Fast-Grenzbebauung

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  1. Julius

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    So, nun hab ich auch mal ne Detailfrage:

    Altbau in Innenstadtlage ("Haus an Haus"), bisher historische Grenzbebauung, teilweise mit gemeinsamer Mauer (im Bereich des Vorderhauses).

    Nachbar bricht (mit meiner Zustimmung) Hinterhaus ab, um es neu zu errichten. Laut Plan sollte es wieder auf die Grenze.
    Von meiner Seite schließt daran vor allem ein offenes Schleppdach an, welches bisher an der nachbarlichen Mauer mit befestigt war. Außerdem Teile von massiven Nebengebäuden und auch etwas freier Hofraum.

    Nun ergibt sich, daß der Nachbar (dessen Grundstück ne halbe Etage tiefer liegt) aus Gründen der Ersparnis (geringerer Gründungsaufwand, weniger Eingriffe in Nachbargrund nötig) eigenmächtig den Neubau um ca. 40cm zurückgesetzt hat.

    Es verbleibt jetzt also auf meiner Seite seiner Mauer (die über die gesamte Grundstückslänge durchläuft und mehrere Meter hoch ist, ohne Fenster, Türen etc.) ein - etwa 40cm breiter - Streifen des Nachbargrundstücks.

    Das ist nicht nur wegen der nun wegfallenden Befestigungspunkte für das Schleppdach ungünstig (da hat er angeboten, auf seine Kosten ne "überbrückende" Verankerung anbringen zu lassen), sondern vor allem, weil es nun "von hinten" in meinen überdachen Bereich reinregnet und -schneit. Außerdem, was macht man mit diesem blöden Streifen? Er kann ihn nicht nutzen, ich darf eigentlich nicht. Wer pflegt das?

    Meine Frage:
    Darf er entgegen der genehmigten Planung die Ersatzbebauung derart von der Grenze abrücken?

    Am liebsten wäre mir, wenn er vor sein WDVS einfach in diesem Abschnitt ne Vormauer errichten würde (Fundament und Kellermauer bis zum - auf meiner Seite betonierten - Hofboden ist ja vom Vorhängerbau vorhanden. Höhe von 3m würde ja genügen, weiter oben darf es gerne zurückspringen.

    Dann wäre die Mauer wieder direkt an der Grenze, es entstünde keine Lücke, man bräuchte keine aufwendigen Aufhängungen für mein Dach, keine Unklarheiten bezüglich Nutzung und Pflege etc.

    Zur Erläuterung:
    Wir kommen sehr gut miteinander aus. Aber er hat den Bau pauschal an nen (guten, örtlichen) Bauunternehmer vergeben und verweist auf den. Der natürlich nicht gerne mehr macht als nötig...

    Für Eure fachliche Einschätzung wäre ich dankbar!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 22.02.2008
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    Erstmal zu der Frage ...

    ... die Antwort: Nein, darf er nicht.

    Wenn Du das Bauamt informieren würdest (was Du ja wohl nicht willst), würden die ihm das schon klar machen (er hat dann wohl auch zur anderen Seite hin 40cm mehr gebaut als genehmigt?).

    Im Sinne nachbarlichen Friedens ist Dein Vorschlag mit der "Vormauer" doch gar nicht schlecht.
     
  3. Julius

    Julius

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    Danke für die prompte Antwort!
    So hatte ich das vermutet.

    Nein, er hat nicht verschoben (ginge auch schlecht, denn auf der anderen Seite ist wieder Grenzbebauung zum nächsten Nachbarn und dort steht direkt ein weiteres Gebäude), sondern seinen Neubau einfach um diese rund 4m² verkleinert (bzw. das von ihm beauftragte Bauunternehmen hat das getan). Die neue Seitenwand wurde eben nicht an die Stelle der alten gesetzt, sondern "innen" an diese. Und jetzt hab ich zu mir hin eben den "Stumpf" der alten Mauer.

    Amtlich werden möchte ich eigentlich nicht.
    Ich werde um einen erneuten Besprechungstermin vor Ort bitten (er wohnt sehr weit weg), zusammen mit dem Bauunternehmer.

    Neue Überlegung: Vielleicht verkauft er mir die Fläche, dann hätten meine Nebengebäde endlich ne Rückwand auf eigenem Grund. Mal fragen.
    Bei 4m² Innenstadt dürfte aber vermutlich der Notar etwa soviel kosten wie der Grund...
    Muß da vor Ort neu eingemessen werden (die Vermesser waren nach dem Abriß da und haben in Gegenwart aller beteiligten Nachbarn vermessen und abgesteckt) oder genügt das auf dem Papier?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 22.02.2008
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    Lass bitte mal klären, ob diese "Rest"wand alleine überhaupt standsicher ist!!!!
    Wenn die bisher Teil eines Gebäudes war, wirds da Querwände gegeben haben, die aussteiften. Die sind nu weg, das neue kommt mit Abstand, kann also auch nicht stützen.
    Nicht das beim nächsten Sturm Mauer samt Deinem Krams in Deinem Garten liegt.

    MfG
     
  5. Julius

    Julius

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    Keine Gefahr. Die Restmauer ist ja quasi unterirdisch (weil der Nachbar gut 2m tiefer liegt).

    Bei mir endet sie bündig mit dem Betonboden im Hof.

    Nachbarseitig ist der Neubau dranbetoniert (noch dazu ausgesteift, da Betontreppenhaus), zwar nicht direkt, aber mit ca. 15cm Perimeterdämmplatte dazwischen.
    Da kann nix passieren und sie könnte ME ohne weiteres ne 3m hohe und 40cm dicke Vormauerung tragen (die alte Mauer ist aus Vollziegeln und auch 40 cm dick). Die noch dazu links und rechts hinter bestehende Gebäude auf meiner Seite greifen würde (so wie eben vorher auch, nur nicht mehr so hoch).
    Um die Mauer gibt es demnach keine Luft, die würde sogar nen Wirbelsturm heil überstehen. Auch eine darauf errichtete Vormauerung düfte ME insoweit völlig problemlos sein.
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 22.02.2008
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    Sach ich doch :konfusius .
     
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