Ausführungsplan

Diskutiere Ausführungsplan im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; "Es gab 1:50 Pläne" Dann gings also doch nicht "anders" Irmgard, wie die Überschrift weiter oben vermuten ließ.

  1. Bruno

    Bruno

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    "Es gab 1:50 Pläne"

    Dann gings also doch nicht "anders" Irmgard, wie die Überschrift weiter oben vermuten ließ.
     
  2. #42 Irmgard, 11.10.2004
    Irmgard

    Irmgard

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    Nun, es gab keine Ausführungsplanung in dem Sinne, wie oben beschrieben und keinen Architekten. Die Grundrisse hat eine Zeichnerin gemacht.
    Für den Elektriker haben wir die Anschlüsse reingezeichnet, der Klempner/Heizungsbauer wußte sowieso genau, wo er mit seinen Rohren lang muß.
    Dafür, daß zum Schluß alles zusammenpaßte, war der Bauleiter /Generalauftragnehmer zuständig.

    Für den Rest könnte ich bei Interesse meine Schwester noch mal ausfragen, war ja nicht mein Haus, deshalb hab ich nicht alles im Gedächtnis :shades

    Irmgard
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "zur" Steinigung

    geht´s recht´s rum ... "jeder" nur ein Kreuz :)
    -
    "arbeiten" nach 1:100 Plänen mein Leibgericht ... "ja" ich kenn sie die Pläne wo der Installateur und der Elektriker was reinkritzeln ... danach im Maßstab 1:50 hochgeschossen und fertig isser der Ausführungsplan ... "aber" danach" baun ? ... fast immer sind solche Kritzeleien nicht zu ende gedacht ... "man" schafft es sogar dabei in Lufträumen diverse Aussparungen anzulegen :D ... wie sieht es mit den Fenstern Türhöhen Lage der Fenster Stürze etc. aus ??? ... fast "nie" vermaßt ... sprich verbock ich eine Etage hauts mir meine Symetrie spätestens am Dach auseinander ... "nö" ich sag´s euch des ist wie folgt gelaufen:

    Bauunternehmer hat die Pläne 1:100 bekommen und dann saß der arme nen ganzen Sonntag für nothing drüber und hat daraus Werkpläne gezaubert ... "ODER" der Bauunternehmer hat stets mit dem Meterstab seine Maße aus dem 1:100 rausgemessen und Glück gehabt (!) ... "oder" es ist gebaut worden wie´s gerade daherkam und die Liste der Mängel sprengt den Böhmerwald ... "eine" weitere Alternative ist mir unbekannt (!) ... "ABER" ich kann ein Liedchen trällern vom baun mit 1:100 Plänen :mad:
     
  4. #44 Gartenmatz, 16.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2006
    Gartenmatz

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    Bei mir sieht das so aus....

    Hab ein paar Bilder hochgeladen

    Wir sind auch grade beim bauen und da wollt ich fragen ob meine Werkplanung so i.o geht
    Die Dateien sind Pdf Format und ich hab sie abfotografiert, ich kann sie auf Tapetengrösse aufblasen und für den Maurer steht ein Laptop auf der Baustelle.

    Die Bilder vom Baufortschritt sind etwas unterschiedlich alt....das mit den Giebelwänden ist das Neuere:biggthumpup:

    Bis zu diesem Stand hat die ganze Geschichte Incl Baunebenkosten ( Statiker Architekt und Bauleitung Notar, ohne Grundstück und Versorgungsanschlüße)
    xxxxxxxEuro gekostet.


    Sind die Dateien und Bilder Grundlage genug zum Schätzen ?
    Es würd mich interessieren was ihr schätzt...bitte bitte:28:

    Was man vielleicht nicht erkennen kann.....

    Mauerwerk 17,5 HBL6
    Bodenplatte selbsttragend mit Stufe im Wohnzimmer 25 cm dick
    Gesamt m² Netto ca 190 incl Büro

    Matz
     
  5. nasi

    nasi Gast

    Hallo,
    kennt jemand ein Buch oder eine Internetseite mit Informationen über Werkplanung/Ausführunsplanung?

    Danke im voraus:winken
     
  6. #46 VolkerKugel (†), 25.06.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Mal ganz vorsichtig gefragt ...

    ... was für ein "Architekt" bist Du denn :eek: ?
     
  7. #47 susannede, 26.06.2007
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    Wahrscheinlich ein nasi-Architekt irgendwo aus Deutschland.

    Antwort: "Ja, kenne ich."
     
  8. #48 butterbär, 05.07.2007
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    kauf dir ein buch über bauzeichnen...
     
  9. #49 Techniker2006, 12.07.2007
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    Hi Leute,

    mal generell gefragt:
    Welches sind die Pläne, wonach die Bauarbeiter arbeiten? Das sind doch die Werkpläne im Maßstab 1:50. Richtig?
    Nun haben wir beim Kauf aber bereits schon Pläne im Maßstab 1:50 bekommen. Das sind aber nicht die Pläne mit allen Angaben.
    Ein Gutachter sagte uns, uns stünden noch Zeichnungen vom Maßstab 1:100 und Statikpläne zu, falls wir das Haus irgendwann mal verkaufen wollen. Was genau muß ich denn nun beim Bauträger anfordern?
    ...und: Ist das ein geschriebenes Gesetz, daß uns diese Pläne zustehen? Wenn ja, woher bekommt man denn diesen Gesetztesauszug in schriftlicher Form? :confused:

    Danke im Voraus für eure Unterstützung.
     
  10. #50 VolkerKugel (†), 12.07.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Zuerst ...

    ... die obligatorische Frage: BT, GÜ oder GU.

    Ich nehme mal an, Ihr habt vom Bauträger gekauft.
    Dann ist er der Bauherr und Ihr seid die Erwerber.

    Zustehen an Plänen etc tut Euch da erstmal nix.
    Es sei denn - was ich für eher unwahrscheinlich halte - es steht im Kaufvertrag.

    Wenn Ihr jetzt Unterlagen haben wollt, müsst Ihr zumindest die Kopier- und Portokosten bezahlen.
     
  11. #51 Techniker2006, 12.07.2007
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  12. #52 VolkerKugel (†), 12.07.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Das wäre zwar logisch ...

    ... entspricht aber nicht der Realität.

    PeMu hat´s doch in dem anderen Thema das Du dazu aufgemacht hast auch schon gesagt:
    Es zählt nur das, was im Vertrag steht.
     
  13. #53 Wieland, 05.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Ohne Werkplan und Ausführungsdetails handelt jeder Ausführende
    eigenmächtig.

    Insbesondere fehlende Angaben bezüglich der fertigen Fußbodenhöhen,
    (Fußbodenheizung ja/nein).
    Haben schwerwiegende Folgen in Bezug auf Treppenanlagen Türstürze
    Balkon und Terrassenaustritte (Öffnungen).
    Sowie Haftungsfragen.
     
  14. #54 Sveni Lee, 27.07.2010
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    Leider kann ich nur bestätigen, das Ausführungsplanungen und Werkpläne EXTREM wichtig sind auch für den Bauherrn. Wir haben es versäumt uns die Pläne von unserem GÜ vorlegen zu lassen. Jetzt wurde unsere Heizungsanlage Wärmepumpe so in den HWR gebaut, dass die Klappe zum öffner an der Waschmaschiene ist. Das öffnen der WP ist nur nach abrücken der Waschmaschiene möglich. In unserem Fall hat die Sani-Firma auch den Anschluss für die WM istalliert. Ich frag mich immer noch wie sowas passieren kann...
    Ein guter Rat an alle NEU-Bauherren: Ein Bauleiter eines GÜ hat m.E. nicht viel mit einer Bauüberwachung zu tun. In unserem Fall hatte er 20 Baustellen zu betreuen... ja richtig gelesen 20. Dem entsprechen war auch seine Leitung vor Ort. Fall es jemanden interessiert, kann noch ein paar Details zum besten geben was ohne Ausführungsplan passiert... Leider ist es für unz zu spät...
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein, leider nicht.

    Wenn dem so wäre, hättet ja auch ihr denselben Anspruch. Denn ihr seid nur Käufer (da Bauträger) und nicht Bauherren.

    Bei welchem Umbau?
    Man kann ja nachträglich (teuer) ne Bestandaufnahme machen lassen...
     
  16. #56 burkhard, 24.08.2010
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    Im Bauarchiv der Gemeinde sind die Bauunterlagen archiviert. Dort kann man sie gg. Gebühr kopieren lassen.

    Burkhard
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2010
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    @ burkhard

    Hier geht es um Ausführungpläne. Die interessieren die Kommunen aber nicht die Bohne!
    Wenn überhaupt!, dann sind Bauantragzeichnungen dort archiviert. Und die sind keine Ausführungsgrundlage.
     
  18. #58 MoRüBe, 24.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ihr habt schon gesehen...

    ... daß der Strang etwas älter ist??:wow
     
  19. MS221

    MS221

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    Ich bin scheinbar zu doof. Jetzt habe ich das alles einmal durch und immernoch nicht verstanden was alles Teil der Ausführungsplanung ist. In welchem Plan steht z.B.: In diesen Sturz muss dieses Eisen in dieser Form??? Ist das die Ausführungsplanung? Oder ist das ein separat zu bezahlender Teil der Statik? ODER ODER ODER?
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Dasunddas Eisen = Statik
    Dieunddie Form = Ausführungsplanung zur Statik (Bewehrungsplan)
     
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