Auskunft über WDVS "EILIG"

Diskutiere Auskunft über WDVS "EILIG" im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe folgendes Problem : Doppelhaus, Neubau, WDVS 120mm dick. Ich habe schon einige Ausführungsmängel festgestellt und auch schon beim...

  1. snorre

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    Hallo, ich habe folgendes Problem : Doppelhaus, Neubau, WDVS 120mm dick. Ich habe schon einige Ausführungsmängel festgestellt und auch schon beim Bauträger reklamiert. Er streitet natürlich alles ab. Will mir nicht sagen welches System verarbeitet wurde ( ich habe den Verdacht das er ein Mischsystem verbaut hat ) Wer kann mir helfen, gibt es irgendwo etwas schriftliches, das ihn zwingt mir zu sagen welches Sytem verarbeitet wurde.
     
  2. #2 Olaf (†), 31.01.2008
    Olaf (†)

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    Auch...

    wenn Du ihn Dir sparen wolltest: Spätestens jetzt brauchste den EIGENEN Fachmann, der ihm auf die Pfoten kloppt. Oder denkste wirklich der läßt sich davon beeindrucken, wenn Du ihm sachst "das weiß ich aus dem Bauexpertenforum"?
    Geschwind kann ich nur empfehlen.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Richtig...

    Ein WDVS ist Zulassungspflichtig und im Moment muß der BT beweisen das es richtig ist was er macht...

    Nach Abnahme liegt die Beweislast bei euch
     
  4. Mark

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    Das ist natürlich immer verdächtig, wenn derartige Anfragen nicht beantwortet werden.

    Die Information über die eingebauten Materialien und die Zulassung müssen Ihnen ausgehändigt werden. Es gibt auf der letzten Seite der Zulassung sogar eine extra dafür vorgesehenes Formular "Information für den Bauherrn".
     
  5. Julius

    Julius

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    Soso, der Bauträger muß das beweisen?
    Ich dacht immer, der verkauft "1 Stück Haus" und er sei der Bauherr, nicht etwas der Käufer...
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 01.02.2008
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    Schon ...

    ... aber es muss zumindest der Baubeschreibung entsprechen (und in der stehen ja manchmal so Sachen wie "entspricht den Regeln der Technik" o.ä.).
    Dem ist nix hinzuzufügfen.
     
  7. snorre

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    Die Frage ist nur : wie kann ich den BT dazu bringen mir zu sagen welches System er verbaut hat ? er ist nämlich der Meinung das er das nicht muss.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    In dem man sich jemanden an die Seite holt der mit ihm auf Augenhöhe diskutiert...
     
  9. #9 Jürgen Jung, 02.02.2008
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    Garbsen gehört zu Hannover

    dann bei der HWK Hannover anrufen und nach einem Sachverständigen frage, gleich Montag früh:

    Renate Krüger
    Sachbearbeiterin

    Berliner Allee 17
    30175 Hannover

    Tel. (05 11) 3 48 59 - 46
    Fax (05 11) 3 48 59 - 32
    krueger@hwk-hannover.de

    Ihr Ansprechpartner zu folgenden Themen:
    Sachverständigennachweis/Sachverständigenwesen
    Sachverständigenwesen
    Schieds- und Schlichtungsstelle
    Schieds- und Schlichtungsstelle im Handwerk (SSH)
    Schiedsverfahren
    Schlichtungsverfahren
    Streitschlichtung
     
  10. #10 Hundertwasser, 02.02.2008
    Hundertwasser

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    Kurz und schmerzlos: http://www.brillux.de/produkte/kat1/pruef-pdfs/pb45.pdf
    Im Link findet man eine bauaufsichtliche Zulassung für ein WDVS der Fa. Brillux. Alle verbauten WDVS müssen so eine Zulassung besitzen. Auf der letzten Seite des pdf Files ist ein Info-Vordruck wie Mark das schon weiter oben angesprochen hat. Also einfach mal ausdrucken (die letzte Seite), dem Handwerker unter die Nase halten und ausgefüllt zurückverlangen (zusammen mit der bauaufsichtlichen Zulassung des WDVS Herstellers). Fristsetzung 3 Tage. Wenn bis dahin kein Rücklauf da ist einen Gutachter einschalten.
     
  11. SB111

    SB111

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    Hallo
    Ich find auch nimm dir einen Eigenen
     
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