Bedenkenanmeldung gegenüber wem?

Diskutiere Bedenkenanmeldung gegenüber wem? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, VOB/B §4,3 besagt, dass Bedenken gegenüber dem Bauherrn angemeldet werden müssen. Aber in BGB §§164 ff ist eigentlich das Vollmachts- und...

  1. #1 Dranamball, 07.02.2008
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    Hallo, VOB/B §4,3 besagt, dass Bedenken gegenüber dem Bauherrn angemeldet werden müssen. Aber in BGB §§164 ff ist eigentlich das Vollmachts- und Stellvertreterwesen geregelt. Besteht ein direkter Vertrag zwischen Bauherr und Bauleitung, so ist die Bauleitung als Stellvertretung des Bauherrn für Bedenken, Rechnungen usw zuständig.
    Frage: sehe ich das richtig, das Bedenken der Bauleitung angezeigt werden müssen und nicht unbedingt (zuerst) dem Bauherrn?

    Meine Frage ist vor allem vor dem Hintergrund eines vorlauten Unternehmers zu lesen, der über solcher Art Schriftverkehr das Klima beeinflussen will (der Bauherr schrickt bei jeder Art von ihm gegenüber geäußerten Bedenken immer zusammen und meint, es sei ganz schlimm). Bitte nur Antworten schreiben, wenn Ihr auch was darüber wisst und nicht mit Binsen der Art: "VOB ist spezieller, also gilt die" usw antworten.

    Danke.
     
  2. #2 Baufuchs, 07.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    hier lesen

    Demnach ist umstritten, ob -falls keine ausdrückliche Vollmacht erteilt wurde- die sog. Originäre Vollmacht auch die Entgegennahme von Bedenkenanzeigen abdeckt.

    (Auch mal lesen, was da über Rechnungen geschrieben steht!)

    Der Unternehmer ist, sofern er einen VOB Vertrag mit dem Bauherren hat, gehalten nach diesem zu verfahren, will er sich nicht dem Vorwurf eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens vorwerfen lassen.

    Lösung:
    Ausdrückliche Vollmacht zur Entgegennahme von Bedenkenanzeigen erteilen lassen und dem Unternehmer vorlegen.
    Allerdings können Sie auch damit nicht verhindern, dass der BU dem Bauherren eine Kopie der Bedenkenanzeige zustellt.

    Im übrigen:
    Wieso ist ein BU vorlaut, wenn er berechtigt Bedenken anzeigt?
     
  3. #3 Stefan61, 07.02.2008
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    So, wie ich den Hintergrund der Frage verstanden habe, hilft die Rechtslage nicht weiter: Der "vorlaute Unternehmer" kann an den Bauherrn schreiben, so lange und so viel er will. Die Freiheit zur Meinungsäußerung ist sogar ein hohes demokratisches Gut!
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 07.02.2008
    VolkerKugel (†)

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    Üblich ...

    ... ist es - schon um Reibungsverluste zu vermeiden - dass der AN die Bedenken gegenüber der Bauleitung geltend macht.

    Zwingen dazu kann man ihn m.E. nicht, das Vertragsverhältnis besteht nun mal zwischen AG und AN.

    Ich hatte den Fall noch nie. Ich überlege aber, ob ich einen entsprechenden Passus in meine Vorbemerkungen mit aufnehme. Danke für den Denkanstoß :konfusius .
     
  5. #5 Baufuchs, 07.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker

    Der Passus ändert an den Rechtsverhältnissen zwischen Bauherren u. Bauunternehmer gar nichts.
    Und der Unternehmer ist gut beraten, sich vertragsgemäß zu verhalten.
    Im Zweifel weiss der Bauherr von gar nix.
    Ohne schriftliche Vollmacht des Bauherren kriegt der Architekt eine Kopie. Mit Vollmacht kriegt der Bauherr die Kopie :konfusius
     
  6. #6 Dranamball, 07.02.2008
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    vorlaut und stillschweigend

    letzten Endes bleibt "vorlaut" ja eine Einschätzungssache. Da musst Du dann eben mit meiner subjektiven Meinung leben :) Den Unternehmer werde ich nicht hier mit ins Forum bitten!

    Aber danke Baufuchs für den Link, der ist gut. Mal hier das wichtigste Ergebnis für mich: man kann, da es sich um keinen wesentlichen (dh an den Geldbeutel des Bauherrn gehende) Sachverhalt handelt, selbst bei einem Mangel an Vollmacht davon ausgehen, dass sie vorliegt, wenn andere Handlungen im Sinne einer vollen Vollmacht durchgeführt werden, juristisch gefasst als "stillschweigende Bevollmächtigung".
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2008
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    Ich dreh den Spieß mal um.
    Ich wäre gar nicht glücklich, wenn mir irgendwer den Anschein einer Bevollmächtigung unterjubeln würde.
    Denn wenn ichs da für mich in Anspruch nehme, wo´s mir genehm ist, könnte es mich anderer Stelle einholen, wo es sehr unangenehm werden kann. :wow
    Müsste ich nicht wirklich haben, zwischen BU und Bauherr zerrieben zu werden.

    Lass den Kerl doch seine Bedenken an den AG schicken. Es gibt doch nur drei Möglichkeiten:
    1) Er hat Unrecht. Dann kann man das dem AG erklären, der kann sich ne zweite Meinung einholen und weiß, was von dem BU zu halten ist.
    2) Er hat formal recht, aber es geht um Kinderk..... Dann ist das im Prinzip wie 1)
    3) Er hat berechtigte Bauchschmerzen. Dann ists vielleicht unangenehm, aber besser es fällt jetzt auf als in 5 Jahren, wenn der BU au der Gewär ist, nicht aber der Architekt.
    So what.

    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 07.02.2008
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    @dranamball

    man kann alles mögliche unterstellen/davon ausgehen etc.

    Der BU könnte annehmen/unterstellen/davon ausgehen.., muss er aber nicht und wenn er klug ist, tut er das auch nicht, sondern guckt in seinen Vertrag.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 07.02.2008
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    Ist mir ...

    ... schon klar.

    Wie gesagt, sowas kenne ich auch nicht.
    Wenn der AN über den Kopf der Bauleitung hinweg Bedenken direkt beim Bauherrn anmeldet, stimmt was im "System" nicht - sach ich mal.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2008
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    Warum, Volker?? Der AG ist der Vertragspartner des BU, nicht der Architekt!!!!!
    Das der BU vorher versuchen sollte, mit dem Architekten eine n Lösung herbeizuführen, ist ein anderes Thema. Aber wenn die beiden sich nicht einig werden......
    MfG
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 07.02.2008
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    Sach ich doch ...

    ... Systemfehler :konfusius .
     
  12. #12 Bauwahn, 07.02.2008
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    Merke für's Glossar: Systemfehler - Ein vornehmer Ausdruck dafür, dass sich Architekt und ausführender Unternehmer nicht riechen können.
     
  13. Lukas

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    Ich hab auch mal meine Bedenken an den Bauherren und den Archi geschickt. (mit Verteiler)

    Der Archi hat mich bestimmt auch für "vorlaut" gehalten. Wollte aber auf meine mündlichen Bedenken nicht reagieren. Eigentlich wollte er kaum grüßen.
    Die, von ihm abgenommenen, Vorleistungen waren gruselig.

    Hernach hat er mich gebeten, daß ich doch lieber leise zu ihm komme. Er würde auch ein Ohr für mich haben.:biggthumpup:

    Gruß Lukas
     
  14. #14 wasweissich, 07.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und dafür muss man dann auchnoch dankbar sein . manchmal......... :mauer:mauer
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 07.02.2008
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    Ich seh´ schon ...

    ... ich bin einfach zu altmodisch.

    Das liegt vielleicht daran, dass mir der alte Begriff "Das Team vom Bau" immer noch so gut gefällt.

    Und - merkwürdigerweise - den Handwerkern mit denen ich zusammenarbeite auch :konfusius .
     
  16. #16 wasweissich, 07.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ........... die zukunft im griff

    aber das mit dem altmodisch ist schon ok , probleme machen meist die new-economy-geschädigten-jungen-wilden.....
     
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