Abdichtungsystem Orange Wanne

Diskutiere Abdichtungsystem Orange Wanne im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo PEMU, würde mal ganz dezent ausdrücken das auf dieser Seite zu viel Superexperten rumhängen, würde empfehlen sich bei diesen Bauexperten rat...

  1. #41 Fachbauleiter, 03.02.2008
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    Hallo PEMU, würde mal ganz dezent ausdrücken das auf dieser Seite zu viel Superexperten rumhängen, würde empfehlen sich bei diesen Bauexperten rat zu holen.
    Bin raus aus dem Forum zu viele Leute die meinen das Rad lässt sich nicht neu erfinden.
    Schade drum.
     
  2. Julius

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    Also doch nur Werbung und heiße Luft?
    Schade...
     
  3. #43 wasweissich, 03.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    habe ich doch sofort gesagt.........und das neu zu erfindende rad würde mich schon interessieren , nur rund kann dieses nicht sein weil das runde rad gibt es schon lange....
     
  4. #44 JamesTKirk, 04.02.2008
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Kein allzu grosser Verlust denke ich. :D
     
  5. Robby

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    Vlt. hat er irgendwo ein oranges Forum?
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2008
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    Vielleicht ist das ja auch mit Stahlfasern bewehrt, damit wir da nicht durch irgendwelche Risse reinsickern können :Brille

    MfG
     
  7. #47 wasweissich, 04.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aber jetzt ist er weg , bevor ich ihn fragen konnte wie er (und seine mitarbeiter von cemex) die stahlfasern dazu bringt , dass sie sich bitte so legen wie er das braucht ,und wie er sie daran hindert , dass sie sich von der oberfläche fernhalten , damit nach dem verrosten (aussenseite ohne schutzanstrich!!) nicht doch wasser eindringt........oder nimmt er edelstahlfasern....(dann wären die kosten interessant)

    tja , dann werde ich wohl dumm sterben...
     
  8. ISYBAU

    ISYBAU

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    nix für ungut

    ... denn glückseelig sind die unwissenden ... (oder die gärtner) oder wie war das in diesem alten buch ? :)

    nix für ungut, aber bei so einer Steilvorlage .... :biggthumpup:
     
  9. Fredi

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    Orange Wanne nicht aRdT???

    Ich möchte noch mal diesen alten Thread hier rausholen, weil für mich sehr interessant.

    Gerne würde ich wissen, was diese Aussage genau bedeutet? Wir haben auch eine Orange Wanne und diese wurde von unserem Architekten ohne Bodengutachten bzw. ohne wirkliche Kenntnisse der Bodensituation geplant bzw. beim Hersteller in Auftrag gegeben. Ich hatte in einem anderen Thread in 2008 schon einmal das Thema aufgemacht (http://www.bauexpertenforum.de/show...Bodengutachten-gebaut!&highlight=orange+wanne).

    Wir stehen leider noch immer vor Gericht, haben aber einen Teilerfolg erzielen können, weil der gerichtlich bestellte Gutachter sagt, dass der Architekt ohne Bodengutachten von einem Bemessungswasserstand bis GOK hätte ausgehen müssen. Das würde uns in einem Streitpunkt mit den Lichtschächten zumindest helfen. Jetzt fragen wir uns aber, ob dann nicht auch der Keller selbst hätte anders geplant werden müssen (Bewehrung etc.). Oder sind die Lasten aufgrund des möglichen höheren Grundwassers zu vernachlässigen?

    Ich möchte wissen, ob mein Keller den möglichen Anforderungen gerecht wird. Wer kann das prüfen? Ein Sachverständiger für Tragwerksplanung? Wenn ich dann aber solche Beiträge - wie oben zitiert - lese, frage ich mich, ob denn ein solcher Keller überhaupt den aRdT entspricht. Aufgeklärt wurden wir nie. Allerdings sind wir auch nicht Auftraggeber, sondern der Bauunternehmer war AG. Wenn ich ehrlich bin, weiß ich auch gar nicht, welche Nutzungsklasse wir haben. Ich bin mal davon ausgegangen, so war es mit dem Architekten besprochen, dass der Keller auch Wohnraum ist. In der Statik steht aber, dass keine Rissbreitenbeschränkung verlangt wurde, was mich stutzig macht?!?

    Welcher Gutachter freut sich denn darüber? Ein SV für Statik, für Beton, für ?

    Grundsätzlich ist unser Keller mit einiger Mühe (Lichtschächte, Bodenaushub, etc.) in den letzten Jahren dicht, aber ich möchte gerne wissen, ob das auch so bleibt, wenn das Grundwasser hier mal wieder Höhen wie vor 10 Jahren erreicht (Auskunft beim LANUV). Jetzt haben wir auch noch Risse entdeckt, die zwar noch nicht >2mm sind, aber trotzdem beunruhigend wirken?!?

    Für mich als Laien wirken die Zitate wie ein Freibrief für einen Mangel, sollte man als Bauherr nicht aufgeklärt worden sein?!?

    Würde mich über Antworten bzw. Meinungen freuen.

    Danke und Gruß,
    Fredi
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke doch, Ihr habt mit freiem Architekten und Einzelvergabe gebaut.
    Demnach dürfte der BU EUER Auftragnehmer gewesen sein, Ihr sein Auftraggeber!
    Seine Subs sind damit auch Euer Auftrag.

    Ihr habt eine Planung (vom Architekten) nach Euren Wünschen, die der BU umzusetzen hat. Davon abweichen darf er nur mit Eurer Zustimmung.
    Hier hätte die Bauleitung Euch auf eine Abweichung von der Planung hinweisen müssen!

    Gutachter - welcher? Jeder, der die aRdT für Weisse Wannen kennt.

    Achtung - Architektenhaftpflichtversicherungen werten Planungen ohne Baugrundgutachten i.d.R. als grob fahrlässig und versagen daher die Haftung!
    Dies nur als Hinweis.
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    weise umschrieben :bierchen:
    nur lässt sich daraus keine handlungsempfehlung (so die denn mal
    erforderlich sein sollte) ableiten. ich kann da auch nicht allgemeingültig
    antworten, die "dichte" entsprechend kompetenter gutachter (egal, ob
    mit oder ohne bestellung) ist gering; erbsenzähler, panikmacher oder
    schaumschläger gibts dagegen genug.

    hilfreich ist sicher ein fachmann, der unter planung mehr versteht,
    als die richtige schreibweise einer WW oder OW und das auch, ggfs vor
    gericht und auch bei schwierigen detailfragen, richtig darstellen kann.

    ich würde am ehesten nach mehrfachkompetenzen suchen:
    planende tätigkeit > ing.kammer
    gutachtende tätigkeit (ing.bauwerke o. twp o.ä.) > ihk

    davon abgesehen gibt es, aufgrund weit überdurchschnittlichen
    pers. interesses, einige ausnahmeerscheinungen aus dem
    handwerklichen bereich > hwk (mw, betonbau)

    referenzen, pers. eindruck .. dann klappt das schon.
     
  12. Fredi

    Fredi

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    Okay, dann müsste mir der Hersteller ja auch alle Unterlagen aushändigen, z.B. Angebotsunterlagen etc.

    Welche Abweichung? Sorry, wenn ich so blöd frage, die Abweichung von den aRdT? Was bedeutet "hinweisen"?

    Okay, danke für den Hinweis.

    Können die nachfolgenden Fragen allesamt mit JA beantwortet werden?

    Orange Wanne ist ein Sonderbauteil?

    Orange Wanne entspricht nicht den aRdT?

    Wenn der Planer von den aRdT abweicht, muss er sich meine „Erlaubnis“ einholen?

    Das bedeutet, dass jeder, der eine Sonderbauteil hat, welches nicht den aRdT entspricht, und keine Sondervereinbarung mit dem Architekten vereinbart hat, vor Gericht klagen könnte und auch Recht bekommen würde?

    Nicht, dass ich klagen möchte, aber ich möchte wissen, ob mein Keller den Anforderungen Drückendes Wasser, Grundwasser, etc. gerecht wird. Und zwar auch noch nach einer Gewährleistungszeit von 10 Jahren.

    Danke und Gruß,
    Fredi
     
  13. Fredi

    Fredi

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    Hallo,

    können die Fragen doch nicht so einfach beantwortet werden? Herr Dühlmeyer?

    Würde mich über Antworten und Meinungen freuen.

    Danke und Gruß,
    Fredi
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Es gibt ein Urteil, dass dies so sieht. Suchen muss es dein Anwalt.

    Deine Fragen gehen doch sehr in Richtung Rechtsberatung. Und ob du Recht bekommst, entscheidet eh das Gericht.
     
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