Bauberufsgenossenschaft, Fragen, was macht man?

Diskutiere Bauberufsgenossenschaft, Fragen, was macht man? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ach so! Du möchtest Recht haben, statt konstruktiv zu sein. Aber gerne.... Nur bleibt der erhöhte Bescheid dann eben bestandskräftig und die...

  1. Julius

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    Ach so!
    Du möchtest Recht haben, statt konstruktiv zu sein.
    Aber gerne....

    Nur bleibt der erhöhte Bescheid dann eben bestandskräftig und die Bau-BG wird ihn bei Nichtzahlung erfahrungsgemäß - ohne mit der Wimper zu zucken - vollstrecken lassen.
    Viel Spaß dabei!

    Und in der ersten Mail hatte sie uns noch gefragt, was sie tun könne...
    Schade um unsere Zeit. Stefan hatte wohl doch Recht.
     
  2. #22 bettinah, 08.02.2008
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    wenn der bescheid deswegen zustand kam, weil rechnungen feheln, die berufsgenossenschaft aber kein recht hat rechnungen einzusehen, kann dies als grund angesehen werden, den bescheid anzufechten.

    ich habe auch selber im internet nichts dazu gefunden, daß die in die rechnungen sehen dürfen, ... also, wat solls
     
  3. #23 bettinah, 08.02.2008
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    werden jetzt wie folgt vorgehen :

    bescheid anfechten, da die grundlage für die rechnungseinseheung nicht gegeben ist.

    wenn wir das früher gewusst hätten, naja ..
    ärgern uns tot, da gibt man schon erhlich die helferstunden an, sogar vom ehemann, und dann ist man hinterher der volltrottel.
    habe hier mal im forum gesucht .... schade das ich das nicjht vorher gemacht habe. dann hätten wir bestimmt keinen reingelassen. dann hätten wir jetzt auch nicht diese probleme. ist schon toll, da nimmt man ne menge geld auf, verpflichtet sich und dann kommen menschen und drücken einen immer mehr aus. unmöglich finden wir das.

    werde mal den architeken anrufen, der muss ja wohl rechnungskopien haben! :winken
     
  4. Julius

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    Wie kommst Du denn darauf???
    Du hast mitzuwirken. Sie dürfen die Rechnungen einsehen. Nur haben sie eben keinen Anspruch darauf, daß dies bei Dir zu Hause passiert.
    Aber es ist natürlich nicht verboten, Leuten Dinge einzuräumen, auf die sie keinen Anspruch haben! Daraus eine Art "Verwertungsverbot" für die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu konstruieren, ist so dreist wie weltfremd.
    Zuviel US-Justiz-Filme gesehen?

    Ihr hättet schreiben können: Einsichtnahme kann gerne am x um y in den Räumen unseres Anwalts/Steuerberaters erfolgen.

    Und das Problem ist doch jetzt, daß Ihr dem guten Mann gesagt habt, daß diese und jene Rechnung nicht (mehr) vorliegt. Dies begründet natürlich den Verdacht, daß die Behauptung, jene Gewerke seien vollständig durch Fachbetriebe ausgeführt worden, gelogen sein könnte. Kann ich verstehn, ginge mir auch so.

    Und nun seid Ihr dran!!!
    Entweder in dem einen Sinne dieses Begriffs oder in anderen...

    Also Hintern hoch, statt irgendwelcher fruchtloser Orchideendiskussionen.

    Ich glaub, Du machst Dir immer noch keine richtige Vorstellung von der Arbeitsweise der "Eintreiberkolonnen" der Bau-BG.
     
  5. #25 baudepp, 08.02.2008
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    Auch von mir noch ein Servus,

    mit konkreten juristischen Infos kann ich leider auch nicht dienen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es sorum läuft:

    „vorgehen : bescheid anfechten, da die grundlage für die rechnungseinseheung nicht gegeben ist.“

    Es ist (nur meine Meinung) völlig Wurscht, ob der ein Recht dazu hatte oder nicht.

    Wenn ich's richtig verstanden hab, hab ihr die Leute reingelassen ohne euch zu wehren.
    Dort haben sie Informationen erhalten (oder eben nicht erhalten), die den Vorwurf nahelegen (siehe oben). Damit steht der im Raum und ist zu klären.

    Wenn bei mir einer von der GEMA (alternativ Polizei) vor der Tür steht und nach unangemeldeten Fernsehern (alternativ Drogenanbau im Keller) fragt und ich ihn dann rumführe und ihm die verschiedensten unangemeldeten Geräte zeige, dann kann ich nachher auch nicht sagen: Eigentlich hätte ich's dir gar nicht zeigen müssen (weil du ja gar kein Recht hattest den Zutritt einfach so zu verlangen), also kannst du mir gar nichts.

    Nur zur Beruhigung: alle Fernseher sind angemeldet und im Keller wächst höchstens Schimmel ;-)

    Aber den GEMA-Fall gab’s mal in der Bekanntschaft (allerdings wurde nach Rücksprache mit einem befreundeten Juristen der Bescheid nicht angefochten sondern nachgezahlt)

    Gruß

    Flo
     
  6. #26 bettinah, 08.02.2008
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    also ich denke schon, dass das wichtig ist.


    wenn die baubg die rechnungen nicht einsehen darf, ich habe nichts dazu gefunden, hier wurde gesgt, die haben das recht dazu (ist aber KEIN link oder sonstwas angegeben), dann kann die baubg auch nicht argumentieren, dass rechnungen fehlen.

    ergo, wenn bg nicht einsehen darf, kann auch keine rechnung feheln, oder wenn man rechnungen nicht einreichen muss, kann das fehlen von rechnungen nicht nachteilig behandelt werden.

    ich sehe das so.

    ich finde NICHTS wo steht das die berufsg. die rechnungen vorgelegt bekommen muss.

    also werde ich genauso argumentieren, wenn es keine verpflichtung gibt, rechnungen darzulegen, dann kann ich das machen oder auch nicht.

    zeige ich die nicht, ist es kein nachteil.
     
  7. Julius

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    Ja, ganz simples Prinzip:

    Niemand kann Dich zwingen, eine von Dir begangene Straftat zu gestehen. Aber wenn Du es tust, wirst Du dafür verurteilt. Und zwar (auch) aufgrund des Geständnisses.

    Nun stelle Dir vor, Du hast gar nichts verbrochen, gehst aber trotzdem hin und sagtst "ich war´s".
    Wie erfolgversprechend wäre dann eine Verteidigung mit dem Argument "Ich hätte ja gar nicht zu gesehen brauchen"...?

    Helfen kann also nur der Nachweis, daß Du nichts verbrochen hast.
    Den mußt aber nun DU erbringen.
    Die Bau-BG kann sich erstmal gemütlich zurücklehnen.
     
  8. Julius

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    Hat sich überschnitten.

    Dann renn in Dein Unglück!

    Wen nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen.
    Punktum.

    Du verstehts ÜBERHAUPT NICHTS!

    Die Bau-BG argumentiert nicht. Sie muß das auch gar nicht.
    Sie hat (aufgrund gültiger Gesetze) einen wirksamen Bescheid erlassen.
    Sie wird Euren lächerlichen Widerspruch mit einem so netten wie deutlichen Formschreiben zurückweisen. Unabhängig davon Euch den Gerichtsvollzieher schicken. Das kommt besonders gut, wenn man noch Schulden des Hauses abzuzahlen hat.
    Wenn Ihr Euch weiter so dumm anstellt, kann die Sache derart eskalieren, daß Eure Kredite fällig gestellt werden. Dann ist das Haus ratz-fatz weg! Schon braucht Ihr die Rechnungen nicht mehr...

    Aber Hauptsache, stur geblieben.

    P.S.
    Ich hab Zweifel, ob Du ne Frau bist. Dein Verhalten ist typisch männlich-kindisch. Aber auch solche Frauen soll es geben...
     
  9. #29 baudepp, 08.02.2008
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    zwei Vorschläge:

    1. Fragt doch mal bei einem Anwalt ob es eine Vorlagepflicht gibt und ob das dann Grund für erfolgreichen Widerspruch sein kann. Haben wir bei anderem Thema auch gemacht. Wir haben zwar mit geringen Kosten für eine Rechtauskunft (wir wollten ja nicht gleich vertreten werden) gerechnet, der wollte aber gar nix haben.

    2. Wenn ihr's unbedingt versuchen wollt, dann gebt wenigstens als zusätzlichen Grund für Widerspruch an, dass ihr die Belege nur nicht gleich gefunden habt (vorausgesetzt sie existier(t)en - und dann besorgt ihr euch ggf. Kopien von den Handwerkern (die sollten die ja auch aufgehoben haben), damit ihr was da habt, wenn's schnell gehen muss

    Viel Erfolg

    Flo
     
  10. #30 Jürgen V., 09.02.2008
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    Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die and
  11. #31 Hausbauer, 12.02.2008
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    Also, wie schon vorher erwähnt :
    - Erst einmal Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats)
    - Dann oder gleichzeitig weitere Rechnungen einreichen (wenn vorhanden, sonst besorgen)
    - BG setzt dann den Bescheid um die gewerblich ausgeführten Stunden herunter
    - Wenn die Arbeiten nicht gewerblich ausgeführt wurden, dann nur in Eigenleistung ohne Helfer; funktioniert aber nur wenn vorher nichts anderes angegeben wurde.

    Betrag an die BG noch nicht überweisen, zurückholen ist immer schwierig.
    Durch den Widerspruch habt ihr dann etwas Zeit gewonnen euch weiter zu informieren.

    Ich kämpfe seit gut einem Jahr gegen die BG, Gerichtsvollzieher stand noch nicht vor der Tür !
     
  12. TUNK

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    Sorry, aber ich muss hier mal ne dumme Frage stellen.

    Wann muss ich überhaupt etwas an die BG bezahlen, bzw. anmelden? Wir werden ein EFH schlüsselfertig bauen. Eigenleistungen nur Fliesenarbeiten, Laminat, Tapeten und Malerarbeiten.

    Zur Hilfe werden sicherlich mal die Eltern oder 1-2 gute Freunde kommen, die dann aber auch nicht finanziell entlohnt werden, sonder höchstens mal dann nett zum Essen eingeladen werden.

    Mit sicherheit werde ich eine entsprechende Versicherung abschließen, bei der "Helfer" mitversichert sind wenn auf dem Bau doch mal etwas passieren sollte, wobei beim Fliesen legen oder tapezieren ist die Wahrscheinlichkeit ja doch sehr gering.

    Also muß ich unter diesen Umständen überhaupt dort was einkalkulieren, was dann bezahlt werden muss, oder nicht?

    Vielen Dank.
     
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Bauberufsgenossenschaft, Fragen, was macht man?

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