Verfahrenfreies Vorhaben????

Diskutiere Verfahrenfreies Vorhaben???? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich habe vollgende frage und hoffe Ihr könnt mir helfen Ich habe vor 2 Jahren in Baden Würtemberg durch eine Zwangsversteigerung eine...

  1. #1 berny2008, 08.02.2008
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    Hallo

    ich habe vollgende frage und hoffe Ihr könnt mir helfen

    Ich habe vor 2 Jahren in Baden Würtemberg durch eine Zwangsversteigerung eine DHH mit Nebengebäuden erworben das ca. um 19hundert erbaut worden ist.
    Großteil ist in Eichenfachwerk nur die Giebelwand wurde nachträglich neu gemauert. Meine Probleme:
    1.
    Der Dachstuhl ist in einem sehr schlechten zustand.
    Die Vorbesitzer haben nichtmal über Jahre kaputte Ziegel ausgetauscht wodurch einige Sparren besonders am Kamin Wasserschädenhaben.
    2.
    Die Deckenhöhen im OG lassen doch sehr zu wünschen übrig, meist zwar knapp 2m aber durch Unterzüge teilweise auch nur 1,9m und weniger. Autsch:cry mein kopf


    Ich möchte nun den Dachstuhl abreissen die Deckenbalckenlage entfernen und neu aufbauen.

    Alles jedoch ohne die Aussenansicht zu verändern!
    Das heißt selbe Firsthöhe Dachneigung usw. wie jetzt!

    Meine Frage:
    Benötige ich hierfür eine Baugenehmigung oder ist es ein Verfahrenfreies Vorhaben wo keine Baugenehmigung bedarf??????

    Ich sehe es als Sanierung bzw. als Instandsetzung

    Was meint Ihr????

    PS: Danke führ eure Antworten im vorraus
     
  2. #2 Der Bauberater, 11.02.2008
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    Bis zu,

    Hallole Berny2008,
    der hälfte bzw. zwei drittel werden als Instandhaltung angesehen. Alles was darüber ist, wie bei Ihnen komplett, ist genehmigungspflichtig.
    Wenn der Denkmalschutz mit dabei ist, ist natürlich auch eine denmalrechtliche Genehmigung erforderlich und die EnEv ist auch zu berücksichtigen.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  3. #3 berny2008, 11.02.2008
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    Hallo
    danke für die Antwort.

    Also die Giebelwand mit Fenstern usw bleibt stehen es soll nur das Gebälck ausgetauscht werden.
     
  4. #4 derengelfrank, 12.02.2008
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    wenn die Aussenansicht

    nicht verändert wird (keine neuen Gauben, First- und Traufhöhe und -Ausrichtung bleibt gleich) braucht es keine Baugenehmigung.
    Hier in Bayern nicht und ich gehe mal stark davon aus, daß das in Restdeutschland auch nicht anders ist. Wäre ja noch schöner, wenn man einen Austausch von defekten Bauteilen erst genehmigen lassen müsste.

    ABER: Ein Anruf bei der zuständigen Lokalbaukommission/Bauamt -oder was auch immer bei euch zuständig ist- ist wahrscheinlich am einfachsten.
     
  5. #5 berny2008, 12.02.2008
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    Guten Morgen

    First und Ausrichtung bleiben gleich. Gauben hatte ich nicht vor.

    Traufe könnte sich ändern da ich Aussendämmung später aufbringe, und der derzeitige Dachüberstand hat nur knapp 20cm( ein Hängebrett waagrecht)
     
  6. #6 berny2008, 12.02.2008
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    Achtung

    Habe gerade mit Baurechtsbehörde telefoniert.
    :bounce: :Brille :e_smiley_brille02::28:
    Vorhaben ist Genehmigungsfrei.

    Wenn:
    -Firsthöhe gleich bleibt
    -Firstrichtung gleichbleibt
    -Dachneigung gleichbleibt
    ... usw

    Also was bei mir der Fall ist.

    20cm mehr Dachvorsprung wäre auch OK

    Muss mich nur an Ortssanierung halten und die wollen nur rote Ziegel.

    Würde in diesem zuge sogar 30% Zuschuss erhalten.:biggthumpup:

    Find ich OK
     
  7. #7 Der Bauberater, 12.02.2008
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    def. Instandhaltung BW

    §2 Abs. 12 Nr. 3 LBO BW Kommentar, Schlotterbeck 4. Aufl.
    Unter einer Instandhaltung (Instandsetzung; Unterhaltung) sind alle Maßnahmen zu verstehen, welche dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von Anlagen oder Einrichtungen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten....
    -
    Instandhaltungsarbeiten sind nach § 50 Abs. 4 LBO BW verfahrensfrei.
    -
    Da Sie aber in die Kontruktion eingreifen, wird das ganze genehmigungspflichtig!
    Natürlich könne Sie den Unwissenden spielen und auf verfahrensfrei plädieren, das kann aber, je nach dem wer die Baustelle sieht oder anzeigt, auch nach hinten losgehen.
    VORHER mit der Baubehörde abklären ob die es als Instandhaltung sehen oder nicht.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  8. #8 berny2008, 12.02.2008
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    Baubehörde sieht es als Instandsetzung trotz konstruktions wechsel.

    Sollte ich mir das schriftlich gebenlassen????
    Habe nur mit denen Telefonisch gesprochen.
     
  9. #9 Der Bauberater, 12.02.2008
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    JA würde ich

    Sicher ist Sicher :biggthumpup:
     
  10. #10 berny2008, 12.02.2008
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    @ Der Bauberater

    Ok werde ich machen.:deal
    Danke Ihnen für ihre Beiträge.

    Gruss Bernhard
    aus dem schönen Bauland

    PS.: Dieses Forum ist echt super:biggthumpup:
     
  11. #11 Der Bauberater, 12.02.2008
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    Schitte bön

    Bitte Schön, gerne geschehen, (ich denke mal) auch im Namen der Anderen SchreiberInnen, wenn es mal ein Lob gibt, dann muss man das auch annehmen ;)
    Gruß
    Peter
     
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