Ausführungsplan

Diskutiere Ausführungsplan im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Im Entwurfs- und Eingabeplan sieht man, wo z.B. ein Fenster ist, und ggf. noch wie die Flügel- bzw. Sprossenteilung aussieht. Im...

  1. #61 ManfredH, 09.12.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Im Entwurfs- und Eingabeplan sieht man, wo z.B. ein Fenster ist, und ggf. noch wie die Flügel- bzw. Sprossenteilung aussieht.

    Im Ausführungsplan des Architekten steht, wie gross das Fenster ist (Breite, Höhe, Brüstungshöhe), wo seine genaue Lage ist (Abstand zu Wandkanten oder anderen Öffnungen), und ggf. noch weitere Hinweise wie z.B. Angaben zur Art des Fensters, besondere Verglasungen, Lage der Gurtwickler für den Rolladen etc..
    Wenn die Fensteröffnung so gross ist, dass sie mit einem betonierten tragenden Sturz überbrückt werden muss, dann sollte auch der Querschnitt dieses Sturzes im Architekten-Werkplan angegeben sein.

    Mit der stat. Berechnung ermittelt der Statiker, welcher Querschnitt und welche Bewehrung für diesen Sturz erforderlich sind. Damit man weiss, auf welchen Sturz sich die entsprechende Position seiner Berechnung bezieht, macht er noch einen sog. Positionsplan, d.i. im Grunde ein Übersichtsplan, i.d.R. im gleichen Maßstab wie der Eingabeplan des Architekten.

    Im Ausführungsplan des Statikers sind nun alle für die Baustelle erforderlichen Angaben enthalten, um den Sturz zu betonieren, d.h.
    a) Angaben über Form und Abmessungen
    b) Angaben zur Bewehrung (Art, Anzahl und Dimensionen der Stabstähle bzw. Matten und deren genaue Anordung
    Bei komplexeren Bauteilen werden a) und b) der besseren Übersichtlichkeit halber meist in zwei getrennten Plänen dargestellt > Schalplan und Bewehrungsplan
     
  2. #62 Schwarz, 09.12.2010
    Schwarz

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    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=532267#post532267

    stimmt nicht so ganz (ich spreche jetzt aus meiner hessischen sicht und erfahrung). unsere bauvorlagenverordnung sagt

    bei maßstab 1:50 bin ich ja schon i.d.r. in der ausführungsplanung. wir haben häufiger die situation gehabt, dass die vorlage bestimmter pläne (ausführungspläne von nachträglich angebauten aussentreppen, dachaufbauten, wand- und deckenkonstruktionen) vor ausführung einzureichen waren. vieles kommt hier bei uns heutzutage allerdings aus dem brandschutz, vor allem im bestand. und ich merke an, dass sich hierbei dann auch meist um sonderbauten handelt; beim "häusle" ist mir das erst einmal untergekommen.

    schwarz

    p.s.: ja, habe gesehen, dass der thread älter ist, finde es aber immer wieder lustig, wenn so dinger noch mal kommen.
     
  3. #63 Balkong, 28.05.2012
    Balkong

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    Ich habe eine Frage bezüglich der Bemassung in einem Genehmigungsplan für den Bauantrag. Angenommen das Haus ist 5m an der Nordseite gemauert. Dann kommen noch einmal die Wärmedämmung von 20cm sowie 1,5cm Putz hinzu. Sprich insgesamt wären es dann 5,43m. Werden nun im Genehmigungsplan nur die 5,43m vermasst, sprich Aussenkante Wand? In den Ausführungsplänen weird dann alles einzeln vermasst, aber für den Bauantrag ist doch nur die eine Masskette weichtig, die die Länge des Hauses angibt, oder?

    Gruß und Dank
     
  4. #64 Gast036816, 28.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum in einen alten thread wieder einsteigen?

    egal - es werden die gesamtmaße - ohne putz - angegeben. weiter kommen in die baugesuchsplanung die raummaße, wanddicken, dämmstoffaufbauten und öffnungsmaße - breite und höhe - von fenster und türen in die baugesuchsplanung.
     
  5. #65 M230961r, 17.10.2015
    M230961r

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    Die FEnstergröße (nicht die Lage) kommt auch in die Baugenehmigungsplanung. Schließlich muss doch nachgewiesen werden, dass es sich um einen Aufenthaltsraum handelt (1/8 Regelung, steht in der BauO bei "Aufenthaltsräumen".
     
Thema: Ausführungsplan
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