Mangelbeseitigung durch Bauherr; Kostenerstattung!

Diskutiere Mangelbeseitigung durch Bauherr; Kostenerstattung! im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum Nachdem unser GÜ uns einige Problem bereitet hat, kommt nun langsam die Zeit der Abschlussrechnung. Doch wir haben zum Teil in...

  1. #1 BauherrHilflos, 23.02.2008
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    Hallo Forum
    Nachdem unser GÜ uns einige Problem bereitet hat, kommt nun langsam die Zeit der Abschlussrechnung. Doch wir haben zum Teil in Absprache mit dem Bauleiter einige Mangelbeseitigungen durchgeführt, und auch Vorarbeiten dazu getan. Weiterhin kommt eine Untersparrendämmung dazu, weil die gelieferte Zwischensparren-Dämmung die falsche WLG hatte.

    Im Einzelnen:
    5,5 qm Rigips (war schon gespachtelt) von Ständerwerk entfernen. (1,5 Laien Std)
    5 qm mit Klecksen angeklebten Rigips von Wand entfernen, dazu die Kleckse auch entfernt. (Putzuntergrund geschaffen) (2 Laien Std)
    ca. 140 qm Untersparrendämmung (20mm) einbringen. (läuft noch)
    an 3 Ständerprofilen (bereits mit Rigips umbaut) Klebeband "dahinter" gefummelt, um einen Luftspalt im "Lego"Mauerwerk abzukleben (Blower Door Test Finding) (ca. 5 Laien Std)
    ca. 7 m Abdichtung unter dem Fensterrahmen (Acryl; Blower Door Test Finding) (ca. 2 Std)

    Könnte uns jemand einen Tip geben, was wir dafür als Gutschrift verlangen können? Oder halt einfach ein Angebot, was diese Arbeiten ausmachen würden. Gerne auch als PN. Daten werden vertraulich behandelt.
    Wir möchten nur vermeiden, das uns der GÜ nur einen "Spassgroschen" anbietet, und wir keine Antwort dagegenstellen können.
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Warum wurde die Vergütung nicht gleich mit dem BL abgesprochen?
    Jetzt wirds "lustig".

    Gruß Lukas
     
  3. #3 BauherrHilflos, 23.02.2008
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    Ja Lukas, da hast Du recht!
    Man wollte uns einen Vorschlag schicken. Doch dann ging der Ableger des GÜ den Bach runter. Somit kam keine Info mehr.
    Zum Glück übernahm die Zentrale die Aufträge bis zum Ende des Bau´s.
    Somit wieder ein neuer Bauleiter.
    Der soll nun den letzten Rest zu Ende bringen.
     
  4. Eric

    Eric

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    Also einvernehmliche Ersatzvornahme durch den AG. Muß im Streitfall bewiesen werden: a.) daß die Vereinbarung auch tatsächlich getroffen wurde, b.) der Bauleiter hierzu vom GÜ auch Vollmacht hatte.

    So etwas sollte man schriftlich machen mit Unterschrift des GÜ.

    Nehmen wir mal an, die Vereinbarung bleibt unstreitig:

    Dann wären erstattungsfähig die üblichen Kosten der Ersatzvornahme, d.h. der Betrag, den ein Fremdunternehmer netto für die Durchführung der Maßnahmen bekommen hätte.
     
  5. #5 Baufuchs, 24.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachgefragt:

    Was ist ein "Ableger des GÜ"?

    Franchise-Unternehmen ?
     
  6. #6 BauherrHilflos, 24.02.2008
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    Genau!
    Einige Absprachen liegen uns als E-Mail vor, bzw. es wurde unter "Zeugen" auf der Baustelle besprochen.

    @ Eric
    Dann werden wir mal uns mal ein Angebot für die Arbeiten einholen. Wird zwar schwierig werden, wenn ein Handwerker nur für solche "Kleinigkeiten" ein Angebot schreiben soll. Aber sehen wir mal.

    Könnte uns nicht doch jemand aus dem Forum nur ne Hausnummer nennen?
    Dann wüßten wir zumindest, in welchem Bereich es sich bewegen kann.
    Bevor jemand auf den Gedanken kommt: Es soll eine faire Zahl sein. Es geht uns nicht darum, jemandem über den Tisch zu ziehen, oder auf "Zoff" aus zu sein.
     
  7. Eric

    Eric

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    Da von Laien-Stunden die Rede ist, würde ich mal 15,00 EUR pro Stunde ansetzen. Wieviel es dafür endgültig gibt, sagt im Streitfall eh das Gericht.

    Die Arbeiten dann aber nach Art und Umfang genau beschreiben und gegebenfalls durch Fotos die Arbeitsschritte dokumentieren.

    Ich hoffe allerdings , daß es eine hieb- und stichfeste Vereinbarung über die Ersatzvornahme mit dem GÜ gab. Das kann ich nach den bisherigen Angaben nicht so Recht feststellen. Geht alles ein wenig drunter und drüber ( Begriffswirrwar ).

    Kann die Vereinbarung im Streitfall nicht nachgewiesen werden, wird das alleine deswegen eine " Nullrunde ".
     
  8. #8 BauherrHilflos, 24.02.2008
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    Danke Eric
    Es wird jedoch keine Nullrunde werden. Auch das Gericht wird in erster Form keinen "Auftrag" von uns bekommen.
    Alle Arbeiten waren mit den Bauleitern abgeklärt, teils als Mail oder unter Zeugen besprochen. Wie bereits in den Beiträgen zuvor geschrieben.

    :offtopic: AN
    Aber wo bitte liegt hier das Problem? Es ist weder die Frage, ob es mit/ohne Gericht;Anwalt geklärt werden muss. Es geht allein um abgesprochene Tätigkeiten. Und diese Tätigkeiten können wir nicht einfach in EURO fassen.
    Sorry, in manchen Augen mag dies ein "willkommenes" Thema sein, um mal wieder mit den "Knüppel"... ach, da schau her, ein Bauherr, der Geld zurückgewinnen will...
    IST nicht so! Es gab Absprachen, und die sind auch bestätigt worden.
    Kurzum: (..wie in der Schule) Thema verfehlt!!
    :offtopic: AUS

    Wir möchten nur eine Grundlage haben, damit wird die Gutschrift verstehen, und dem zustimmen können. Wenn keiner eine andere Idee hat, rechen wir es mal mit den 15 Euro pro std.
     
  9. #9 wasweissich, 24.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wer hat denn einen knüppel rausgeholt?
     
  10. #10 Baufuchs, 24.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Könnte

    ein anderes Problem geben.
    Den Werkvertrag haben Sie mit Fa. X (zwischenzeitlich insolvent).
    Mit dessen Bauleiter haben Sie Absprachen getroffen.

    Der Franchisegeber führt Ihr Bauvorhaben derzeit aufgrund einer hier nicht bekannten Vertragskonstellation weiter.
    Wird der sich jedoch an mündliche Absprachen, die Sie mit Ihrem eigentlichen Vertragspartner getroffen haben, halten?
     
  11. Eric

    Eric

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    Genau, das habe ich bislang auch nicht auf die Reihe bekommen.

    Wer hat wann, mit wem, über was, mit welchem Ergebnis geredet und wer muß sich das Verhandlungsergebnis zurechnen lassen?

    Die E-mails sind übrigens kein Beweismittel. Das sind gedruckte Buchstaben auf einem Papier für die Tonne, wenn der BL davon nichts mehr wissen will.

    Ein BL hat im Übrigen grundsätzlich keine Vollmacht, rechtsgeschäftliche Erklärungen für seinen Geschäftsherren abzugeben. Was machste, wenn der GÜ oder mit Baufuchs sogar der Franchisegeber sagt, interessiert mich nicht, was Du mit dem BL bequatscht hast, hättest mit mir reden müssen?

    Ich will Deine Illusionen nicht zerstören, sondern sensibilisieren. Im Streitfall wirste Du nämlich genau mit diesen Fragen konfrontiert.

    @Baufuchs: Kann ich mir nicht so richtig vorstellen, daß der GÜ insolvent ist und jetzt der Franchisegeber des GÜ ( schon per se eine merkwürdige Konstellation ) so mir nichts dir nichts an dessen Stelle getreten ist. Das wäre ein Austausch des AN hinter dem Rücken des Inso-Verwalters. Ausschließen will ich es aber nicht bei dem Chaos, der sich auf den Baustellen abspielt.

    @hilfloser Bauherr: Darfste denn an die " Zentrale " zahlen, wenn der " Ableger " den " Bach runter" gegangen ist? Nach meinem Verständnis darf nur an den Vertragspartner, also den " Ableger ", der aber insolvent ist, gezahlt werden. Ansonsten zahlste u.U. doppelt.

    Schon erstaunlich, wie unbedarft manche Leute an solch komplizierte Dinge herangehen.
     
  12. #12 Baufuchs, 25.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So habe

    ich es verstanden:
    Auf Nachfrage erklärte BauherrH dann "ja, Ableger GÜ = Franchise Unternehmen".

    Ich erinnere mich an ein Franchise Unternehmen, welches in der Werbung erklärte, "geht wider Erwarten bla bla bla insolvent, führen wir Ihr Bauvorhaben zu Ende". Wie das ablaufen soll/vertraglich geregelt ist, stand natürlich nicht da.

    Auf der aktuellen Website fehlt dieser Hinweis, ist ersetzt durch "Fertigstellungsbürgschaft".
     
  13. #13 BauherrHilflos, 25.02.2008
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    Keiner. Darum habe ich es ja in " :offtopic: " geschrieben. Nur kommt es hier halt oft vor, das bei solchen Fragen schnell in dem Fragesteller ein "Geld-Zurück-Melcker" gesehen wird. Dem ist aber, in dem Fall, nicht so.

    Ok, versuche mal die Situation zu beschreiben.
    Der Franchisegeber hat eine große Zentrale, worüber auch die Handwerker gesteuert werden.(Für den FG und auch für alle anderen FN)
    Sprich, ein Ableger "GmbH" (Franchisenehmer) wickelt die Aufträge direkt mit der Zentrale ab. Bei einer dieser Ableger (GmbH) haben wir den Vertrag unterschrieben.
    Zudem findet wöchentlich ein Bauleiter/GmbH-Chef Meeting statt. Bei diesem wöchentlichen Termin wenden sich die Bauleiter der GmbH´s zudem an z.B. den Archi; Zeichner; Oberbauleiter usw. um Einzelheiten der Bauobjekte (der GmbH´s) zu besprechen.
    Finanztechnische Fragen zu den Obkjekten z.B. "was kostet ein breiterer Dachüberstand" müssen auch erst mit der Zentrale (FG) besprochen werden.

    Zum Ablauf in unserem Fall:
    (Um etwas verständlich zu machen, kürze ich gewisse Begriffe ab: FG=Franchisegeber; FN=Franchisenehmer)
    Wir unterschreiben bei dem FN. Die Pläne werden mit dem Bauleiter (1) besprochen. Die endgültige Werksplanung erfolgt bei FG...
    Der Bau startet.
    Bauleiter (1) zeigt sich nicht fähig in seinem Job. Versetzt!
    Neuer Bauleiter (2); gestellt durch FN. Der Bau geht weiter.
    Kleine Zusatzarbeiten kommen auf den Bauherr zu. Bauleiter (2) bestätigt per Mail, das es eine Gutschrift geben wird. Welche? Sollte folgen.
    Irgendwann zieht sich der Geschäftsführer der FN zurück. Auch der FG zieht sich aus der FN GmbH zurück. Die FN GmbH wird ein Jahr lang weiter aufrecht erhalten, um dann "eliminiert" (?) zu werden. (Derzeit existiert die GmbH auf dem Papier noch). Bauleiter (2) hat bei der Maßnahme Pech, und darf gehen.
    Neuer Bauleiter (3); dieser ist von einer anderen GmBH, sitzt aber in der Zentrale des FG; und führt die Auträge der "eliminierenden" FN GmbH zu Ende.
    Er ist offiz. Ansprechpartner in Fragen zur eleminierten FN GmbH und deren offenstehenden Bauaufträgen.
    Weitere Zusatzarbeiten kommen auf den Bauherr zu. Bauleiter (3) fasst aus den Unterlagen usw. die Arbeiten zusammen, und möchte eine Gutschrift in der Zentrale FG erfragen.

    Tja, und da kommt halt meine Frage her. Was könnten wir als Gutschrift für die Arbeiten erwarten? Wenn nun ein Gutschrift-Angebot kommt, müssen wir ja zwangläufig ja oder nein sagen. Und eben dafür bedarf es einer Hausnummer, was die Arbeiten "wert" sind.
     
  14. #14 wasweissich, 25.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja siehst du , geht auch ohne knüppel.........

    komplizierte ist es aber schon........... das du dich so genannt hast kann man nachvollziehen
     
  15. PeMu

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    Da kannst du nichts erwarten.

    Stell dich drauf ein: Alles wird zu erkämpfen sein.

    Daher nehme die Antworten ernster als bisher. Es geht gar nicht um die Höhe der Gutschrift, sondern wie bekomme ich überhaupt eine.:Roll
     
  16. #16 BauherrHilflos, 26.02.2008
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    Besonders, wenn man bedenkt, das ich mich zur Zeit des Bauleiters (1) hier angemeldet hab.

    Nunja, versuchen werden wir es. Und erkämpfen..? ist schon länger ein Kampf (bald 2 Jahre).. somit konnten wir gut üben, und auch Dokus sammeln. Wichtige Themen wurden meist mit dem extern Baubegleiter besprochen. Er war auch zum Teil bei den Besprechungen dabei. Das dürfte auch schon helfen.
    Jedoch werde ich die Antworten wirklich ernster nehmen. Gerade gestern kam wieder ein Thema hoch :boxing
    Im Vertrag steht KFW40; dazu war von Anfang an klar, das eine Lüftung mit WRG eingebaut wird. Somit müsste mit dem Blower Door Test nachgewiesen werden, das die Luftverluste nicht größer als n50= 1,5 sind.
    Dazugesagt, war der Trockenbau; Dämmung Dach unsere Eigenleistung. Im Vertrag steht: Gutschrift Trockenbau (nur Lohn).. zudem wurde die Heizung und Lüftung von uns aus dem Vertrag genommen.
    Ok, nach nun 3 BDT :respekt konnte der Test bestanden werden.
    Hauptpunkte der Leckagen: Unverputzter Kamin; Lüftungsdurchführung durch die Dampfsperre; undichte Fugen im Bereich Fußfettenlage.
    Die 3 BDT sollen von den Kosten nun so aufgeteilt werden:
    1x Baufirma; 1x Heizi; 1x Bauherr :irre
    Wobei noch nicht klar ist, ob die Baufirma überhaupt einen Test bezahlen muss, weil wir ja den Trockenbau gemacht haben. (Aussage Baufirma) Meine Antwort darauf war:
    Wir waren nur Ausführende nach Anweisung des Bauleiters (2).
    Diese Anweisung beinhaltete auch die Info, das die Trockenbauprofile auf die unverputzte Drempelwand geschraubt wurden. Wo dann im Test natürlich ein "Frisches Windchen" durchging. Und genau dieser Punkt soll die Begründung sein, warum wir einen Test bezahlen sollen.. :irre
    Nunja, dann werden wir wohl doch mal die Boxhandschuhe aus dem Schrank graben :boxing
     
  17. PeMu

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    So

    mit dieser Naivität kommt Ihr nicht zum Ziel.

    Klärt die Rechtsbeziehungen: Mit wem habt Ihr den Vertrag, wer hat Handlungsvollmacht, wer schuldet wem was.

    Ne Insolvenz im Spiel, wechselnde Ansprechpartner und Treu und Glauben - nee, da ist Schluss mit Lustig.
     
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