von einem vom Bauamtsmitarbeiter empfohlenen Kollegen (!!??!).

    Kann hier aus verständlichen Gründen keine Namen nennen, könnte aber bei Bedarf den Beweis für diesen Schwachsinn antreten!

    Also nicht alles über einen Kamm scheren und dafür kämpfen, dass dieser unterschiedliche Bauordnungsmist beseitigt wird!

    Und in anderen Bundesländern hat sich ein ähnlicher Unsinn breit gemacht. Ich kann z.B. keine Statik für ein kleines und statisch einfaches Häuschen in Sachsen-Anhalt einreichen, weil ich dort nicht in der Liste der "Nachweisberechtigten" eingetragen bin. Müsste dazu einen entsprechenden kostenpflichtigen Antrag bei der Kammer stellen! Und als Prüfingenieur für Baustatik dürfte ich dieses Häuschen, wenn es ein anderer statisch nachgewiesen hätte, auch nicht prüfen, weil ich nicht in der Liste eingetragen bin! Es geht also nur noch um Abzocke auf allen Ebenen...

    Viel Spaß beim Einreichen des Bauantrags wünscht
     
  20. #20 Torsten Stodenb, 30.01.2008
    Torsten Stodenb

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    Holzhausunternehmer
    Ort:
    Bielefeld
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Nö, für solcher Art Humor ist jemand zuständig, der weitläufig mit Till Eulenspiegel verwandt ist und in Südniedersachsen haust.
     
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