Raumhöhe - Wie hoch?

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  1. BerndF

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    Hallo wieder mal!

    In unserem Haus (DHH) sind die Räume nach dem Estrich zwischen 2,38m (EG) und 2.40m (OG) hoch. Der Keller hat nur 2,21m (was mich am wenigsten stört).

    Im EG und OG erscheint mir das ganze aber doch etwas niedrig, zumal in der Mietwohnung in der wir noch wohnen die Räume fast 2,50m hoch sind (auch erst ca. 12 Jahre alt). Uns fällt es eben auf, daß unsere Möbel zum Teil nicht oder gerade noch hineinpassen.

    Wie hoch werden die Räume eigentlich heutzutage gebaut? Sind die Höhen bei uns die üblichen Bauhöhen? Wir haben übrigens Fußbodenheizung, was aber wohl nicht mehr als ca. 2-4 cm ausmachen sollte.

    Gruß

    Bernd
     
  2. #2 Markus Gräfe, 05.10.2003
    Markus Gräfe

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    was sagt denn die Baubeschreibung bzw. Ausschreibung zur Raumhöhe?
     
  3. #3 bauworsch, 05.10.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Zur Raumhöhe

    sagt die BayBO in Art. 45, Aufenthaltsräume:

    (1) Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind oder nach Lage und Größe dazu benutzt werden können.

    (2)Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Nutzfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoß mindestens 2,20 m haben. Eine größere lichte Höhe ist vorzusehen, wenn es die besondere Nutzung der Räume, insbesondere als Arbeitsräume, erfordert.

    2,38 m sind scho a bisserl knapp.
    Ich glaube auch kaum, dass das genehmigt worden wäre??
    Hat sich der Fußbodenaufbau geändert??
     
  4. BerndF

    BerndF

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    Hallo nochmal!

    In der Baubeschreibung steht ..... nichts !

    Im "Tekturplan" sind Höhen von 2,54m eingetragen. Das gilt aber ohne Fußbodenaufbau (also 2.54m lichte Höhe und 18 cm für die Fertigdecke.

    Die Fußbodenheizung ist als "Sonderwunsch" hinzugekommen; wobei zum Zeitpunkt des "Sonderwunsches" noch nichts, außer dem Keller, gebaut war. Der Fußboden im EG ist im "Tekturplan" mit 15 cm angegeben.

    Ich frage mich auch, warum so niedrig gebaut wurde; da wohl ein paar cm mehr Mörtel kaum mehr gekostet hätten. Meines Wissens sind die Zeiten wie im Mittalalter auch vorbei, in denen die Steuern nach der Höhe des Gebäudes und der Anzhal an Fenstern berechnet wurden :-)

    Gruß

    Bernd
     
  5. #5 Michael Prieß, 06.10.2003
    Michael Prieß

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    .
    Oftmals

    macht das Bauamt Auflagen wie Firtshöhen. Das muß also erstmal nichts mit unbedingtenm Sparwillen zu tun haben.

    Da die FBH einen höheren Aufbau zur Folge hatte wird da wohl der Fehler liegen.
     
  6. #6 C. Schwarze, 06.10.2003
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    Das wäre doch mal einen Thread Wert: Warum, Wieso und Baukultur und Raumklima.

    Soweit mir bekannt ist, wurden zuerst Häuser mit "niedrigeren" Raumhöhen aus Gründen der Heizkosten gebaut.
    Der Trend(BT?) heute geht dazu gerade die Mindestmaße einzuhalten, zum einen auch wegen der Kosten, zum anderen wegen der baulichen Vorgaben (Maximale Firsthöhe, Drempel und ähnliches) der Bauämter.
    Dies in Verbindung mit der maximalen Auslastung (Einhaltung der Mindestgrenzen) der Baugrundstücke, ergibt eine ähnliche Vorgehensweise wie der Geflügelzüchter vom den Baulandanbietern.
    Gehen Sie mal ins Bauamt und wollen in ein Neubaugebiet ein Haus mit einer fertigen Raumhöhe von 2,90m und mehr beantragen!
    Der Trend zum Raumhohen Fenstern in Verbindung mit niedrigen Raumhöhen macht unter Umständen sich bei den Kosten/Aufwand der Unter/Oberzüge(Statik,Wärmebrücken)bemerkbar.

    In einem Text habe ich mal gelesen, wie einst die Raumhöhen bestimmt wurden.
    Brüstunghöhe, Fenster, ca. 40cm Rolladenkasten, Sturz und 1-2 Reihen Mauersteine. Jedes Bauteil, war getrennt für sich.


    Das nur so am Rande, und warum manch einer Altbauten mit Kopffreiheiten bevorzugt.

    Gruß
     
  7. TAMKAT

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    Standart ist zumindest bei uns 2,50 meter. O.K.F.F bis U.K.F.D

    TAMKAT
     
  8. #8 Ingo Nielson, 07.10.2003
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    >In einem Text habe ich mal gelesen, wie einst die Raumhöhen >bestimmt wurden.
    >Brüstunghöhe, Fenster, ca. 40cm Rolladenkasten, Sturz und 1-2 >Reihen Mauersteine. Jedes Bauteil, war getrennt für sich.

    das hört sich ja so an, als ob es um historische bausubstanz ginge ... ;-)

    ich würde jedenfalls nicht unter 3m bleiben, wenn ich neu bauen würde.
    und der "standard" auf deutschen baustellen ist inzwischen so niedrig, dass der bauherr sich nicht darauf verlassen sollte...
     
  9. MB

    MB Gast

    Dachschaden?

    Ich würde nicht unter drei Metern bleiben impliziert doch schon den Dachschaden, falls man die vorherigen Beiträge gelesen und verstanden hat. Denn dann muß man (teure) und riskante Tricks mit der Dachform planen.

    Wenn die Firsthöhen festgesetzt sind bleiben nicht mehr viele Möglichkeiten. Genau genommen zwei:

    1. Ein Geschoß weniger, dafür höher
    2. Ein Geschoß mehr, dafür niedriger

    Den Keller tiefer zu graben liegt zwar nahe, ist aber unbezahlbar wegen der Folgekosten.

    Zurück zum ersten Absatz: Die Planung ist zu 99 % in diesen Fällen falsch. Bei den restlichen 1 % ist die Ausführung zu 30 % falsch.

    Oder ganz andere Richtung: worum geht es denn? Um Kürzung der Rechnung? Möglich unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Nicht möglich durch Kontaktierung eines Forums.

    Oder um Wandlung bzw. Rücktritt? Siehe Absatz vorher.

    Nur: "In der Baubeschreibung steht ..... nichts !" Und die haben Sie doch unterschrieben und sich damit mit "Nichts" einverstanden erklärt.

    So, und jetzt greife ich mal Bauworsch an :)
    Bauworsch hat es auf den Punkt gebracht und meinen Fehler "nachgemacht": zu wenig erläutert.

    Bauworschs wichtiger Satz war: "Ich glaube auch kaum, dass das genehmigt worden wäre??"

    Was er nicht geschrieben hat ist die Konsequenz daraus. Das werde ich auch nicht tun. Jetzt mache ich es nochmal: auf Rechtsanwalt verweisen (Ätsch, Bauworsch, haste vergessen).

    Brutal-Szenario: Bau wird abgerissen, weil die Baugenehmigung erloschen ist.
     
  10. #10 Markus Gräfe, 08.10.2003
    Markus Gräfe

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    Naja, Martin. Das wäre das Extrem, was aber m.E nicht der Fall sein wird. Offensichtlich liegt ein Planungsfehler vor, der auf Grund der nachträglich vorgesehenen FB-Heizung zu Tage tritt. Auch wenn die BayBO mindestens 2,40m vorschreibt, wird es wegen 2,38 keinen Abbruch des ganzen geben,schon garnicht, wenn OK-FFB und Firsthöhe eingehalten wurden. Ich denke mal, dass in diesem Fall Bauherr und Bauträger einen Fehler gemacht haben. Der Bauherr, weil er das mit der FB-Heizng nicht zu Beginn des Bauvorhabens mitgeteilt hat. Allerdings ist dr Bauherr Laie, von daher kan man von ihm nicht das Wissen um die Tragweite der Konsequenzen erwarten. Von einem Bauträger muss man das aber. Insofern hätte spätestens zum Zeitpunkt, als die zusätzliche Baumassnahme bekannt wurde, der Bauherr auf die Folgen hingewiesen werden müssen. Dies hätte entweder
    1. eine andere Bauweise (höher oder geänderte Dachneigung, verbunden mit einer geänderten Baugenehmigung nach sich gezogen oder
    2. wenn der Rohbau schon stand im Zweifel die Streichung der FB-Heizung.
    Fall 1. würde ich aber schon alleine wegen der Tatsache, dass es sich um eine Doppelhaushälfte handelt ausschließen. So bleibt letztlich Möglichkeit 2 übrig.

    M.E. muss der Bauherr das jetzt in Kauf nehmen, oder - wenn die Aufklärung über die Folgen durch den BT versäumt wurden, den juristischen Weg wählen. Ohne Gewähr auf Erfolg allerdings (gibt's sowieso nicht).

    Fakt ist, das eine Rohbauhöhe von 2,50m definitiv zu gering ist. 2,50m ist "normalerweise" heute die Raumhöhe eines fertigen Gebäudes. Insofern würde ich bei jedem Bauunternehmer, der nicht mindestens eine Rohbauhöhe von 2,625 anbietet, die Kompetenz in Frage stellen. Nachdem aber nichts dergleichen angeboten wurde, ist an diesem Punkt ausser Ärger nichts zu holen.

    Gruß, Markus
     
  11. MB

    MB Gast

    Grr

    Hast ja Recht, Markus. Irgendwie bringe ich das nicht so richtig rüber.

    Naja, immerhin habe ich ja Brutalo-Lösung geschrieben. Allerdings auch nicht ganz aus den Fingern gesogen. Denn dieser Fall kommt viel häufiger vor, als man so denkt. Einen Abriß deswegen habe ich noch nicht erlebt. Allerdings einen Rechtsanwalt, der genau das gefordert hat und damit immerhin eine erhebliche Minderung durchsetzen konnte.

    Eines darf man ja auch nicht vergessen: falls das Haus mal verkauft werden soll oder muß, wird sich ein potentieller Käufer auf diesen "Mangel" stürzen.
     
  12. #12 C. Schwarze, 08.10.2003
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    @Herrn Nielson

    Sie haben recht, zum einen habe ich einen 1900er Altbestand, mit 57er Anbau und ich bezog mich mit den Maßen auf die Bücher Adolf Opderbecke´s.
    Auch wenn ich mir die Detailzeichnungen von Obderbecke anschaue, muß man eigentlich für damalilge Verhältnisse staunen.
    Ein weiter Vorteil damals war unter anderem, das man Silikon, Acryl und PU-Schaum einfach nicht kannte, und so konstruktiv sauber arbeiten mußte!
    Beides heute undenkbar.


    apropo Baukultur, wer hat den schon 100 Euro gespendet?
    (siehe Deutsche Bauzeitung und neue Baulkulturstiftung)
     
  13. TAMKAT

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    Wie man oben lesen kann, habe ich geschrieben, von Oberkante fertig Fußboden bis unterkante fertig Decke 2,50!!

    Das bedeutet z.B in meinem derzeitigen Bau, Rohbauhöhe 2,665 im EG.
    Also immer erst genau lesen, und wenn man die gebräuchlichen abkürzungen nicht kennt, einfach mal nachfragen.

    Ein Bauunternehmer plant keine Häuser, zeichnet sie nicht, und vermaßt auch die Pläne nicht. Also bietet ein Bauunternehmer auch keine Rohbauhöhe an.
    Ein Bauunternehmer macht das geschoss genau so hoch, wie es im Plan steht. Steht dort lichte höhe von 2,40 meter, wird er es genau so machen. Da diese 2,40 meter noch im erlaubten bereich liegt, wird er höchstens mal fragen warum das Raummaß so niedrig ist.
    Also nicht immer auf die BU.

    @Ingo Nielson

    Warum würden Sie nicht unter 3,00 meter gehen (Fertig Maß OKFF-UKFD?)
    Im Wohnungsbau habe ich so hohe Räume noch nicht gehabt. Höher wie 2,50 verursacht doch nur mehr kosten, (Material,Arbeitszeit, Heitzung)

    TAMKAT
     
  14. #14 Markus Gräfe, 09.10.2003
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2003
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    @ Tamkat:

    ich beziehe den Kommentar jetzt einfach mal auf meinen Beitrag, da ich von einem Bauunternehmer schrieb. Das habe ich auch ganz bewußt getan. Den Schuh müssen Sie sich aber nicht anziehen. Was ist denn ein Bauunternehmer? Dieser Begriff ist doch allegemein und kann Bauträger, genauso bedeuten wie Rohbauer oder andere am Bau beteiligten Unternehmen ;) . Deswegen ja dieser allgemeine Begriff. Von einem (Roh-)bauunternehmen, erwarte ich, dass es nach den vorgegebenen Plänen arbeitet, bestenfalls auf Grund der Erfahrung auf einen möglichen "Mangel" hinweist. Aber das (Roh-)bauunternehmen weiss ja nichts von einer Fussbodenheizung - muss ihn ja auch nicht interessieren. Also kein Vorwurf an den Rohbauer. Klar? nebenbei: Die Begrifflichkeiten sind mir schon geläufig ;)

    Außerdem: Wer bietet denn eine "Baubeschreibung", wie von BerndF vorher beschrieben, an? Doch wohl kein (Roh-)bauunternehmen? Ausser einem Bauträger kenne ich in diesem Gewerbe keine andere Firma (lasse mich aber gerne belehren), die eine Baubeschreibung hat.

    Um es noch deutlicher zu machen: Auf Auftragnehmerseite (die mögliche Mitschuld des Auftraggebers habe ich bereits beschrieben) kann es der Architekt, der Bauleiter, der Fachplaner der Bauträger oder von mir aus noch ein anderer verschuldet haben. Alles sind in meinem Augen "Bauunternehmer".

    Hoffe, diese Klarstellung hilft *Friedenspfeiferüberschieb*
     
  15. MB

    MB Gast

    Anderes Gewerk....

    ... paßt aber auch. Gestern kam ein Fax von einem (Roh-)Bauunternehmer, in dem er mitteilte, daß er ohne genehmigte Ausführungsplanung weder Drainanlage noch Kellerabichtung sanieren kann und will. Soweit, so gut.

    Dumm nur, daß ein Architekt die Planung gemacht hat. Es gab aber (trotz Beauftragung der LP 1 bis 5) überhaupt keine Ausführungsplanung.

    Da fragt sich doch, wonach der bis jetzt gebaut hat?
     
  16. MB

    MB Gast

    Beinahe vergessen

    Bei diesem Bau ist übrigens auch wegen einer Fußbodenheizung und dickerer Dämmung die lichte Raumhöhe von 2,52 m auf 2,40 reduziert. Die Durchgangshöhen der Türen betragen im Moment 1,79 m.................
     
  17. #17 Gast360547, 09.10.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    2,40

    Moin,
    ist einfach zu wenig. Da bekommt man nichteinmal den am Boden zusammengebauten Schrank gestellt, wenn der aufgekippt werden soll.
    Ich bekomme auch in niedrigen Räumen Beklemmungen. Ich wohne in einem Altbau mit schönen hohen Decken und finde das toll.
    Grüße
    stefan ibold
     
  18. MB

    MB Gast

    Macht nix

    Denn diese Frage stellt sich gar nicht.

    Es kommt lediglich drauf an, was rechtssicher vereinbart wurde und gleichzeitig erlaubt ist.

    Angenommen im Vertrag stünde "Lichte Raumhöhe 2,40 m" dann wäre das zulässig und vereinbart.

    Hier steht aber gar nichts im Vertrag. Also gibt es m.E. auch keinen Anspruch auf mehr als Mindesthöhe nach LBO.

    Übrigens einer der vielen Gründe, warum man Verträge prüfen lassen sollte.
     
  19. TAMKAT

    TAMKAT

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    @Markus Gräfe
    Friedenspfeife angenommen.


    TAMKAT
     
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    normal

    2,38m ist absolut normal, es gibt selten Räume über 2,42m
     
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