Grundbucheintrag bei Darlehensvertrag?

Diskutiere Grundbucheintrag bei Darlehensvertrag? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, sagt mal ich hab plane ein Haus zu Kaufen und nehme einen normalen Kredit (Annuität) auf. Muß ich die Bank ins Grundbuch lassen?...

  1. #1 Zephyr750, 20.02.2008
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    Hallo,
    sagt mal ich hab plane ein Haus zu Kaufen und nehme einen normalen Kredit (Annuität) auf. Muß ich die Bank ins Grundbuch lassen?
    Eigentlich doch nicht, oder?
    Schließlich steht Sie auch nicht im KFZ Brief wenn ich nen Kredit auf nehme und mir davon nen Auto kaufe.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die Bank will eine Sicherheit für den Kredit. Üblich ist, daß die Hütte die finanziert wird, auch die Sicherheit darstellt. Also wird die Bank eine Grundbucheintragung fordern.

    Höchstens DU hättest weitere Sicherheiten die die Bank akzeptieren würde. (Bürgschaft von Bill Gates?).

    Bei der PKW Finanzierung wird die Bank den Brief einbehalten...als Sicherheit.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Zuviel Zeit, 20.02.2008
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    Nein, man muss die Bank nicht ins Grundbuch lassen.

    Ich denke aber das die meisten Banken dann das Darlehen verweigern, es sei denn es gibt ausreichend andere Sicherheiten oder Bürgen, oder Gehaltsabtretungen.

    Fazit: Um den grundbucheintrag kommmt man meist nicht herum.

    Gruß Zuviel zeit
     
  4. #4 Zephyr750, 20.02.2008
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    Also ich mein folgendes Bsp.:
    - ich nehme einen Kredit von 10tsd€
    - davon Kauf ich eine Auto
    - der Brief usw liegen bei mir
    --> Also steht die Bank nirgendwo.

    Dieses dachte ich jetzt auch für das Haus. Also bleibt mir nur eins, daß die Bank mir schriftlich bestätigen soll, daß sie den Kredit nicht veräußert.
    Will ja nicht das sie den Kredit verkauft und der Käufer die Grundschuld bei mir einfordern kann.
     
  5. R.B.

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    Bei einem Kleinkredit kann die Bank auf Sicherheiten verzichten, zumal wenn Deine Bonität (Rating) gut ist.
    Bei einer Immobilie wird sie das nicht tun.

    Hast Du Angst vor einem Kreditverkauf, dann mußt Du mit Deiner Bank eine entsprechende Vereinbarung treffen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Alfred Witzgall, 21.02.2008
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    bei uns sitzt vor dem Grundbuch(Amt)ein Justizbeamter davor

    Nein! Außerdem geht da gar keine Bank rein, sonst geht der Deckel nicht zu.:)

    Wenn es ne ernst gemeinte Frage war:

    Die Bank will eine Sicherheit. Welche, dass kannst Du vorschlagen........welche nicht..........sagt Dir dann die Bank. Sagst Du neee..........sagt auch die Bank..........dann eben nicht.


    Also: Du mußt nicht..........bekommst aber (höchst)wahrscheinlich kein Geld.
     
  7. #7 Zephyr750, 21.02.2008
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    Alles klar.
    Werd also nur ne Klausel rein setzen lassen, daß er nicht weiter verkauft wird.
    Man muß sich ja wenigstens ein wenig absichern.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Das ist dann Gegenstand der Vertragsverhandlung mit Deiner Bank. Das "alte" Thema Kreditverkauf ist momentan etwas hochgekocht, da reagieren Einige ein wenig sensibel. Mit einigen meine ich beide Seiten, Banken und Kreditnehmer.

    Also, nicht gleich mit der Tür in´s Haus fallen, sonst könnten die Verhandlungen schnell beendet sein.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 baufibemu, 21.02.2008
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  10. #10 Zephyr750, 21.02.2008
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    So,
    hab grad meine Bank dazu befragt.
    Antwort:
    ganz ruhig, wir haben hier die Stellungsnahme des Vorstands das wir nix verkaufen. Des weiteren versichern wir, daß wir nur mit der Zustimmung des Kreditnehmers verkaufen.
    Also alles bestens.
     
  11. #11 Zephyr750, 22.02.2008
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    Kreditverkauf

    Hi sagt mal könnt ihr mir sagen was gilt.
    Ich hab nen Angebot in dem steht das die Bank sich vorhält den Kredit zu verkaufen. (in den AGB Stand 02) Nun hab ich ein schreiben, das Kredit nicht verkauft werden.
    Wie ist das nun rechtlich? Kann das schreiben die AGB Klausel ersetzen? Auch im schlimmsten Fall, auch wenn die Bank bisher keiner Verträge verkauft hat?
     
  12. #12 Alfred Witzgall, 23.02.2008
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    einfach in Vertrag aufnehmen

    in jedem Kreditvertrag:deal ist ein Abschnitt für sonstige Abreden vorgesehen. Da könnte einfach der Passus ".......in Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom xyz, wird vereinbart....................":winken
     
  13. #13 Zephyr750, 23.02.2008
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    alles klar dnake:28:
     
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