Wettbewerb 2008

Diskutiere Wettbewerb 2008 im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; ...to be continued.... Ohne Beweisfoto kommst du nicht in die Wertung... :p

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  1. #161 Shai Hulud, 14.08.2008
    Shai Hulud

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    Ohne Beweisfoto kommst du nicht in die Wertung... :p
     
  2. #162 Thomas B, 14.08.2008
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    Sehe ich ja ein....

    ...es ist aber natürlich schwierig etwas bildhaft darzustellen, was nicht da ist.....das ist realtiv....unspekatulär.

    Aber gut: Fundamentecke gefällig...?

    Bitte schön!

    Thomas
     
  3. #163 Der Bauberater, 14.08.2008
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    Jetzt verstehe ich auch,

    was das heisst:
    "Auf der grünen Wiese bauen" :biggthumpup:

    Gruß
    Peter
     
  4. #164 Thomas B, 14.08.2008
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    :mega_lol::mega_lol::mega_lol:....

    andererseits::yikes
     
  5. #165 Der Bauberater, 14.08.2008
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    eigentlich :cry wenn man so was sieht
     
  6. #166 Thomas B, 14.08.2008
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    Alles wunderbar...

    ...ich denke damit könnt Ihr schon mal alle einpacken!

    Wettbewerb 2008 geht an mich:p

    Wobei: Das ist erst die Bodenplatte.....abwarten was da noch kommt:wow

    Ich habe heute erstmal den Statiker informiert, er möge sich mal ein paar Gedanken machen..

    Nachtrag: Statiker hatte den BU aufgefordert sich zu melden, wenn es los geht um die Details bzw. die korrekte Vorgehens- u. Arbeitsweise vor Ort durchzusprechen...nun gut. Muß wohl gerade ein Funkloch gewesen sein...

    TB
     
  7. #167 Der Bauberater, 14.08.2008
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    Die Bauleitererklärung

    haste nicht zufällig unterschrieben Thomas :eek:
     
  8. #168 Thomas B, 14.08.2008
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    Felix Bavaria!

    ..so was gibt es in Bayern nicht!!!:28:

    Kenne ich aber aus meiner Zeit in B-W.

    Insofern: Nööööö....habe Bauantrag geschmiedet und Schluß!

    Gestern war ich einfach neugierig und wollte mich nur davon überzeugen, daß es für derart einfache Bauvorhaben nun doch wirklich keiner Werkplanung o. Koordinierung durch eines derart überbezahlten Architekten bedürfe....

    Thomas
     
  9. #169 Herr Nilsson, 17.08.2008
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    WDVS mal anders..........

    Und weil ich niemandem die "neue Zulassung" von weber-therm vorenthalten möchte:
    [​IMG]
    So sieht die neue Zulassung für den Brandschutztrog einer 120-er Dämmung aus. Es wird lediglich ein Streifen Kleiber benötigt, der in Verbindung mit der Sturzplatte eine Art Brandbarriere darstellt.
    Und was nicht gerade ist, wird halt geschliffen:
    Stufenfalz ad absurdum geführt
    [​IMG]
    Noch was zum Thema Ebenheit:
    (Anmerkung: Nach DIN 18202 ist dies nicht zu bemängeln, "ist ja noch nicht fertig")
    [​IMG][​IMG]

    ....ja ganz recht, unten rechts in der Mitte die Platte klebt bereits.....................
     
  10. #170 Herr Nilsson, 17.08.2008
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    .........ach jetzt mal ganz nebenbei: darf man den Bauherren eigentlich sowas sagen? Oder kriege ich dann einen wegen übler Nachrede, Verleumdung oder so dran? Weils ein SV doch nicht darf, vorbeigehen, klingeln und sagen "ich könnt da mal....."?
     
  11. Bauwahn

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    Moralisch gesehn müsstest Du...
     
  12. #172 Herr Nilsson, 17.08.2008
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    Frage ist, ganz ernst, ob ich es DARF????? Glaub ich werde mal meine Freundin fragen, die sollte das Wissen als Juristin.................
     
  13. #173 cosima123, 17.08.2008
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    strafrechtl:

    grundsätzlich darf man IMMER die WAHRHEIT sagen (laut und leise :D): alle erweislich wahren tatsachen

    (= alles, was dem beweis zugänglich ist,

    zB "die fassade wurde rot gestrichen und nicht grün"

    = tatsache, kann bewiesen werden durch inaugenscheinnahme)

    darf man sagen.

    (ausnahme zB: ich darf nichts (auch nicht wahres) aus der intimsphäre eines privaten dritten preisgeben, zB tagebücher.)

    meinungen/werturteile darf man grundsätzlich auch sagen: "die fassadenfarbe sieht (nach meinem geschmack ) hässlich aus."

    meinungen, die geeignet sind, den anderen verächtlich zu machen oder ähnl., darf man in der regel nicht sagen (du bist ein schwein. die baufirma x, finde ich, hat hier ne bodenlose schweinerei abgeliefert usw.)

    (ausnahme: künster zb : die titanic als satiremagazin darf kohl als dümmliche birne zeigen, weil: schutz der kunst.)

    -----------------------------------------------------
    --->>> wenn man also nur erweislich wahre tatsachen sagt, dann ist man auf der sicheren seite.

    tante wiki hat auch dazu was:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenbehauptung

    auch der GU/GÜ kann dir nix, wenn es wahr war:

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__824.html


    anderes thema :

    --->> wenn ich dir was unter 4 augen sage, was DIR nützt, bin man nochmal auf der sicheren seite, denn es wird (für den dritten) schwer zu beweisen sein, was ich gesagt habe/dass ich was gesagt habe.
     
  14. #174 Herr Nilsson, 17.08.2008
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    ...ohh, bist meiner Freundin zuvor gekommen:respekt. Hab mir das auch schon gedacht. Aber ein SV darf das doch nicht, zumindest wenn er daraus einen "Auftrag" erhofft/ erwartet, oder? Ansonsten werde ich dem Bauherrn das mal sagen, ist nämlich bei mir um die Ecke, und nicht dass der nachher so Ärger hat wie Du leider, cosima! Gehts eigentlich gerade den Weg der Gerechtigkeit bei Deiner Fassade?
     
  15. #175 cosima123, 18.08.2008
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  16. Robby

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    ich darf nicht klingeln ... wäre Werbung ;)

    Ich darf auch nicht irgendetwas behaupten....

    Ich darf auch nichts publik machen (nur mit Zustimmung oder stark abstrakt das kein Zusammenhang erkennbar ist)...

    Ich dürfte auch nicht Unterscheiden ob das ein Bäcker oder ein Meister eines Fachbetriebes ausgeführt hat

    Ein selbsternannter SV darf machen was er will...
     
  17. #177 cosima123, 18.08.2008
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    nur ungefragtes klingeln ist unzulässige kaltakquise.



    was erweisl.= nachweisbar wahres darfst du immer behaupten.


    erweislich wahre tatsachen IMMER, keine zustimmung nötig!!!


    kommt drauf an. wozu willste unterscheiden? weil dich der bauherr angerufen hat, um rat fragt? oder, weil du ungefragt erscheinst und abwerben willst? oder nur, weil du helfen willst? weil du dem GU, der das haus baut und, mit dem du nen vetrag hast, eins auswischen willst? jede alternative ergibt ne andere antwort..

    wenn du zB die BLeitung machst, MUSST du es im falle der kenntnis sogar sagen, da du dich sonst prsönl. hafbar (vorsätzl. miss-verhalten deckelt keine archi- haftpflicht) machst!!

    ich weiss, was du meinst. sehe ich fast ähnlich.
    der muss sich aber zumindest auch ans UWG halten,
    zB kaltakqusie ist unzulässig.
     
  18. Bauwahn

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    Na ja, um's publik machen geht es hier eher weniger (das hätte er im Zweifelsfall schon getan). Wenn er von vornherein ausschließt, daraus einen Auftrag zu erhalten, dann darf er natürlich auch klingeln.
    Und wenn er nicht öbuv ist, der Verarbeiter am Ende noch ein direkter Konkurrent, dann darf er es wahrscheinlich auch, aber es könnte ein "Gschmäckle" haben.
    Ob der Verarbeiter ihn wegen "übler Nachrede" dranbekäme?
     
  19. Robby

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    ich darf nicht behaupten nur Tatsachen schildern (Beispiel: Der Antragsteller / gegner Kläger usw) hat wärend des Ortstermins zum Sachverhalt angegeben das...

    Behaupten eben nicht ;)

    Bei Bauleitung siehts eh anders aus und hat mit der Tätigkeit als SV in diesem Fall nichts zu tuen ;)

    Ach und zum publizieren, ganz klar... Eid auf Verschwiegenheit abgelegt...
     
  20. #180 cosima123, 18.08.2008
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    schön, robby, dass du das prozedere eines Bau-SV-orts-termins kennst::D

    es geht hier aber darum, was der herr nielsson darf als stuckateurmeister. der ist doch kein ö.b u.v.SV
     
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