bauträger?

Diskutiere bauträger? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; In einem Neubaugebiet einer Stadt sollen Reihenhäuser zu einen günstigen Preis errichtet werden. In der Frühphase des Projektes (es liegt noch...

  1. #1 fjrdriver, 09.02.2008
    fjrdriver

    fjrdriver

    Dabei seit:
    09.02.2008
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Frankfurt
    In einem Neubaugebiet einer Stadt sollen Reihenhäuser zu einen günstigen Preis errichtet werden.
    In der Frühphase des Projektes (es liegt noch keine Baugenehmigung vor) möchte die "Projektfirma" eine Reservierungsgebühr von 3000 Euro haben.
    Laut "Makler" (es fallen keine direkten Maklergbühren an) soll es wie folgt weitergehen.
    1.) VOR Baugenehmigung bereits Kaufvertrag eines Grundstückes bei Projektfirma und Abschluß eines Werksvertrages bei einer 2. Baufirma die eng mit Projektierungsfirma zusammenarbeitet. Beide Verträge unter Vorbehalt der Erteilung der Baugenehmigung. Falls nicht Rückabwickelung und Ersatz der Reservierungsgebühr und Notarkosten durch die Projektfirma.
    2.0)Warten auf Baugenehmigung
    Wenn Baugenehmigung erteilt:
    2.0 Finanzierung abklären.
    Finanzierungzusage an Baufirma übergeben.
    Meine Frage ist:
    1.) Sind solche Modelle heutzutage üblich?
    2.) Kann man eine solche Firma als Bauträger bezeichenen oder nur dann wenn Kaufvertrag Grundstück und Werksvertrag mit einem gleichen Vertragspartner abgeschlossen werden?
    Bin ich bei Erteilungs eines Werksvertrages persönlich Bauherr mit allen Pflichten und risiken?
    3.) Wo sind prinzipell die Risiken eines solchen Modells?

    Ich sehe folgende:
    1.) Ich zahle eine Reservierungsgebühr aufgrund eines Projektes in einem Hochglanzprospekt. Im Werksvertrag steht dann etwas anderes oder es kommt wegen unzumutbare Klauseln zu keinem Abschluss-> Reservierungsgebühr futsch.
    2.) Aus irgendeinen Grund kommt keine Finanzierung zustande (.> Reservierungsgebühr futsch.
    Rückabwicklung und Notarkosten gehen zu meinen Lasten.
    3.)Ausführende Baufirma (Werksvertrag) geht insolvent und ich bleibe auf dem Grundstück für ein reihenhaus sitzen.
    Gibt es noch weitere Risiken?
    Vielen Dank
    Gruß

    FJRDRIVER
     
  2. #2 Ingo Nielson, 09.02.2008
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

    Dabei seit:
    26.09.2003
    Beiträge:
    2.580
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Schleswig-Holstein / Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    versuchen kann man´s ja mal.. :)
    ich sage: finger weg.
     
  3. #3 Baufuchs, 09.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  4. #4 Stefan61, 10.02.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Ein allgemeiner Rat: Hände weg von Verträgen, bei denen man jetzt eine Leistung erbringt und die andere Seite erst später. Beispiele hierfür finden sich zuhauf:

    1. Bausparen (jetzt zahlen, später zum günstigen Zins borgen),
    2. Riesterrente,
    3. Lebensversicherung, vor allem in Kopplung mit Baudarlehen

    und eben auch die Reservierungsgebühr, auf die sich Ihre Frage bezieht. Alle diese Vertragsformen sind zwar erlaubt (weil starke Lobbies dahinterstehen) dienen aber letztlich der Abzocke ahnungsloser Verbraucher. Fragen Sie einmal Ihre Verbraucherzentrale, was die davon hält.
     
  5. #5 Baufuchs, 10.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    geht jedem Unternehmer so.

    Der baut jetzt, Bauherr zahlt später. :)
     
  6. #6 Stefan61, 10.02.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Wie sich aber aus dem Kontext ergibt, lieber Baufuchs, bezog sich der Rat auf Verbraucher, Laien und Ahnungslose. Sie als BU und ich als StB müssen natürlich in Vorleistung gehen, aber wir kennen uns auch gut genug aus, daß nichts passiert.

    Man könnte sogar sagen, daß dies das Charakteristikum eines sauberen Vertrags ist: Der erste Zug liegt beim Experten, der zweite beim Laien. Verträge, die andersherum konstruiert sind - bis hin zum Schneeballsystem als klarstem Beispiel - dienen der Abzocke.
     
  7. #7 Baufuchs, 10.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon klar,

    daher auch mit Smiley.

    Es ist im Fall des fjrdriver ohnehin nicht klar, was die Reservierungsgebühr für einen Sinn machen soll, wird diese doch bei Nichterteilung der Baugenehmigung zurückerstattet.

    Wenn die Verträge jetzt (wenn auch mit auflösender Bedingung) schon geschlossen werden, warum dann noch Reservierungsgebühr?
     
  8. #8 Stefan61, 10.02.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Ich lese die Sache so - und kenne dafür auch selbst Beispiele -, daß die Reservierungsgebühr vor Abschluß des Grundstückskaufvertrags fällig ist. Der Grund hierfür kann sein, daß das Grundstück noch nicht existiert (geteilt werden muß) und das Unternehmen sich gegen einen Stimmungswandel des Bauinteressenten absichern will. Spätere Ausführung abweichend vom Hochglanzprospekt geht dann natürlich zu Lasten des Bauherrn, wie der OP richtig gesehen hat.
     
  9. #9 Baufuchs, 10.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Um

    den Grundstücksvertrag schliessen zu können, ist eine Teilung doch nicht notwendig.

    (..noch zu vermessende Teilfläche aus.... in Grösse von...., im beigefügten Lageplan mit A/B/C/D gekennzeichnet).

    Stimmungswandel?
    Nicht ohne Grund darf der Notar einen GS-Vertrag erst 14 Tage nach Übersendung des Vertargsentwurfs an die Vertragspartner beurkunden.

    Und wer nur auf Basis eines Prospekts unterschreibt ist eh selbst schuld.
    Im beschriebenen Fall sollte es (für den Werkvertragsteil) mindestens Baueingabepläne und eine detaillierte Baubeschreibung geben.
     
  10. #10 Torsten Stodenb, 10.02.2008
    Torsten Stodenb

    Torsten Stodenb

    Dabei seit:
    18.12.2002
    Beiträge:
    2.000
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Holzhausunternehmer
    Ort:
    Bielefeld
    Benutzertitelzusatz:
    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Seit wann gibt es Baueingabepläne für € 3.000,-? Da muss ja auch vorher schon jemand den Entwurf gemacht haben, nicht? Der allerdings sollte samt Beubeschreibung in der Gebühr enthalten sein, finde ich.
     
  11. #11 Baufuchs, 10.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In Ruhe lesen!

    Habe nicht geschrieben, dass der Fragesteller Baueingabepläne erhalten soll.

    Geschrieben ist:

    "Für den abzuschliessenden Werkvertrag sollten Baueingabepläne/exakte Baubeschreibung vorliegen."

    Wie sonst sollte das zu errichtende Gebäude im Vertrag definiert werden?

    1 Stück Haus 120m² :mauer
     
  12. #12 Torsten Stodenb, 11.02.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2008
    Torsten Stodenb

    Torsten Stodenb

    Dabei seit:
    18.12.2002
    Beiträge:
    2.000
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Holzhausunternehmer
    Ort:
    Bielefeld
    Benutzertitelzusatz:
    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    O.k., aber das verstehe ich auch noch nicht wirklich. Wie kann ich als Unternehmer einen Werkvertrag abschließen und die Baueingabepläne bereits fertig haben? Nach meinem Verständnis gehe ich doch nicht mit fertigen Plänen zum Kunden, sondern entwickele den Plan erst mit ihm. Auch beim Reihenhaus gibt es trotz einer Vorplanung, die dem Interessenten vorgestellt wird, Möglichkeiten individueller Gestaltung, wenn auch fast ausschließlich beim Grundriß und bei der Ausstattung. Dann schließe ich den Werkvertrag und auf dieser Grundlage kann mein Architekt dann die Baueingabepläne anfertigen. Wobei der normalerweise auch noch mit den Kunden über Einzelheiten des Entwurfs spricht. Kleine Änderungen in dieser Phase gehen ohne Aufpreis.

    Der Kunde kommt ja nicht mit einem eigenen Architekten und fertigen Plänen in die Verhandlung. Dann müsste ich als Unternehmer ja die gesamte Planung komplett vorher festlegen, vorfinanzieren und dem Kunden auf's Auge drücken. Das geht aber auch anders.
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Du hast das ganze Prinzip nicht verstanden:

    Kunde unterschreibt erstmal für die billige Standard-Version, die schon kpl. durchgeplant vorliegt.
    Dann kommen hoffentlich viele (natürlich satt aufpreispflichtige) Änderungen...

    Und wenn er doch nicht unterschreiben will,ist er zumindest die "Reservierungsgebühr" los! :p
     
  14. #14 Baufuchs, 11.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Reihenhäuser

    werden meist im Bauträgermodell errichtet und beim Verkauf liegt eine Baugenehmigung bereits vor.

    Die Baugenehmigung ist u.a. auch Vorraussetzung dafür, dass der Bauträger Zahlungen vom Käufer verlangen kann. (§3 Makler-Bauträgerverordnung).

    Regelfall ist also Baueingabepläne liegen beim Verkauf vor.

    Im vorliegenden Fall wurde lediglich das Vertragskonstrukt geändert (Fa. 1 verkauft Grundstück/ mit Fa. 2 Werkvertrag).

    Problematisch ist diese Art der Abwicklung bei Reihenhäusern m.E. sowieso.
    Was, wenn z.B. der Bauherren eines RMH in der Rohbauphase finanzielle Probleme kriegt ?
     
  15. #15 rudi1106, 12.02.2008
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Alles schon gesehen, dann kriegen die Nachbarn halt ne Folie vor die Wand...
     
Thema: bauträger?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Darf bauträger Reservierungsgebühr verlangen?

Die Seite wird geladen...

bauträger? - Ähnliche Themen

  1. Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?

    Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?: Servus beinander, das Thema ist für mich extrem wichtig: Holen Bauträger üblicherweise eine Spartenauskunft ein, oder verlassen sie sich auf...
  2. Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

    Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz: Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...
  3. Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau

    Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau: Hallo liebe Experten, Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf...
  4. Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt

    Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt: Hallo zusammen, wir sind gerade im Bau unseres Eigenheims - in einer Woche sollen die Bagger losrollen. Wir bauen mit Bauträger, die Finanzierung...
  5. Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger)

    Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger): Hallo, wir bauen aktuell ein RMH mit einem Bauträger. Der Tiefbauer hat die Grundleitung mit einem Gefälle von 16% verlegt (siehe Bilder), bei...