F90-Festverglasung in Grenzwand?

Diskutiere F90-Festverglasung in Grenzwand? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Forenbesucher, ich benötige bitte (wieder) noch einmal Eure Hilfe. Ich habe mir eine Immobilie gekauft, die faktisch ausschließlich...

  1. Mitudd

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    Hallo Forenbesucher,

    ich benötige bitte (wieder) noch einmal Eure Hilfe.

    Ich habe mir eine Immobilie gekauft, die faktisch ausschließlich auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde.

    Eine Wand ist eine Brandwand, in der aktuell zwei Fenster eingebaut sind. Diese haben ein Maß von 0,66 x 1,36 m und 1,10 x 1,36 m. Nachdem ich jetzt den Bauantrag eingereicht habe, sagte mir die "nette" Beamtin vom Brand- und Katastrophenamt, dass diese zugemauert werden müssen.

    Es besteht leider kein Bestandsschutz mehr darauf, da die Immobilie mehr als drei Jahre ungenutzt leer stand.

    Meine Frage ziehlt jetzt darauf hinaus, ob mir verboten werden kann, eine F90 oder F30 (billiger) Festverglasung in die Grenzwand einzubauen. Wie bereits geschrieben, die Beamtin begründet die Ablehnung der F90-Festverglasung nur mit dem Argument, dass es eine Grenzwand ist, in der die Fenster sitzen.

    Danke im Voraus für Eure Antworten und schöne Grüße
    Michael
     
  2. #2 manolo1, 30.01.2008
    manolo1

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    Herzliches Beileid,

    ich habe in den gleichen sauren Apfel beisen müssen.

    Du MUSST F90 einbauen, es sei den dein Nachbar erlaubt dir was anderes einzubauen, allerdings erklärt er sich im gleichen Atemzug im Abstand von 3.50m nichts mehr hinzubauen. Er muss dir das schriftlich geben und einen Eintag ins Grundbuch!

    Da eine Brandmauer deshalb F90.

    Ich bekam sogar die Auflage das ich F90 und Ornamentglas nehmen musste. Kostenpunkt für zwei kleine Fenster 3000 Euro!!!!!

    Schöne Sch...

    Ich wohne in Hessen
     
  3. Mitudd

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    Hallo Manolo,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Kannst Du mir bitte schreiben, wie groß Deine Fenster sind und ob die 3000 Euro die Montage und die MwSt. enthalten?

    Aber kannst Du mir sagen, ob die Beamtin mir verbieten kann in einer Grenzwand eine F90-Festverglasung einzubauen.

    Danke und schöne Grüße
    Micha
     
  4. #4 planfix, 30.01.2008
    planfix

    planfix Gast

    die fa. bemo hat eine prüfung für F90 fenster, gibt es auch zum öffnen mit rauchmeder und schließvorrichtung, dürfte preislich auch in dieser liga spielen.
     
  5. #5 manolo1, 31.01.2008
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    F90 MUSS geschlossen sein !!! Öffnen ist nicht zugelassen!! WIr reden hier einmal über eine Brandmauer (öffentliches Recht/ Zuständigkeit:Bauamt), die Scheiben/Rahmenkonstruktion muss 90min ein Feuer aushalten und Sichtschutz zum Nachbar (privatrecht) dh. Ornamentverglasung!!

    Dem Bauamt ist es egal ob ornament oder nicht da privatrecht. Deinem Nachbar kann/wird das nicht egal sein! vorher mit dem Nachbar schriftlich klären!!

    Die größe der Fenster sind 2 St. 80X60cm inkl momtage, 2698 Eur inkl St.
     
  6. #6 manolo1, 31.01.2008
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    http://www.bemo.de/cms/front_content.php?idcatart=99&lang=1&client=1

    DIese Fenster erfüllen F90 sind allerdings für Brandmauern nicht geieignet.

    :lock Stell dir vor das Fenster ist offen, dein Sicherungskasten brennt ab so das deine Stromversorgung unterbrochen ist, das Feuer breitet sich im Haus aus und gelangt an das geöffnete, spannungslose F90 Fenster, Das Feuer breitet sich nach außen zum Nachbar aus. Dein ganzes Viertel brennt ab:cry

    Ist natürlich übertrieben, aber ein mögliches Zenario!

    Brandmauer ist zu!! Festverglast zu!

    Kläre das mit deinem Bauamt ab. Wie das Bauamt sagte: Die Wand muss zu sein! Zu heißt die Beschaffenheit der Kompl. Wand muss mit den Brandeigenschaften des Mauerwerks übereinstimmen.

    Vorallem kläre das mit deinem Nachbar, den dieser ist immer der schwierigere Part.
     
  7. Peeder

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    Hallo

    will mich mal nicht grossartig einmischen, eine Festverglasung in F 90 für Massivwände liegen bei deiner Grösse für beide Festverglasungen von PROMAT bei ca 2300 € und ca 400 € montagekosten ( Fachfirma )
    Promatkonstruktion 485.96 mit AbZ Z-19.14-532

    diese Aussage ist leider nicht ganz richtig, hier spielt die Thermische Widerstandsdauer eine Rolle, ab wann sich auf der gegenüber liegenden Seite brennbare Stoffe entzünden können. ( Nachweis Prüfzeugnis ) Eine G Verglasung muss nur standhalten, ( diese ist erheblich Preiswerter )
    Daher ist es nicht unerheblich, was gefordert ist.
    Meines Erachtens werden in Brandwände ( Aussenwände ) als zu verschliessende Öffnungen F 90 gefordert, wenn zusätzlich noch eine Stossbeanspruchung gefordert wird ( kennzeichnung " M " ) würde ich zumauern !

    gruss Peeder
     
  8. Mitudd

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    Hallo,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten, die mir sehr weiterhelfen.

    Leider ist aber noch nicht meine Kernfrage beantwortet, die mir noch auf dem Herzen liegt:

    "Darf das Bauamt mir den Einbau von F90-Verglasung mit der Begründung verbieten, dass es sich bei der Wand um eine Grenzwand handelt?"

    Danke und mfG
    Micha
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 02.02.2008
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  10. #10 Rosebud, 01.10.2019
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    Hallo,

    muss das F90 sein?
    Ich denke du hast Gebäudeklasse 1-3 - oder?
    Steht das in NRW?

    Gem. §30 (3) BauO NRW gilt: " .... Anstelle von Brandwänden sind in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 [ z.B. als Gebäudeabschlusswand] zulässig [ ..] 2. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 hochfeuerhemmende Wände..."

    Demnach reicht F60 bzw. EI60 oder sehe ich das falsch??
     
  11. #11 Rosebud, 01.10.2019
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    Auch in den aktuellen Handlungsempfehlungen des Landes NRW zur BauO steht:
    " Für Gebäude der Klasse GK 1 -3 genügen anstelle von Brandwänden gemäß § 30 Absatz 3 Nummer 2 BauO NRW 2018 hochfeuerhemmende Wände "...

    also müsste das hier keine Brandwand sein, sondern "nur" eine hochfeuerhemmende Gebäudeabschlusswand...

    und weiter... "... und dementsprechend auch feststehende Verglasungen, die dieser Feuerwiderstandsdauer unter Berücksichtigung der amtlichen Verwendbarkeitsnachweise genügen. In jedem Fall bestehen keine Bedenken, in solchen hochfeuerhemmenden Gebäudeabschlusswänden feststehende Verglasungen gleicher Feuerwiderstandsdauer anzu-ordnen, wenn diese in Zahl und Größe beschränkt sind. "

    Also: sollte F60 reichen... in jedem Fall aber F90
     
  12. #12 Fred Astair, 01.10.2019
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    Und wenn der Nachbar ebenfalls grenzständig bauen will?
    Mein Nachbar musste seine, seit 40 Jahren bestehenden Fenster zumauern, als ich gebaut habe.
     
  13. SIL

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    Fred du Fledderer:mega_lol:
     
  14. #14 Fred Astair, 01.10.2019
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    Wieso? Der hat die Fenster einfach reingekloppt, ohne jemanden zu fragen.
    Ich habe das Ruinengrundstück gekauft und musste ihn dann ganz lieb bitten, weil geschlossene Bebauung im Innenstadtbereich...
     
  15. #15 Rosebud, 02.10.2019
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    ...also wenn die Wand AUF der Grenze steht - und die des Nachbarn ebenfalls, dann macht ein Fenster ohnehin keinen Sinn...
    In meinem Fall steht die Wand aber 2,3m von der Grenze entfernt...

    Das Bauamt fordert hier "...Fenster sind ...feuerbeständig zu schließen...".. aber gem. der neuen BauO NRW muss diese Gebäudeabschlusswand hier keine Brandwand sein.. (§30 (3) Satz 2) sondern eine "hochfeuerhemmende Wand.." und dann gelten ganz andere Spielregeln... Hier darf ein EI (F) 60 Fenster rein... oder warum nicht?
     
  16. #16 Fred Astair, 02.10.2019
    Fred Astair

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    Dann häng Dich nicht an einen bestehenden Thread daran, sondern mach einen eigenen auf und stell Deine Fragen präzise.
     
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