Bauträger erledigt keine Restarbeiten. Was tun?

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  1. #1 Gelbbiber, 25.02.2008
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    Hallo,

    es gab im letzten Jahr bei uns bereits eine Bauendabnahme, wo jedoch festgelegt wurde, daß im Herbst letzten Jahres mit den ausstehenden Restarbeiten begonnen werden sollte.
    Leider hat uns der Bauträger bis heute hängen lassen, obwohl wir einige Male telefonisch darauf hingewiesen haben.
    Es steht noch ein geringer Endzahlungsbetrag aus, den der Bauträger bis jetzt natürlich noch nicht bekommen hat.

    Doch, was können wir tun, um den Bauträger hier mehr unter Druck setzen zu können?


    Danke schon mal für Ratschläge.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2008
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    Frist setzen, Kündigung androhen, kündigen, von einem anderen Unternehmer fertigstellen lassen

    Aber BITTE mit anwaltlicher Hilfe

    MfG
     
  3. #3 Stefan61, 25.02.2008
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    Durch die von Ihnen selbst akzeptierten Zahlungsmodalitäten haben Sie wenig Möglichkeiten zur Ausübung von Druck (werden die Leute denn nie gescheit?). Folgen Sie den Ratschlägen von Herrn Dühlmeyer, wenn es um erhebliche Arbeiten geht und/oder Sie kampflustig sind. Ansonsten: Schreiben Sie die Sache ab.
     
  4. #4 Gelbbiber, 27.02.2008
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    Kampflustig sind wir nun wirklich nicht mehr. Und wer käme für die Anwaltkosten auf? Doch sicher wir, da unsere Komplett-Rechtsschutzversicherung nicht für Baurecht gültig ist.
    Andererseits kann es nicht sein, daß der Bauträger damit durchkommt.

    Es geht hier um Restarbeiten, wie Silikonfugen an Fliesen erneuern, Anhebung von Terassenplatten, Erneuerung des Sockelanstrichs,...
    Außerdem gibt es nicht mehr behebare Fehler, wie unebene Hauswand (3cm Unterschied, neuer Estrich im Flur uneben (3cm Unterschied), Fenstertürelement-Jalousienpfosten setzen nicht am Boden auf (2cm fehlen), Dachneigung nicht existent, wie ursprünglich vereinbart (Sonderbauweise bisher nicht vom Bauträger unterschrieben), Fensterbänke schief, ...

    Es steht derzeit noch ein Restbetrag von 2500 Euro aus. Ursprünglich gab es 4500 Euro zu zahlen, doch durch die 2 Mängel (Estrich und Fensterbänke schief) nun, durch gegenseitige Vereinbarung nur noch 2500 Euro.

    Normalerweise dürfte der Bauträger nichts mehr bekommen, da wir in der Endbauphase nur Ärger mit ihm hatten. Wir mussten komplette Bauleitung übernehmen und ihn auf Fehler hinweisen.
    Leider hatten wir nie einen neutralen Bauleiter, wie einen Bausachverständigen hinzugezogen. Aber am Anfang lief alles ohne Probleme (Guter Leumund des Bauträgers).
    War leider ein Fehler.


    Vielen Dank für weitere Anregungen.
     
  5. drulli

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    Das sind nach meiner Laienmeinung aber keine Restarbeiten, sondern Mängel. Auch hier gilt das oben gesagte (Frist etc.).
    Aber ich würde dann nicht einfach so einen anderen mit der Mängelbehebung beauftragen, denn dann kann es schnell passieren, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.
    Denn es wird dir als Laie nicht wirklich gelingen, Mängel korrekt zu beurteilen. Und was ein Mangel ist, entscheidet im Streitfall der Richter auf Grundlage von Gutachten. Daher solltest Du Dir jetzt fachlichen Beistand holen und den von Dir schon eingestandenen Fehler nicht weiter verlängern.
     
  6. Peeder

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    also exestiert sicherlich auch nee Mängelliste, und Fristen zur Beseitigung. Also dürfte es rechtlich keine Probleme geben.

    Frist setzen geht auch ohne, Rest stimme ich Ralf zu.


    Peeder
     
  7. #7 Gelbbiber, 28.02.2008
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    Eine Frist hatten wir bereits für Ende letzten Jahres gesetzt, da der 1. Step der Erledigungsliste bereits im Herbst letzten Jahres, laut Absprache mit BT, gewesen wäre.
    Nun haben wir, trotz mehrmalige Anrufe und Bitten, daß die Arbeiten doch nun endlich vollzogen werden sollten, nicht mal eine vernünftige Antwort vom Bauträger erhalten, geschweige denn einen anvisierten Erledigungstermin.

    Sollte man nun einen Anwalt einschalten. Doch wer trägt die Anwaltskosten (wahrscheinlich wir) und wie hoch werden die sein (Bei Voll-Rechtsschutz ist Baurecht ausgeschlossen)?

    Ist es auch sinnvoll, jetzt, nach Bauendabnahme, noch einen Bausachverständigen für verbliebene Mängel anzufordern (Kosten und -übernahme?)?

    Danke für Infos.
     
  8. Robby

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    Ja genau so ist es sinnvoll und die Kosten tragt erstmal ihr.
     
  9. Peeder

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    Ich würde ein Beratungsgespräch bei einen Anwalt vorab vorziehen, mal abchecken, welche Aussichten auf Erfolg bestehen.
    Und wenn der BT noch zahlungsfähig ist, ist die Aussicht noch besser, zumindest vorerst :shades

    Alles oder nix, und zu alles gehören auch die entstandenen RA Kosten !

    Peeder
     
  10. #10 rudi1106, 29.02.2008
    rudi1106

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    Ist es denn wirklich ein Bauträger? Dann können auch noch Probleme bei der Übereignung auftreten.

    So spontan würde ich auch sagen, dass man ohne RA bzw. Klage nicht weiterkommt. (Es sei denn, die 2.500 € reichen als Ausgleich für die Mängel aus)
     
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