Vermutung Architekt knapp bei Kasse - Problem?

Diskutiere Vermutung Architekt knapp bei Kasse - Problem? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben unseren Archtekten gewählt, weil er uns sofort eine Idee präsentiert hat, die uns gefallen hat. Schon von Beginn an hatten wir...

  1. #1 FirstHouse, 10.02.2008
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    Hallo,

    wir haben unseren Archtekten gewählt, weil er uns sofort eine Idee präsentiert hat, die uns gefallen hat. Schon von Beginn an hatten wir die Vermutung, dass es finanziell bei ihm nicht optimal bestellt ist. Uns war das (fast) egal, solange er seinen Job gut macht. Die Planungsphase war auch so weit sehr gut, wir waren sehr zufrieden. Wir haben ihn mit 100% der Leistungsphasen betraut.
    Nun gibt es Verzögerungen, weil der Bauantrag zunächst abgelehnt wurde, was jedoch rechtlich nicht haltbar war. Details erspare ich Euch. Insgesamt dürfte es wohl zu einer Verzögerung von 2 Monaten kommen. Und nun haben wir das Gefühl, dass der Architekt lieber weitermachen will, als unsere Interessen zu vertreten. Er wollte auch jetzt eine Vorauszahlung, die recht fragwürdig begründet wurde. Wir haben dies abgelehnt.
    Worauf müssen/sollten wir achten? Danke vorab.

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  2. lawyer

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    Verstehe ich nicht so richtig. Wenn er weitermachen will, ist es doch alles gut.Wo ist die Interessenkollision? Wieviel Geld verlangt denn der Architekt für welche noch nicht erbrachten Leistungsphasen?
     
  3. #3 FirstHouse, 10.02.2008
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    Ok, ich habs falsch angefangen. Ich möchte keine Details nennen. Deshalb nochmals neu:
    1. Der Architekt wollte eine Vorauszahlung über mehrere Tausend €, für eine Leistung, die er in 3 Wochen abgeschlossen haben will. Ist das üblich?
    2. Wenn ein Architekt knapp bei Kasse ist, welche negativen Auswirkungen könnte dies für den Bauhheren haben?

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  4. Eric

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    zu 1.) nicht üblich und nach HOAI auch keinen Anspruch auf Vorauszahlungen. Vielleicht hast Du ihn aber auch nur falsch verstanden und er will nur Vergütung für bereits erbrachte Leistungsphasen.

    zu 2). rhetorische Frage?
     
  5. lawyer

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    Wenn der Architekt seine Haftpflichtversicherung nicht mehr bezahlt, steht der Versicherungsschutz jedenfalls zum Teil auf dem Spiel. :fleen SEHR nachteilig. Deshalb steht in manchen Verträgen, daß fällige Versicherungsprämien vom Bauherrn ausgeglichen und vom Honorar abgezogen werden. :biggthumpup:
     
  6. #6 FirstHouse, 10.02.2008
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    zu 1.) DEFINITV nicht.
    zu 2.) KEINE rethorische Frage. Das mit der BauherrenHV weis ich, aber weitere Aspekte sind uns eben nicht bewußt, was ja aufgrund unserer fehlenden Erfahrung nix heißt.

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  7. sepp

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    den satz versteh ich nicht. ?
    was will er weitermachen?
    und welche lp will bezahlt haben?
    bauantrag jetzt durch? lv für die rohbaugewerke erstellt? werkplanung fertig?
    meist ist es doch so, daß sich lp 5,6,7 und 8 überschneiden.
    werkplanung zu 90% fertig, lv rohbau/dach fertig, baubeginn !
    wenn ich nur die vollen lp abrechnen sollte, müsste ich warten bis der bau komplett fertig ist. in der realität selten machbar, da die meisten ja so schnell wie möglich anfangen wollen zu bauen.
     
  8. #8 FirstHouse, 10.02.2008
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    @Sepp, wenn ich könnte, würde ich meinen ersten Beitrag hier löschen, da ich dies nicht weiter ausführen möchte, es jedoch nötig wäre, wie ich nun feststelle.
    Schlussendlich möchte ich es hier auf die beiden Fragen aus meinem 2.ten Beitrag reduzieren.
     
  9. #9 Carden. Mark, 10.02.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    vermutlich will er mit den bauen einfach schon beginnen und damit in die nächsten Lp reinrutschen

    Nur so eine Vermutung, weil

     
  10. #10 Stefan61, 10.02.2008
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    Mensch, Firsthouse, das hört sich alles nicht gut für Sie an! Neulich hatten wir über Ihren abgelehnten Bauantrag diskutiert, jetzt gibt es auch noch Probleme mit dem Architekten. Ich bin gespannt, wie's weiter geht, und drücke die Daumen.
     
  11. sw

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    Knapp bei Kasse ist kein Makel finde ich.
    Damit haben viele, gerade kleinere Büros zu kämpfen.
    Wichtiger ist, ob die Arbeit dem entspricht, was Sie sich vorstellen.
    Wenn Sie eine Baufirma beauftragen, kann es auch da passieren dass die ein bischen klamm sind. Deshalb ist es noch keine schlechte Firma. Sowas kann auch unverschuldet eintreten. Da braucht es nur 2 oder 3 Bauherren die nicht zahlen, Drittmittelfinanzierung läßt Grüßen.

    Wenn Sie zufrieden sind und das Vertrauensverhältnis passt, würde ich empfehlen weiterzumachen. Für die Arbeit gibts natürlich keine Vorschusslorbeeren. Dh. nur Leistungsphasen die erbracht wurde können abgerechnet werden, bzw. sollten abgerechnet werden.

    Da gibts ja auch andere Möglichkeiten. Letztes Jahr hatten wir einen Bau, da gabs eine Kostenüberschreitung, der Schreiner hatte gerade auch wenig Flüssige Mittel.
    Da wurde dann eine Vereinbarung getroffen die so aussah, dass der Bauherr 50% der Auftragssumme im Vorraus gezahlt hat, dafür aber 5% Nachlass auf die Gesamtsumme bekommen hat.

    Nicht flüssig zu sein ist für mich kein Grund den Architekten in Frage zu stellen.
     
  12. R.B.

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    Ich denke das hängt auch davon ab ob die Chemie zwischen Euch beiden stimmt. Wenn bereits zu Beginn des Baus Zweifel aufkommen, dann ist das für mich eine schlechte Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.

    Es geht gerade erst los, und schon wird diskutiert ob Euer Archi finanziell klamm sein könnte (reine Vermutung also). Habt Ihr Euch für ihn entschieden, dann sorgt dafür daß von Eurer Seite alles reibungslos abläuft und er seine Leistung bezahlt bekommt. Wer weiß, vielleicht ist er dann finanziell gar nicht mehr so klamm.

    Hier ist es doch ganz einfach. Leistung erbacht -> Knete

    Manchmal hilft es wenn man miteinander spricht und Klarheiten beiseitigt anstatt nächtelang darüber zu grübeln was sein könnte.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 FirstHouse, 11.02.2008
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    Ich hatte geschrieben, dass ich dieses Thema wohl falsch aufgesetzt habe, weil ich die Details hier nicht aufführen möchte. Das ganze driftet leider in eine Richtung, die nicht von mir gewollt war. Die Fragen in meinem 2.ten Beitrag sind eigentlich die Quintessenz. Alles andere würde hier zu weit führen.
    Wir haben wohlüberlegt die Wahl des Architekten getroffen, wir sprechen Dinge offen bei ihm an und sind ausreichend selbstkritisch. Was ich hier schreibe ist zwar unsere Sicht der Dinge, aber ich würde keine Aussagen treffen, die jeglicher Grundlage entbehren bzw. keine reine Mutmaßungen zum besten geben.

    FirstHouse
     
  14. Julius

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    Was willst Du dann noch?
    Diese beiden Fragen sind doch schon längst beantwortet worden!
     
  15. #15 FirstHouse, 11.02.2008
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    @Julius. Danke für den freundlichen und überaus konstruktiven Hinweis.
    Ich wollte auf die weiteren Postings reagieren.
    Ich fasse zusammen:
    Frage 1. Laut HOAI keine Vorauszahlungen
    Frage 2. Keine Probleme zu erwarten, sollte denn auch die Bauherrn HV immer bezahlt sein.

    FirstHouse
     
  16. #16 Shai Hulud, 11.02.2008
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    Ist es eigentlich üblich, Teilabrechungen zu erstellen? So könnte doch für eine zu ca. 50% erbrachte Leistungsphase auch die Hälfte gezahlt werden. Meiner Meinung nach sollten Bauherr und Architekt immer versuchen, sich zum beiderseitigen Vorteil zu einigen. Schließlich sind ja beide am erfolgreichen Abschluß des Bauvorhabens interessiert.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 11.02.2008
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    Was at denn die Bauherrenhaftpflicht mit der Honorierung des Architekten zu tun???
    Der Architekt braucht eine Haftpflicht - und das sollte Ihnen bestätigt werden.

    MfG
     
  18. #18 FirstHouse, 11.02.2008
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    Uuuuuups, verschrieben meinte 'ArchitektenHV' sorry!

    @Sai Hulud: Teilzahlungen wurden und werden geleistet! Nur eben keine Vorauszahlungen für Leistungen, die erst noch begonnen werden müssen.
     
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