kfw60 haus - luftdichtigkeitskonzept

Diskutiere kfw60 haus - luftdichtigkeitskonzept im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; hallo ich bin bauleiter und betreue ein kfw60 haus eines fremden architekten. dieser hat mit der bauherrschaft kein luftdichtigkeitskonzept...

  1. #1 widder72, 14.02.2008
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    hallo
    ich bin bauleiter und betreue ein kfw60 haus eines fremden architekten. dieser hat mit der bauherrschaft kein luftdichtigkeitskonzept erarbeitet. darin werden anschlußdetails geregelt - danach gebaut und überwacht. ist dieses konzept erforderlich - gibt es richtlinien, welche besagen, dass bei einem kfw60 haus ein solches konzept erarbeitet werden MUSS?
    jetzt kam ein gutachter und hatte verschiedene mängel festgestellt. in wie weit ist die bauherrschaft oder der architekt dafür mitverantwortlich?
     
  2. #2 Bauing24, 14.02.2008
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    Konzept macht Sinn

    Bei einem KFW60-Haus kann für den Nachweis des Gebäudestandards die Dichtigkeit mit berücksichtigt werden, wenn zwingend nach Fertigstellung mit einem entsprechenden Test (BlowerDoor, etc.) der Nachweis erbracht wird.
    Für die Ausführenden ist es dabei durchaus von Vorteil, wenn ein Konzept mit brauchbaren Details dazu vorliegt, um möglichst mängelfrei arbeiten zu können.
    Die Gebäudedichtigkeit ist eine geschuldete Eigenschaft, bei KFW60 eben mit erhöhten Anforderungen.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 14.02.2008
    VolkerKugel (†)

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    Erste Frage ...

    ... was steht denn im EnEV-Nachweis bezüglich der Luftdichtigkeit?
    Ist eine Lüftungsanlage (wie auch immer) vorgesehen?
    Ist ein Luftdichtigkeitstest vorgesehen?

    Die Erarbeitung eines besonderen "Luftdichtigkeitskonzepts" ist nirgends vorgeschrieben.
    Es ist Aufgabe der Bauleitung, die ordnungsgemäße Ausführung der Bauteilanschlüsse zu überwachen.
    In Hessen hat sich darüberhinaus der Aufsteller des Nachweises mit davon zu überzeugen, um nach Abschluss der Arbeiten die mit seinem Nachweis übereinstimmende Ausführung bestätigen zu können (oder nicht).
     
  4. jhd

    jhd

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    hier steht unter Pkt. 4.3 die Luftdichtheitsschicht ist zu sorgfältig planen, auszuschreiben und die Ausführung zu überwachen (sinngemäß).
    +
    Dieses gilt btw nicht nur für KfW 40/60 Häuser, sondern für ALLE.
    +
    Die Verantwortlichkeit klären letztendlich Gerichte (so ist das in der BRD)
    +
    Imho Architekt, Bauleitung und Handwerker in der Verantwortung, warum sollte es den Bauherrn treffen, der ist Laie.
    +
    Jörn
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 14.02.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Gerade nachgelesen ...

    ... auch in Thüringen ist hier ein eingetragener Nachweisberechtigter für Wärmeschutz erforderlich.
     
  6. #6 widder72, 14.02.2008
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    aber luftdichtigkeit hat doch nichts mit wärmeschutz zu tun? sind doch 2 völlig andere dinge? eine lüftungsanlage ist nicht vorgesehen. der statiker hat auch den wärmeschutznachweis geführt. aber ohne angaben zu details. mit "bauherren" meinte ich, dass er und der architekt eventuell aus kostengründen kein konzept hierzu erarbeitet haben und es ebenso keine gesonderte ausschreibung hierfür gab.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 14.02.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Eine gesonderte Ausschreibung dafür gibt´s nicht.

    Die luftdichten Bauteilanschlüsse müssen geplant und in die einzelnen entsprechenden LVs eingearbeitet werden.

    Und ohne Lüftungsanlage darf die Hütte eine Luftwechselrate von 3,0 haben,
    i.d.R. problemlos zu erreichen ;) .
     
  8. jhd

    jhd

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    Das

    ist doch mal ne interessante Fragestellung.
    +
    Theoretisch kann über die Undichtigkeiten ein Luftwechsel auftreten, was zu erhöhten Energiekosten führt - kann man aber durch weniger lüften (wieder theoretisch) kompensieren.
    Im Dachgeschoss können Leckagen in der luftdichten Ebene zu Kondensation in der Dämmung führen und zu Schimmel, muss nicht, kann aber, wer saniert das hinterher?
    +
    Das mit dem Arch. ist mehr eine Vertragsangelegenheit - da oftmals nur die Baugenehmigungsplanung beauftragt ist (durch den BH vllt. gewollt aus Kostengründen) kann es sein, dass dieser auch RAUS ist.
    Luftdichtheitskonzept täte ich eher in der Ausführungsplanung ansiedeln (meine Meinung).
    Dann trifft es den Bauleiter vllt. estwas härter??
    +
    BTW ein Haus fix und fertich mit n50 = 3,0 [1/h] ist ohne Trockenbau eher in Richtung 4 [1/h].
    Bei guter Ausführung sind ohne große Anstrengung 1,0 - 1,5 machbar, hängt aber auch vom Volumen des Objekts ab.
    +
    Jörn
     
  9. #9 Hendrik42, 14.02.2008
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    N50 unter 1 ist überhaupt kein Problem, unser KfW60 Haus hatte beim ersten Versuch 1,8 und nach systematisch Nachbessern nur noch 0,3. Massivbauweise. 3 nicht zu erreichen wäre aus meiner Sicht eine Katastrophe.
     
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