Voranfrage: Ja oder nein?!

Diskutiere Voranfrage: Ja oder nein?! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Forums-Experten, wir beabsichtigen in einem Dorf in NRW ein EFH (Fertighaus) zu bauen - möglichst noch in diesem Jahr. Nun haben...

  1. #1 kirchhoff, 05.02.2008
    kirchhoff

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    Hallo liebe Forums-Experten,

    wir beabsichtigen in einem Dorf in NRW ein EFH (Fertighaus) zu bauen - möglichst noch in diesem Jahr.
    Nun haben wir nach langem Suchen endlich ein Grundstück gefunden, das uns gefällt - der Haken an der Sache: es befindet sich knapp im Außenbereich.
    Der derzeitige Eigentümer (er will auf jeden Fall verkaufen) hat jedoch eine schriftliche Bescheinigung von Mitte der 70er in der steht: "... namens der Gemeinde wird hiermit unwiderruflich das Einvernehmen zur Bebauung der rot gekennzeichneten Bauplätze erklärt...".
    Rot gekennzeichnet sind in diesem Flurkartenausschnitt zwei benachbarte Bauplätze. Der eine von ihnen ist vor gut fünf Jahren bereits erfolgreich bebaut worden - den anderen hätten wir nun gern! Wir sehen (wie auch einige Gemeinderatsmitglieder des Ortes) keine Gründe weshalb uns die Bebauung versagt werden sollte - Strom, Wasser, Abwasser geht laut Versorgern auch i.O.

    Uns stellt sich nun die Frage: Wie fangen wirs an?! Stellen wir (oder der derzeitige Eigentümer?) zunächst einen Antrag auf Vorbescheid oder entwickeln wir in Zusammenarbeit mit unserem Fertighausanbieter gleich einen kompletten Bauantrag?
    Von einigen Seiten wird uns gesagt, ein Bauvorantrag kann mitunter Monate dauern... und anschließend ist immer noch der komplette Bauantrag erforderlich.
    Wenn Bauvoranfrage: Wie stellt man sowas an? Was muss enthalten sein?
    Wir sind um jede Antwort dankbar!

    Viele Grüße,
    N. Kirchhoff
     
  2. #2 Baufuchs, 05.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Antrag

    auf Vorbescheid ist gem. diesem Muster zu stellen.

    Da nur die Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks geklärt werden soll, müssen auch nur die zu Klärung dieser Frage nötigen Unterlagen beigefügt sein. So müssen z.B. noch keine Bauzeichnungen/Berechnungen beiligen. Das Bauvorhaben muss lediglich nach Art u. Umfang beschrieben werden.

    Das Ganze muss ein "Vorlageberechtigter" z.B. Architekt unterzeichnen, s sei denn, die Gemeinde verzichtet für den Vorbescheid (ohne Bauunterlagen) darauf.
    (Vorher klären)
    Einen kompletten Bauantrag müssen Sie für den Antrag auf Vorbescheid nicht erstellen lassen.

    Hilfreich ist es, dem Vorbescheid einen Nachweis der Erschliessung des Grundstücks (Strom/Wasser/Gas) beizufügen.

    (Auch die Bescheinigung der Gemeinde aus den 70iger beilegen)

    Dies ist der Weg, eine rechtssichere Auskunft über die Bebaubarkeit zu bekommen.
     
  3. #3 kirchhoff, 05.02.2008
    kirchhoff

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    Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle, kompetente Antwort.

    Wie lange dauert denn so eine Voranfrage - haben Sie da Vergleichswerte? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
     
  4. #4 Baufuchs, 05.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verfahrensdauer

    hängt ein bisschen von der Gemeinde ab.
    Kennt man wen, gehts schneller :)

    Ich würde mit ca. 2 Monaten rechnen.
    Habe auch schon erlebt, dass es nur 4 Wochen gedauert hat.

    Über Verwaltungskosten informiert die Gemeinde.
    Evtl. übernimmt ja der Grundstücksverkäufer die Kosten der Bauvoranfrage.
     
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