BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin

Diskutiere BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich wollte euch mal folgenden Fall einschätzen lassen. Hausbau Ende 2005, ordnungsgemäß (und ohne zu Wissen warum) alles bei der BGBau...

  1. yabbax

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    Hallo,

    ich wollte euch mal folgenden Fall einschätzen lassen. Hausbau Ende 2005, ordnungsgemäß (und ohne zu Wissen warum) alles bei der BGBau angemeldet.

    Eines Tages, ca. 4 Monate nach Baubeinn, sprach mich auf der Strasse ein Mitarbeiter der BGBau an und wollte die ungefähren Helferstunden wissen, um angeblich Schwarzarbeit auszuschliessen. Ahnungslos wie ich war glaubte ich ihm das und teilte ihm auch meine grobe Schätzung mit.

    Nach 2 weiteren Monaten habe ich den Bau als abgeschlossen bei der BGBau angezeigt. und erhielt dann Mitte 2006 eine Rechnung über 1650,-. Da bin ich aus allen Wolken gefallen und habe mich (leider) zum ersten Mal intensiv um die BGBau gekümmert und informiert.

    Fristgerecht habe ich gegen den Bescheid Widerspruch erhoben, mit der Begründung der kurzfristigen Gefälligkeit durch unsere Väter und meinen Onkel. Hintergrund, wir hatten unsere Wohnung gekündigt und der Bau hatte sich verzögert. So musste also alles schnell Einzugsfähig gemacht werden.

    Dann wieder ca. 2 Monate später habe ich die erste mahnung erhalten. Ich sofort angerufen und dem Mitarbeiter gefragt was denn mit meinem Widerspruch sei. Er teilte mir mit dieser sei eingegangen und er würde die Mahnung rausnehmen und sich wieder melden.

    So ging dann Monat um Monat ins Land, bis heute 06.02.2008 wieder eine Mahnung im Briefkasten war. Ich wieder sofort angerufen. Der mitarbeiter konnte sich das nicht erklären und wollte die Sache prüfen und mich dann zurück rufen.

    Dies tat er dann auch, entschuldigte sich für das Ncihtbearbeiten und überrumpelte mich mit der Aussage: "Ich werde Ihnen nochmal einen Aussendienstmitarbeiter vorbei schicken, der die Sache dann it ihnen bespricht.".

    Frage: Ist das Sinnvoll für mich oder eher gefährlich? Was habe ich dabei zu befürchten - kann die BGBau nach so langer Zeit neu bewerten ud ich am Ende noch mehr bezahlen müssen?
    Wenn dem so ist, sage ich dem Aussendienstmitarebiter bei Terminanfrage einfach ab.

    Ich danke euch für Eure Antworten imVoraus,

    Gruß
    Thomas

    PS: Muss ich Helfer angeben wenn ich nach einiger Zeit z.B. noch ein Gartenhäuschen baue (z.B. Vater?).
     
  2. Julius

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  3. yabbax

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    @Jaulius: ja habe ich. aber meinen fall konnte ich bisher nicht finden. aber vielleicht habe ich es auch überlesen - alsowenn du einen kennst - bitte mir mitteieln.

    Danke. Thomas
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 06.02.2008
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    Wassen los heute ...

    ... Garagenbau macht mich zum Kungel, Julius wird zum Jaulius :yikes
     
  5. #5 Hausbauer, 06.02.2008
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    Identische Fälle gibt es hier wohl kaum.
    Hast du bei der Abschließenden Meldung
    Helferstunden schriftlich angegeben, oder
    beruht die Kostenfestsetzung auf deiner
    mündlichen Aussage und der Einschätzung
    der BG ?
     
  6. #6 Der Bauberater, 06.02.2008
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    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Ot

    :offtopic: daß daraus mal kein ge-Klüngel entsteht :biggthumpup:

    Gruß
    Peter
     
  7. #7 Niederbayer, 06.02.2008
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    Kurze Frage am Rande ? Ist man eigentlich verpflichtet die Baufertigstellung der BG zu melden?
     
  8. #8 Hausbauer, 06.02.2008
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    Ach ja, nach Fertigstellung der Baumaßnahme brauchst
    du für´s "Gartenhaus" keine Helfer melden.
    Falls du allerdings planst einen Bauantrag für´s Gartenhaus
    zu stellen, wird sich die BG schon melden. Denen fehlt wohl
    im Moment etwas Geld.:frust
    Habe auch gerade Klage eingereicht.:motz
     
  9. yabbax

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    @Hausbauer

    Die Stunden habe ich auf Papier angegeben und der Typ kam dennoch vorbei. Wie gesagt, alles mit dem Vorwand der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

    Aber wie gesagt: Wichtig wäre für mich vor Allem, ob die BGBau bei dem erneuten (vielleicht) Besuch auf einmal mehr fordern kann. Alternative ist ja, ich sage den Termin ab und warte ab was passiert. Der Widerspruch muss dochh auch bearbeitet werden. gibt es da eigentlich auch fristen die Seitens BGBau eingehalten werden müssen?

    @all
    Schreibfehler passieren und sind nicht persönlich zu nehmen.
     
  10. #10 Hausbauer, 06.02.2008
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    Ob das Ergebnis nach oben Korrigiert wird, kann ich dir nicht sagen. Glaub ich aber nicht.
    Aber nach unten ist schwierig, es sei denn man kann gewerbliche Arbeiten
    nachweisen (durch Rechnungen).
    Termin absagen ist gut, aber dann wird die Einschätzung der BG ohne Einreichen von Rechnungen bestimmt aufrechterhalten.
    Fristen seitens der BG kenne ich nicht. Bei meinem letzten Einspruch hat´s
    gut 2 Monate gedauert.
    Habe aber jedesmal eine Bestätigung über den Eingang meines Einspruches erhalten.:respekt
     
  11. #11 Bauwahn, 06.02.2008
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    Mal dumm gefragt: Wie viele Stunden sind denn bei der BG-Rechnung angesetzt und wieviele Stunden hattest Du angegeben?

    Thomas
     
  12. #12 Hausbauer, 06.02.2008
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    Die BG wird dich schon dran erinnern.
    Oder gleich einschätzen !:yikes
     
  13. yabbax

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    @bauwahn:
    die angegebenen Stunden stimmen schon mit denen der Rechnung überein. Soweit ist das ok. Nur denke ich, es hat sich um eine kurzfristige Gefälligkeit naher Verwandter gehandelt und sollten somit beitragsfrei sein. Was ebenso Hammer ist (meine Meinung) dass der Typ der bei mir war was wegen der Bekämpfung der Schwarzarbeit gefaselt hat und nichts von dem zu erwartenden Beitrag.

    Klar, ich hätte mich vorher informieren müssen, war aber rein zeittechnisch nicht möglich und ich sah es auch nicht als dringlichst an. Naja, aus Schaden wird man klug...


    Aber einen Widerspruch 19 Monate erst gar nicht zu bearbeiten ist doch eher merkwürdig, oder? Kann das nicht etwa ein Ansatzpunkt sein?

    Mein Vater ist zudem 50% Behindert - ist der überhaupt als vollwertiger Arbeitnehmerr anzusehen?
     
  14. #14 Hausbauer, 06.02.2008
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    Bei ca. 1600,- ca. 700-900 Helferstunden !:think
    Kurzfristige Gefälligkeit ? :confused:

    Aber davon mal abgesehen, informiert die BG keine privaten
    Bauherren:mad:
    Dann werden ja alle im Vorfeld vorsichtig und informieren sich selbst.

    Wenn die Stunden stimmen ist doch alles in Ordnung.
    Mit was begründest du den Widerspruch ?:think
     
  15. yabbax

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    Die Begründung liegt in der Tatsache, dass der Bau sich verzögert hat und wir unsere Wohnung bereits gekündigt hatten. So mussten wir zu einem bestimmten Termin einziehen, was natürlih einen enormen Arbeitseinsatz unserer Verwandtschaft und Freunden gefordert hat.

    Sonst wären wir mit zwei Kindern und hund auf der Strasse gesessen. Meiner Meinug nach sollte dies unter eine kurzfristige Gefälligkeit fallen. Den Rest habe ich ja alleine gemacht.
     
  16. #16 Hausbauer, 06.02.2008
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    Die Tatsache ist, das die Helferstunden angefallen sind.
    Wahrscheinlich gibts noch nen Zuschlag, da auf Grund der Geschwindigkeit das Bauen gefährlicher wurde.:)
    Freunde und Verwandschaft müssen bei der BG versichert werden - leider
    Nur Bauherr und Ehegattin sind frei.

    Ich glaube du hast keine Chance. Habe das schon alles hinter mir.
    Verzögerungen interressiert die BG nicht.
    Wie gesagt : Helfer auf der Baustelle - Versicherung :cry
     
  17. #17 Hausbauer, 06.02.2008
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    Begründung für einen Widerspruch wäre gewesen :

    auf Grund der Situation jetzt alles gewerblich ausgefüührt.
    Aber nur mit Nachweis über Rechnungen:mauer
     
  18. yabbax

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    na ja, ich werde es sehen was die meinen. Meiner Meinung nach ist es dennoch eine kurzfristige Gefälligkeit aufgrund der damaligen Situation.
    Was soll denn sonst eine kurzfristige Gefälligkeit sein - lt. BGBau wird das im Einzelfall geprüft. Insofern...

    Da die sich so lange Zeit gelassen haben, muss ich ja noch nicht einmal mehr die Rechnungen aufbewahren, da die 2 Jahre abgelaufen sind.

    Komisch ist ja auch, dass die noch mal einen vorbeischicken wollen - ein Ablehen des Widerspruchs wäre auch ohne einen Außendienstler möglich.:confused:

    Ich muss mich dennoch mal erkundigen, ob die nicht wegen Untätigkeit evtl. den Anspruch teilweise verloren haben - das wäre ja auch schon en Erfolg:lock
     
  19. #19 Hausbauer, 07.02.2008
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    Das Gartenhaus warscheinlich - aber nicht mehrere hundert Helferstunden !

    Das Problem ist, du bist in der Beweispflicht.
    Habe das auch alles schon mit einem Fachanwalt besprochen !:deal
     
  20. yabbax

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    sehen wirs mal so: warum sollten die einen vorbei schicken wenn da nicht etwas Verhandelbares sein sollte. Sonst könnte die BGBau doch einfach den Wirderspruch ablehnen und dann müsste ich es aktzeptieren oder vor Gericht ziehen.
    Mir geht es ja nicht dadrum alle Helferstunden storniert zu bekommen, aber zumindest einen Teil.

    Zudem wie gesagt: Mein Vater ist teilweise gehbehindert und arbeitet deshalb auch langsamer als ein normaler Arbeitnehmer. Schon deshalb dürfte er m.E.n. von der BGBau nicht als "normaler Arbeitnehmer" eingestuft werden.

    Kurzfristige Gefälligkeit: Ich verstehe darunter einen kurzen Zeitraum, z.B. einen Monat. Bei uns wurde alles in einem Monat fertiggestellt - wegen der anstehenden Wohnungsnot.

    Beweispflicht? Ich bestreite ja gar nicht die angefallenen Stunden - immerhin habe ich die selbst angegeben. Es war ja auch schon einmal einer da und hat es auch alles abgenommen. Ich denke aus der Phase Rechnungen bin ich eh raus. Es geht jetzt nur noch um die ausstehende Rechnung und die Helferstunden.

    Ich bin immer noch der Meinung dass da eine Verhandlungsbasis ist, um zumindest den Betrag zu reduzieren.
     
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