Wasser im Haus... Was nu?

Diskutiere Wasser im Haus... Was nu? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hmm, trotz Vertrauen zum Bauträger hat es uns nun doch erwischt. Nach einige Tagen Regen, fallen die Fliesen vor Feuchtigkeit von der Wand....

  1. #1 hansmeiser, 18.02.2008
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    Hmm, trotz Vertrauen zum Bauträger hat es uns nun doch erwischt. Nach einige Tagen Regen, fallen die Fliesen vor Feuchtigkeit von der Wand. Eigentlich hätte man schon während der Bauphase noch besser kontrollieren sollen. Nun schlägt der Bauträger vor ein paar Dinge mal zu versuchen. Das gefällt uns gar nicht und wir wollen lieber einen Gutachter einschalten. Vielleicht kann hier jemand im Forum einmal ein paar Kommentare dazu geben.

    Das Objekt ist ein 4-Familienhaus und steht auf Lehmboden und ist ohne Keller . Das Gefälle unter der Bodenplatte wurde ausgeglichen und hatte vorher einen Unterschied von ca. 1m auf die Länge von 30m. Leider war ich während der Arbeiten zur Abdichtung auf Geschäftsreise und habe weder Fotos noch andere Infos dazu. Wie sich nun zeigt ein grosser Fehler... :mauer

    Das Grundstück stand schon immer bei Regen unter Wasser.
    [​IMG]

    Die angebrachte Folie an einer Tür. Wir haben bis jetzt nur die Folie an einer Tür freigelegt, um zu sehen, ob alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Aber ich denke, dass jeder Laie sehen muss, das das eigentlich in den Baumurks-Bereich gehört. Das Wasser kommt zwar hinter der Tür hervor, wir sind aber nicht der Meinung, dass es unter der Tür herkommt.
    [​IMG]

    Nach dem wir die Folie freigelegt haben, konnten wir sehen, dass das Wasser aus der Wand läuft. Als Abdichtung wurde lediglich ein "Schwarzanstrich", bzw. wahrscheinlich der erstbeste Eimer aus dem Baumarkt genommen. Der Anstrich ist auch unterhalb des Pflasters angebracht. (Wohl rein aus optischen Gründen.

    [​IMG]

    An einer weiteren Stelle habe ich einmal den Kies weggebuddelt. Hier kann man sehen, dass die Schicht nicht wirklich Dicht ist. Da dies die Wetterseite ist, ist der Kies eigentlich dauerhaft feucht.

    [​IMG]

    Run um das Haus gibt es keine Drainage. Der Bauträger meinte damals, dass das Wasser abfließt, wenn der Hof gepflastert ist. Leider ist das nicht der Fall. Ich habe jetzt mehrfach Infos rund um die DIN 18195 gelesen. Nach welcher muss ich denn gehen ? Wenn ich richtig verstanden habe, ist Teil 6 der richtige. Wenn ich ein Loch buddel, habe ich nach ca. 30cm Wasser (nach Regen).
    Hinter dem Klinker ist auch keine Abdichtung. Nur die Gummimatte, die in die Klinker eingearbeitet wurde. Auf den Skizzen zu Teil 6 sehe ich aber auch noch eine Abdichtung zur Innenmauer (Kalksandstein). Diese existiert aber auch nicht.

    Was tun :confused::confused::confused:

    feuchte Grüsse,
    Hans
     
  2. #2 T9-Liebhaber, 18.02.2008
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    Nicht lange fackeln! Sachverständigen einschalten.
     
  3. #3 Stefan61, 19.02.2008
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    ... und Rechtsanwalt, vielleicht auch Abrißunternehmer. Flüchtiger schwarzer Pinselstrich bei Wasserstand 30 cm unter OK Gelände ... ach du schande!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.02.2008
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    Da dürfte es an so einigem Fehlen. Anwalt (für BAURECHT!!!!!!!!!!) und Sachverständigen einschalten.
    Haben Sie das Gebäude schon abgenommen ??????

    MfG
     
  5. #5 Carden. Mark, 19.02.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Hier wäre nach DIN 18195-6 mindestens "aufstauendes Sickerwasser" abzudichten.
    Was tatsächlich geschehen ist, müsste erfragt, festgestellt werden.
    Der Anschluß an der Tür ist nicht den Regeln entsprechend.
    Gummimatten hinter der Verblendung?? Kann ich mir erst einmal wenig drunter vorstellen. Die Abdichtung gehört über den Fußpunkt, bis 30 cm über Gelände OK hochgezogen.
    Bild 3 ist auch nicht OK wenn die Folie ganz links den Schutz der Abdichtung gewährleisten soll. Das sieht aus wie eine Delta Dörken.

    Ergo - wie die Vorschreiben, öbuv Sachverständigen rauskommen lassen, Feststellung treffen, Verursacher (BU oder Planer) überzeugen - oder dann zum RA für Baurecht.
     
  6. Robby

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    Teil 6 ist augenscheinlich der richtige, Pflasterungen sind nicht wasserdicht, im gegenteil wird oft innerhalb des Pflasterunterbaues viel Wasser angestaut und nicht weggeleitet.

    Ich würde wie die Kollegen oben beschrieben haben einen SV einschalten, das Gewerk dürfte klar sein. Damit zum RA für Baurecht,. Ein guter SV kann auch hierbei Hilfestellung geben!
     
  7. #7 hansmeiser, 19.02.2008
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    Ein passender SV ist ja auch schon bestellt. Der kommt am 29.02. Hoffentlich hat der ein wenig Ahnung und bringt Licht ins Dunkel....
    Mit Gummimatte meine ich folgendes hinter den Klinkern :
    [​IMG]
     
  8. KlausK

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    Das ist doch nicht etwa in Broitzem?
     
  9. #9 hansmeiser, 19.02.2008
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    Ne, ne...
    Allerdings möchte ich nicht unbeding sagen, wo das ganze ist. Erst einmal den SV ein Gutachten machen lassen.

    Habe noch mehr schöne Sachen zu bemängeln.:mad:

    Heute ist die bestellte Thermografie-Cam von Flir gekommen. Nun habe ich ein paar mehr Möglichkeiten das Gebäude zu untersuchen. Möchte ja schließlich alles auf einmal erledigt haben...
     
  10. #10 hansmeiser, 19.02.2008
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    @Ralf
    Ja, das Gebäude ist abgenommen. Habe ja schlüsselfertig gekauft. Da habe ich im Sommer ja nicht angefangen alles aufzubuddeln. Leider habe ich auch einige Dinge zu locker gesehen. Aber so ist das, wenn man unbedingt in sein Eigenheim möchte.War ja nicht das erste Haus, was der BU gebaut hat.

    Hans
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 19.02.2008
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    Oha. Dann sind SIE in der Pflicht, zu BEWEISEN, welche Leistung warum mangelhaft ist.
    Der BU kann sich zurücklehnen und braucht immer nur zu sagen - nö, das ist kein Mangel. :cry
    Also schwuppdiwupp ab zum Anwalt (für Baurecht), damit Ihnen kein Formfehler unterläuft. Denn der ist des (gegenerischen) Anwalts Liebling.

    MfG
     
  12. #12 hansmeiser, 19.02.2008
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    Prinzipiell haben wir die Feuchtigkeit ja als Mangel vorher schon angegeben. Nur hat der BU das abgetan und meinte, das wäre nur ein ausgekippter Eimer Wasser vom Maler gewesen. Da es dann längere Zeit nicht geregnet hat, schien es auch wirklich so.

    Nun habe ich heute mittels Thermografie ein kleines Schadensbericht erstellt. Die Feuchtigkeit steckt im kompletten Flur in allen Wänden. Sind ca. 15qm Flur, bei dem man an den Wänden ca. 20cm Feucht (im IR Bereich) sehen kann. An einigen Stellen blüht es langsam aus. Nun ist ja viel interessanter, was nach dem Anwalt kommt. Denke mal, dass die Sanierung von Außen kein Thema ist. Bagger macht das schon....
    Aber was ist Drinnen. Muss man sich mit Trocknen zufrieden geben ? Oder muss Estrich, Fliesen und der untere Bereich Putz komplett raus? Immerhin steht die Feuchte dort nachweislich schon seit 6 Monaten oder mehr. Wenn ja, wo wohnt man, wer macht das sauber, etc. ?
    Dazu habe ich leider in der Praxis noch keinen Fall kennengelernt...

    Hans
     
  13. Robby

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    Wäre einfach im Verfahren zu prüfen in wie fern schon der Bodenaufbau in mittleidenschaft gezogen wurde und die anderen Feuchten Bauteile.
     
  14. #14 hansmeiser, 23.02.2008
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    Mit meinem neuen Spielzeug kann man ja wunderbar sehen, wie die Feuchtigkeit in die Wände zieht. Schlimm daran ist, dass die Sperre gegen Feuchtigkeit in der ersten Mauerreihe scheinbar keine Wirkung zeigt. Mit dem Auge sieht man dann ca. 3-4 Tage später die ersten Ausblühungen.

    [​IMG] [​IMG]

    Heute bei dem schönen Wetter habe ich mal ein wenig mehr an ener Hausecke gegraben. Leider ist nicht nur die Abdichtung mangelhaft (man siehe den untersten Stein), sondern das Fundament auch :fleen. Also einen Problem auf den Grund gegangen und ein anderes gefunden...

    [​IMG]

    Auf der anderen Hausseite kann man Ausblühungen in der Wand sehen. Sieht aus, als ob das Wasser hier wieder raus will... Auch hier fällt der Bitumenanstrich schon ab.

    [​IMG]
     
  15. #15 hansmeiser, 23.02.2008
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    Hier noch mal das reale Bild vom ersten IR Foto.

    [​IMG]
     
  16. #16 hansmeiser, 23.02.2008
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    Leider kann ich meine Beiträge nicht ändern. Deshalb hier das Bild noch einmal...

    [​IMG]
     
  17. Eric

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    Nein! AG muß nur den Mangel nach seinem äußeren Bild darlegen und beweisen. Hier besteht der Mangel darin, daß es im Haus feucht ist und die Fliesen abfallen, außerdem daß die Klinkervorsatzschale völlig durchfeuchtet ist, weswegen dort massive Ausblühungen zu sehen sind. Die Mangelhaftigkeit ( = erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des Hausses durch Durchfeuchtung ) ist also offensichtlich.

    Warum der Mangel vorhanden ist, also dessen Ursachen, muß der AG im Hinblick auf die zunächst bestehende Nachbesserungsverpflichtung des AN nicht darlegen und beweisen. Denn es obliegt dem AG nach Aufforderung zur Mangelbeseitigung die Ursache zur ermitteln und diese sodann zuverlässig und dauerhfat zu beseitigen.

    Es schadet allerdings nichts, wenn auch der AG die Ursache kennt. Denn anderenfalls ist nicht auszuschließen, daß nur " Kosmetik " betrieben wird, ohne daß die tatsächlichen Ursachen behoben werden > Verjährungsproblem, wenn der Mangel später erneut auftritt.

    Anders ist es, wenn nach fruchtloser Aufforderung zur Mangelbeseitigung zur Ersatzvornahme übergegangen werden soll. Dann muß der AG die Voraussetzungen der Ersatzvornahme darlegen und beweisen, also erheblich mehr, nämlich:

    1. Mangel
    2. vergebliche Aufforderung zur Mangelbeseitigung
    3. Notwendigkeit der Art und Weise der durchgeführten Ersatzvornahme, wozu dann gehört:
    a.) Mangelursache
    b.) Tauglichkeit und Erforderlichkeit der bei der Ersatzvornahme vorgenommenen Maßnahmen zur Behebung des Mangels und seiner Ursachen
    c.) Angemessenheit der für die Ersatzvornahme aufgewandten Kosten.

    Das Problem der Ersatzvornahme ist, daß mit ihr die Beweis für die Voraussetzungen 1. und 3. vernichtet werden. Dafür steht dann nur noch der Ersatzunternehmer als Zeuge zur Verfügung; es kann nicht mehr vor Ort durch einen Gerichts-SV überprüft werden.

    Insofern sollte man die Ersatzvornahme nur im extremen Notfall wählen und dann mit vollständiger Dokumentation jedes einzelnen Arbeitsschritts, am besten unter Begleitung eines Sachverständigen/zuverlässigen Fachmanns.

    Ansonsten ist bei fruchtloser Aufforderung zur Mangelbeseitigung der Kostenvorschuß als Vorstufe zur Ersatzvornahme zu empfehlen, d.h. selbständiges Beweisverfahren, in dem die vorgenannten Voraussetzungen 1. und 3. durch einen Gerichtssachverständigen geklärt werden, sodann Aufforderung zur Zahlung der von dem Gerichtssachverständigen ermittelten Kosten der Magelbeseitigung als Vorschuß. Danach gehts wie folgt weiter:

    a.) AN zahlt den angeforderten Vorschuß freiwillig > Durchführung der Mangelbeseitigung durch den Ersatzunternehmer nach den Vorgaben des Gerichtssachverständigen + Abrechnung über den Vorschuß durch den AG nach Beeindigung der Ersatzvornahme.

    b.) AN zahlt den Vorschuß nicht ( z.B. weil er meint, das Gutachten des Gerichtssachverständigen sei falsch oder er habe noch irgendwelche anderen Einwände ) > Klage auf Vorschuß und erst nach gewonnenem Prozeß und Beitreibung des Vorschusses Durchführung der Ersatzvornahme.
     
  18. #18 hansmeiser, 01.03.2008
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    So...

    Der SV war nun endlich da.

    Wie erwartet fehlt bei uns eine Drainage...Das ganze nach Messung der Höhen natürlich mit einem entsprechendem Schacht. Leider hat es die letzten Tage nicht geregnet und der SV konnte nur empfehlen den Boden aufzubohren (Kernbohrer) und schauen, wie weit die Nässe gekommen ist.

    Nun, heute Nacht kam es dann bei uns zum Sturm und viel Regen. Und siehe da, AUS der Wand kommt das Wasser. (Nicht in)...:fleen

    Also viel rumgeierer... Ich Borhammer her und mal einen Klinkerstein raus.

    Ohne Worte :eek:

    [​IMG]

    Nächste Woche soll es losgehen, dass der BU eine Drainage machen lässt. Nur ist das Problem größer als gedacht. Durch das Loch kamen geschätzte 100 Liter Wasser sofort!!!. Aber 4 Stunden später läuft es noch immer ein wenig. (Hat jemand günstig Goldfische abzugeben?)

    [​IMG]

    Ich hoffe, dass ich noch ne Kiste Bier in der Garage habe... :irre

    Hans

    Grüße von der Seenplatte
     
  19. #19 hansmeiser, 14.03.2008
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    Wollte mal wieder ein kleines Update geben. 14 Tage sind nun wieder ins Land gegangen und es ist nix passiert. Lediglich habe ich einen gelöcherten Maurerkübel vergraben und der BU hat eine Pumpe reingestellt. Die läuft nun ca. 10 mal am Tag.:cry

    Inzwischen haben wir mal die Kernbohrung im Haus gemacht. Dort war viel Wasser zu sehen und trocknet jetzt langsam ab. Der BU wartet immr noch auf die Angebote bezüglich der Drainage. Das wird wohl das Wasser abhalten, aber die eigentlichen Problem nicht beheben.

    Allerdings hat er sich auf die Frage der Schadensbeseitigung schon ein wenig rausgewunden. Am allerliebsten möchte er alles mit ein wenig Farbe überstreichen, nachdem eine Firma den Estrich getrocknet hat. An der Wand sind überall Ausblühungen zu sehen. Was muss man sich gefallen lassen ?
    Auch möchte er im Anschlussraum (angeblich kein Wohnraum) die Wasserränder an den Wänden einfach so lassen...

    Dann hätte ich noch eine Frage an die Experten hier.:lock
    Wie sieht es aus mit korrekten Plänen. Wir haben das Haus schlüsselfertig gekauft. Es gab mal ein paar Pläne, die auch bei der Stadt beim Antrag eingereicht wurden. Logischerweise wurden einige Räume umgebaut und sogar ein doppelschaliges Mauerwerk statt eines einfachen Mauerwerks zwischen den Häusern gebaut. Habe mir auch mal die Verlegepläne für das Abwasser bei der Stadt besorgt. Die eingereichten stimmen ja gar nicht mit den verlegten überein. Ist der BU dazu verpflichtet alles neu zeichnen zu lassen ?

    hans
     
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