Forwarddarlehen- brauche Hilfe

Diskutiere Forwarddarlehen- brauche Hilfe im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, verunsichert durch die Medien-und Pressemitteilungen über Forderungsverkäufe habe ich eine Frage zur genauen Berechnung einer...

  1. #1 forward1, 24.02.2008
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    Hallo,

    verunsichert durch die Medien-und Pressemitteilungen über Forderungsverkäufe habe ich eine Frage zur genauen Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung.

    Habe für mein Mehrfamilienhaus im letzten Jahr ein Forwarddarlehen (Auslauf der alten Darlehen im März 2009 und dann Übernahme durchs abgeschlossene Forwarddarlehen) auf 15 Jahre (Volltilger) bei 4,5 % NomZins abgeschlossen.

    Da mich die ganzen Grundschuldverkäufe und auch die weltwirtschaftliche Lage extrem beunruhigen, plane ich jetzt dieses Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen (was finanziell für mich möglich wäre).

    Ich habe mir nochmal den Darlehnsvertrag genau angeschaut und festgestellt, dass dieser keine Sicherungszweckerklärung (alte Verträge hatten diesen) enthält.
    Auf meine Nachfrage beim Darlehnsgeber wurde mir bestätigt, dass ein Verkauf des Darlehens/Grundschulden zwar nicht vorgesehen ist, aber er sich das Recht vorbehält, dieses jederzeit zu verkaufen.
    Da der Vertrag ja schon letztes Jahr unterschrieben wurde, sieht man dort auch keine Veranlassung etwas an diesem zu meinen Gunsten zu ändern.

    Kann mir jemand sagen, wie hoch die Nichtabnahmeentschädigung bei einem Darlehen i. H v. 110.000 Euro wäre? Ein jährliches Sondertilgungsrecht von 10% der Darlehnssumme ist im Vetrag enthalten.
    Es wäre toll, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.

    Danke
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  2. R.B.

    R.B.

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    Schau mal, das müßte in Deinem Kreditvertrag stehen.

    Deinem Beitrag entnehme ich, daß Du bereits mit der Bank gesprochen hast. Haben die sich dazu nicht geäußert?

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 forward1, 24.02.2008
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    Hallo Ralf,

    nein, dort steht nur, dass eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen ist, die Höhe ist nicht näher spezifiert. Am Telefon sprach man von Zinsschadenerstattung i. H. v. 40.000 euro. Das glaube ich aber nicht und denke er hat das nur zur Abschreckung gesagt. Soweit ich weiß, hat man Sondertilgunggen zu berücksichtigen und auch das BGH-Urteil, Wiederanlage müsste berücksichtigt werden.
    Danke für weitere Hilfen
    Vielleicht ist ja jemand hier im forum, der sich genauer damit auskennt als ich.
     
  4. #4 pauline10, 26.02.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Zinsschaden

    Hallo,

    40.000 sind durchaus möglich.

    Aber, die Bank hat vermutlich die Sondertilgung "vergessen".
    Außerdem kann man nach 10 Jahren mit 6 Monate Kündigungsfrist sowieso kündigen. Das wurde wohl auch vergessen.

    Gruß
    pauline
     
  5. #5 Stefan61, 26.02.2008
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    @forward1: Ich halte Ihre Sorgen für unbegründet. Nach wie vor haben die Medien nicht einen einzigen Fall zu Tage gefördert, daß ein braver Ratenzahler zwangsversteigert wurde. Diese Panikmache wurde im Forum schon oft diskutiert.

    Und Ihr Hinweis auf die "weltwirtschaftliche Lage"? Wenn Sie das Forwarddarlehen nicht in Anspruch nehmen, dann sitzen Sie doch offenbar auf einem anderen Darlehen, weil das Mehrfamilienhaus bereits finanziert wurde. Was wird da besser?
     
  6. #6 forward1, 26.02.2008
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    hallo Stefan61,

    ich könnte das auslaufende Darlehen komplett aus Eigenmitteln ablösen, so dass mein Mehrfamilienhaus lastenfrei wäre.
    Ich habe mich im letzten Jahr aus steuerlichen Gründen für ein Verlängerung des Darlehens entschieden, da ich die Zinsen absetzen kann und auf der anderen Seite die Guthabenzinsen (liegen z. Zt. ja auch bei 4%) gegenrechnen kann, so dass ich aus der Mieteinnahme plus Zinseinnahme locker das Darlehen zurückzahlen kann und zusätzl. Rücklagen für Renovierungen bilden kann.
    Es mag sein, dass ich hier falsch gedacht habe und das Ganze eine Milchmädchenrechnung ist.
    Heute bin ich einfach nur stark verunsichert, 1. durch die Forderungsverkäufe (jeder kann mal arbeitslos oder krank werden, so dass Rücklagen aufgebraucht werden müssen), 2. die weltwirtschaftliche Lage (was ist wenn meine Mieter arbeitslos werden und die Mieten nicht mehr bezahlen können, ich sie aber nicht vor die Tür setzen kann und alle Kosten selbst tragen muss), 3. sinkende Hauspreise, Inflation evtl. Deflation etc.
    Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken, aber ein bezahltes Haus wäre dann auch nicht das Schlechteste.
    Gruß und Danke,
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  7. drulli

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    Deine Sorgen möcht' ich haben...
    Ich würde mir wegen der Kreditverkäufe keine Gedanken machen. Du hast ja Deine Eigenmittel.
    Und Weltwirtschaft? Wenn Du Dich dagegen absichern willst, solltest Du Deine Eigenmittel so anlegen, dass sie von einer "Weltwirtschaftskrise" eher profitieren. Vielleicht in Gold? Keine Ahnung. Ist was für Zocker.
    Und gegen eine Immobilienkrise absichern geht nur durch Verkaufen. Und das Geld möglichst breit anlegen. Aber dann hast Du nichts mehr zum Absetzen. Und Liechtenstein ist z.Zt. auch kein guter Tipp... :)
     
  8. #8 Stefan61, 26.02.2008
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    @forward1: Sie haben da in der Vergangenheit absolut richtig gehandelt. In Zukunft wird die Fremdfinanzierung des Mietshauses noch attraktiver: Sie können die Schuldzinsen steuerlich absetzen, und die Guthabenzinsen unterliegen nur die niedrigen Abgeltungsteuer (Achtung, Pferdefüße beachten, § 32d Abs. 2 EStG!).

    Da Sie das Geld auf der hohen Kante haben, brauchen Sie überhaupt keine Angst zu hegen: Wenn die Heuschrecke Sie unberechtigt zwangsversteigert, erheben Sie Vollstreckungsgegenklage und sitzen das ruhig aus. Den RA zahlt am Ende die Heuschrecke. Gefährlich ist das alles nur für Hartz IV-Empfänger & Co., die keine RA-Gebühren vorstrecken können.

    BTW: Nach wie vor gibt es nicht einen einzigen dokumentierten Fall, daß jemand unberechtigt zwangsversteigert wurde.
     
  9. #9 pauline10, 26.02.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!

    Mit Kali und Salz wäre es ein richtig gutes Geschäft geworden.

    Gruß
    pauline
     
  10. #10 pauline10, 26.02.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Steuerfrei und legal natürlich auch noch!!!!

    pauline
     
  11. Miru

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    Hallo,

    gibst irgendwo eine Übersicht mit tagesaktuellen Zinssätzen?
    Oder muß ich jede Bank einzeln anfragen?

    Danke
    Michael
     
  12. #12 Rüganer, 27.02.2008
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  13. #13 forward1, 27.02.2008
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    @Stefan61, vielen Dank für die Info, dass ich wenigstens gedanklich nicht falsch lag.
    Trotzdem reift der Gedanke, das Darlehen nicht abzunehmen immer mehr in mir.

    Weiß jemand, wie das mit der Entschädigung aussieht, wenn die Zinsen höher sind als bei Darlehensunterzeichnung (momentan ist der Zinssatz für die 15-jährige Laufzeit höher als meine abgeschlossene).
    Vielleicht muss ich gar keine Entschädigung zahlen, sondern lediglich eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand.
    Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Danke schon mal im Voraus.
     
  14. #14 Stefan61, 27.02.2008
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    Es gibt Rechtsprechung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die ziemlich kompliziert ist. Allerdings kommt diese Variante nur in Betracht, wenn das Darlehen wegen Umzug, Scheidung etc. gekündigt wird.

    Bei grundloser Kündigung berechnen die Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern ein Vorfälligkeitsentgelt, das sie in weiten Grenzen frei wählen können. Fragen Sie doch einfach Ihre Bank.
     
  15. R.B.

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    Ja, das weiß die Bank. Alle anderen können nur ihre Glaskugeln polieren und spekulieren. Ich tippe mal, daß die Bank hier eine ordentliche Rechung aufmachen wird. Aber auch das ist reine Spekulation.

    Also, warum kompliziert wenn´s auch einfach geht? Ein Anruf und schon weiß man Bescheid.

    Gruß
    Ralf
     
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