Ungleiche Dämmung in der Hohlschicht

Diskutiere Ungleiche Dämmung in der Hohlschicht im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wir haben folgendes Problem: Unser Haus sollte mit 2x6 cm in der Hohlschicht gedämmt werden. Bei den Mauerarbeiten haben wir festgestellt, das nur...

  1. CTAS

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    Wir haben folgendes Problem: Unser Haus sollte mit 2x6 cm in der Hohlschicht gedämmt werden. Bei den Mauerarbeiten haben wir festgestellt, das nur eine Dämmung von 2x5 cm benutzt wird. Wir haben dieses reklamiert und von da ab an wurde mit der vereinbarten Dämmstärke gearbeitet. Bislang dachten wir das unser Problem der Energieverlust in den nächsten Jahren sein wird. Unser Maler hat uns aber von einem Fall erzählt, da steht das Haus vierzehn Jahre und dort sind an der Innenmauer graue Stellen aufgetreten. Ein Baugutachter hat nach langer Suche festgestellt, das die halbe Mauer mit 8 cm und der obere Teil mit 10 cm gedämmt wurden. Aber nach vierzehn Jahren hat man keine Gewährleistungsansprüche mehr... Im Prinzip der selbe Fall, wie bei uns. Wer kann uns helfen, was können wir machen? Unser Architekt versucht uns mit 1.000,- Euro abzuspeisen. Für eine schnelle Meldung wären wir sehr dankbar!!!
     
  2. sw

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    Wer glaubt dass ein Bauleiter einen Bau leitet, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet, oder wie darf ich das verstehen?

    Hat der Architekt die Bauleitung? Haben dann Sie, und nicht der Architekt den Mangel festgestellt? Handelt es sich um einen Werkvertrag dem die VOB zugrunde liegt? Ist ein Bauträger im Spiel von dem Sie am Ende nur "Ein Stück Haus" gekauft wie gesehen kaufen?

    Arbeitet der Architekt für oder gegen Sie?

    Ich persönlich würde warscheinlich dazu tendieren mit dem Unternehmer/Architekt zu reden um eine Planungsgemäße Ausführung zu erreichen. Wenn der Architekt auf ihrer Seite stehen sollte (arbeitet nicht für den Bauträger falls vorhanden), aber die Interessen des Bauunternehmers vertritt, kann er sich die Kosten ja mit dem AN teilen wenn er möchte.

    Sie nehmen die Leistung ab wenn sie den vertraglich vereinbarten Vorgaben entspricht. Wenn ein Mangel vorliegt, soll Ihr Architekt bitte entsprechend "IN IHREM INTERESSE" handeln, dh. Mängelrüge vor Abnahme.
    Keine Abnahme bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Na ja aber der Malergeschichte trau ich trotz allem nicht so ganz....

    Aber ansonsten schon richtig...
     
  4. CTAS

    CTAS

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    Es ist ein Schlüsselfertiger Haus . Wir haben die Mängel bemerkt. Architekt und Bauträger kommen aus einem Haus.
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ging sich um die Malergeschichte.... welche Dämmung mit WLG und dicke wurde verbaut und welche war vorgesehen?

    Das mit dem Maler und den grauen wänden wegen der 2 ck Minderdämmng lass ich mal im Land der Legenden stehen...
     
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Ungleiche Dämmung in der Hohlschicht

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