Außenluftwärmepumpe

Diskutiere Außenluftwärmepumpe im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Experten, ich habe soeben mein massa-haus geliefert bekommen. Den Innenausbau mache ich komplett selbst. Eigentlich war eine...

  1. #1 frabias, 15.02.2008
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    Hallo liebe Experten,

    ich habe soeben mein massa-haus geliefert bekommen. Den Innenausbau mache ich komplett selbst.
    Eigentlich war eine Gasbrennwertheizung geplant. Nun haben wir das aber nochmal kurzfristig abgeändert und wollen einen Außenluftwärmepumpe installieren. Im kompletten Haus (Betonkeller mit Einliegerwohnung, EG und DG) wird eine Fußbodenheizung eingebaut.
    Nun hätte ich einige Fragen:
    1. Muss bei der Wärmedämmung etwas beachtet werden (wir wollen im Haus035er Material verwenden und der Keller ist schon mit 035er Dämmplatten beklebt).
    2. Gibt es eine Vorschrift, wo die Außenluftwärmepumpe platziert werden darf. Wir bekommen eine ziemlich hohe Außentreppe und darunter wollen wir die Pumpe stellen. Geht das?
    3. Da der Keller mit einer Einliegerwohnung belegt ist und vermietet wird, ist für mich die Frage wie das mit der Heizkostenabrechung für den Mieter mit einer Wärmepumpe funktioniert.

    Vorab schon mal Danke für Eure Antworten und Tipps.
     
  2. #2 frabias, 15.02.2008
    frabias

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    ... noch zur Info:
    Das Haus hat eine Wohnfläche von ca. 140m² und der Keller ca. von 80m² (wird komplett vermietet). Welche Heizkraft braucht die Wärmepumpe für solch eine Fläche????



    Hallo liebe Experten,

    ich habe soeben mein massa-haus geliefert bekommen. Den Innenausbau mache ich komplett selbst.
    Eigentlich war eine Gasbrennwertheizung geplant. Nun haben wir das aber nochmal kurzfristig abgeändert und wollen einen Außenluftwärmepumpe installieren. Im kompletten Haus (Betonkeller mit Einliegerwohnung, EG und DG) wird eine Fußbodenheizung eingebaut.
    Nun hätte ich einige Fragen:
    1. Muss bei der Wärmedämmung etwas beachtet werden (wir wollen im Haus035er Material verwenden und der Keller ist schon mit 035er Dämmplatten beklebt).
    2. Gibt es eine Vorschrift, wo die Außenluftwärmepumpe platziert werden darf. Wir bekommen eine ziemlich hohe Außentreppe und darunter wollen wir die Pumpe stellen. Geht das?
    3. Da der Keller mit einer Einliegerwohnung belegt ist und vermietet wird, ist für mich die Frage wie das mit der Heizkostenabrechung für den Mieter mit einer Wärmepumpe funktioniert.

    Vorab schon mal Danke für Eure Antworten und Tipps.[/QUOTE]
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 15.02.2008
    VolkerKugel (†)

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    :deal für Punkt 3 guckelst Du -> § 11 ( 1 ) 3 Heizkostenverordnung

    Gilt für Heizung und WW.

    Wobei natürlich die Wassermenge über geeichte Kalt- und Warmwasserzähler in der ELW abgenommen wird

    ecco
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 15.02.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Aber ...

    § 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.


    ... also hier nicht anzuwenden :konfusius .
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Ich würde sagen, "mutig mutig", obwohl ich mir noch nicht sicher bin, ob ich nicht vielleicht besser sagen müßte "verrückt verrückt".

    Welche Heizleistung erforderlich ist, sagt Dir die Heizlastermittlung. Eine Schätzung nur aufgrund der Fläche kommt gerade bei einer WP einem Todesurteil gleich. Das wäre der erste Schritt zu einer nicht funktionierenden Heizung.

    Also -> Heizlastermittlung

    zu 1. Siehe EnEV, dort ist alles beschrieben.
    zu 2. Empfehlungen siehe Herstellerunterlagen
    zu 3. Siehe Heizkostenverordnung

    Mehr gibt meine Glaskugel anhand der Infos noch nicht her.

    Gruß
    Ralf
    -----
    der vermutet, daß wir uns hier noch öfter schreiben werden. :)
     
  7. ecco

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    @volker Kugel
    :yikes § 2 HKV :yikes -> lese lese lese :eek: + Erläuterung lese

    Achso :biggthumpup:

    Na gut, dann eben nicht nach HKV sondern einfach so die Umlage über die m².

    Ausführung bleibt gleich , Begründung ändert sich :angel:

    ecco
     
  8. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Zwar ist die Nutzung vom Wärmemengenmessern in diesem speziellen Fall nicht verpflichtend. Aber auch, wenn man die eine Wohnung selbst nutzt, wäre ein Verzicht grober Unfug. Insbesondere bei Nutzung einer Wärmepumpe. Dann noch lieber ne Gastherme.
    Die kann gerade bei Vermietung schon per se wirtschaftlicher sein. Ihre Investitionskosten sind nämlich deutlich niedriger, dafür die Verbrauchskosten etwas höher als bei einer WP.
    Nur zahlt den Invest der Vermieter und den Verbrauch der Mieter...
     
  9. R.B.

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    Zustimmung. Wenn man bedenkt, wie streitfreudig heutzutage die Mieter sind, wäre mit eine über alle Zweifel erhabene Abrechnung schon wichtig.

    Ich erinnere mich noch zu gut an die ewigen Diskussionen mit Mietern wenn dann die Nachzahlung auf dem Tisch lag. Sobald es an den Geldbeutel geht, wird nach "Fehlern" gesucht. Dann sind alle andern schuld an dem hohen Verbrauch, aber bei sich selbst wird nie gesucht.

    In Anbetracht der Investitionssumme ist der Anteil der WMZ fast schon vernachlässigbar.

    Gruß
    Ralf
     
  10. ecco

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    Na dann zieh ich mal meinen Joker:e_smiley_brille02:: Sonderkündigungsrecht!:28::D

    Bei mir gibt es keinen Streit. Alles geht über die m², ich spare mir die Inv. von 4 oder x WMZ aller 5/ 6 Jahre.

    Dafür haben meine Mieter sagenhaft günstige Nebenkosten und dürfen mir - gemeinsam mit dem Finanzamt - meinen Keller bezahlen...:cool:

    Den Hinweis auf Gastherme halte ich auch nicht für unbedingt zielführend, wenn man bedenkt, das der Vermieter i.d.R. ( da größere Wohneinheit ) den Löwenanteil an den Kosten trägt/ verursacht.

    ecco
     
  11. bernix

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    Sonderkündigungsrecht: Zwei Wohneinheiten, eine davon selbstbewohnt..war das gemeint?
    Das geht u.U. nur solange gut bis ...(wenn es so ist) der Mieter nicht rauswill und angiebt, dass der OG Ausbau als eigenständige WE anzusehen ist....Ab einer bestimmten Grösse und wenn das Treppenhaus nicht gerade im Wohnzimmer beginnt, kommt er u.U. damit durch....
    -
    Der Vermieter trägt vielleicht den grösseren Anteil, ob er allerdings auch den grösseren Anteil verursacht ist eine andere Sache.
    Entsprechende Erfahrungen mögen dir erspart bleiben...!
     
  12. bernix

    bernix

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    [/QUOTE]

    ...(etwa) die gleiche Heizleistung wie die Gasheizung...

    ...muss wohl neu gerechnet werden...

    ...ein guter Platz ist direkt vor dem Schlafzimmerfenster des Nachbarn:biggthumpup:
    Spass beiseite: Bei Aufstellung unter der Treppe ist zu prüfen ob dder Luftdurchsatz nicht verringert wird und ob der Schall nicht unglücklicherweise so gerichtet wird, dass das Gerät er ein paar Meter weiter lauter ist als gewünscht
    gruss
     
  13. ecco

    ecco

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    @bernix

    ...dass der OG Ausbau als eigenständige WE anzusehen ist....Ab einer bestimmten Grösse und wenn das Treppenhaus nicht gerade im Wohnzimmer beginnt, kommt er u.U. damit durch....

    Was meinen Sie damit??? Gern auch per PN.

    Die Wohneinheit- 55 m² - ist selbstredend - steuerlich - eine eigenständige WE in einem Einfamilienhaus ( WFL 190m² ) mit 2 WE ( sprich Einliegewohnung ). Das hebelt doch das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB ( excl. Sozialklausel ) nicht aus!?!

    Bezüglich des Wärmezuflusses sollte natürlich der HKV bestenfalls - wie bei uns - i.d. Heizräumlichkeiten beim Vermieter sitzen :biggthumpup: und die HK auf Raumsoll abgeglichen sein. Ergo kann der Mieter nicht mehr heizen als geplant!

    ecco
     
  14. bernix

    bernix

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    mit 573a wirds eng, wenn -wie bei uns- EG und OG so geplant/ausgeführt sind, dass die getrennt genutzt werden können (separates Treppenhaus, Bad und Küchenmöglichkeit sowohl oben als auch unten) und im Keller eine ELW geplant ist.
    Das gilt umgekehrt auch: fertige ELW im Keller und EG/OG als Familienwohnung (aber theoretisch auch trennbar, weil Infrastruktur vorhanden).
    Wir mussten es glücklicherweise nicht darauf ankommen lassen...
    gruss
     
  15. bernix

    bernix

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    ...und es muss m.W. nur die Möglichkeit bestehen, d.h. es muss keine Küche drin sein...
     
  16. #16 Hendrik42, 16.02.2008
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    Zurück zur Wärmepumpe und zur Dämmung:

    - Dämmung sollte immer so gut sein wie möglich, also soweit verbaubar (dicke) und bezahlbar (güte). Heizwärmebedarf vermeiden ist immer die beste Idee.

    - Die Qualität der FBH hat eine starke Auswirkung auf die Jahresarbeitszahl der WP, siehe auch http://hendrik42.twoday.net/stories/2266568/ von daher ist es wichtig, hier eine niedrige maximale Vorlauftemperatur zu planen, 35°C max, besser 30°C.

    - Um die benötigte Größe der WP zu ermitteln, macht man eine Heizlastberechnung nach DIN 12831, die kostet um die 200 EUR und ist sehr gut angelegtes Geld. Da kannst Du dann auch vorgeben, welche Innanraumtemperaturen Du haben willst usw.

    - Eine Luft/Wasser WP braucht ein bisschen Raum (soll ja viel Luft rein und raus) und entwickelt dabei Geräusche, mancher pflanzt eine paar Büsche drumrum, um es den Nachbarn (oder sich selbst) noch ruhiger zu machen. Das will berücksichtigt sein.

    Gruß, Hendrik
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Im Prinzip hast Du ja Recht. Die WP freut sich über jedes K das sie nicht produzieren muss. Man sollte sich aber vor Augen führen, was eine max. VL Temp. von 30°C bedeutet. Bei 5K Spreizung eine mittl. Heizwassertemp. von 27,5°C ! und das bei Auslegungstemperatur !!!

    Wird eine Raumtemp. von 21°C oder gar 22°C gewünscht, dann sind das gerade mal 6,5K (bzw. 5,5K) mittl. Heizmittelübertemperatur.
    Selbst bei 10cm VA und einem Fliesenboden wird er in der Praxis nur eine Wärmestromdichte von vielleicht 35W/qm erreichen. Liegt da nur eine Zeitung auf dem Boden, dann findet er sich schnell bei 25W/qm wieder.

    So, und jetzt stellen wir uns noch vor, daß die obige Berechnung ja bei Auslegungstemperatur erfolgt. Was passiert beispielsweise bei einer AT von 0°C? Dann muß der Fußboden mit einer mittleren Heizwassertemperatur von 22,5°C eine Raumtemperatur von 21°C oder gar 22°C erreichen.
    Da bin ich gespannt wie das funktionieren soll.

    Mag sein, daß sein Massahaus ein Passivhaus ist, das wissen wir ja nicht, aber ich kann bei solchen grenzwertigen Berechnungen nur zur Vorsicht raten.

    Es lohnt manchmal schon wenn man alle Betriebszustände betrachtet.

    Gruß
    Ralf
     
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