Bauleiter Kostenzuschuß bei KFW-Förderung

Diskutiere Bauleiter Kostenzuschuß bei KFW-Förderung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir sind gerade dabei ein KFW60-Haus zu bauen. Die Baugenehmigung liegt uns bereits vor. Allerdings noch unter der Pämisse...

  1. #1 Oliver1405, 03.02.2008
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    Hallo Zusammen,

    wir sind gerade dabei ein KFW60-Haus zu bauen. Die Baugenehmigung liegt uns bereits vor. Allerdings noch unter der Pämisse einen Energieeinsparnachweis und die Statik nachzureichen.

    Da unser planender Architekt (noch) keine Erfahrung im Bereich Energiebedarfsnachweis / Energieausweis hat, haben wir diesen Bereich "outgesourct" und einen Bausachverständigen/Energieberater in unserer Nähe gesucht und auch einen gefunden.

    Dieser erklärte uns nun, dass es nach einer Neuerung der KFW ab 01.01.2008 die Auflage gibt, dass derjenige, welcher den Energieeinsparnachweis erstellt auch die Bauleitung für die Erstellung des Gebäudes haben soll. Dies rühre aus der Vergangenheit, da einige Bauherren ein KFW-Haus geplant hatten, sich den Energieeinsparausweis für KFW60 bzw. -40 hatten erstellen lassen und das KFW-Darlehen / -Förderung beantragten.

    Nach Genehmigung durch die KFW haben sie dann letztlich aber doch nur nach EnEV gebaut und keiner hats gemerkt. (Leute gibts...)

    Weiter erklärte uns unser "Energieberater" könne er für diese erforderliche Bauleitung beim KFW einen Bauleiterzuschuss in Höhe von 1.000 EUR beantragen.

    Meine Fragen nun:

    1. Stimmt dass, was er da sagt?
    2. Bin ich nun an ihn als Bauleiter gebunden?
    3. Wenn zu Punkt 2. "JA": Kann ich neben ihm auch einen 2. Bauleiter haben?

    Zu Punkt 3. als Erklärung: Für die Bauleitung bzw. Baukontrolle haben wir schon einen Experten ins Auge gefasst, welchen wir kennen und zu dem wir vertrauen haben. Blöd nur, dass wir den Energieberater zwischengeschaltet haben. Nicht, dass dieser keine gute Arbeit machen würde. Nur: die "Chemie" stimmt nicht.:mauer

    Mal sehen, was Ihr dazu nun sagt.

    Grüße Oliver
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 03.02.2008
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    Erstmal zu den Fakten ...

    ... die KfW fördert die Kosten einer Energieberatung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 1-2FH mit einem 50%igen Zuschuss (maximal € 1.000 / WE), wenn dem Energieberater auch die Überwachung der Arbeiten übertragen werden.

    Das gilt nicht für den Neubaubereich! Und es gibt auch keine entsprechende "Auflage" der KfW.
    Hier muss der (von der KfW anerkannte) Aufsteller des Nachweises nach Abschluss der Arbeiten die übereinstimmende Ausführung bestätigen; die KfW behält sich Nachprüfungen - auch vor Ort - vor.
    Das heißt natürlich, er muss schon ein paar Mal auf die Baustelle, wenn die energetisch relevanten Arbeiten ausgeführt werden. Wie soll er´s sonst bestätigen?
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 03.02.2008
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  4. #4 Oliver1405, 03.02.2008
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    Hallo Volker,

    danke für Deine konkrete Antwort. Dann hat der gute Mann wohl was verschwiegen. Sein Angebot lautete:

    Unser Angebot beinhaltet folgende Leistungsmerkmale

    Erstellen eines Energieausweises nach der EnEV 2007, zu Ihrem Anwesen, mit folgenden Leistungsmerkmalen.

    - energetische Berechnung anhand der Bauteildaten
    Und standardisierten Randbedingungen gem. EnEV.
    - Energiebilanz
    - Gewinn- und Verlustrechnung
    - Endenergieverbrauch (Bedarfsorientiert)
    - Energiekosten
    - Schadstoffausstoß
    - Anlagenbewertung Heizung
    - Energieausweis

    Und das zu einem Pauschalpreis von xxx EUR.

    Deine Antwort interpretiere ich nun so, dass er die Kosten für die Baustellenbesuche für die Bestätigung des Energieausweises wohl auf den Pauschalpreis draufschlagen wird.

    Wenn dem so ist, hätte er es auch sagen können.

    Na toll. Das haben wir in unsere Kalkulation noch nicht berücksichtigt.:eek:
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 03.02.2008
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    Ich sehe das etwas anders ...

    ... ich weiß nicht, wie´s bei Euch im Saarland ist, aber in Hessen muss der Aufsteller des Energieausweises auch die übereinstimmende Ausführung bescheinigen.
    Im Klartext: die dafür erforderlichen Baustellenbesuche sind in ein Pauschalangebot mit einzukalkulieren.

    Was ich im Angebotstext vermisse, ist die Antragstellung für die KfW-Förderung.
     
  6. #6 Oliver1405, 03.02.2008
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  7. #7 VolkerKugel (†), 03.02.2008
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    Ich würde ...

    ... mit ihm erstmal die Frage der energetischen Bauüberwachung klären :konfusius .
     
  8. #8 Oliver1405, 03.02.2008
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    Danke erst mal für Deine Tipps.

    Schöne Fassenacht noch und Grüße
     
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